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GESCHICHTE
DER
UNIVERSITÄT ZU KIEL
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VON
H. RATJEN,
DOCTOR DER RECHTE UND DER PHILOSOPHIE, PROFESSOR UND BIBLIOTHEKAR,
CORRESPONDIRENDEM MITGLIEDE DES VEREINS FÜR HAMBURGISCHE GESCHICHTE,
MITGLIED DER K. K. GEOLOGISCHEN REICHSANSTALT, CONFERENZRATH.
RITTER^etc.
\
KIEL 1870.
VERLAG DER SCBWEKS'SCHEN BUCHHANDLUNG.
SCHLESWIG.
DR. HEIBERG'S BUCHHANDLUNG.
HADERSLEBEN.
SCHWERS'SCHE BUCHHANDLUNG,
Y
DEC 14 1938
fv"?^/**^
Dem Förderer meiner Studien)
dem treuen Freunde
August Twesten,
Doctor der Philosophie und der Theologie, ordentlichem Professor
der Theologie, Ober-Consistorial-Rath, Mitglied des Ober-
Kirchenraths und der Prüfungs-Commission für die Candidaten
des evangelischen Pfarramts in Berlin, Bitter des Danebrog- und
des Bothen Adler-Ordens etc.
dankbarst gewidmet
▼on
JH. JRai^en,
a
4
1
i
Vorwort.
Mein ursprllnglicher Plan bei der vorliegenden Arbeit war,
die von mir in den Chroniken der Kieler Universität von 1856
bis 1860 gegebenen Nachrichten über die Kieler Juristen-Fakultät
und deren einzelne Mitglieder mit einer allgemeinen Einleitung
verbessert drucken zu lassen. Die letztere ist ausführlicher ge-
worden, als ich anfangs beabsichtigte, und ich sende sie jetzt
allein in die Welt, indem ich das Weitere der Zeit vorbehalte.
Der Name: ^Geschichte der Universität zu Kiel'' mag Manchen
für diese Arbeit nicht entsprechend scheinen, weil sie sich vor-
zugsweise mit den einzelnen Einrichtungen beschäftige. Mag sie
denn eine Codification oder Repertorium sein. Die Thätigkeit
einzelner hervorragender Professoren lässt sich leichter bei der
Darstellung der einzelnen Fakultäten geben, als bei einer histo-
rischen Darlegung des ganzen in vier Corporationen getheilten
Instituts. Die Arbeit wäre bei einer näheren Berücksichtigung
der Einzelnen zu umfangreich geworden.
Ich will in diesem Vorwort oder dieser Einleitung, unter
Hinweisung auf die folgende Geschichte der Universität, versuchen,
eine Uebersicht des Ganzen mit Rücksichtnahme auf die Staats-
verhältnisse zu geben und
I.
die Zeit von 1665, der Stiftung der Universität, bis zum Jahre
1773, dem Austausch des grossfürstlichen Theils von Holstein
gegen Oldenburg, kurz darlegen.
VI
Christian Albrecht, der Stifter der Universität, regierte bis
1694. Unter ihm war die Lage des herzoglichen Landes nicht
erfreulich. Dänemark und Schweden standen sich feindlich gegen-
über, der Herzog neigte sich zu Schweden. Am 30. Juni 1675
musste er bei einer Zusammenkunft mit dem Könige einen Ver-
trag eingehen, in dem er auf die 1658 gewonnene Unabhängigkeit
Schleswigs von der Lehnsherrlichkeit Dänemarks und andere
Vortheile verzichtete. Der herzogliche Minister J. A. Kielmann
und seine Söhne wurden nach Kopenhagen geführt, der Herzog
verliess sein Land, war bis 1689 in Hamburg, erklärte den
Rendsburger Vertrag für erzwungen und ungültig. Der herzog-
liche Antheil Schleswigs ward von Dänemark occupirt, der Friede
zu Fontainebleau im Jahre 1679 brachte keine vollkommene Ruhe,
das herzogliche Schleswig ward 1684 wieder von Dänemark ein-
genommen und die Beeidigung der Beamten verlangt. Durch
den Altonaer Vergleich von 1689 wurden die Uneinigkeiten einst-
weilen geschlichtet und der Herzog restituirt. *)
Der Nachfolger Christian Albrechts, Herzog Friedrich IV.,
Schwager Karls XII., verpachtete sein Land, ging mit dem König
von Schweden nach Polen und fiel 1702. Sein Sohn Carl Friedrich
war bei des Vaters Tode zwei Jahre alt. Während der Vor-
mimdschaft der Mutter, die leider 1708 starb, und des Onkels
Christian August, Bischofs zu Lübeck, ward der herzogliche
Antheil Schleswig- Holsteins von Dänemark occupirt. Holsteins
herzoglicher Antheil ward 1720 dem Herzoge, wie der König
erklären liess, aus königlicher Clemence und eigener Bewegung
restituirt. ") Im herzoglichen Schleswig ward 1721 am 4. Septbn
dem Könige als nunmehr alleinigen souverainen Landesherrm
gehuldigt. ') Die Versuche, den Schleswigschen Antheil wieder
zu erhalten, gelangen dem frommen, festen Herzoge nicht. Er
weigerte sich, auf sein Recht zu verzichten, starb 1739. Die
Regierung unter seinem Minister Görz, der den Präsidenten
Wedderkopp beseitigte, war waghalsig und kostbar, nicht viel
') Eine Uebersicht der Verhältnisse von 1658 bis 1689 geben die Nordal-
bingischen Stadien 'B. 4 S. 139—200.
*) Verzeichniss der Handschriften B. 1 S. 250.
*) Verzeichniss der Handschriften B. 8 Abth. 1 S. 260 — 262.
vn
anders war sie unter Bassewitz. ') Auf Carl Friedrich folgte
sein 1728 gebomer Sohn Carl Peter Ulrich, welcher sich mit
der Prinzessin von Anhalt-Zerbst vermählte. Er starb 1762 mit
Hinterlassung eines 1754 gebomen Sohnes Paul. Der Plan, den
herzoglichen Theil Holsteins hinzugeben gegen die beiden Graf-
schaften Oldenburg und Delmenhorst, ward 1750 und spö-ter von
Dänemark in Petersburg eifrig betrieben. Die geheimen ßäthe
des jungen Herzogs Carl Peter Ulrich schienen, wie die Kaiserin
Elisabeth, dem Austausche geneigt, aber der Herzog weigerte
sich, dem Vertrage seine Zustimmung zu geben. ') Das hundert-
jährige Jubiläum der Kieler Universität ward nicht feierlich
begangen (vergl. unten S. 25), Phil. Friedrich Haue, Professor
der Theologie und Geschichte, hielt am 5. October 1765 seine
Bectoratsrede, gedruckt in seinen sermanes de tempore, KiUae
1766, in welcher er die Nichtfeier des Jubiläums durdi den
Verfall der akademischen Gebäude, den Tod des Prokanzlers
ßom, die Vacanz der Professur der Eloquenz, das hohe Alter
mehrerer Lehrer und die . geringe Zahl der Studirenden ent-
schuldigte. Die Universität hatte im Winter 17 J| vier ordent-
liche Professoren der Theologie, zwei der Jurisprudenz, drei der
Medicin, drei der Philosophie, einen ausserordentlichen Professor
der französischen Sprache und einen der Philosophie, nämlich
Milow, der über das alte Testament und orientalische Sprachen
las. Der ausserordentliche Professor der Philosophie und Ge-
schichte J. B. Koehler ward erwartet, Professor Christiani über-
nahm im Sommer 1766 zu seinen andern Aemtem auch das der
Eloquenz und Poesie« Die Universität erhielt 1765 zu dem
') Die gewissenlose Haushaltung des Freiherrn von Görtz ist gedruckt in
Falck*s Sammlungen zur näheren Kunde des Vaterlandes B. 1 S. 1 — ISO. Aas
der Handschrift: Das verwirrte Cimbrien in der Lebensbeschreibung Henning Fr.
Grafen von Bassewitz, welches man dem 1724 entlassenen Professor Arpe zuschreibt,
ist in Falck 1. c. S. 317—325 ein Auszug gedruckt. Die 1774 gedruckte Ge-
schichte des Scbl.-Hol8t.-Gottorf. Hofes ist ein Auszug des verwirrten Cimbriens.
*) R. Fr. Lynar Staatsschrifien ß. 1 $. 307. L. l&sst die Kuserin sagen :
Comment viendrons nous k bout d'arracher du coeur de mon neveu ce miserable
Holstein et Kiel, qu'il Charit plus que nous tous ensemble? und p. 452: Eh bien,
que ce pajs s'en ailie k tous les diables, je voudrais, que les Danois l'eossent deja,
afin que je n'en entendisse plus parier.
vni
Jubiläum eine Gratulationsschrift des Stettiner Professors Johann
Carl Conrad Oelrichs: de Friderico Wilhelme Borussiae rege
S. R. J* archicamerario et' elect. Brandenburg, cet. doctore juris
ex numo* Oelrichs erzählt, dass 1706 bei dem Jubiläum der
Universität Frankfurt der Prinz Friedrich Wilhelm, der nach-
herige König Friedrich Wilhelm I., von der Universität Oxford
zum doctor juris creirt wurde.
Am 22. April 1767 ward der provisorische Austauschvertrag
und, alß der Grossflirst Paul die Volljährigkeit erreicht hatte,
l773 f j^p! der Definitivtractat geschlossen, der die lange Streitzeit
endigte. Bei der feierlichen Uebergabe des bisher grossflirstlichen
und gemeinschaftlichen Antheils von Holstein an den Grafen
Reventlow, den Principal - Commissar Sr. Majestät des Königs
von Dänemark, wurde (vergl. 8. 26 unten) die Versicherung
ertheilt, dass die Kieler Universität bei ihren Privilegien, Ge-
rechtsamen, Immunitäten und Freiheiten kräftigst geschützt werden
solle* Die Occupationen und Restitutionen hörten auf. Während
der Occupation des herzoglichen Antheils von Schleswig wurden
die Beiträge mehrerer Schleswiger Landschaften zu dem herzog-
lichen Convikt auf der Kieler Universität nicht bezahlt (vergl.
S. 117unten)* Dies ward 1768 nach dem provisorischen Tractat
gebessert. Der König verpflichtete am 1. Februar 1768 seine
Unterthanen in „Unserm Herzogthum Schleswig, im Herzogthum
Holstein Unsers Antheils, in Unserer Herrschaft Pinneberg,
Grafschaft Bantzau und in Unserer Stadt Altena, welche sich
den studiis widmen und zu solchem Ende auf Akademien begeben
wollen, zwei volle Jahre auf der Christian - Albrechts Akademie
zu Kiel zu studiren schuldig und gehalten sein sollen — oder
gewärtigen sollen, dass sie zu keiner Beförderung in Unsem
Herzogthümem weder in civilibus noch ecclesiasticis Hoffnung
haben sollen.'' Die Besoldungen der Professoren wurden in den
traurigen Jahren des verschuldeten herzoglichen Landes nicht
regelmässig gezahlt. Die Kaiserin Catharina liess während ihrer
Vormundschaft ein neues akademisches Gebäude aufführen und
sorgte mehrfach für Besserung der Kieler Universität.
Dass auf der kleinen Universität zu Kiel lange Zeit mehrere
Fächer combinirt waren, darf uns nicht wundem. Die Wissen-
IX
Schäften waren früher nicht so specialisirt, wie später, und die
finanzielle Lage gestattete nicht, so viele Lehrer anzustellen, um
jeder besonders ausgebildeten Abtheilung einen eignen Lehrer
zu geben. Die Profan- und die Kirchengeschichte hatten lange
einen Lehrer, anfangs Watson, dann Tribbechovius. Cäso Gramm
war Professor der Physik imd der griechischen Sprache, was sich
wohl etwas durch die Herrschaft der aristotelischen Physik erklärt.
Manche Professoren gehörten zwei Fakultäten an: Sam. Keyher
war von 1674 — 1714 Professor der Mathematik und Jurisprudenz.
Die Professur der Geschichte war zeitweise mit der Eloquenz
verbunden, so bei D. G. Morhof 1673 — 1691, H. Muhlius war
Professor der Thealogie, der sacrarum linguarum, der Homiletik
und Poesie, 1695—1698, Dassov von 1698—1709 Professor der
Theologie und der orientalischen Sprachen, Albert zum Felde
Professor der Theologie so wie der Logik und Metaphysik von
1709 — 1712. Manche Professoren hatten neben der Professur
andere Aemter: Muhlius war eine Zeitlang Prediger in Kiel,
dann Generalsuperintendent; Albert zum Felde war von 1712 an
neben seiner Professur Prediger in Kiel. Die verschiedenen
Aemter, welche dem Namen nach Job. Fr. Mayer bekleidete,
hinderten ihn, sich der Kieler Universität zu widmen, sein Name
steht von 1699 — 1703 in den Verzeichnissen der Kieler Vor-
lesungen, er war aber zugleich Prediger an der Jakobikirche in
Hamburg und hatte nominell andere Aemter. Seine Stellung
war eine exceptioneUe. Die juristischen Professoren Eachel und
Wedderkopp gingen 1676 in den Staatsdienst über, sie wurden
von dem Herzoge zu mehreren Verhandlungen über des Landes
Geschick gesandt. Amthor, der der philosophischen und juristischen
Fakultät angehörte, ging 1714 in Königliche Dienste» Die medi-
cinische Fakultät hatte lange Zeit nur zwei Professoren, theils
nur einen Professor. Aus dem Iteglepjp^t und der Verordnung
des Administrators Christian August vom 27. Januar 1707 § XI
sieht man, dass damals in Kiel wenige Juristen imd Mediciner
studirten. Es sollen nach diesem Reglement „alle und jede ein-
heimische Studiosi theologiae, die Beförderung in hiesigen Landen
hoffen, insonderheit die Conviktoristen von der ganzen theologischen
Fakultät (unten S. 116) und deren membris mit Zuziehung der
philosophischen (und falls einige juris oder medicinae studiosi
vorhanden, auch der decanorum übriger Fakultäten) durch ein pro-
gramma ad consistorium vorgeladen und ratione laborum et morum
mit Fleiss daselbst examiniret — ♦"') Dass Kiel im Jahre 1707
wenige Studirende der Medicin hatte, zeigt auch § IV desselben
Reglements, in dem es heisst : „und werden übrigens wegen Selten-
heit der studiosorum medicinae deren Professores so viel möglich
daran sein, umb ihre lectiones ördinarias solcher Gestalt einzu-
richten, dass auch der andern Fakultäten studiosi Nutzen davon
haben können."
Trotz aller Hindemisse wirkte dennoch die Universität
Kiel günstig, namentlich, wie Köster in seiner Geschichte des
Studiums der praktischen Theologie auf der Universität Kiel 1825
und Lüdemann in der Chronik der Universität nachgewiesen haben,
für den homiletischen Unterricht der Studirenden, Wir dürfen
unter den theologischen Professoren der ersten Periode Christian
Kortholt, Professor von 1665 — 1694, wegen seiner Verdienste um
die Kirchengeschiohte hervorheben, femer Heinrich Muhlius,
Professor von 1691 — 1733, der freilich, wie schon erwähnt ist,
durch seine Generalsuperintendur in der Thätigkeit für die Uni-
versität gestört wurde. Muhlius hatte viele Streitigkeiten über
Chiliasmus und Pietismus mit dem Königlichen Generalsuperin-
tenden Schwarz und mit dessen Nachfolger Dassov, der längere
Zeit Professor in Kiel war und 1709 in Königliche Dienste trat.
Bei dem Streit mit dem Juristen Franz Ernst Vogt, Professor
von 1712—1724, über die symbolischen Bücher war wohl Vogt,
ein Schützling des eine Zeitlang allmächtigen Görz, der angreifende
Theil. (Thiess, Gel. Geschichte der Universität zu Kiel Th. 1
S. 123 und Chronik der Kieler Universität 1858 S. 48—51.)
Durch das auf Wedderkops und Muhlius Antrag am 27. Januar
1707 erlassene Reglement ward das Studium auf der Kieler
Universität gefördert. Muhlius hat dasselbe als Anlage zu seiner
1713 gehaltenen Eede de libertate academica in seinen disser-
tationes wieder drucj^n lassen. Diese Sammlung ist auch für
*) Das Examen, um zomConvikt dagelassen zu werden, hatte damals nach
} 12 dieses .Reglements der Generalsuperintendent abzuhalten. Zur Aufnahme war
ein hochfUrstliches Rescript erforderlich. Seit 1775 hat die philosophische Fakultät
die Prüfung der Bewerber um das Convikt,
XI
die Schleswig - Bklsteinische Gesdrichte nicht unwichtig, es ist
darin die Geschichte des Bordesholmer Klosters enthalten. Dass
trotz der theologischen Streitigkeiten die Universität Kiel durch
seine Lehrer in der Theologie und Philosophie einige Anziehungs-
kraft hatte, dürfte sich darin zeigen, dass Joh. Lor. Mosheim oder
Mosheimb, wie er sich anfangs nannte, 1716 seine Studien in
Kiel begann und nicht nach Halle ging, wo, wie Lücke in seiner
1837 erschienenen narratio de Joanne Laurentio Moshemio p. 16
sagt, Streitigkeiten störend einwirkten. Ausser Muhlius hatten
Albert zum Felde und die Mitglieder der philosophischen Fakultät
Nicol. Möller und Sebastian Kortholt besondem Einfluss auf ihn.
Ein Freund von Muhlius, G. G. Richter, seit 1735 Professor der
Medicin in Göttingen, sagt in einem Gedichte, welches er 1755
bei Mosheim's Tode drucken Hess:
„Muhlius excoluit, sed plus Feldenius hospes Ingenium — .'^
Es gelang nicht, Mosheim in Kiel zeitig eine Anstellung zu ver-
sohaflfen, er war hier von 1718 — 1723 Privatdocent und Assessor
der philosophischen F^akultät imd folgte dann einem Kufe nach
Helmstädt.
Praemia, quae patriae languens attentio terrae
distulit, haud titubans extera terra dedit.
Einige der juristischen Professoren der ersten Periode habe
ich schon S. IX erwähnt. Die Oivilisten folgten in ihren Vor-
trägen der legalen Ordnung, theils den Texten, wie Heinrich
Michaelis, von 1666 — 1668 Professor in Kiel, theils legalen Oom-
pendien, wie Sam» Reyher, Professor von 1665 — 1714, Bernhard
Schultz, von 1674—1687, Elias August Stryk, von 1689—1697
Professor in Eael, die Struves Compendium jurisprudentia Romano-
german. forensis und J. J. Schoepffers Synopsis juris privati
Bomani et forensis bei ihren Vorlesungen zum Grande legten.
ScL war kurze Zeit, von 1^12 — 1714, Professor in Kiel, er war
von Rostock für Kiel durch ein ungewöhnliches Salar gewonnen,
ging wieder nach Rostock, soll hier und dort im Sinne der Re-
gierung gewirkt haben. G. ßrökel, der hier von 1772 — 1788
Professor war, las Pandekten nach Böhmer und Hellfeld, seine
principia juris Romani vollendete er nicht. Die von dem gebomen
Schleswiger G. Calixt oder Callisen, Professor in Helmstädt (f 1656),
XII
aufgestellte Behauptung *), Kaiser Lothar habe sieht das RöiQische
Recht in Deutschland eingeführt, welche H. Conring und Kulpis
unter dem Namen Sincerus und Thomasius ausführten und be-
gründeten, konnte nicht ohne Einfluss auf das E/Ochtsstudium
bleiben. Die Frage, wie das Römische Recht, wie das Deutsche
Recht auf der Universität gelehrt werden solle, ward von Kieler
Professoren mehrfach verhandelt. Professor Harpprecht schrieb
in Kiel 1728 eine Schrift über den non usus des Schwaben-
spiegels, des Alemannischen Land- und Lehnrechts, das jus
commune bestehe nicht in den alten verlegenen teutschen Rechten,
die Jugend werde verwirrt, wenn man die gemeinen geschriebenen
Kaiserlichen und Lehnrechte als altverlegenes ohnnutzes Grezeug
beschreibe. Sein Gegner Vogt, der in Kiel von 1712—1724 und
wieder von 1730 -1736 Professor war, meinte, Harpprechts Mittel-
strasse führe zum Holzweg, wo nicht zum düstem Brook der
Glossatoren. Amthor, Professor des vaterländischen Rechts, ver-
liess Kiel 1714, er las hier das Recht der manierlichen Sitten,
über das Römische Recht nach eigner Ordnung, mit dem er die
Abweichungen des Landesrechts verbinden wollte. Auf Amthor
und dessen Nachfolger Arpe, der 1724 entlassen wurde, so wie
auf Heubel geht wohl zunächst der Tadel Harpprechts. Heubel
hatte 1722 in einer Rede de pedantismo juridico gegen den irra-
tionabilem usum des Justinianischen Rechts geeifert.
Das deutsche und vaterländische Recht ward auf der Kieler
Universität gefördert durch den Curator Westphalen und dessen
Nefifen Dreyer, die beide gegen das Römische Recht eingenommen
waren (Ratjen, Dreyer und Westphalen, Kiel 1801 S. 160 u. f.).
Arpes themis Cimbrica, die 1737 erschien, ist eine Vorarbeit zur
Rechtsgeschichte, Dreyer vollendete seine Arbeit über das Schles-
wig- Holsteinische Recht nicht, eben so wenig sein Nachfolger
Winckler, dessen handschriftlich erhaltene historia juris patrii ist
dürftig, wie Gadendams historia juris Cimbrici, die 1770 erschien.
Die medicinische Fakultät hatte lange Zeit nur zwei Pro-
fessoren: Joh. Dan. Major von 1665—1693 und Pechlin, der viel
abwesend war, und später W. H. Waldschmied oder Waldschmidt
*) Moller, Cimbria literata T. 3 p. 142—143.
xm
von 1691-1731 und Schelhammer von 1695-1716 (vergl. S. 24).
Die Universität Kiel hatte wenige die Medicin Studirende, wie
schon erwähnt wurde.
Unter den Lehrern der philosophischen Fakultät dürfen
wir den bekannten D. Gr. Morhof von 1665—1696 hervorheben
(Jahrbücher fllr Landeskunde B. 1 S. 19—32), so wie den Ma-
thematiker Koes von 1721 — 1766, den Historiker Lackmann von
1733-1753, den Bibliothekar Hennings von 1738-1763, den
Philologen J. B. Köhler von 1766—1769 und. den unermüdet in
verschiedenen Fächern thätigen W. E. Ohristiani. In dem Winter-
semester 17$J war er der einzige Professor der philosophischen
Fakultät, er hielt* in den Jahren 1761 — 1793 historische, philo-
sophische, mathematische und philologische Vorlesungen, Der
Holländer Samuel Schass, Schüler M. Gude's, wollte durch sein
1675 errichtetes Stipendium die studiosi optimarum literarum oder
humaniorum literarum in Kiel fördern. Das ausgesetzte Geld
musste erst durch einen Prozess erstritten werden, im Jahr 1705
wurde eine bestimmte Anordnung getroffen (unten S. 132).
Die zweite Periode der Geschichte der Kieler Universität
geht von 1773—1813. Christian VII., unter dem der Austausch
des grossfürstlichen Holsteins erfolgte, war 1766 dem Könige
Friedrich V. gefolgt und lebte bis 1808, Der Kronprinz, der
nachherige König Friedrich VI., ward 1784 Mitregent. Die Ode,
welche Fr. L. Stolberg ihm 1792 sang, ist bekannt^ sie steht in
Stolberg's Werken B. 2 S. 103 und ist auch in Herder's Briefen
zur Beförderung der Huinanität 1 S. 175 gedruckt.
Die Universität war seit 1773 Landesuniversität für die
ganzen beiden Herzogthümer. Manche Umstände riefen einen
gewissen Nationalstolz, einen Spracheifer hervor, gegen welche
der Historiker Hegewisch, Professor der Geschichte in Kiel von
1780 — 1812, sich in seiner 1784 erschienenen Schrift über die
gegenseitigen Pflichten verschiedener unter Einem Oberhaupte
vereinigter Nationen aussprach, er suchte es den verbundenen
Nationen zur Pflicht zu machen, „jede der Sprache der andern
Gerechtigkeit widerfahren zii lassen und sich ihrer Erlernung
vorzüglich vor andern neuen Sprachen zu befleissigen.'' Hegewisch
nennt nur Holsteiner, Normänner, Dänen, wie auch die Indigenats-
ordnung von 1776 nur Dänen, Norweger, Holsteiner nennt. Die
politische Richtung trat einige Zeit zurück gegen die Humanitäts-
Bestrebungen für allgemeines Glück. Mehrere Professolren, wie
Ohristiani, Schrader, Jensen, Hegewisch, Niemann, Reinhold,
Weber, strebten für die Aufhebung der Leibeigenschaft, für Ver-
besserung der Armenpflege. Die Gesellschaft freiwilliger Armen-
pflege entstand in Kiel 1792, das Ehrengericht für Studirende
1794, es ward 1806 aufgelöst. K. h. Reinhold's 1797 erschienene
Verhandlungen über ein Einverständniss in dop Grundsätzen der
sittlichen Angelegenheiten zeigen, was damals nicht Wenige be-
wegte. Dumouriez, der längere Zeit in Holstein lebte, hatte in
seinem tableau speculatif de TEurope, um Dänemark zu einer
neuen Coalition gegen Frankreich zu bewegen, einer revolutionären
Propaganda in Holstein erwähnt. Eine Abwehr dagegen erliessen
am L März 1799 mehrere Kieler Professoren und einige Andere
in Niemann's Schl.-Holst. Blättern für Polizei und Kultur 1799
B. 1 S. 158 u. f. Nach Aufhebung des deutschen Reichs begann
im Juli 1807 die Zeitung für Literatur und Kunst in den dänischen
Staaten, um „die durch und miteinander vom Nordcap bis zur
Elbe unter einem Scepter wohnenden Brüder mehr und mehr mit
einander gegenseitig bekannt zu machen.'^ Sie erreichte ihren
Zweck nicht. Die Redaction, welche sich nicht n^pnt, sagt:
„Nach der nHheren Vereinigung, in welche Holstein 1806 mit
Dänemark trat, wünschten höchste Beikommende die Herausgabe
einer periodischen Schrift, worin dänische, norwegische und hol-
steinische Pfleger der Wissenschaften vereinigt zur noch engem
Verknüpfung dieses Bandes wirken könnten — ."
Auf der Kieler Universität zeigten sich kleine Störungen
(S. 35), namentlich durch F. Heegh-Guldberg's Schriften veran-
lasst, es war dies jedoch vorübergehend»
Ich will versuchen auch von der zweiten Periode Einzelnes
hervorzuheben»
In der theologischen Fakultät treten besonders J* Andr.
Gramer und S. G. Geyser hervor, der erstere, seit 1764 deutscher
Ho^rediger in Kopenhagen, folgte 1771 einem Rufe zur Superin*
XV
/
tendentnr nach Lübeck und ging 1774 als Professor der Theologie
nach Kiel, er starb 1788 (vergL S. 26). Gr. W. Nitzsch sagte
1833 Ton ihm in der memoria Andr. G. Orameri, des Sohnes von
J. Andr. Gramer : Nihil verius dici potest, quam illum suo studio
et intelligenti omnis eruditionis amore pariter ac superiorum
voluntate et gratia promptissima academiae velut genium divinitus
missum praesenti quodam numine adfuisse. Das in Kiel 1781
errichtete Schullehrerseminar, welches später leider längere Zeit
unthätig war, dann nach Segeberg verlegt wurde, verdankt Gramer
seine Entstehung. Die Ritterschaft gab zur Errichtung dieser
Anstalt 10,000 Rthln Gour. (Provinzialbericht 1788 S. 115-^117
und unten S. 34.) . Geyser ward 1777 durch Gramer nach Bäel
berufen. Seine ausgezeichneten Lehrgaben hebt auch der Jurist
Gramer hervor (vergl. Falck's Magazin B. 5 S. 199—212). G.
starb 1808. Jakob Ghristoph Rudolph Eckermann, von 1782 bis
1837 ordentlicher Professor der Theologie, ward wohl neben
Geyser am meisten von den Studenten gehört* J. Fr. Kleuker^s
Wirksamkeit, er war von 1798 — 1827 Professor, passte nicht zu
der Riclitung der Zeit, er wirkte durch seine Vorlesungen wenig.
(Vergl. Ratjen, Kleuker und Briefe seiner Freunde S. 24.) Mein
Freund Domer gab mir flir diese 1842 erschienene Schrift eine
Mtttheüong über Kleuker^s theologischen Standpunkt, die S. 43
bis 49 abgedruckt ist. Man sieht daraus, wie verkehrt Kleuker
von Manchen beurtheilt wurde* In Glaus Hanns Lebensbe-
schreibung, ^el 1857, finden sich S. 57 — 61 einige Worte über
Kleuker als Lehrer. Georg Samuel Francke war von 1810
bis 1840 ordentlicher Professor der Theologie, er wirkte mit
zur Errichtung eines theologisch - praktischen Listituts, hielt
dogmatische und exegetische Vorlesungen. J. O. Thiess, der
leicht recht schwarz zeichnet, schildert in der Geschichte seines
Lebens und seiner Schriften, Th. 2 Hamburg 1802 S. 322 u. £,
den Zustand der theologischen Fakultät in Kiel im Jahre 1791
trostlos. Von den ausserordentlichen Professoren der Theologie
war der eine (H. Meyer) Pastor an der Stadtkirche, er las gar
nicht, der zweite (H. Müller), Director des Schullehrerseminars,
las publice bloss Katechetik und Pastoraltheologie« Von den
ordentlichen Professoren der Theologie (Geyser, Eckermann und
C. G. Hensler) hatten in eigentlich theologischen Vorlesungen
xyi
nur die beiden ersten Zuhörer, zu dem ältesten Professor liefen
die künftigen Holsteinischen, zu dem zweiten die Schleswigschen
Candidaten, jener examinirte damals in Griüekstadt, dieser in
Schleswig. Der dritte unterrichtete im Hebräischen und erklärte
publice den Brief des Jakobus. Thiess, dem es niclit gelungen
war, in Hamburg eine Anstellung zu erlangen, kam 1791, er
war in Giessen Doctor der Theologie geworden, hielt in Kiel
als Privatdocent und theologischer Adjunct, seit 1795 ausser-
ordentlicher Professor der Philosophie ohne Gehalt, theologische
und philosophische Vorlesungen, erregte durch seine „Lipsiae
redemtore Jo. Ambrosio Barth 1793" erschienenen theses theo-
logicae, die in Wahrheit in Kiel gedruckt waren, Aufsehen.
Im Jahre 1798 erhielt er eine Gratification, Am 7. December
1799 ward er als ausserordentlicher Professor der Philosophie
mit einem Wartegeld von 200 ßthlr. und der Aufgabe entlassen,
Kiel und die Umgegend zu meiden. Aus J. 0» Thiess letzter
öffentlicher TRechenschaft, Kiel 1805, in welcher S. 129 das Ent-
lassungsrescript zum Theil gedruckt ist, sieht man, dass die
Regierung] vorher Gutachten der Oberconsistorien und vorzüg-
liches Vertrauen verdienender Gottesgelehrten eingezogen hatte.
Die Kanzelei hatte erwartet, Thiess werde sich aller theologischer
Vorlesungen enthalten, er berief sich auf § VIII des Reglements
vom 27. Januar 1707 : Auf gleiche Weise soll einem jeden Auditori
nicht weniger gestattet sein, dem Professori nach gehaltener Lection
seine Dubia frey und ohne Scheu zu proponiren, auch sonst keine
Facultät an gewisse Principia oder opiniones, soweit solche von
menschlicher Autorität dependiren, sich als ein mancipium noth-
wendig verbindlich achten, sondern einem jeden Docenti eine
freye und arbitraire Untersuchung aller und jeder Wahrheiten,
sie seyn alt oder neu, ungekränket gelassen werden. Und weil
man in einigen Problematicis und andern Quaestionibus, expli-
cationibus scripturae, und was sonsten von unserer gesammten
Evangelischen Kirche bisher auf ein und andere Art noch nicht
entschieden, einem jeden der Theologen gleichfalls seine gewissen-
hafte Freyheit gönnen muss, so wird zur Vermeidung aller un-
nöthigen Zänkereien oder passionirten Misshelligkeiten, so daher
inter coUegas aus verschiedenen Absichten leicht entstehen könnten,
einem jeden bestallten Theologiae professori seine scripta und
XVII
disputationes ohne censura Decani zum öffentKchen Druck zu
befördern und folgendshin vor sich allein zu verthädigen, hiemit
überlassen/'
J. 0. Thiess äusserte sich in s.einer Gel. Geschichte der
Universität zu Kiel B. 1 Kiel 1800 S, 157 u. f. sehr unzufrieden
über die Berichte des akademiötn^n Consistorii bei Besetzungen
von Stellen. Am gerathensten W^de es nach seiner Ansicht sein,
wegen Besetzung einer erledigten Professur und insbesondere
wegen weitere? Beförderung der auf Exspektanz stehenden Lehrer,
wenn diese durch Schriften bekannt sind, wie billig von einem
Doctor oder Magister zu erwarten steht, sich bei einer auswärtigen
Universität oder Fakultät oder nur bei einem einzelnen Gelehrten,
der als eift competenter und unbefangener Richter anzusehen ist,
Raths erhole. Diese scharfe Anmerkung, in der auch gegen den
dritten theologischen Professor, C. G. Hensler, polemisirt wird,
steht nicht in allen Exemplaren der Schrift von Thiess.
Unter den Juristen der zweiten Periode dariich Adolph
Friedrich Trendelenburg hervorheben, der hier von 1775 — 1803
wirkte. Dieser auch philologisch und philosophisch gebildete Mann
las über Römisches Recht, Deutsches Privatrecht, Criminalrecht,
Kirchenrecht und das Recht der Herzogthümer. Allerdings existirt
von Trendelenburg kein grösseres Werk, aber man darf zur Beur-
theilung der damaligen Zeit nicht unberücksichtigt lassen, dass
häufig die Präsides die Dissertation der unter ihrem Präsidio
Disputirenden schrieben, und dass nicht bloss zu Promotionen
disputirt wurde. Auf Trendelenburg's Empfehlung kam wohl
Ad. Diet. Weber 1784 von Rostock nach Kiel. Er ist bekannt-
lich ein Vermittler zwischen dem Römischen Recht auf der einen
und dem Naturrecht und deutschen Recht auf der andern Seite.
Am bekanntesten sind seine Reflexionen vom Gebrauch des
Römischen Rechts, seine natürliche Verbindlichkeit und die Aus-
gabe des früher viel gebrauchten Commentars von Höpfner.
Weber verliess Kiel 1791, er ward ordentlicher Professor in Rostock.
Bethmann-Hollweg sagt in seinen Versuchen gewiss mit Recht:
„Weber s Schriften scheinen mir überhaupt ausgezeichnet durch
Sinn für die eigentliche Rechtstheorie und das acht Praktische,
die Mängel desselben liegen auf der historischen Seite, worin er
seiner Zeit den Tribut zahlte.'' Unter Trendelenburg disputirte
b
xYin
1778 Friedricli Christopli Jensen de libera bona avita alienandi
facultate in Holsatia per speculum Saxonicum non restricta.
Professor Harpprecht hatte die Gültigkeit des Sachsenspiegels
in Holstein bestritten, weil die Regierung in der Landgerichts-
ordnung erklärt habe, einen Auszug aus den Sachsen -Rechten
machen zu lassen. Für Dreyet %ar der Sachsenspiegel längere
Zeit nicht alt genug (Ratjen, Preyer und Westphalen S. 68, 75,
76, 90), er suchte einen altern. Jensen war in Kiel 1780 Privat-
docent, 1781 ausserordentlicher, 1785 — 1802 ordentlicher Profesor,
ging dann nach Kopenhagen als Mitglied der deutschen Canzeley,
er nahm auch Theil an den philosophischen Bewegungen der Zeit.
Auch A. Wilh. Gramer disputirte 1782 unter Trendelenburg,
freilich nicht zur Promotion, er ward erst 1785 Doctor der Rechte
und wirkte hier bis 1833 auch für die philologischen Studien.
In dem Sommersemester 1804 imd dem Wintersemester 18j{|
und von 1807—1814 waren L. A. G. Schrader, der von 1789 bis
1815 das ScMeswig-Holsteinische Recht lehrte, und A. W. Gramer
die einzigen ordentlichen Professoren des Rechts. G. W. Pätz
las im ersten Semester Lehnrecht, Olivarius offerirte dänisches
Recht. In dem zweiten Semester war Pätz nicht mehr hier, der
jüngere G. M. G. Schrader, Privatdocent, erbot sich zu Vorlesungen
über Deichrecht und Eherecht. J. F. Reitemeier kam 1805, er
ward wegen Misshelligkeiten 1811 entlassen, Anzeigen seiner
Vorlesungen finden sich nur bis 1807. Schweppe kam zum
Winter 18!]|, war bis 1814 ausserordentlicher Professor. Thibaut
und Feuerbach wirkten hier (vergl. S. 32. 33) kurze Zeit, der
erstere von 1796—1802, der andere von 1802—1804. Das Studium
des Römischen Rechts ward durch A. W. Gramer allerdings ge-
fordert, aber seine Richtung war ei^e mehr philologisch anti-
quarische als eine wahrhaft historische, die erst durch Savigny
zur G-eltung kam. Gramer's Vorlesung über den tit, Dig. de
verborum sign., in welcher er das Verhältniss der Florentinischen
Handschrift zu den andern Manuscripten der Pandekten erörterte,
ward viel gehört.
Die medicinische Fakultät ward unter der Guratel des
Grafen Friedrich Reventlow auf Emkendorf gehoben, was mit
unrecht von Feuerbach und Funk (S. 33. 34) getadelt wurde.
Diese Fakultät hatte von 1771—1774 die vier ordentlichen Pro-
XIX
fessoren: KannegiesserJ Struve, Ackermann und Kerstens. In
letzterem Jahre^trat Christian Joh. Berger ein, er war bis zum
17* Januar 1772 in Kopenhagen Professor der Majeutik und Leib-
mediius, ward dann arretirt, 1774 zum Professor der Medicin und
Chirurgie für Kiel ernannt, in den indices steht er nur bis 1779,
er ward auf seine Bitte von den akademischen Geschäften ent-
bunden, starb 1789. (Vergl. C. F. Levy, Christian Joh. Berger,
I Anledning af Reformationsfesten 1856 und Chronik der Eaeler
Universität 1860 S» 20.) Gr. H. Weber, dessen Vater Andreas
Weber hier von 1770—1781 ordentlicher Professor der Theologie
und ausserordentlicher der Philosophie war, las seit 1777
als ausserordentlicher, seit 1780 als ordentlicher Professor der
Medicin und Botanik, er ist der Stifter des akademischen Kranken-
hauses, starb 1828. (Vergl. unten S. 105 und 109 und Neues
Eaeljlsches Literaturjoumal B. 1 Dessau u. Leipzig 1785 S» 86—93.)
Sein Sohn Friedrich Weber übernahm 1810 den botanischen Garten
bei dem akademischen oder Weberschen Krankenhause und später
auch diese Krankenanstalt, er starb schon vor dem Vater im Jahre
1823. PhiL Gabriel Hensler (vergl. S. 29) trat 1789 als ordent-
licher Professor der Medicin ein, er hatte auf die Bildung der
Studirenden nicht bloss der Mediciner vielen Einfluss, wie Steffens,
Erich von Berger und Niebuhr dankbar anerkannt haben, seine
Stiftung fllr junge Aerzte der Herzogthümer wirkt noch jetzt
wohlthätig. Sein Sohn, der Theolog Chr. G. Hensler, der hier
von 1784 — 1809 wirkte, führte die Anordnung der Stiftung nach
des Vaters Willen aus, dieser starb 1805. Für die Professtir der
Anatomie und Chirurgie ward J. L. Fischer 1794 berufen, er
starb 1833. Christoph H. Pfaff trat 1798 als ausserordentlicher
Professor der Medicin ein, er las über Physiologie, Pathologie,
Chemie und Physik. Das ehemalige Küchen- und Waschgebäude
des Schlosses war der Universität zur Wohnung für den Chemiker
und Physiker und zum Laboratorium überlassen^ Es schien für beide
Fächer ausreichend, man machte damals nicht so grosse räumliche
Ansprüche, wie jetzt (vergl. S. 109)» Die Vorlesungen über Physik
wurden häufig auch von Theologen und Juristen besucht. Im
Sommer 1801 und Winter 18g J steht Pfaff im index unter den Pro-
fessoren der philosophischen Fakultät, nachher wieder in der
medicinischen Fakultät, imd zwar vom Sommer 1802 an als
b*
XX
ordentliclier Professor. Von seinen Gehülfen n^enne ich nur
Heiland, der später so lange als Arzt in Lübeck tbätig war, und
Job. Georg ForcKhammer, den nachherigen berühmten Professor
in Kopenhagen. (Vergl. die von mir herausgegebenen Lebens-
erinnerungen von Christoph H, Pfaff S# 279.) Joachim Dietrich
Brandis trat 1803 als ordentlicher Professor der Medicin ein.
Die Fakultät bestand aus sechs ordentUche'n Professoren, auaser-
ordentlieher Professor war J. G. Reyher und Adjunct C. P. Hargens.
J. Pr. Ackermann, der Neffe von G. G. Richter, hatte seit 1760
eine grosse Thätigkeit an der Kieler Universität gezeigt, er war
Professor der Medicin und Physik, starb 1804,
In unserer zweiten Periode wurde die philosophische Fakultät
sehr gehoben durch mehrere Berufungen.
Der Philosoph M^ Ehlers hatte von 1778 --1800 durch
seine populär gehaltenen philosophischen Vorträ,g6 vielen Einfiuss.
C. L. Reinhold wirkte hier von 1794—1883, er war in Kiel der
erste Verbreiter der Kant'sohen Philosophie und ward auch später,
als er sein System gewechselt hatte, viel gehört. G. F. Schumacher
giebt in seinen Genrebildern, Schleswig 1841 S. 190 und 200,
ein freilich leicht hingeworfenes Bild über das Ansehen Reinhold's
bei den Studirenden, Was Böttiger in Ebert's üeberlieferungen
B. 2 Stück l S» 135 u. £ über die Kieler Universität vom Jahre
1797 erzählt, ist mit Vorsicht aufzunehmen, er neimt S» 158
einen Kieler Professor Jänichen, den es hier nicht gab. Häpodsch
ist die Bemerkung: ^Aber im Grunde sind sie (die Kieler Pro-
fessoren) doch alle stolz auf seinen (Reinhold's) Besitz. Sie möchten
gern auch eine berühmte Universität sei«, nur selbst Hand dabei
anzulegen, ist ihnen unbequem.'' Dies passt schlecht zu dem Lobe
Böttiger's auf Hegewisch, Hensler, Fischer und Trendelenburg.
Das philologische Studium ward sehr gefördert durch den
Philologen Heinrich, der hier von 1804 — 1812 wirkte. In den
letzten Jahren war leider seine Wirksamkeit nicht mehr so ein-
flussreich, wie früher. Sein Lieblings-Schriftsteller Juvenal'ward
1838 von dem Sohn herausgegeben. Der Alterthumsforsoher G.
Zoeg9, ward 1802 als ordentlicher Professor der alten Liter£^tur
und Oberbibliothekar nach Kiel berufen, er lehnte den Ruf ab.
Für die Förderung des historischen Studiums wirkte D»
H. Hegewisch von 1780 — 1812. Die Streitigkeiten mit seinem
XXI
CoUegen V. A. Heinze, dem Schwiegersohn des Professors
Ghristiani, im Jahre 1786 üher die Erfindung und den Gebrauch
des Pulvers, so wie über historische Ungenauigkeit hatten für
Hegewiflch keinen Nachtheil.
Aug. Chr. H. Niemann, Professor der Statistik und Natiönal-
(dtonomie, lehrte von 1784—1832, er hat durch seine Schriften
besondets die Landeskunde gefördert. Auch als Lehrer der freilich
voü der Universität unabhängigem 1785 gestifteten Foi*stlehranBtalt
^^ren Nieinann uüd der Mathematiker Eeimer thätig. Der Ma-
thematiker Tetens war hier nur von 1777 — 1788. Die Provinzial-
berichle 1834 S. 598 u. fc enthalten einen Nachruf, den die Kopen-
hägenet Akademie der Wissenschaften dem bedeutenden Mann
widöiete.
Zur Förderung der Ketintniss der deutschen Literatur und
det Kunstgeschichte wirkte Professor Joh. Ad. Nasser von 1789
bis 1828. Neben seinen Vorlesungen über lateinische Classiker
hielt et Vöriesuiigen über die genannten Fächer. Seine bedeutende
Sammluhg von Kupferstichen leard leider nicht für die Kieler
Universität gewonneli, wie von Mehreren gewünscht wurde^ Den
Zuhöiiem legte ^r in seinen Vorlesungen bereitwilligst die zu dem
Lihalt derselben passenden Kupferstiche vor. (Vergl. Niemann,
Ohtötiik det Universität Kiel 1837, S. 13. 14, 18J| S. 14.
Die dritte Periode der Geschichte unserer Universität
beginnt mit dem Jahre 1813. Der Eaeler Friede vom 14. Jan.
1814 endete den Ejieg, die Herzogthümer hatten durch die Be-
setzütag fremdler Trappen sehr gelitten. Zur Verwaltung des
Herzogthums Holstein war am 9. December 1813 von dem Kron-
prinzen von Schweden eine provisorische Commission bestellt,
welche ihren Sitz zu Kiel hatte, sie sollte für die Bedürfriisse
der Armee sorgen und dahin sehen, dass die Lasten des Krieges
gteichmftssig getragen würden. Seit dem 10. December 1813,
dem Tage des Ghefechts bei Sehestedt, waren wenigstens keine
gtöß&e¥n Gefechte v^rgekommisn, es war Em 16. Decbr. erst bis
zum 29. December, dann verlängert bis zum 6^ Januar 1814 eilx
xxn
Waffenstillstand abgeschlossen, Priedriclisort und Gliickstadt
waren nicht in denselben eingeschlossen, sie ergaben sich am
19. December 1813 und 5. Januar 1814. ( VergL neue Provinzial-
berichte Jahrg. 4 1814 S. 97-138 und Jahrg. 5 1815 S. 1-35.)
Der König reiste am 5. Septbr* 1814 zum Congress nach Wien.
Am 31. Juli 1815 war in den Herzogthümern die Feier der
Krönung und der silbernen Hochzeit des Königspaares. Der
Jubel war herzlich und gross, auch auf der Kieler Uniyersität
war eine solche Feier, zwei Studirende prangten in Generals-
Uniform (Neue Schleswig - Holstein. Provinzialberichte Jahrg. 5
1815 S. 435—459. 477—484. 604—614.) Der König trat fiir
Holstein und Lauenburg dem deutschen Bunde bei. Dem Ver-
langen nach einer Repräsentatiwerfassung ward durch das Allge-
meine Gesetz vom 28. Mai 1831, welches dem Preussisfchen Gesetze
wegen Anordnung der Provinzialstände vom 5. Juni 1823 nach-
gebildet ist, zuvörderst entsprochen. Das akademische Con-
sistorium dankte dem Könige, dass die Universität bei dem ge-
nannten Gesetze berücksichtigt sei. Die politischen Fragen über
das Verhältniss der Herzogthümer zu Dänemark und Schleswigs
zu Holstein wurden in und ausser den Ständen im.ter Friedrich VI.,
mehr noch imter Christian VIII. erörtert (S. 43 — 45), Falck hat
in seinem Schreiben vom 24. Februar 1837, welches in seinem
Archiv B. 5 S. 269-293 Kiel 1847 mit Nachträgen gedruckt ist,
seine Ansicht über den dänisch - deutschen Streit einfach aus-
gesprochen.
In der Rede des Kieler Professors G. W. Nitzsoh, bei der
Todtenfeier des Königs Christian VIII. am 26. Februar 1848,
ward mit Dank anerkannt, dass der verstorbene König der Kieler
Universität genügendere Mittel gegeben, dass er Ordnung in die
Finanzen des Staates gebracht habe durch Aufstellung und Publi-
dLrung eines Normalreglements. Am 28. Januar 1848 liess der
König Friedrich VII. seine Absicht verkünden, gemeinschaftliche
Stände für Dänemark und für die Herzogthümer Schleswig und
Holstein einzuführen. Zur nähern Bestimmung der Verfassung
sollten erfahrne Männer zusammen treten. Der Plan kam nicht
zur A.usführung. Nach dem Kriege wurden von dem Könige am
28. April 1851 achtbare Männer oder Notabein aus Dänemark,
Schleswig und Holstein nach Flensburg berufen, um einen ihnen
xxni
vorgelegten Plan zur Organisation der dänischen Monarchie zu
berathen. Die sechs holsteinischen Mitglieder vereinigten sich
zu einem Minoritätsvotum. Von der Amnestie wurden durch die
Patente vom 10. Mai 1851 und 29. März 1852 für Schleswig
und 29. März 1852 für Holstein Mehrere ausgeschlossen, was
den innem Frieden nicht forderte. Auch die Universität verlor
durch ein Rescript vom 12. Juni 1852 (8. 47) mehrere ihrer Lehrer.
Niemann, Reimer und Er. v. Berger waren schon 1832 und 1833
gestorben, Falck starb am 5. Mai 1850 (Ratjen, zur Erinnerung
anNic. Falck, Kiel 1851). Der Umfang seiner Studien war gross,
er hatte erst Philologie und Theologie, dann die Rechte studirt,
er kannte die schleswig-holsteinischen und die dänischen Ver-
hältnisse. Durch seine Vorlesungen und seine Schriften hat er
die Kenntniss der Rechte und der Geschichte der Herzogthümer
wesentlich gefördert. Leider vollendete er sein Schleswig - Hol-
steinisches Privatrecht nicht. Im Jahre 1848 fuhr ihm der politische
Wagen zu rasch, er war ein conservativer Reformer.
Neben Falck wirkte für das vaterländische Recht seit 1816
sein viel älterer Freund M. Tönsen. Auch er hatte erst Theologie
studirt, ward Prediger in Dublin, studirte dann in Kiel die Rechte,
ward Advokat, Syndikus der Universität, Hardesvogt und darauf
Professor in Kiel, er ward 1850 emeritirt, überlebte aber seinen
jungem Freund Falck. (Vergl. Neue Leipziger Literaturzeitung
B. 3 1806, LiteUigenzbl. Stück 32.) Von Falck's Richtung war
Tönsen's verschieden. Letzterer suchte, wie Dreyer, aber mehr
auf rationellem Wege, eine positives auch für Schleswig gültiges
Recht herzustellen.
Am 28. Januar 1852 erfolgte die Allerhöchste Bekannt-
machung, betreffend die Ordnung der innem Angelegenheiten der
dänischen Monarchie, am 26. Juli 1854 die Verordnung, betreffend
die Verfassung der dänischen Monarchie für deren gemeinschaft-
liche Angelegenheiten, und am 2. October 1855 das Verfassungs-
gesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten, welches am
6. November 1858 für Holstein und Lauenburg aufgehoben wurde.
Eine Einigung wurde nicht erreicht. Die Gedächtnissrede bei
der Todtenfeier des Königs Friedrich VIL, welcher am 15. Novbr.
1863 geschieden war, hielt in Kiel Professor Forchhammer am
19. December 1863. Drei Tage nach dem Scheiden des Königs
^_
XXIV
«
erging das Grundgesetz für die gemeinschaftliclien Angelegenheiten
des Königreichs und des Herzogthums Schleswig am 18. Novhr» 1 86i5.
Das zweihundertjährige Jubiläum der Universität ward 1866
nicht gefeiert» (Vergl. Chronik der Universität 1865 S. 6 — 10.)
Der Universität wurden zum Jubiläum mehrere Werke gewidmet
von Professor Direktor Joh. Classen in Hamburg, der hier 1831
und 1832 Privatdocent war, von Appellationsgerichtsrath Laspeyres
in Lübeck, Heinrich Mahler in Berlin, den Doctoren H» A. Meyer
und K» Möbius in Hamburg, der hier jetzt Professor der Zoologie
ist, unci von mir. Reinhold Philipp Schilling, der schon früher
in Kiel war und die hiesige Bibliothek besucht hatte, kam 1865
zur Mitfeier, er schenkte mehrere die Russische Geschichte,
namentlich die Universität Dorpat betreffende Werke, eine Ab-
schrift einer Urkunde des Königs Magnus von Liefland, Bruders
Johann des jungem, vom 9. Mai 1572, und eine Obligation der
Russischen fün^roc^entigen inneren Anleihe mit Prämien -Ver-
loosung vom Jahre 1864 von 100 Rubel (unten S. 97)» * Die Zinsen
dieser Obligation erhält nach der Bestimmung des Gebers die
Kieler Universitätsbibliothek, über die etwa gewonnene Prämie
und die Amortisationssumme hat das akademische Consistorium
zu bestimmen.
Durch das Allerhöchste Patent vom 12. Januar 1867 wurden
die Herzogthümer Holstein und Sphleswig der Preussischen Mon-
archie einverleibt. (Verordn» für Schleswig-Holstein 1867 St. 11
und Gesetz-Samml. für die Königl. Preuss, Staaten 1867 Nr. 8.)
Das akademische Consistorium hatte im Mai 1812 auf die
Besetzung mehrerer vacanter Lehrstellen angetragen, namentlich
auf die Besetzung der Professur der Geschichte. Es erfolgten
bald (unten S. 36. 37) mehrere Ernennungen. Twesten, 1814
ausserordentlicher Professor der Theologie und Philosophie, förderte
die Theologie, Philosophie und während der Vacanz der Professur
der Philologie auch diese» Falck's habe ich schon S. XXIII
redacht.
Wegen der Wechsel im Lehrerpersonal beziehe ich mich
auf S. o6v^2 und auf die angehängten Tabellen. Ueber die
Lehrer der pEtfe^phischen Fakultät darf ich ein Wort anschüessen.
Dahlmann am schon zum Wintersemester 18|f . Treitschke
bat in seinen histi,,rischen und politischen Aufsätzen Dahlmann's
XXV
Thätigkeit dargestellt, und hoffentlicli wird die Sdhrift von Springer
über unsem Historiker bald erscheinen. Auf Dahlmann folgten
als Historiker in Kiel Michelsen. Seit 1842 hatte Kiel regöliliäösig
zwei Professoren der Greschichte» Gr» W. Nitzsch, nach D. G. Morhöf,
J. B. May, Seb. Kortholt, J. M. Schwanitz, W. E. Christkhi,
T. Baden, K. F. Heinrich und E* W» Gr, Wachsmnth, der neunte
Professor der Eloquenz förderte das Studium der klassischen
Sprachen und Literatur, er War seit 1834 atich ausserordentliches
Mitglied der Schleswig - Holsteinischen Regierung und hatte die
Aufsicht über die G-elehrten Schulen beider Herzogthümer. Zwei
seiner Schüler, Läbker und Rieck, haben Andenken seiner Thätig-
keit gegeben. Attf Nitzech folgten Gurtius und Bibbeck. Neben
den Professoren der Eloquenz wirkte seit 1836 für die Kenntniss
des Alterthums Profefesor Forchhaihiher, er leitete während der
Vacanzzeit das philologische Seminar, dessen Mitdirektor et wurde*
Im Jahre 1857 wuideii filr diese Anstalt zwei neue Stipehdien
errichtet (unten S* 151 und Chronik der Universität 1857 S, 34).
Für die Kenntniss der orientalischen Sprachen wirkte nach 01s-
hausen Dillmann. Für das philosophische Studiiiin wirkten Berg^f ,
der schon 1814 beruflen wurde, Äitter, Harms, Thaulow.
Unter dem filönige Friedrich VII. gesctah viel für die
Baulichkeiten der Universität. Im Jahre 1854 ward (S. 108) dias
früher Jahn-Apelsche Haus für das mineralogiöche Muslöüm und
das physikalische Institut gekauft und uriigebaut. Itn Jahre 1862
wurden (S. 106) die neuen Heilanstalten errichtet, deneti die
Professoren Litzmann, Bsmarch uM Bartels vorstehen* Der
König bewilligte iln Schlossgarten einen Platz für das beftb-
Bichtigte neue Universitätsgebäude.
Im August 1857 war die Allerhöchste Biestätigung der
Privilegien und Statuten der Kieler Universität erfolgt, welche
1848 nach alter Sitte beim Thronwechsel örbeteü worden war.
Die betreffende Urkunde stimmt in ihreü weiseÄtlicheh Theilen
wörtlich übereih mit den Beistätigungsurkundfen Friedriche VI.
und Christians "VTII. (Ohronik der Uiüversität 1857 S. 23.)
Die Frau Pröfe'ssoriii Fabricius , geb. Ambrosius (S. 97),
die FröundiQ Klopstocks^ hatte in ihrem Testament bestimmt,
dass Aach dem Tode ihiiee jüngsten Söhües — er starb 1851 —
ihr Vermögen an die Kieler Universität falle und die hiesig^
XXVI
Universitäts-Bibliothek von den Zinsen des Vermögens bis zur Voll-
jährigkeit der Urenkel des ältesten Sohnes 200 Rthlr. Cour, jährlich
geniesse. Durch Vergleich ward das Vermögen zu 16,000 Rbthlr. oder
10,000 Rthlr. Cour, bestimmt. Diese Summe wurde Umschlag 1855
an die akademische Quästur gezahlt. (Chronik der Universität 1856
S. 24 und 1857 S. 27, Kieler Blätter B. 1 S. 136 B. 2 S. 53
und Jahrbücher für Landeskunde B. 5 S. 120—122.)
Ehe ich am Schluss dieser Einleitung die Quellen meiner
Arbeit anführe, will ich über das oft berührte Thema, betreffend
die Zahl der ißrüher und jetzt in Kiel Studirenden, Nachricht geben.
Frequenz der Kieler Unirersität.
Nach dem Bericht von den Processionen bei Inauguration
der Holsteinischen academia, Schleswig 1665, nahmen 162 Stu-
dirende an der Procession Theil. Nach dem album civium aca-
demieorum wurden vom 5. October 1665 bis 4. Mai 1666 140
Studirende inscribirt. (Vergl. meinen Beitrag zur Geschichte der
Kieler Universität Kiel 1859 S. 43.)
Nach den Schleswig - Holsteinischen Provinzialberichten
Jahrg. 3 1789 B. 2 S. 198-200 waren im August 1789 78 Stu-
dirende aus dem Herzogthum Schleswig, 96 aus Holstein und
15 Ausländer, filso zusammen 189, 2 Norweger, 6 aus Dänemark
und 5 den Eingebomen gleich zu achtende, es studirten 114
Theologie, 72 die Kochte, 6 Medicin. Michaelis 1789 erhielten
20 Studirende Abgangszeugnisse. In den Provinzialberichten
vom Jahre 1791 H. 4 S. 31 — 44 ist eine Uebersicht der seit der
Stifl;ung der Universität bis 1791 unter jedem Prorektorat neu
angekommenen Studirenden mit Angabe der Prorektoren, 1765
Ostern kamen nur fünf, 1765 Michaelis nur acht. Die Uebersicht
ist nach Kordes von Professor W. E. Christiani.
^ Nach den Kieler Beiträgen B. 1;, Schleswig 1820, S. 324
bis 326 hat die Zahl der Mediciner seit 1800 auffallend zuge-
genommen, 1802 im Sommer studirten 2, 1803 12, 1811 18,
1812 21, 1817 39, 1818 44 die Arzneiwissenschaft.
Im Winter 18|J betrug die Gesammtzahl der Studirenden
111, 18}| 222, unter denen 61 Theologen, 109 Juristen, 51 Me-
diciner und 1 Philosoph waren, im Sommer 1819 betrug die
XXVII
Gesammtzalil 230, nemlich 68 Theologen, 103 Juristeu, 52 Me-
diciner, 7 Pliilosophen, imdarauffolgenden Wintersemester betrug
die Gesammtzahl 234.
Nach Falok's staatsb. Magazin B. 6 S* 213 studirten ISjJ in
. Kiel 296 : 141 Theologie, 96 die Rechte, 56 Medicin, 3 Philosophie.
(Vergl. Niemann's Chronik der Universität 1826 S. 11.)
Nach derselben Chronik S. 13 und 1827 S. 11 studirten
im Winter 18Jf 310, 139 aus Schleswig, 142 aus Holstein, im
Sommer 1827 300 Studirende (S. 12), aus Schleswig 66, aus
Holstein 47 Theologie, 5 aus Schleswig, 7 aus Holstein studirten
Theologie und Philologie, 42 aus Schleswig die Rechte, 53 aus
Holstein. Im Winter ISJJ (S. 13) war die Gesammtzahl der
Studirenden 323, imter denen 73 Theologen aus Schleswig, 54
aus Holstein, Theologen und Philologen aus Schleswig 5, aus
Holstein 8, Juristen aus Schleswig 44, aus Holstein 52. Im
Sommer 1828 (S. 17) hatte Kiel 370, im Winter 18|| (auf dem
Titelblatt) 330, im Sommer 1&29 (S. 15) 358, im Winter 18|S
328 Studirende, 18f? (S. 18, 1831 S. 14) 311, im Sommer 1831
(S. 19) 339, im Winter 18gJ 234.
In Falck's neuem Magazin B, 10 S. 324 ist eine Uebersicht
der in Kiel Studirenden von 1830 — 1840 gegeben. Dass die Zahl
im Wintersemester ISJJ etwas geringer war, wird zum grössten
Theil der Cholera beigemessen. Im Sommer 1832 studirten
hiemach in Kiel 321, in den folgenden Semestern bis Ostern
1840: 253, 300, 294, 320, 293, 288, 232, 234, 263, 275, 258,
273, 247, im Sommer 1839 222, im Winter 18J8 231.
Die Zahl der Philologen war von 1836 an grösser als früher
gewöhnlich, nemlich 11, 16, 13, 18, 16, 10. Dies dürfte zum
Theil darauf beruhen, dass für die Philologen auf der Kieler
Universität durch Stipendien am meisten gesorgt ist.
In Falck's Archiv Jahrgang 5 Kiel 1847 S. 179 ist die
Frequenz der Kieler Universität von Ostern 1840— 1847 angegeben,
die Gesammtzahl der Studirenden war darnach: 237, 219, 207,
216, 208, 203, 210, 227, 206, 197, 200, 208, 209, 196, 187.
Im Sommer 1840 studirten 75 Theologie, 8 Philologie, 106 die
Rechte, 35 Medicin, 11 Pharmacie, 2 philosophische Wissen-
schaften. Im Sommer 1847 studirten 49 Theologie, 7 Philologie,
80 die Bechte, 36 Medicin, 5 Pharmacie, 10 philos. Wissenschaften.
Das alphabetische Verzeichniss sftmmtlicher in Kiel Stu-
dirender im Winter 18}? giebt als Grei^lttkiiiitzahl nicht 219,
sondern 212 an, weicht also ron der eben angeftihlteü Angabe
in Falck's Archiv etwas ab.
Im Winter 18|J stadirten iiach dem Verzeichniss 192,
im Winter 18J8 199, im Sottimer 1850 132, im Sotom«» 1861
119, im Winter 18|J 141, 18|J 121, im Somöiet 18M 133, im
Sommer 1864
G^esammtzahl
162
Theo-
logen
Winter 18«
197
50
Sommer 1865
225
53
Winter 18|»
229
4d
Sommer 1866
218
49
Winter 18«»
242
52
Somlner 186t
223
53
Theoloffen
ü. Philolog.
Theolog. u.
Philosoph.
1
Theol'og« XL
Philologen
3
Theolog. ü.
Philosoph.l
Theolog. n.
Philologen
4
Theolog« n*
Philosoph*
2
Theolog. n.
Philologen
Theölog. u.
Philosoph.
2
Theolog. u.
Philologen
i?heolog. u.
Phüosoph.l
Theol. u.
Philol. 2.
Jtirist.
46
54
73
12
70
68
48
Juristen und
Caniefalisten
4
6
Medicih
43
55
Juristen und
Historiker
1
13
Juriilten and
Historiker
10
Jur. u. Hist. 1
55
60
57
70
76
Winter 18j^ 142, im Sommer 1854 144, IBjf 153, Sommer 1855
160, Winter 18|J 134, Sommer 1856 141, Winter 18|f 150,
Sommer 1857 J42, Winter 18|J 122, Sommer 1858 132, Winter
18f 5 143, 18H 169, Sommer 1863 201, imd zwar Theologen 44,
Theologen und Philologen 2, Juristen 57, Juristen und Came-
raüsten ?, Mediciner 50, Zahnarzneikunde 1, Philosophen 1,
Philologen 11, Mathematik 9, Chemie 12. •
Zahn-
arzn.
1
1
l
Phüo-
sophen
2
1
Histor.
1
l
Phüo-
logen
IL
16
17
14
13
Mathem. u.
Naturw.
7
13
Historik.
1
Histor. 15
Philol. u.
Histor. 1
Histor. 1
Naturw.
1
Naturw. u.
Mathem.
4
Naturw.
1
Mathem. u.
Naturw*
5
Mathem. u«
Naturw.
4
Naturw, 1
Natmn^t u,
Philosopht
1
Naturw» 5
Naturw. u.
Philosoph,!
Mathem.
3
Physik, Phar
ChemiTu. mac.
Mathem. 1
Mathem.,
Physik u.
Astron. 3
Astron. 1
Mathem. u,
Astron. 1
Matii^m* v^
Naturwt
6
Mathem. 4
Mathem* u.
Naturw*
3
yyy
Winter 18|J
G-esammtzahl
200.
Theo-
logen
55
Theolog. u.
Philosoph.
2.
Theolog. u.
Philologen
2.
Jurist.
34
Juristen und
Cameral. 7
Juristen und
Historiker 1
Medicin
67
Sommer 1868
181.
55
30
62
Winter 18f»
165. "
51
22
62
Sommer 1869
156.
52
20
60
Winter 184»
163.
61
15
53
In den Jahrbüchern für Landeskunde B. 1 S. 428—438
und B. 3 S. 332-344 hat Doctor Volbehr Nachricht über die
Frequenz der Kieler Universität gegeben. Vergl. auch Chronik der
Universität 1859 S. 75.
In der Chronik der Universität 1857 S. 24 sagt Professor
Planck, indem er die geringe Frequenz vom Sommer 1856 bis
zum Sommer 1858 141, 150, 142, 122 erwähnt, eine Vergleichung
der früheren Jahre zeige, „dass seit Sommer 1832, wo die Fre-
quenz bis auf 321 stieg, die Zahl stetig abgenommen habe und
Sommer 1847 bereits bis auf. 187 gesunken war." Diese
Annahme von dem steten Sinken seit 1832 scheint mir nicht
begründet. Die geringe Frequenz beginnt I8jf, sie ist seitdem
unter 200, was ausnahmsweise auch 18|| war. Die Gründe der
verringerten Frequenz haben, nach Planck, gar keinen Zusammen-
hang mit der Lebenskraft und Lehrkraft der Universität. 5,Zu-
vörderst ist es,^ sagt Planck, „die geringere Neigung, sich dem
Dienst der Kirche und des Staates zu widmen, welche die jungen
Leute abhält, Theologie und Hechte zu studiren, mag sie nun
ihre Ursache in einer Zeitströmung oder wahrscheinlicher in
politischen Verhältnissen haben. Dies zeigt klar die Vergleichung
der Zahlen der Angehörigen der einzelnen Fakultäten kurz vor
XXXI
Zahn-
arzu.
2
Philo
sophen
2
Philos.
Fak.
34
30
24
3
30
Phüol. 19
PhüoL u.
Histor. 2
Histor^ 1
Naturw. u.
Philosoph.
2
Mathem. 2
Mathem. u.
Naturw. 2
Mathem. u. Phar
Astron. mac.
und nach 1848. Während die Zahl der Mediciner und Philo-
sophen sich ungefähr gleich gehlieben, erstere eher gestiegen ist,
ist die der Theologen und Juristen fast gleichmässig gesunken.
Femer sind es die Verhältnisse, welche den Ausfall erklären. —
Der Umstand mag eine Erklärung abgehen, dass die älteren
gesetzlichen Vorschriften über die Beobachtung des biennium
academicum zu Kiel für Schleswig im Jahre 1850 durch eine
Verordnung des damaligen ausserordentlichen Kegierungscommissars
unter den damaligen Verhältnissen ausser Kraft gesetzt ist. —
Nicht minder hat dazu mitgewirkt die Veränderung des Schuljahres
an den SchleswigschenGel. Schulen, vermöge deren der Schulcursus
zu einer Zeit nach der Mitte des Juli schliesst, die es den Abiturienten
bedeutend erschwert, die Baeler Universität bei dem abweichenden
Beginn ihres Studienjahrs zu beziehen.^ Seit 1868 sind die An-
gaben nach den speciellen Fächern nicht so detaillirt, wie früher.
Quellen und Hfilfsmittel t&r die Geschichte der Kieler
Unirersität
Die Quellen und Hülfsmittel zur öeschichte der Kieler
Universität sind theils handschriftliche, theils gedruckte.
Ich habe in früheren Jahren das Archiv der Universität durch-
gesehen, auch jetzt Einzelnes wieder nachgesehen. Wichtig ist
das handschriftliche Werk des ehemaligen Kieler Professors und
Bibliothekars Hennings: Athenae Cimbricae, Der Verfasser,
Professor der Physik und Metaphysik, ward in der streitenden
Zeit 1763 entlassen. H. hat seine Arbeit nicht vollendet, er giebt
zuerst einige allgemeine Notizen über die Kieler Unirersität und
dann die Biographien der Professoren ^r vier Fakultäten mit
Angabe der Schriften derselben. (Verzeichniss der Handschriften
der Kieler Universitätsbibliothek, die Herzogthümer betreffend,
B. 1 S. 2820
Ueber die Stiftung der Kieler Universität hat die hiesige
Bibliothek mehrere Handschriften. S« Bachel curriculum vitae
(Verzeichniss der Handschriften I S« 283). Ein Auszug ist gedruckt
im Archiv der hiesigen historischen Gesellschaft B. 1 und B. 3.
Nachrichten von der Stiftung giebt auch die Verz. I S. 279
genannte Handschrift. In derselben sind mehrere Originale von
Briefen des herzogL Präsidenten Kielmann an den Kieler Syndicus
Hennings (vergL unten S. 5) mit der äussern Addresse: ^Dem
Wohl Edlen Vest und Hochgelahrten H. Johanni Hennings J. U« D,
und der Schlesw. Holst.Prälaten Ritterschaft und Stände Imgleichen
dess vier Städtegerichts und der Stadt Kiehl Syndico meinem
sonders vielgeehrten Heim und verehrten Freunde KieL^
Dieses Manuscript betrifft ausserdem theils Einrichtongen
der Universität, Convikt u. a., theils Bemfangen, z. B. des Professors
HaoritiuS) eines Sdiwagers von Hennings.
Die Statuten der Fakultäten, mehrere Bescripte der
Herzöge für die Kieler Universität, Streitschriften unter den
Professoren von Harpprecht u. a. sind handschriftlich auf der Kieler
BibUothek (Verz. B, 1 S. 281. 282-284, B. 2. S. 70. 73, S. 228.
229. 253. 254, B. 3 S. 106. 536.). Die alphabetischen B«gister
am Schluss vw B. 2 S. 401 und 402 und B. 3 S. 569 der Hand-
Schriften geben Nachweisungen über die auf der hiesigen Bibliothek
vorhandenen Nachrichten über die Kieler Universität
Von den gedruckten Quellen ist unten S. 3 und 6
Torquati inanguratio erwähnt worden. Die Relation der Solennien
bei Inaugoration der hochfursüich Holsteinischen Universität, und
der Bericht von den Processionen bei Inauguration der neuen
Holsteinischen academia, gedruckt 1665, enthalten wenig. Die
xxxm
Anzeigen der Vorlesnngen geben Auskunft über die Zahl und
Thatigkeit der Lehrer, von 1668 bis 1771 über die lectiones
absolutae und habendae, früher und später nur über die letztem.
Sorgfältige biographische und literarische Nachrichten über
mehrere Lehrer der Universität giebt der Flensburger Eector Joh.
Moller in der Cimbria literata, die nach des Verfassers Tode
durch Unterstützung von Joh. L. v. Holstein mit Joh. Gramm's
Vorrede zu Kopenhagen 1744 gedruckt wurde» Einen prodomus
des Werkes hatte M. 1687 an M. Gude dedicirt. In J. MoUer's
isagoge ad historiam ducatuum, die 1691 und wieder 1699 erschien,
ist Th. 3 p. 366—375 eine kurze Nachricht von der Kieler Uni-
versität. Ad. H. Lackmann giebt in Th» 6 seiner Einleitung zur
Schleswig - Holsteinischen Historie, Hamburg 1150, S. 481 nur
eine kurze Notiz über den 1641 an die Stände gerichteten Antrag
der Errichtung einer Akademie. Von PhiL Er. Haue sermones
de tempore Kil. 1766 giebt die erste oben S. VII erwähnte Aus-
kunft über die Zeit von 1765, seine zehnjährige Glückseligkeit
der Cimbrischen Musen bei der Vormundschaft Catharina II.,
Kiel 1772, schildert die durch die Kaiserin eingetretenen Ver-
besserungen der Universität. N. H. Schwarze, Nachrichten von
Kiel, herausgegeben von J. H. Fehse, Flensburg 1775, geben
S. 227--^390 Auskunft über die Stiftung der Universität nach
Rachel und nennen die Lehrer der Universität bis zum Jahre
1774. Dass hierbei einige Ungenauigkeiten vorkommen, ist in
der Kieler gel. Zeitung 1775 S. 185 — 189 hervorgehoben.
Die Programme oder Memorien, welche in früherer Zeit
gewöhnlich regelmässig von dem Professor der Eloquenz bei dem
Todesfall eines Kieler Professors geschrieben wurden, geben
Beiträge zur Geschichte der Kieler Universität. Prof. B. Kordes
hat im Intelligenzblatt für Literatur und Kunst der neuen Leipz.
Literaturzeitung B. 3 St. 31 S. 483-87 über die Kieler Fest-
programme und Memorien Nachricht gegeben. Morhof, J. B. May,
Seb. Kortholt, Christiani u. A. schrieben Denkschriften auf ver-
storbene Collegen. Weniger Material liefern die Festprogramme,
deren früher vier im Jahre, zu Ostern, Pfingsten, Michaelis imd
Weihnachten, erschienen. Albert zum Felde charakterisirt in einer
1715 gehaltenen B.ectoratsrede die ersten sieben Kieler theol. Pro-
fessoren. Die Rede ist gedruckt in Alb. z. Felde analecta p. 207-245.
Ü
XXXTV
Der Kieler Privatdocent G. H. Elend, 1749 geadelt von
Ellendsheim, schrieb 1734 zur Ankündigung seiner juristischen
Vorlesungen, da damals die Anzeigen der Privatdocenten noch
nicht in den gedruckten index aufgenommen wurden, vitas juris-
consultorum, qui in hac Christiana Alhertina floruerunt brevissime
delineando civibus-scholas suas consensu amplissimae &cultatis-
indicat. 16 Seiten in 4.
Der Theolog &♦ Joachim Mark gab in einem 1768, nach
dem Bau des neuen üniversitätsgebäudes, erschienenen Programm
eine series der 15 ersten Kieler ordentlichen Professoren der
Theologie von Musäus bis Hosmann. M. sagt: J. Fr. Mayer und
Th. Dassoy seien nimiaevehementiae, P. Musaeus und H. Muhlius
nimiae lenitatis beschuldigt.
In B* Kordes Lexikon der jetztlebenden Schlesw. - Holst,
und Eutinischen Schriftsteller, Schleswig 1797, sind genaue Nach-
richten über die damals lebenden Lehrer der Universität, welche
als Schriftsteller thätig waren, gegeben. Ln dritten Anhang nennt
er die in den Herzogthümem erschienenen gelehrten Zeitschriften.
Fortsetzung von Kordes Lexikon ist Lübker's und Schröder's
Lexikon der Schleswig-Holstein-Lauenb.| und Eutinischen Schriffc-
steUer von 1796—1828 B. 1. 2 und Nachträge, Schlesw. 1829—1831.
Ich finde es angemessen, dass dieses Lexikon sich so wenig, wie
Alberti's Lexikon Abth. 1. 2, welches die Schriftsteller von 1829—66
befasst und Kiel 1867 erschien, auf die lebenden Schriftsteller be-
schränkt hat. Kordes war dem Vorgang von Mensel gefolgt
V. A. Heinze kündigte 1784 in seinem Kielischen Magazin
eine Gel. Geschichte der Universität Kiel an, die nicht erschienen ist.
Joh. Otto Thiess gab eine Gelehrtengeschichte der Universität
zu Kiel, Th. 1. 2, Kiel und Altena 1800-1803, heraus, welche
biographische und bibliographische Nachrichten von allen bis-
herigen Lehrern der Theologie zu Kiel enthält. Li D. H. Hege-
wisch's, Kiel 1801—1803, erschienenen Geschichte Schleswigs und
Holsteins ist Th. 1 S.332 und Tk2 S. 161-174 die Geschichte
der Stiftung der Universität erzählt, eben so in A. Forchhammer's
Geschichte der Herzogthümer seit der Deformation H. 2 S. 136
Kiel 1834. Peter von Kobbe erwähnt in seiner Schleswig -Hol
steinischen Geschichte von 1694 — 1808, die Altena 1834 erschien
S. 238 kurz die Kieler Universität.
XXXV
In meinem Beitrag zur Geschiclite der Kieler Universität
oder Bede zur Feier des Geburtstages des Königs mit Anmerkungen
Kiel 1859 habe ich die Geschichte der Universität bis 1773 dargestellt
und fllr die Anmerkungen die Archive der Universität benutzt.
Das Leben des Professor Dreyer und des Curators West-
phalen gab ich Kiel 1861 heraus^
Professor G. Ferd* Thaulow gab 1861 Nachricht von dem
bevorstehenden Jubiläum der Kieler Universität, so wie 1862
von den Feierlichkeiten bei der Einweihung im Jahre 1665.
Einige Schriften zur Geschichte der Universitätsbibliothek
habe ich S, 28 und S. 91 angegeben. Ich darf mich beziehen
auf die 1862 und 1863 erschienenen Programme zur Geschichte
der Kieler Universitätsbibliothek.
Einzelnes zur Geschichte der hiesigen Universität geben
einige Zeitschriften, so die Nova literaria maris Baltici Lubecae
1698—1707 (in 1707 steht p. 149 u. f. das herzogl. Reglement
für die Universität vom 27. Januar 1707), der Hamb. Auszug
aus neuen Büchern 1728—29 und die in Hamburg auf 1729-30
erschienenen Niedersächsischen neuen Zeitungen von gelehrten
Sachen, welche von 1731—1736 Niedersächsische Nachrichten
von gel. neuen Sachen hiessen. Von 1732-1734 erschienen
Hamburgische Berichte von neuen geL Sachen, 1735 — 1757 von
den neuesten gel. Sachen^ von 1758 — 1771 Hamburgische Nach-
richten aus dem Heiche der Gelehrsamkeit, von 1740 — 43 Hamb
Beiträge zur Autn. und von 1771— 1778 freiwillige Beiträge zu den
Hamburgischen Nachrichten. In Altena erschienen 1745-48 die
Altonaer gel. Zeit., 1757-58gel. Anz. oderBeyträge zur neuesten
Geschichte der Literatur, 1761 und 62 de rebus polit. ac litterariis
commentarii und 1763—88 neuester gel. Mercurius.
W. E. Christiani gab 1768 commentariorum Kiloniensium
de rebus memorabilibus libelli heraus, es erschienen nur 160
Seiten, der Herausgeber gab die Arbeit wegen anderer Geschäfte
auf. Die Professoren Fricke, Faber und Hirschfeld begannen
1771 eine Zeitschrift mit dem Titel: Gelehrte Zeitung, heraus-
gegeben zu Kiel. Im ersten Jahrgang ist S. 102 Nachricht
gegeben von der in Kiel durch Professor Faber errichteten orien-
talischen Gesellschaft. Die Zeitung erschien bis 1777 und 1778
ein Nachtrag.
c*
XXXYI
V» A. Heinze's Kielisches Litteraturjoumal erschien 1779
bis 1783 Dessau und Leipzig, 1785 Neues Kielisches Litteratur-
joumal B^ 1 Dessau und Leipzig 1785 (S» 1—6 Anzeige von
Christiani's Rede bei Einweihung der vermehrten Universitäts-
Bibliothek durch die für 14,000 Rthlr. angekaufte Wolf'sche
Bibliothek)» V. A» Heinze's Kielische Gel. Zeitung von 1787 — ^91.
J. O. Thiess gab 1797—1800 Neue Kielische Gel. Zeitung oder
Annalen der neuesten Schleswig - Holsteinischen Literatur und
der neuem Literargeschichte der Universität zu Kiel heraus.
A* Niemann^s Schlesw.- Holst. Provinzialberichte , Jahrg.
1 — 12, erschienen Kiel und Altena 1787—98, die Literatur der
Herzogthümer ist besonders berücksichtigt. Auch Niemann's
Schlesw.-Holstein. Blätter für Polizei und Cultur geben einige
Auskunft.
Die Zeitung für Literatur und Kunst in den dänischen
Staaten, Jahrg. 1—3, Kiel 1807—1810, ist schon oben S* XIV
erwähnt worden.
Petersen gab 1811 — 1816 neue Schlesw.-Holst: Provinzial-
berichte, Jahrg. 1—6, heraus, von 1817—30 hiessen sie Schlesw^-
Holst. - Lauenb* Provinzialberichte, denen neue Schlesw. -Holst.-
Lauenb. Provinzialberichte von 1831—34 folgten. Im Jahrg. 1830
8. 454—483 ist aus dem Nachlass des Bibliothekars Kordes —
er starb 1823 — eine Nachricht über die hiesige Universitats-
Bibliothek. Der für die hiesige Bibliothek so thätige Mann war
verstimmt über sein Verhältniss zur Bibliotheks-Commission.
Die Kieler Blätter B. 1—5 und die Kieler Blätter flir 1819
B. 1. 2, welche 1815—19 in Kiel erschienen, haben die Universitäts-
verhältnisse immittelbar wenig berührt, wohl aber die in Schleswig
1820 u. 1821 gedruckten Kieler Beiträge, und N. Palck's Staatsb.
Magazin B. 1 — 10, welches von 1821 — 31 erschien, und das neue
Magazin von 1832 — 41, so wie das Archiv fllr Greschichte und
Statistik 1842—47.
Das Archiv der hiesigen historischen Gresellschaft, welches
von 1833—43 erschien, hat einige Nachrichten, die Kieler Uni-
versität betrefiend, eben so die Jahrbücher fbr Landeskunde,
welche diese Gesellschaft herausgiebt.
Vom Jahr 1826—31 gab Professor Niemann eine Chronik
der Universität Kiel heraus, und seit 1854 erscheinen die Kieler
xxxvn
Universitätsschriften im weitem Sinn, mit Einschluss der Disser-
tationen, in einem Band. Jeder Jahrgang enthält eine üniver-
sitäts- Chronik, welche üher die Universität im Ganzen und von
den Vorstehern der Institute über die meisten derselben regel-
mässig Nachrichten giebt. In den Jahrgängen 1856-60 habe
ich Biographien der Kieler juristischen Professoren, mit Aus-
schluss der spätem Zeit, gegeben, und 1862 und 1863 in zwei
in die Universitätsschriften aufgenommenen Programmen, zu deren
Druck eine Allerhöchste Bewilligung verliehen wurde, Beiträge
zur Geschichte der Kieler Universitäts- Bibliothek, namentlich
ein Verzeichniss der von Bordesholm nach Kiel gekommenen
Druck- und Handschriften mitgetheilt. Besonders thätig für die
Herausgabe der Universitätsschriften ist Professor Karsten»
Im Auftrag der hiesigen historischen Gesellschaft arbeitet
Doctor Alberti an einem Nominal- und Realregister über die in
hiesigen Zeitschriften enthaltenen Abhandlungen, wie zu den
zehn ersten Bänden des Falck'schen Magazins im Jahr 1834 ge-
druckt worden ist. Durch dieses Register werden die früheren
Arbeiten zugänglicher gemacht werden und auch die zur Geschichte
der Universität dienenden einzelnen Nachrichten leicht aufzu-
finden sein.
Ich schliesse meine Arbeit imd darf um billige, milde
Beurtheilung bitten. Der StoiGf ist sehr gross, ich bin enthaltsam
gewesen und habe von vielen Einzelnheiten, die in der Geschichte
einer einzelnen Fakultät hätten Platz finden müssen, abgesehen*
Die angehängten Tabellen über die hiesigen Lehrer
werden hoffentlich . einige Uebersicht gewähren ; ich habe die
Hinweisungen auf die Schriften der Professoren, die in den 1860
erschienenen Tabellen bei einzelnen genannt sind, aus Raum-
erspamiss weggelassen. Auch war dies nicht wohl bei Allen
durchzuführen. Das alphabetische Register am Schluss dürfte
das Büchelchen brauchbarer machen. Mit Dank erkenne ich,
dass Professor Beohmann aus Ge&lligkeit einen Theil der Hand-
schrift durchgesehen hat.
Kiel, 24. Febraar 1870.
H. Ratjen.
Inhalts-Angabe.
Seite.
I. Vonrerhandlangen zur Stiftung der Kieler Universität l — 5
n. Die Einweihung der Universität und die sich daran schlicssenden
Promotionen 6 — 9
III. Die Statuten der Universität und ihre Aenderungen.
1) Die Gerichtsbarkeit 10—13
2) Die Immunitiiten 13—17
3) Beschränkungen 17 — 20
4) Das Biennium und dessen Aufhebung 20 — 21
IV. Oberbehörden der Kieler Universität mit einigen allgemeinen Be-
merkungen.
1) Visitatoren und Curatoren 21 — 54
2) Kanzler und Prokanzler 54 — 56
V. Rector und Prorector. Deposition. Inscription. Matoritätszeugnis856 — 64
VI. Die Fakultäten und die Dekane 64—70
VII. Promotionen 70 — 74
Neue Anordnungen in Bezug auf die Promotionen 74 — 78
Vm. Nostrification 79—80
IX. Adjuncten der Fakultäten und Privatdocenten. Habilitation 80 — 83
X. Lehrer neuerer Sprachen 83 — 84
XL Vorlesungen 84 — 87
XIL Disputationen 88 — 89
Xm. Seminare 89 — 90
XJV. Spruchcollegium 90 — 91
XV. Universitäts-Bibüothek 91—92
1) Einnahmen 92 — 98
2) Bibliothekare und Gehülfen 98 — 100
3) Räumlichkeiten der Bibliothek 100 — 102
4^ Bibliotheks-Commission und Zuwachs der Bibliothek 102 — \0^
XL
S«it.
XVI. Institute der Universität.
Heilanstalten 105 — 106
Physiologisches Laboratorium 107
Anatomie 107
Pharmacognostische Sammlung 107
Mineralien 107 — 108
Physikalisches Institut 108 — 109
Zoologisches Museum 109
Chemisches Laboratorium 109
Botanischer Garten 109
Münz- und Kunstsammlung ^^ 1 1
Museum vaterländischer Alterthümer 111
Die pecuniären Verhältnisse der Institute 11 1 — 112
XVIL Stipendien für Studirende.
1) Im Allgemeinen 11 2 — 1 14
2) Stipendien für Studirende, soweit sie vom akademischen Consistorio
oder einer der Fakultäten verliehen werden.
a) Convikt 1 15— 128
b) Das philologische Stipendium und die Prüfung der Can-
didaten des höheren Lehramts 128 — 132
c) Das Schassianum Stipendium oder praemium 132 — 135
d) Das Richardi'sche Stipendium 135 — 136
e) Das Herzoglich Oldenburgische Stipendium 136 — 137
f) Das Kamla'sche Stipendium 138 — 140
g) Das Enickbein'sche Legat l4l — 143
h) Die Callisen'sche Prämie 143
i) Das Tilemann-Müller'sche Stipendium 143
k) Die Ansgarius-Prämie 144
Tabellarische Uebersichten der wissenschaftl. Lehrer der Kieler Universität. . 145 — 176
Alphabetisches Register \ 177 — 1 83
Verbesserungen 184
V«rveiiiaiidliingen zur StiftiiDg der Kieler Universität.
Unter den deutschen Universitäten ist Kiel eine der jungem,
Halle (1694), Breslau (1702), Göttingen (1737), Erlangen (1743),
Berlin (1810) und Bonn (1818) sind jedoch späteren Ursprungs.
Unsere Kieler Universität ward am 5. October 1665 in Kiels
Hauptkirche, der Nicolaikirche, eingeweiht.
Schon im Jahr 1632 hatte König Christian IV. sich der
Bitte, in Flensburg eine Universität zu errichten, geneigt gezeigt.
Der Flensburger Bürger Hans Marquartsen, welcher sich „oeco-
nimus uff der neu angefangenen Universitett^ nennt, hatte ^mehrere
christliche Lude'' bewogen, nicht unbedeutende Summen zum
Besten der in Flensburg zu errichtenden Universität zu subscri-
biren. Jürgen von Ahlefeldt hatte 12,000, Kay von Ahlefeldt
10,0Q0, Christian Bantzau 12,000 Rthlr. versprochen, Jacob
Moritzen, KönigL Maj. zu Dennemarck Printz Durchl. fürstl. Gn.
zu Holstein Jubilerem Bürger zu Hamburgh, hatte gelobt, zu der
neu angefangenen Academie zu Flensburg 20,000 Rthlr. zu geben.
H. Marquardsen hoffte, dass die Kirchen Dänemarks und der
Herzogthümer gern Beiträge zu diesem christlichen Werk geben
würden. *) Der sanguinische Plan kam nicht zur Ausführung.
^) Danske Samlinger for Historie B. 3 Kjobenhavn 1867, 1868 S. 193—198.
1
Der Herzog Friedrich III., Enkel des Herzogs Adolph,
des Stammvaters der Gottorfer Herzöge, bat 1640 durch seinen
Regensburger Gesandten Joh. Ad. Kielmann den Kaiser um die
Ermächtigung, in Holstein eine Universität zu errichten. *) Beide
Landesherren, der König Christian IV. und der Herzog Friedrich
III. (regierte von 1616—1659), liessen den Landständen der
Herzogthümer, die in Kiel versammelt waren, am 2. December
1641 vorstellen, dass es „den Ständen imd gesammten Einwohnern
• dieser Ftlrstenthümer sehr gedeihsam und erspriesslich sein werde,
in den Herzogthümem eine Universität zu erigiren, da die Länder
aller Orten sehr , verwüstet, und eine gelegene Academie, wohin
die Jugend zur VoUfuhrung ihrer Studien zu verschicken, in ganz
Teutschland fast nicht zu finden sei". Es ward deshalb zur
Deliberation der Stände gestellt, wie „dieses höchstgedeihliche
Werk'' auszuführen sei. Die Stände waren hauptsächlich wegen
Steuern berufen, namentlich wurden von den Ständen holsteinischen
Fürstenthums die Zahlung von 120 Römermonaten oder 64,000
Rthlr. verlangt. Wegen dieser und anderer Steuern baten die
Stände, im nächsten Umschlag ohne weitere Convokation eine
Zusammenkunft zu gestatten, wozu die Patente nur in Kiel von
der Kanzel verlesen würden. Auf den Antrag wegen der zu
errichtenden Universität antworteten die Stände jedoch gleich
am 8. Decbr, 1641, sie wünschten, dass sie dem Proposito desen-
diren könnten, „weil aber die Waffen auch diesen Fürstenthümem
annoch täglich hintergehen und keine Spesen ruhen lassen, so
bitten Stände, solches zwar gedeihliche aber kostbare Werk zu
besserer Zeit und der Stände weiterer Deliberation zu dilatiren.^ *)
Die weitere Deliberation mit den Ständen über diesen
Punkt, der Plan beider Landesherm, eine gemeinschaftliche
Universität für das Ganze der beiden Herzogthümer zu errichten,
') Veranlassangsentwarf, waramb Hertzog Christian Albrecht aas der Bor-
desholmer Schale eine Academie gestiftet und selbe nach der Stadt Kiel gelegt.
Gottorf, 8. April 1667. G«drnckt in der Chronik der Kieler Universität 1854,
S. 12. Vergl* Lackmann, Einleitung zur Schleswig-Holsteinischen Historie, Th. 6
S. 236 und 245, and Ra^en, Verzeichniss der Handschriften, B. 1 S. 193.
') Ratjen, Verzeichniss der Handschriften der Kieler Universitätsbibliothek
B. 2 S. XVI., B. 3 Abth. 1 S. 106 und 107, und Batjen, Beitrag zur Geschichte
der Kieler Universität, Kiel 1859 S. 23. 24.
. »
kam nicht zur Ausführung. Der Herzog Friedrich III. indessen^
Beschützer und Freund der Wissenschaften, ') behielt seinen
Wunsch fest im Auge, und erlangte vom Kaiser Ferdinand III.
am 26. April 1652 das Diplom, in einem passenden Orte des
Herzogthums Holstein eine Universität mit denselben Vorzügen
zu errichten, wie sie den bisherigen Universitäten zuständen, und
Baccalaurei, Magistri, Licentiaten und Doctores mit Aufsetzung
eines Hutes, mit Hingeben eines Ringes, mit einem Kusse und
den sonst üblichen Solennitäten zu ernennen. Dem Rector oder
Prorector verleiht der Kaiser das Recht, Notare zu creiren, Poeten
zu krönen, uneheliche Kinder — nur nicht Söhne von Fürsten,
Grafen und Baronen — • zu legitimiren. ^)
Was die Ungunst der Zeit, die störenden Kriege dem
Herzoge Friedrich nicht gestatteten, zur Ausführung zu bringen,
übertrug dieser seinem vom Glück wenig begünstigtem Sohne
Christian Albrecht (1659—1694). Der Vater hatte den Plan
gehabt, die Intraden und Geftllle aus dem 1634 inundirten, zum
Theil wieder bedeichten, zwischen Eiderstedt und Husum belegenen,
Koegen, als Lundenberg, Simonsberg, Padelek u. s. w., der zu
errichtenden Universität anzuweisen. *) JDer Sohn und Nachfolger
gab diesen Plan auf, weil jene Intraden unsicher und nicht aus-
reichend seien, es auch nicht wohl ausführbar sei, neben der
neuen Universität das Bordesholmer Gymnasium aufrecht zu
halten, er beschloss deshalb, dass letztere aufzuheben und die
dazu bestimmt gewesenen Einnahmen nebst mehreren Ersparnissen
der neuen Universität zuzuwenden, zu welcher Meta Rantzau ein
Capital von 1250 Rthlr. hergegeben hatte. Das ehemalige Kloster
^) W. E. Christiani, Entwarf einer Gelehrten - Geschichte Friedrichs III.
Kiel 1772 und dessen Rettung der Kenntnisse und Gelehrsamkeit Friedrichs III.
Kiel 1786. Friedrich III. hatte die 1627 verfallene Bordesholmer Schule 1635
wieder hergestellt. *
^) Das kaiserliche Diplom ist gedruckt in Alex. Jnl. Torquatus Christiauo-
Albertinae inaaguratio, 1666 fol. pag. 89 — 104, auch in der Systemat. Sammlung
der für Schleswig und Holstein erlassenen Verordnungen B. 4 S. 337 — 348.
^) Fundation der Kielischen Universität 1665, gedruckt in der Sjstemat.
Sammlung der Verordnungen, B. 4 S. 348, vergl. Torquati inauguratio p. 55 und
Sam. Rachels Leben im Auszug in Archiv für Staats- und Kirchengeschichte der
Her&ogthümer, B. 1 S. 366. 368. ^
1*
Bordesliolm, oder Stift der regulirten Chorherm Augustiner Ordens,
hatte Herzog Hans 1566 in ein Gymnasium mit mehreren Frei-
plätzen verwandelt. Nach vollendeten Sohulstudien wurden die
Schiller mit Stipendien unterstützt. Auf der Rostocker Universität
führten zwei dortige vom Herzog gewählte Professoren die Auf-
sicht über die herzogliehen Stipendiaten. ') Ausser den erwähnten
Einkünften hatte der Herzog Christian Albrecht die Landschaft
Norderdithmarschen verpflichtet, 5(X) Rthlr., Eiderstedt 600 Rthlr.,
Tondem 500 Rthlr. und Nordstrand 60 Rthlr. jährlich zu dem
Herzoglichen Convict zu zahlen.')
Die Frage, ob die Universität in Holstein oder in Schleswig
errichtet werden sollte, schien durch das Kaiserliche Diplom von
1652 entscliieden, da es in demselben heisst: ut id gymnasium
sive academia ac studiorum Universitas per dictum serenissimum
ducem aliquo ducatus sui Holsatiae sed tali loco, ne per hanc
erectionem vicinis Universitatibus praejudicetur, erigi ac furidari
possit. Aus S. Rachels Leben (Archiv B. 1. S. 367) und Tor-
quati inauguratio S. 51 sehen war jedoch, dass noch nach 1652
Ungewissheit darüber herrschte, ob die neue Universität in Kiel
oder in Schleswig zu errichten sei. Der Historiker Ludwig Petersen
(t 1735) war nicht zufrieden mit dem übertriebenen Lobe, mit
welchem Torquatus Kiel im Verhältniss zu Schleswig hervorge-
hoben hatte. Aus Petersens handschriftlicher Beschreibung von
Schleswig hat Schröder in Falck's Magazin B. 10 S. 629-639
das Capitel, welches diese Frage betrifft, abdrucken lassen. Zu
Gunsten Kiels entschieden wohl hauptsächlich die von dieser
Stadt für die Universität angebotenen Vortheile, namentlich hin-
sichtlich des Baues und der^Unterhaltung der Universitätsgebäude.
') Die Ketormatio des Closters Bordesholm and Verordnung, wie es hinführo
damit soll gehalten werden, von Johann dem A. Hamburg \h66 Sonnabend nach
Reminisccre, ist gedruckt in H. Muhlii dissert. Kiel 1715 p. 627. Vergl. die schon
citirte Fundation der Universität Kiel , den erwähnten Veranlassungscntwurf, und
Archiv für Staats- und Kirchengeschichte B. 1 S. 339. 340.
^) Veranlassungsentwurf in der Chronik der Universität zu Kiel 1854 S. 17.
In diesem Entwurf, der in zwei Handschriften der Kieler Universitätsbibliothek steht,
S. H. 175 und 175A, wird Nordstrand mit 60 Rthlr. aufgeführt. Nach Rescript
vom 1. März 1768 (Vol. l Statut. S. 554) zahlt nicht Nordstrand, sondern Pelworm
zum Convict,
Der Präsident J. Ad. Kielraann unterhandelte vor der Errichtung
der Universität mehrfach mit dem Kieler Magistrat, besonders
mit dem Syndicus Joh. Hennings , . über die wegen der in Kiel
zu errichtenden Universität von der Stadt zu übernehmenden
Lasten. Aus einer Handschrift der Kieler Universitätsbibliothek
(S. H. 175) habe ich den Hauptinhalt dieser Verhandlungen in
meinem Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität, Kiel 1859
S. 25 — 32, angegeben. Kiel berechnete, dass es für die Universität
12,000 Rthlr. aufgewandt habe. Durch die den Häusern und
Wohnungen der ordentlichen Professoren und einigen Universitäts-
beamten bewilligte Hausfreiheit verliere die Stadt jährlich 360 Rthlr.,
capitalisirt 6000 ßthlr. (S. H. 175. S. 657.) Die Stadt Kiel bat bei
diesen Verhandlungen vergebens, dass ihr wenigstens auf gewisse
Zeit ein Theü der 160 Pflüge, für welche die Stadt contribuire, erlassen
werde, sie bat im März 1666 eben so vergeblich um Erlass von
1600 Rthlr. restirender Contribution. Als Kiel sich im Mai 1666
und wieder im April 1667 an den Landtag um Minderung der
Pflugzahl wandte und von dem Landesherrn hierin etwas unter-
stützt wurde, erklärten die Stände, dass ihnen durch etwa erfol-
gende Remission kein incrementum erwachsen dürfe. Eine Ver-
ringerung der Steuersumme wollten die Landesherrn nicht, es
blieb also bei 160 Pflügen. Auch später suchte Kiel eine Min-
derung der Pflugzahl zu erreichen und führte unter andern Grimden
auch die der Universität zugestandenen Exemtionen an. Durch
ein während der Vormundschaft des unmündigen Herzogs Carl
Friedrich, Gottorf 27. Juni 1705, erlassenes Rescript wurden
endlich der Stadt Kiel bis zu bessern Zeiten zwanzig Pflüge
erlassen.
Zum Lobe Kiels und zur Rechtfertigung der Regierung,
die diese Stadt zum Sitz der Universität gewählt, erschien
Schleswigae 1665 von Oaeso Gramm, der für Kiel zum Professor
der Physiologie und der griechischen Literatur designirt war:
Chilonium novus Holsatiae parnassus. Die Vorrede ist 18 Galend.
Maji 1665 unterschrieben.
II.
Die Einweihung der Universität und die sich daran
schliessenden Promotionen.
Bei der Kirche zum heiligen Geist, der jetzigen Kloster-
kirche, war von Adolph IV. ein Franziskaner-Kloster eingerichtet.
Die Baulichkeiten waren später zu Armenhäusern benutzt. Die
Stadt Kiel verlegte nun die Armenhäuser des heiligen Geistes
und des neuen Gasthauses, und richtete die ehemaligen Kloster-
gebäude für die Universität ein. Hinter dem Pastoratshause
wurden Gebäude für Auditorien und für die Universitätsbibliothek
hergestellt. An dem Kirchhof der Klosterkirche lag das Convikt-
gebäude. Die Einweihung der Universität beschreibt TorquatuS
in schwülstigem Ton •, Professor Samuel Rachel, der von Kielmann
für die Universitätseinrichtung zu Rathe gezogen war, tadelt die
Schrift des Torquatus sehr, und ist unwillig, dass eine von ihm
eingereichte Inaugurationsschrift nicht auf öffentliche Kosten ge-
druckt wurde. Rachel hat in seinem lateinisch geschriebenen
Leben, von dem, wie erwähnt wurde, ein Auszug in B. 1 des
Archivs für Staats- und Kirchengeschichte gedruckt wurde, eine
kürzere Beschreibung gegeben, welche in N. H. Schwärze's Nach-
richten von Kiel, Flensburg 1775, S. 259 — 286 in deutscher Sprache
gedruckt ist. ')
Der Herzog kam mit seinem Bruder August Friedrich
am dritten October 1665 nach Kiel, mit ihnen kamen viele Mit-
glieder der Ritterschaft, Beamte u. s. w. Vor der Stadt, nach
dem Schleswig 1665 gedruckten Bericht von den Processionen
bei Inauguration der neuen Holsteinischen Academie, fast eine
halbe Meile vor der Stadt, nach einer Relation bei dem Kopper-
pahler Redder, kamen der Königliche Vicekanzler Detlev Graf
zu Rantzau, der Kieler Magistrat, mehrere Landräthe und Andere
dem Herzog entgegen. Der Kieler Magistrat wollte in einer
^) In BierDatzkis Volksbuch auf 1847 habe ich die Stiftung der Univereität
Kiel erzählt und Andeutungen zur Geschichte derselben gegeben S. 167 — 175.
Bede danken für die Errichtung der Universität in Kiel, der
Herzog nahm, nach BacheFs Erzählung, den guten Willen flir
die That an» *) Bei der Holsten-Brücke wurde der Herzog von
Professoren und Studenten empfangen ; er stieg vom Pferde, hörte
die kurze Dankrede des Professor Musäus an, und Hess durch
den Sohn des Präsidenten, Friedrich Christian Kielmann, ant-
worten. Der Zug ging fort zum Schlosse. Am vierten October
war Buhetag, es kam der Prinz Budolph Friedrich, Enkel Johann
des J., aus der Norburger Linie, um an den Festlichkeiten Theil
zu nehmen. Am fünften fand die Einweihung der Universität
in der Nioolaikirche Statt. Um sieben Uhr Morgens gingen
Professoren und Studenten von dem Universitätsgebäude zum
Schloss; von hier begab sich der Zug nach der Kirche, der
Herzog und die beiden Prinzen zu Pferde, der Präsident Kliel-
mann als Kaiserlicher Commissar in einem sechsspännigen Wagen.
Vorangetragen wurden das KBiserliohe Diplom von 1652, die
Schreiben des Herzogs für die Universität, die Insignien und die
fünf Siegel derselben. Das allgemeine Universitätssiegel zeigt
das Bild des Friedens, einen Palmzweig und ein Füllhorn und
das Holsteinische Nesselblatt mit den Buchstaben C. A. Die
Inschrift lautet : Pax optima rerum. Das Siegel der theologischen
Faoultät zeigt die heilige Schrift mit Kreuz und Domenkrone
und der Inschrift : Scrutamini scripturas. Das Siegel der juristi-
schen Facultät ist eine im Gleichgewicht schwebende Wage, über
deren Balken Scepter und Schwert stehen, zwischen diesen ein
Stab mit einer Krone, die Inschrift ist: Discite juristiam moniti.
Auf dem Siegel der medicinischen Facultät winden sich zwei
Schlangen um einen Stab, aus dem sich Blumen erheben, die
Inschrift ist das Hippokratische Wort: Ars longa vita brevis.
Die philosophische Facultät hat im Siegel eine runde von einer
aus den Wolken hervorragenden Hand gehaltene Kette, sowie
das Bild der Pallas und die Worte : Commune artium vinculum»
') Torquatus hat p. 70 — 72 eine lateinische sohw'alstige Rede des Svndicus
Henning^ drucken lassen, in der Handschrift S. H. 175 findet sich S. 349 — 259
eine deutsche Anrede des Syndicus Hennings mit lateinischer Version und eine
kürzere lateinische Rede. Letztere hatte Ad. Olearins, der den Druck der Schrift
des Torquatus übernahm, remittirt.
8
Zur rechten Seite des Altars in der Kirche war für den Kaiser-
lichen Legaten, zur Linken für den Herzog ein erhöhter Sitz.
In der Mitte standen zwei Catheder. Der fürstliche General-
superindent Joh. ßeinhoth hielt, nach einem Gesang, von der
Kanzel die Einweihungspredigt, welche im Druck in Torquati
inauguratio fünfzig Seiten in folio einnimmt. Darauf hielt J. Ad.
Kielmann zweiKeden und liess das Kaiserliche Diplom verlesen.
In der zweiten Kede des Präsidenten K. ward der Professor der
Theologie Peter Musäus zum Prorector ernannt, imd ihm wurden
die akademischen Scepter sowie die Gründungsurkunden übergeben.
Das Kectorat hatte sich der Herzog vorbehalten. Dann folgte
eine Rede des Prorectors. Zwischen den einzelnen Reden ward
gesungen und musicirt. Die Feierlichkeit dauerte sechs Stunden.
Darauf fand auf dem Schloss ein Festessen an sieben Tafeln statt,
bei dem der Kaiserliche Legat den obersten Platz einnahm.
Am sechsten October wurden die Professoren auf dem Schlosse
beeidigt, und dann in dem akademischen Gebäude fünf Reden
von dem Theologen Christian Kortholt, dem Juristen Erich
Mauritius, dem Mediciner Caspar March, dem Historiker M.Watson
imd dem Professor der Beredsamkeit D. G. Morhof gehalten.
Nach dieser Feierlichkeit ward der Prorector zur Herzoglichen
Tafel gezogen, und erhielt, nach dem Bericht von den Processionen,
von Sr. Durchlaucht eine doppelte goldene Kette mit des Herzogs
Brustbild. Die feierlichen Promotionen, welche nach dem ersten
Plan gleich bei der Einweihung der Universität hatten stattfinden
sollen, wurden verschoben. Der Prorector und akademische Senat
erliessen am 20. December 1665 eine Aufforderung, dass sich die-
jenigen melden mögten, welche am 22. Januar 1666 Doctores,
Licentiaten oder Magistri zu werden wünschten, sowie auch die-
jenigen, welche zu Notaren ernannt werden wollten. Zum Pro-
kanzler hatte der Herzog den Theologen Christian Kortholt ernannt.
Im dem Kaiserlichen Diplom war dem Herzog gestattet, sich
das Rectorat und die Kanzlerwürde zu reserviren oder der Uni-
versität zur Wahl zu überlassen. In dem Herzoglichen Rescript
an die Universität, Kiel vom 17. Febr. 1701 und dem Reglement
vom 24, Januar 1707 wird dem Prokanzler die Aufsicht auf die
Universität eingeschärft. Vor dem zwei und zwanzigsten Januar
1666 disputirten, vom vierten bis zwanzigsten Januar, die Can-
9
didaten, unter denen 4 Kieler Professoren, M. Wasmuth, S. Rachel,
P. Sperling und Nicol. Martini, waren. An dem bestimmten Tage
ward in der Kirche die feierliche Promotion, zu welcher die in
der Stadt anwesenden Honoratioren" durch acht Paranymphen oder
Platzmeister eingeladen waren, vorgenommen. Auf dem Zuge
zur Kirche trugen sechszehn Knaben angezündete Fackeln. Erst
redete der theologische Dekan Peter Musäus, und erbat sich von
dem Prokanzler die Erlaubniss, die drei theologischen Candidaten,
Sperling, Wasmuth und den Probsten Kenkel, zu promoviren.
Diese wurden beeidigt, dann als Doctoren der Theologie prokla-
mirt, und auf dem obern Catheder mit dem Doctorhut, dem
Zeichen der Freiheit, dem Ring, dem Zeichen der Festigkeit
und Reinheit, wie der theologische Dekan sagte, oder der Ver-
lobungsact der Wissenschaft, wie der juristische Dekan bei der
Promotion der Juristen deutete, versehen. Der Dekan wies die
Doctoren darauf hin, dass sie wie die vor ihnen brennenden
Fackeln leuchten sollten. Die ihnen vorgelegte offene Bibel
sollte sie zum Forschen, das zugeschlagene Buch zum Nach-
denken ermuntern. Der Kuss und die Umarmung des Dekans
sollten Zeichen des Friedens und der Einigkeit sein» In ähn-
licher Weise wurden die beiden Professoren Rachel und Martini
zu Doctoren, Pellicer, Secretär des Domkapitels in Lübeck, zum
Licentiaten der Rechte ernannt. Der medicinische Dekan C. March
creirte eben so drei Doctoren der Medicin, der philosophische
Prodekan D. G. Morhof, welcher für Wasmuth fungirte, sieben
magistri liberalium artium oder, wie wir jetzt sagen, Doctoren
der Philosophie. Unter den promovirten Medicinem befand sich
ein Abwesender, der als Anwesender angesehen wurde, er hatte
schon imter Marchs Dekanat in Rostock das private und öffent-
liche Examen bestanden, am 10. April 1665 disputirt, und die
Licentia assumendi summos honores in arte medica erhalten. Die
Descriptio actorum promotionis findet sich in Torquati inauguratio
und in J. G. Morhof Dissertationes Hamburgi 1699 p. 161 -234.
10
III.
Die Statuten der Universität und ihre Aenderungen.
1. Die Gerichtsbarkeit
Die Generalstatuten der Universität Kiel sind vom 2, April
1666. *) Der Universität wird die Ci\il- u. Criminaljurisdietion über
die Professoren, deren Frauen, Kinder und Hausgenossen einge-
räumt, sowie über die Studirenden nebst deren Dienern und Jungen,
und über alle der Universität mit Eid und Pflicht Verwandte
wie Pedelle, Buchdrucker, Buchbinder, Barbier, üekonom des
Convikts u. s. w. Die Criminalgerichtsbarkeit wird wenig be-
schränkt, Todesurtheile sind an den Landesherm einzusenden,
bei Relegationen über zehn Jahre findet die Appellation statt;
in CiWlsachen kann, wenn das Streitobject über 200 ^ beträgt,
die Sache an das höhere Gericht gebracht werden.
Die Gerichtsbarkeit übt die Gesammtheit der ordentlichen
Professoren, das academische Concilium oder Consistorium, oder
Senat, aus unter Leitung des Prorectors. Allerdings ist in dem
ersten Statut nicht gesagt, dass nur die ordentlichen Professoren
an den Consistorialverhandlungen Theil nehmen, aber es wird
dies nach den Verhandlungen entschieden anzunehmen sein. Die
Jurisdiction der Universität veranlasste manche Streitigkeiten mit
den städtischen Behörden. Durch die Verordnung vom 7. Novbr.
1781, bekannt gemacht den 22. Novbr. 1781, ward bestimmt, dass
die bisher in Civilsachen zulässige Appellation von den Sprüchen
des akademischen Gerichts an die Regierung in Glückstadt femer
') Gedruckt in B. 4 der Systemat Sammlung der Verordnungen S. 351 — 369.
Bei der Vereinigung des Grossförstlichen Holsteins mit dem Königlichen und der
Huldigung und Vereidigung auf dem Kieler Schlosse wurden die Gerechtsame,
Freiheiten und Immunitäten der Kieler Universität anerkannt. Uatjen, Beitrag zur
Geschichte der Kieler Universität S. 65 — 71. Im Jahr 1774 wurden die General-
statuten und die der einzelnen Facultäten zur Bestätigung an den König nach
Kopenhagen eingesandt. Dass die Oberbehörde an eine Reform der Statuten dachte,
geht^aus manchen Acten hervor, namentlich auch aus dem Schreiben an den Corator
vom 2. Januar 1779, Chronolog. Sammlung der Verordnungen 1779 S. 3.
11
nicht stattfinden solle, sondern die Parthei, welche sich beschwert
erachte, sich unmittelbar an den König wende, welcher entweder
die Sache durch die Canzlei entscheiden oder der Regierung in
Gltickstadt ein Oommissarium ertheilen wolle. Eine wesentliche
Umänderung brachte die Anordnung wegen Einrichtung eines
Privat- oder engeren Consistorii bei der Universität zu Kiel vom
19. December 1781. Das engere Consistorium besteht aus dem
Prorector, den Dekanen der vier Fakultäten und dem Nachfolger
im Prorectorat. Die Dekane derjenigen Facultäten, zu denen
der Prorector und dessen Nachfolger gehören, können, wenn diese
letztem nicht etwa Dekane sind, sich von der Theilnahme ent-
schuldigen. In dem engeren Consistorio sollen immer zwei Mit-
glieder der Juristenfacultät sein, und erforderlichen Falls, wenn
der Prorector und dessen Nachfolger nicht dieser Fakultät ange-
hören, ausser dem Dekan ein zweites juristisches Mitglied in das
engere Consistorium eintreten. Dieses hat die Justiz und Ver-
waltung zu besorgen, dem vollen Consistorio bleibt jedoch die
Competenz für Exclusionsstrafen, Erkenntnisse in Criminalsachen
und alle Verhandlungen über die Gerechtsame und Privilegien
der Universität. In Civilsachen, die nicht über zehn Rthlr. be-
tragen, hat der Prorector die Entscheidung, jedoch, wenn er kein
ßechtsgelehrter ist, xmter Zuziehung eines juristischen Mitgliedes
des engeren Consistorii. Beträgt die streitige Summe über fünf
Rthlr., so kann an das engere Consistorium provocirt, und in den
Entscheidungen des Letzteren, wenn das Object 200 # oder mehr
beträgt, Remedur bei dem Landesherra gesucht werden, der durch
die Deutsche — später Schleswig - Holstein - Lauenburgische —
Canzlei die Entscheidung erlassen will. Schon in der erwähnten
Verordnung vom 7. Novbr. 178 L (Systemat. Samml. IV S. 432)
heisst es: finden wir uns bewogen, nicht nur Unsere Universität
zu Kiel hiermit ausdrücklich für ein von Uns allein abhängendes
und unter Unserer Glückstädtischen Regierung nicht stehendes
Corpus zu erklären, sondern auch festzusetzen, dass in Fällen,
da die Appellation im akademischen Gericht bisher zulässig
gewesen ist, hinführe der Weg der an Uns unmittelbar zu rich-
tenden Supplication frei stehn solle. Nach der Instruction des
Syndicus der Universität vom 29» August 1788 sind ordentliche
und ausserordentliche Professoren, deren Wittwen und unversorgte
12
Kinder in ihren eigenen Angelegenheiten von Erlegung der Sportein
und Gerichtsgehühren frei» Nach Rescript vom 25. Fehruar 1778
sind alle zum Corpus der Universität gehörige Personen, sowohl
Lehrer und Officialen als Studirende, von dem Stempelpapier *)
hei allen Mud jeden Vorfällen in und ausserhalb der Gerichte
befreit, auch die Wittwen dieser privilegiatorum, wenn ihre Ehe-
männer mit landesherrlichen Bestallungen versehene Bediente
gewesen. Die mündigen Kinder verstorbener academicorum da-
gegen haben nach B;escript vom 26. August 1796 keine Stempel-
freiheit. Nach der Verordnung vom 7. August 1867 g 4, in der
Gesetzsamml. S. 1279 und auch in dem Verordnungsblatt 1867
Stück 97, sind öffentliche Schulen und Universitäten von der
Stempelsteuer befreit, aber die Einzelnen werden auf diese Frei-
heit keine Ansprüche haben.
Durch § 8 der Verordnung vom 26. Juni 1867 (Gesetz-
Sammlung S. 1073) ist die akademische Gerichtsbarkeit der
Universität Kiel aufgehoben worden, in Betreff der Studirenden
bleibt die Disciplinargewalt der Universitätsbehörden erhalten.
Nach dem Allerhöchsten Erlass vom 22. November 1867 (Stiehl,
Centralblatt für die Unterrichts -Verwaltung, Jahrg. 1868 S. 75)
findet die Disciplinarstrafgewalt statt: 1) bei den eigentlichen aka-
demischen Vergehen, die sich auf den Stand und Beruf der
Studirenden und deren Verhältniss gegen die Obern und Lehrer
der Universität beziehen, 2) bei allen unter Studirenden vor-
fallenden Ehrenkränkungen und leichten Misshandlungen, 3) bei
Duellen unter Studirenden mit Hiebwaffen, sofern kein Theil
eine schwere oder erhebliche Körperverletzung erlitten hat, 4) bei
allen Handlungen der Studirenden, welche im Sinne der gemeinen
Strafgesetze als Uebertretungen anzusehen sind, jedoch mit
Ausschluss der einfachen Beleidigung ausser den Fällen der Nr. 2
') Das Stempelpapier wurde zuerst 1660 in den Herzogthümern ohne Be-
fragung der Stände vorgeschrieben. Auf Beschwereu der Stände ward erwiedert,
es sei auch in andern Reichen und Republiken. Verzeichniss der Handschriften III.
1. S. 397 und Ambrosius Verzeichniss Heft 1 S. 14. Nach Niemann's Blättern
fiir Polizei und Cultur 1800 B. 2 S. 4 soll der Herzog vor dem Könige schon
1657 das Stempelpapier eingefdhii; haben, was zu den Bemerkungen der Stände
nicht passt.
13
und der Zuwiderhaudlungen gegen die Vorschriften über die Er-
hebung öffentlicher Abgaben und Gefälle. Auch bei anderen als
den vorstehend bezeichneten straf baren Handlungen der Studirenden
sollen die Universitätsbehörden noch femer, und ohne Rücksicht
darauf, ob ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet worden ist
oder nicht, und in welcher Weise das eingeleitete gerichtliche
Strafverfahren geendigt hat, befugt sein, gegen den Angeschul-
digten auf Ausschliessung von der Universität (Exclusion, Con-
silium abeundi, Relegation) zu erkennen. In dem Schreiben des
Ministers der geistlichen Angelegenheiten (Stiehl, Oentralblatt
1868 S. 81) vom 5. Novbr. 1867 heisst es: „Ich kann es nicht
femer für zulässig erachten, dass das akademische Rectorat die
Erfüllung der von Studirenden eingegangenen Verbindlichkeiten
durch Verhängung des weiteren oder engeren Stadtarrestes und
Vorenthaltung des Abgangszeugnisses zu erzwingen versucht.
Dagegen unterliegt es keinem Zweifel, dass auch in Zukunft
leichtsinniges oder ehrloses Schuldenmachen der Studirenden
disciplinarisch und zwar nach Befinden der Umstände durch
Warnung, Verweis, Unterschrift des Consilii abeundi, Exclusion,
Consilium abeundi und Relegation zu ahnden ist. Eine strenge
Handhabung des Creditedicts ^) und in Folge dessen ein ver-
minderter Credit der Studirenden kann ich dem Interesse der
Universität nur für förderlich erachten."
2. Die Immunitäten.
Der Herzog erklärte in den Statuten vom 2. April 1666,
§ 2, dass „alle und jede Universitätsverwandte von allen oneribus,
sowohl realibus als personalibus, contributionibus ordinariis oder
extraordinariis, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, sie seyen
jetzo in Gebrauch oder möchten künftig eingeführt werden, es sey
*j Das Creditedict vom 22. Febraar 17 76 ist gedruckt in der Systemat.
Sammlung der Verordnungen B. 4 S. 515 — 526. Eine Aenderung dieses Edicts
ward von mehreren Kieler Bürgern wiederholt beantragt, und vom akademischen
Consistorio wurden in den Jahren 1834, 1857, 1860, 1862 und 1868 Vorstellungen
in Betreif dieser Angelegenheit gemacht. Manche der Ansätze des Ediets passen
nicht mehr. Rücksichtlich der Honorare für Vorlesungen ward durch das Kanzlei-
Patent vom 10. August 1817 das Creditedict ausser Krait gesetzt.
14
zu Fried- oder Kriegeszeit, befreit seyn, jedoch dass sie sich auch
bürgerliche Nahrung zu treiben enthalten sollen". ^)
§ 4. Se. Hochf. Durchlaucht verordnen, dass, da nach
Gottes Willen jemand von den Professoribus oder Academie-
bedienten versterben sollte, dessen Wittibe oder Kinder ein
ganzes Jahr von den Oontributionibus soll freisitzen, auch die
Sportein, so bei des Verstorbenen Facultät in selbiger Zeit fallen
möchten, zu gemessen haben.
S 7. Anreichend der professorum und Universitätsverwandten
in specie des bibliothearii, secretarii, pedelli, depositoris, oeconomi,
Buchdruckers, Buchbinders undBarbierers Häuser, so sind dieselben,
wie aus dem § 2 abzunehmen, von allen oneribus, Schoss und oon-
tributionibus jederzeit frei, sie haben sie selbst erbauet oder von
Anderen gekauft.
§ 9. Sollte es sejm, dass ein Professor oder Universitäts-
Verwandter in Kiel mehr denn ein Haus an sich brächte, so wird
demselben zwar die Wahl '^) gelassen, eines aus denselben frei zu
nennen, die übrigen aber seyn oder werden stadtpflichtig.
§ 11. Sollte auch ein Professor ausserhalb der Stadt Kiel
in ihrer Hochf. Durchl. Herzogthümem und Landen einige Häuser
oder andere liegende Grüter durch Kauf, Erbschaft, oder anderen
rechtmässigen Titul an sich bringen, so bleiben dieselben in
desselben Landes- oder Ortsrechten der Condition, darin sie be-
legen, so dass gleich andern in gleicher Condition lebenden
Possessoren ^) er sich verhalte, es wäre denn, dass er diese Güter
durch special Ihrer Hochf. Durchl. indult und der Landstände
consens, wie es Herkommens ist, befreien würde.
*) Nach Fikenscher Geschichte der Universität Erlangen, Coburg 1795 S. 418
laaten die dortigen Statuten : Professores et caeteri doctores — intuitu aedium suarum,
quas ipsi habitant, ab omnibus oneribus civilibus immunes esse debent, nisi forte
quaestum civilem exerceant.
^} In dem Abdruck in B. 4 der Systemat. Sammlung der Verordnungen
S. 366 steht irrig statt „W&W wohl.
^) In der Systemat. Sammlung B. 4 S. 366 steht i^Professoren" auch in
einigen Abschriften.
15
§ 13. Wenn auch bekannt, dass die Studiosi*) gern bei
ihren Präceptoren und Professoren spyen, bei denselben wohnen
und speisen, so soU jederzeit denen professoribus, ihren Wittwen
und Kindern, wie nicht weniger denen übrigen Universitäts ver-
wandten, welche belieben, Tisch zu halten, allemal frei stehen,
vor 2) ihr Haus und Tisch oder auch ein Professor und Univer-
sitätsverwandter dem andern zum Besten Bier zu brauen nach
Gefallen, und sie (ihnen) hierinnen weder senatus civitatis noch
sonst jemand behinderlich sein.
J 15. Soll alstets denen professoribus und ihren Wittwen
frei stehen, fremdes Bier für sich und ihre Familie einzulegen
und zu verspeisen, keineswegs aber selbiges ausserhalb Hauses
verschenken und so viel solches Biers und Weins ^) in ihren
Häusern verbrauchen in Ihre Hochf. Durchl. Herzogthümer und
Landen aller Accisen und Beschwerungen frei sein, jedoch, dass
hierunter kein Unterschleif gebraucht werde, auf welchen unver-
hofften Fall solcher Professor diese Freyheit soll verwirkt haben.
Ueber die Hausfreiheit der Professoren und Universitäts-
verwandten erlaube ich mir, ein erklärendes Wort hinzuzufügen.
Die Steuern werden nach Pflügen, für die Städte Steinpflüge
genannt, entrichtet. Die Stadt Kiel, welche früher zu 160, seit
1706 zu 140 Pflügen angesetzt war, hatte, abgesehen von den
neuesten Anordnungen, flir jeden Pflug 24 Rthlr. Courant oder
72 #, also im Ganzen 10,080 ^ zu zahlen, ohne Rücksicht auf
die Zahl der Häuser in der Stadt. Die Hausfreiheit der Privi-
legirten erstreckt sich sowohl auf die eigenen Häuser, als auf die
gemietheten Wohnungen. Ein Vollhaus hatte nlr vier Keller zu
entrichten, die wenigsten Häuser Kiels haben vier Keller, ') sehr
wenige mehr, die meisten contribuiren nur für */4, 1, IV4, 1*4,
1) Aach auf andern Universitäten hatten manche Stadirende ihren Tisch
bei Professoren. In einem ohne Ort und Jahr erschienenen Pasquii: carieuse
Inaaguraldisputation von dem Recht, Privilegiis und Prärogative der Atheniensischen
Professoren-Barschen werden letztere sehr stark mitgenommen.
') In der Systemat. Sammlang B. 4 S. 366 steht irrig statt i^vor" wo.
') yund Weins* fehlt in dem Abdruck in der Systemat. Samml. B. 4 S. 367.
*) Nach Bericht über die Entwerfung eines Catasters für Kiel, Kiel 1839
S. 92, standen 1838 nur 57 Häuser in Kiel zu VoUhäusern.
^ 16
2 Keller. Die Abgabenfreiheit der Professoren und ihnen gleich
Stehenden kann nur so weit benutzt werden, als das ihnen eigne
oder von ihnen gemiethete Haus im Cataster der Stadt angesetzt
ist, also fiir vier Keller, wenn dieses Haus zu vier Kellern steht.
Der Betrag der vollen Hausfreiheit ist seit längerer Zeit 144 ^
Cour. Den ausserordentlichen Professoren ward nur ganz aus-
nahmsweise die Hausfreiheit bewilligt, so den ausserordentlichen
•Professoren Gentzke und Brinkmann. Schon bei den Vorver-
handlungen zur Errichtung der Universität stellte die Stadt die
dringende Bitte, dass den ausserordentlichen Professoren die
Hausfreiheit nicht gestattet werde. ')
In dem bestätigten Commissionalschluss, Hamburg 16. Mai
1683, ward bestimmt,*) „sollen der Professoren Wittiben nicht
mehr als ein halbes Haus eximiren, es wäre denn, dass einer
oder anderen Wittiben von ihrem seligen Ehemann ein volles
Haus nachgelassen, auf welchen Fall sie auch die Freiheit eines
ganzen Hauses ad dies vitae zu gemessen — ." „Der Bereiter,
Fecht-, Tanz- und Sprachmeister wie auch der Buchdrucker jeder
ein halbes Haus und nicht mehr, die Pedellen aber IVa Keller,
dafem die restrictiones wegen der zur Universität gehörigen Per-
sonen, denen privilegiis academicis nicht entgegen, befreien.'^
„Auf das von Detlef Fischer Ballmeister producirte Privilegium
1665 23. Juni — — modificirten Exemtion resolviren wir, dass
Impetrant derselben wörtlichen Inhalts sich zu erfreuen, jedoch
aber das privilegium de a, 1665 nicht weiter zu extendiren, als
auf die Häuser, welche er tempore irapetratae immunitatis gehabt. ^)
Durch die Kescripte vom 9. März 1775 und 5. Mai 1784,
welches letztere die Hausfreiheit pars salarii nennt, ward ausge-
sprochen, dass, wenn ein Professor ein Haus bewohnt, welches
schon ein anderer Bewohner freimacht, derselbe die Hausfreiheit
in Geld erhalte, aber nur für so viele Keller, als das Haus im
Cataster steht. Ein Professor, der mit landesherrlicher Erlaubniss
abwesend ist, geniesst die Hausfreiheit, als wäre er gegenwärtig.
') HaniJächrift der Universitätsbibliothek S. H. 175 S. 222.
«) S. H. 426 n. 152.
') Die Freiheit des Ballhauses, welches für die studirende Jugend errichtet
war, ward auch 1713 von Dänischer Seite anerkannt Mein Beitrag zur Geschichte
der Kieler Universität S. 60 und S. H. 175, S. 623—627, 641 — 645.
17
Es ist bekannt, dass der König von Dänemark, nach
manchen vergebKchen Versuchen des Vormundes des unmündigen
Herzogs Carl Friedrich, sich von dem Verdacht der Parthei-
ergreifung für die Schweden frei zu machen, durch das Patent
vom 13. März 1713 die Gottorpischen Herzoglichen Lande in
Schleswig und in Holstein in Besitz nahm. ') Auf die Stadt
Kiel wurde eine Brandschatzung und Kriegssteuem gelegt, indess
wurden, auf geschehene Vorstellimg, die Professoren von diesen
Lasten befreit durch die Erklärungen des Königs, vom 3. Mai
1713, 14. Mai und 10. November 1714.^)
3. Beschränkungen.
Im Laufe der Zeit, schon vor der Vereinigung der Herzog-
thümer mit Preussen, wurden manche Immunitäten der Universität
beschränkt und diese Beschränkungen rücksichtlich der künftig
anzustellenden Professoren oder einer Erhöhung des Gehalts der
schon angestellten vorgeschrieben. So ward durch Rescript vom
28. März 1781 ausgesprochen (Systemat. Samml. B. 4 S. 454),
dass beiWittwen und Kindern künftig anzustellender Professoren
der Genuss des Gnadenjahrs sich nicht über 800 Rthlr. Courant
erstrecke, wenn auch der verstorbene Professor mehr Gehalt
gehabt habe. In Beziehung auf die schon Angestellten komme
die Beschränkung zur Anwendung, wenn sie später eine Zulage
erhalten. Den Wittwen und Kindern der auf Pension gestandenen
Lehrer ward am 17. September 1796 das Gnadenjahr versagt.
Durch die Verordnung vom 12. Septhr. 1792 ward vorge-
schrieben, dass von allem Erbe, welches andern Personen als des
Erblassers Ehegatten, Descendenten, Ascendenten, Geschwistern
und Geschwisterkindern, wenn sie mit einem oder iJeiden Eltern
erben, zufalle, vier Procent an den Staat zu zahlen. Auf eine
Vorstellung der Universität, um Befreiung von dieser Steuer,
») Nordalbingische Studien B. 2 Kiel IS^ö S. U.
^) In der Rede, mit welcher Professor Muhliiis das Prorectorat an Professor
Scliöpffer am 5. April 1714 übertrug, sprach er den Dank für die geschehene
Bctreiung und Hoffnung für die Zukunft aus. Muhlii dissertat. Kil 1715 p. 324
Auch 1675 ward von Königlicher Seite die Hausfreiheit anerkannt. Vergl. Beitrag
Äur Geschichte der Kieler Universität, Kiel 1859 S. 50. 51.
9
18
erklärte das Königliche Rescript vom 4. Januar 1799: „Wir
haben nach untersuchter Sache und vernommenem Bedenken
Unserer LandescoUegien befunden, dass die Privilegien der
Kielischen Universität der Anwendbarkeit gedachter Verordnung
auf das ihren Mitgliedern erblich zufallende oder von ihnen ver-
erbte Vermögen nicht entgegen stehen. Wir wollen indessen die
den jetzigen Professoren der Universität aus dem vorhin Gross-
fürstlichen zufallenden oder von ihnen vererbten Mitteln in vor-
kommenden Fällen von der CoUateral - Erbschaftsabgabe zwar
befreien, jedoch sollen die künftig anzusetzenden Professoren und
Universitätsverwandten sammt deren Verlassenschaften nicht nur
besagter Abgabe, sondern auch der hiermit von Uns festgesetzten
allgemeinen Regel unterworfen sein : dass die Steuerfreiheit der
Universität sich auf die jetzt schon eingeführten ordentlichen
Steuern und Abgaben beschränke, folglich in allen künftigen
Fällen, wo die Unterthanen, aus einer ihnen in dieser Eigenschaft
obliegenden allgemeinen Pflicht, sich gefallen lassen müssen, zu
den Staatsbedürfaissen Beiträge zu leisten, nicht weiter zur Folge
gezogen werden solle."
Durch Verordnung vom 15. Decbr. 1802 ward eine Grund-
und Benutzungs-Steuer angeordnet. Die Universität wandte sich
um Befreiung von derselben an den König, es ward 1804 bestimmt.,
dass die seit 1799 angestellten Professoren von dieser Steuer nicht
zu befreien, dass aber die früher angestellten, so lange sie bei
ihrem gegenwärtigen Gehalt stehen bleiben, die Steuer zwar ein-
zuzahlen haben, aber der Betrag aus dem akademischen Fiskus
vergütet werden solle. Nach Erhöhung des Gehalts falle die
Vergütung weg.
Durch Verordnung vom 8. Februar 1810 ward eine Steuer
eines halben Procents angeordnet von allen Immobilien, wenn sie
auf neue Eigenthümer übergehen, so wie von allem übrigen Ver-
mögen, wenn es durch. gesetzliche Erbfolge oder testamentarische
Disposition vererbt wird. Nach manchen Verhandlungen ward
am 20. August 1823 von dem Könige bestimmt, dass die vor dem
Jahr 1799 bei der Universität Kiel angestellten Professoren,
welche nach Rescript vom 4. Januar 1799 von der CoUateral-
Erbschaftsabgabe befreit sind, auch von der am 8. Februar 1810
angeordneten Halbprocentsteuer befreit sein sollen.
19
Wegen der im December 1813 und zu Anfang des Jahres
1814 entstandenen Kriegslasten ward für Kiel eine Steuer von
50 Rthlr. Cour, für ein Vollhaus ausgeschrieben. Nach langem Ver-
handlungen wurden die ordentlichen Professoren, welche Häuser be-
sassen, wegen der ihnen zustehenden Hausfreiheit von der Steuer
befreit. Von einer etwas später ausgeschriebenenr Steuer zur Aus-
gleichung der Kriegsschäden wurden die Professoren, welche
Grundstücke in Kiel hatten, nicht befreit, vielmehr die Professoren,
wegen ihres Grundbesitzes in Kiel 1822 für schuldig erklärt. —
Im Jahre 1828 wurden die damaligen Professoren, welche Häuser
besassen und die Hausfreiheit genossen, von der Real-Schulsteuer
entbunden* — Die Versuche der Stadt im Jahr 1835, einige der Uni-
versität angehörende Gebäude, wie das 1811 errichtete, jetzt aufge-
hobene, Friedrichs-Hospital in der Flämischen Strasse zu Stadt-
lasten herbeizuziehen, kamen nicht zur Ausführung.
Nach Einführung der Zollverordnung vom 1. Mai 1838 ward
durch Circular vom 11. Juli 1840 den Professoren und Universitäts-
verwandten, welche vor dem 1 . Jan. 1839 die Zollfreiheit genossen,
so lange sie in ihrer gegenwärtigen Stellung bleiben, in der Weise
eine Entschädigung für den Verlust der Zollfreiheit ertheilt, dass
ihnen der erlegte Zoll, mit Ausschluss der gesetzlichen Sportein,
zu refundiren sei. (Chronoh Samml. derVerordn. 1840 S. 258—259.)
Am 7. Juli 1849 ward von der damaligen Regierung, der
Statthalterschaft, eine Einkommensteuer von 4 Procent angeordnet.
Auf eine Vorstellung des akademischen Consistorii um Befreiung
von derselben erfolgte am 16. März 1852 ein abschlägiger Bescheid,
in welchem auf das oben erwähnte Königliche Bescript vom 4. Jan.
1799 Bezug genommen wurde* Auch zu der am 4. October 1850
angeordneten gezwungenen Anleihe leisteten die Universität, so wie
die ihr Angehörenden, Beiträge.
Die Versuche der Stadt Kiel in den Jahren 1850 — 1853,
die Professoren durch Ertheilung von Bürgerbriefen zur Theil-
nahme an den Stadtlasten zu nöthigen, waren ohne Erfolg.
Zu den Armenlasten der Stadl^Kiel haben von jeher die
Mitglieder der Universität beigetragen und durch Verfügung vom
23. Decbr. 1773 ward der Stadt die Befagniss eingeräumt, das
Armengeld auch von Denjenigen direct einzufordern, die nicht
unter der Stadtjurisdiction stehen.
2*
20
«
Durch die Allerhöchste Verordnung vom 28» April 1867
(Gesetzsamml. S. 543—548) wurden die Preussischen direkten
Steuern, namentlich die Klassen- und Einkommen- Steuer, nach
dem Gesetz vom 1. Mai 1851, in die Herzogthümer Schleswig
und Holstein eingeführt. (Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
1867, Stück 58« S. 342, Stück 114 S. 1059—1067.) Die Vor-
Stellungen der Universität auf Befreiung von dieser Steuer event.
Gewährung einer Entschädigung, sind ohne Erfolg gewesen.
Durch die Verordnung vom 5. Juli 1867 sind die Vor-
schriften vom 12. September 1792 über die CoUateralsteuer und
die Vorschrift über die Halbprocentsteuer aufgehoben worden.
Von der Preussischen Erbschaftsabgabe sind Universitäten und
Schulen frei, aber ein Privilegium der Einzelnen auf Steuerfreiheit
der Erbschaftsabgabe besteht nicht mehr. (Gesetzs. 1867 S. 1127.)
Die Verordnung vom 23. Septbr. 1867 (Gesetzsamml. 1867
S. 1648, Verordnungsbl. S. 1526) bestimmt für die neu erworbenen
Landestheile die Heranziehung der Staatsdiener zu den Commimal-
Auflagen. Das Diensteinkommen wird nur halb so hoch als
anderes gleich hohes persönliches Einkommen der Steuerpflich-
tigen veranlagt. Nach § 12 sollen weitergehende Immunitäten,
die für Beamte u. s. w. nach statutarischem Recht oder besonderen
Privilegien bestehen, nicht durch diese Veränderung geändert
werden. Das Gesetz, betreffend die Verfassung und Verwaltung
der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom
14. April 1869 (Gesetzsamml. n. 35 S. 589), bezieht sich auf die
Verordnung vom 23. Septbr. 1867 und sagt im § 24: Alle übrigen
persönlichen Befreiungen, mit Einschluss der in g 12 der Ver-
ordnung vom 23. Septbr. 1867 noch aufrecht erhaltenen, bestehen
nur noch für die Dauer der Genussberechtigung der gegenwärtigen
im wohlerworbenen Besitze der Immunität befindlichen Personen,
und erlöschen alsdann ohne Entschädigung.
4* Das Biennium und dessen^Aufhebang.
Die Vorschrift vom 3» Mai 1667, dass Eingebome der
Herzogthümer, um im Lande befördert zu werden, einige Zeit
in Kiel studirt haben müssten, ward am 23. Juni 1669 für die
Theologen dahin näher bestimmt, dass zweijähriges Studium in
» 21
Kiel erforderlicli sei, um ad ministerium zu adspiriren. *) Durch
die Verordnungen vom 1. Februar und I.März 1768 ward, schon
vor dem Austausch des Grossfürtlichen Antheils, von Herzog-
licher und Königlicher Seite, bestimmt, dass alle sich den Studiis
widmende Unterthanen sich zwei volle Jahre auf der Universität
Kiel aufhalten müssen, oder gewärtigen sollen, dass sie zu keiner
Beförderung in Unsern Herzogthümem, weder in civilibus noch
in ecclesiasticis HoflEnung haben sollen. Von dieser Verpflichtung
des zweijährigen Studiums in Kiel konnten nach Patent vom
18. September 1821 ") durch Allerhöchste Bewilligung Diejenigen
befreit werden, welche eine nach ihren Vermögensverhältnissen
und der am biennio fehlenden Zeit eine im einzelnen Fall zu be-
stimmende Recognition an die Kieler Universitätsbibliothek erlegen.
Diese Verpflichtung zum biennio In Kiel, welche am 21. Novbr.
1850 für die Anstellung im Herzogthum Schleswig durch den
B.egierungscommissar von Tillisch ^j aufgehoben wurde, ist durch
den Allerhöchsten Erlass vom 17. Septbr. 1867 (Verordnungsblatt
für Schleswig - Holstein 1867 S. 1287 und Gesetz - Samml. 1867
S. 1743) für beide Herzogthümer Schleswig und Holstein weg-
fällig geworden. Die Studirenden haben ein und ein halbes Jahr
auf einer Preussischen Universität zu studiren. Die Studienzeit
der Mediciner ist vier Jahre, die der andern Facultäten drei Jahre.
Vergl. Rönne, das Unterrichtswesen B. 2 S. 601. 602.
Oberbehorden der Kieler Universität mit einigen allge-
meinen Bemerliungen.
1. Yisitatoren und Curatoren.
In der ersten Zeit hatte die Universität keinen Curator.
Im Jahr 1668 ernannte der Herzog den Präsidenten Kielmann,
Fr. Chr. Kielmann und Andreas Cramer, um die Universität zu
») Handschrift S. H. 175 A. S. 108—110. 116. 117.
^) Systeraat. Sammlung der Verordnungen B. 4 S. 513. 514.
^) Wöldike Chronologisk Sämling af de 184»J-1850 udkomne Lovn S. 166. 1 67
22
visitiren, und demnächst über den Zustand derselben, über die Mängel
und Beschwerden zu referiren. Am 22. Mai 1668 erfolgte darauf
eine Herzogliche Resolution*), die Gehalte einiger Professoren
wurden zu 250 Rthlr, erhöht*), drei Professoren wurden entlassen.
Die Art der Anstellungen war von der nachherigen sehr ver-
schieden, wenn auch später jedesmal beim Regierungswechsel die
Bestallungen zur Allerhöchsten Bestätigung eingesandt wurden.
Die Bestallung für den Professor Michaelis vom 15. Februax 1666
lautet auf halbjährige Kündigung von beiden Seiten. ^)
Durch ein Herzogliches Rescript vom 22. August 1672
wurden die beiden ältesten Herzoglichen Hofräthe *), Johann von
Hatten und Friedrich Hans Gloxin, committirt, ein Jahr die
Curatel zu verwalten und die gewöhnliche Visitation bei der
Academie zu verrichten. Nach Ablauf eines Jahres sollten zwei
andere Räthe als Curatores oder Visitatores eintreten.
Von 1675 bis 1689 war der Herzog wegen der Streitig-
keiten mit Dänemark ausser Landes , er lebte in Hamburg. *'*)
Der König liess sich 1684 im Herzogthum Schleswig huldigen.
Der Herzog hatte in der I^undation der Universität von 1665
bestimmt, „dass diese jährlich 6000 Rthlr. aus Bordesholm erhalte,
und der dortige Amtschreiber die Gehalte ohne Aufenthalt und
Versäumniss zahle.'' Diese Bestimmungen und Befehle wurden
in den Unglücksjahren häufig wiederholt und bestimmt, dass
keine andern Assignationen auf die Bordesholmer Casse gelten
sollten,®) so 9. August 1675, 14. August 1677 u. s. w.; aber
dennoch erfolgten die Besoldungen nicht regelmässig. Auch
1691 und 1692 fand eine Visitation der Universität statt.
») Handschrift S. H. 179 A. Bl. 43—45. Statut. Vol. I. S. 59—75.
*) In dem Veranlassungsentwurf von 1667 ist das höchste Gehalt 500 Rtbir.,
das geringste 120 Rthlr. Chronik 1854, S. 15.
*) Ratjen, Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität, Kiel 1858 S. 40.
Vergl. Verzeichniss der Handschriften II. 77 unten.
*) S. H. 179 A. S. 49— «55, wo auch einige Briefe von dem Prokanzler
Musäus an Gloxin und die Ernennung Heldbergs zum ordentlichen Professor der
Moral befindlich sind.
•} Geschichte der Streitigkeiten der Herzöge von Holstein - Gottorf mit der
Krone Dänemark. Frankfurt 1762.
«^ S. H. 175 A. S. 161 — 171. Statut I. 224—248.
> 23
Wir finden erst im Jahr 1 707 wieder Visitatores der Kieler
Universität. Der Herzog Friedrich IV., der Schwager und Genosse
Carls XII., war 170^ bei Clissow gefallen. Während der Minder-
jährigkeit des Sohnes Carl Friedrich trat eine vormundschaftliche
Regierung ein, nemlich die der Mutter des jungen Herzogs, welche
in Stockholm lebte, und des Onkels Christian August, Bischofs
zu Lübeck. Der frühere Professor, dann Geh. Raths - Präsident
M. von Wedderkop, und der Generalsuperintendent und Professor
H. Muhlius wurden 1707 zu perpetui visitatores und inspectores
ernannt. Nach ihrer Visitation ward das von Christian August
1 707 bestätigte Reglement für die Universität publicirt. Wedderkop
ward 1709 nach der Tafel des Herzoglichen Vormundes auf die
Festung Tönningen *) gebracht und sass daselbst, bis 1714 dieser
(Jrt an Dänemark übergeben wurde. Sein Gegner Görtz ward
1719 in Schweden enthauptet. Muhlius kam von Gottorp wieder
nach Kiel. Von 1713 bis 1720 waren die Herzoglichen Antheile
beider Herzogthümer im Besitze Dänemarks, der Holsteinische
Antheil ward 1721 restituirt.
Der Herzog ernannte v. durch ein, Hamburg 2. Septbr. 1719
erlassenes, Rescript den Geh. Raths - Präsidenten H. Friedrich
von Bassewitz, der oft auf Reisen war, zum Curator der Univer-
sität, der General- Superintendent Muhlius ward ihm adjungirt. ^)
Eine Instruction für den Curator ward am 8./19. September 1724
von Petersburg aus erlassen und den 9. Januar 1725 von der
Visitationscommission dem Consistorio mitgetheilt. ^) Während
der Minderjährigkeit des Herzogs Carl Friedrich war dessen Land
durch schlechte Verwaltung sehr in Schulden gerathen. Auch
als er selbst 1716 für Schleswig und zwei Jahre später für Hol-
stein die Regierung seines occupirten Landes antreten zu wollen
erklärte, ward der Zustand nicht besser. Der Landesherr reiste
1719 von Schweden, wo ihm der Königsthron entgangen war.
') Görtz*s gewissenlose Haushaltung in Falck's Samml. zur näheren Kunde
B. 1 S. 80. Geschichte des Herzogl. Schleswig - Holstein - Gottorf sehen Hofes,
Frankfurt 1774 S. 15. K. y. Warnstedt in den Jahrbüchern für Landeskunde
B. 7 S. 304—326.
2) Statut. Vd. I. 369.
^) Statut. Vd. I. 457 und S. H. 175 A. iS. 529 und 569.
24
nacli Rostock, Hannover, Berlin, Dresden, Wien und Petersburg,
er suchte Hülfe. Zum Sommersemester 1725 erschien statt des
üblichen Verzeichnisses der Vorlesungen ein Programm. NaiCh
einer Bekanntmachung der Visitationscommission, bestehend aus
Joachim Otto Bassewitz, dem Bruder des Präsidenten, Pechlin
und Clasen, vom 9. Januar 1725, sollte die Kieler Universität
dreizehn Professoren haben, es werden aber in dem Schema
mehrere Plätze ') als vacant angegeben.
In dem erwähnten Programm wird das Gerücht, die Kieler
Universität werde in ein Lyceum verwandelt werden, muthig
widerlegt, es werden die vom Herzog bestimmten dreizehn Pro-
fessuren genannt und es heisst dann : Quae cum ita sint, et tredecim
numero professores ex mandato elementissimi nutritoris academiam
hanc constituere debeant semper, minime omnium prae se fert
imaginem Gyinnasii sed nomen titulumque academiae semper
tuebitur. — Neque nortras tantummodo agimus partes fideliter
sed duplicatis laboribus sustinemus vices absentium doctorum, qui
Kilonium propediem properabunt. In dem Verzeichniss der Vor-
lesungen für 17 |g finden wir drei Theologen : Muhlius, Frise und
P. Fr. Opitz, zwei Juristen : Harpprecht und Hartmann, letzterer
war erst zum Winter 1725 nach Kiel gekommen (Vogt und Arpe
waren im August 1724 entlassen worden), einen Mediciner : Waldt-
schmiedt, in der philosophischen Fakultät: Seb. Kortholt, Fr.
Gentzke, Friedr. Koes xmd Phil. Fr. Haue. Opitz und Waldschmiedt
kündigten auch Vorlesungen in der philosophischen Fakultät an.
Carl Friedrich Luther, welcher in Kiel von 1702 bis 1705 ausser-
ordentlicher Professor der Medicin gewesen war, kam zu Ende
des Jahres 1725 als ordentlicher Professor wieder nach Kiel.
Das Jahr 1725 war für die Universität kein erfreuliches.
Das Consistorium hatte wegen Streitigkeiten mehrerer Studenten
mit einem in Kiel anwesenden Königlichen Beamten sich an den
König von Dänemark gewandt, was die Visitationscommission
übel vermerkte. Im Consistorio war keine Einigkeit, der eine
beschuldigte den andern. Die Visitationscommission ward im Sep-
tember 1725 aufgehoben, eine Landescommission trat an die Stelle.
Reisen nach Petersburg ohne specielle Erlaubniss wurden verboten.
') Handschrift S H. 175 A. S. 545. 549.
25
Carl Friedrich kam von seiner langen Reise 1727 mit
seiner Gemahlin, der Russischen Grossfürstin Anna Petrowna,
nach Kiel, er ward mit Juhel *) von seinem hoffnungsreichen,
verschuldeten Holstein — Schleswig war verloren — empfangen.
Am 24. August 1734 ward die ^eine zeithero vacante academische
Curatelschaft dem Oberconsistorial - Vicepräsidenten Cabinetsrath
Westphalen übertragen." *) Er suchte das Studium des allgemeinen
deutschen und des Partikularrechts, so wie der Schleswig - Hol-
steinischen Geschichte, die letztere namentlich durch Lackmann s
treue Arbeiten zu fördern. Dem 1737 berufenen Professor juris
germanicietRomani A.Chr. Dom ward in der Bestallung aufgegeben,
die antiquitates juris patrii, Chartas, diplomata, scriptores et scripta
rerum germanicarum und übrige nöthige adjumenta jurisprudentiae
germanicae fleissig und wohl anzuwenden, dabei aber auch das
jus civile Romanorum, in so fem und so lange Wir solches in
Unsem Landen als ein jus subsidarium in Gebrauch wissen wollen,
nicht aus der Acht zu lassen." ^)
Das Studium des deutschen Rechts forderte in Kiel auch
der unter AVestphalens Curatel 1 745 angestellte Professor Dreyer,
Neffe des Curators. Der Curator ward 1756 gestürzt, 1756 frei
gesprochen und trat wieder als Curator der Universität ein, er
starb 1759. Im Jahr 1765 konnte das hundertjährige Jubiläum
der Universität nicht gefeiert werden, weil das Üniversitätsgebäude
verfallen und mehrere Professuren vacant waren. ') W. A. Eraesti
hatte die Professur der Eloquenz übernommen und ward im index
angekündigt, er kam aber nicht. Der schlechte Zustand der Uni-
versität besserte sich unter der Vormundschaft der Kaiserin
Catharina. Am 7. Juli 1769 ward von der Kaiserin Catharina,
der Vormünderin des unmündigen Herzogs, ein CuratelcoUegium*)
ernannt, bestehend aus den Geh. BȊthen von Wolff und von
Elendsheim, so wie den Etatsräthen von Prangen und Niemann.
Chr. C. Lor. Hirschfeld ward zum Secretär dieses Collegii bestellt.
') Freuden - Dankmfihl bej Ankunft S. K. H. des Ilertisogs Carl Friedlich.
Kiel 1727.
'} S. H. 175 A. S. 539 und 577 und lUtjen, Dreycr und Westphalen S. 32.
') Ratjen, Beitrag S. 58.
*) Statut. I. 612.
26
Vor dieser Emennung war, statt des verfallenen Universitäts-
gehäudes, 1768 ein neues erbaut. Ain 12. Januar 1770 ward die
dos academica um 2000 ßthlr. jährlich erhöht. *) Der Universität
ward ein Reithaus und eine Keitbahn übergeben, und der Thunn
auf der Westseite des Schlosses zu astronomischen Beobachtungen
eingeräumt. Es wurden aus Göttingen der Jurist J. H. Fricke,
der Philosoph Andr. Weber, der Professor der orientaUschen
Sprachen J. Em. Faber und der Mathematiker J. M. Liungberg
berufen. Das Degentragen der Studirenden ward am 10. Juli 1770
vom CuratelcoUegio in sehr schonender Weise abgestellt, und die
Lillaweisse Cocarde') eingeführt, welche lange Zeit von den
Kieler Studirenden allgemein getragen wurde»
Als im Jahr 1773 der Grossfiirstliche Theil Holsteins mit
dem Königlichen vereinigt wurde, versprach der Königliche Prin-
zipalcommissarius Graf Reventlow, dass die Kieler Universität
bei ihren Privilegien, Gerechtsamen und Freiheiten kräftigst ge-
schützt werden solle.*) Der König übernahm am 17. Febr. 1774
das Kectorat der Universität und bestätigte am 12. Januar 1775
die Privilegien derselben.*)
Der Curator Graf Detlev Reventlow *) und der Prokanzler
J. Andr. Gramer wirkten günstig zur Förderung der Kieler
Universität. Der Fond derselben wurde am 25. Februar 1775
mit einer jährlichen Summe von 9240 Kthlr. Cour, vergrössert.^)
Das Convictexamen übernahm 1775 die philosophische Fakultät,
der Abendtisch ward eingestellt. Zu einer Reform der alten
Statuten, die wohl' nach dem Vorbild anderer Universitäten eilig
') Statut I. 650.
') Ratjen, Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität S. 63.
'j Ratjen, Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität S. 65 — 71. Mit
Recht feierte die UniYersität 1823 nach fünfzig Jahren die Wiederrere inigang Hol-
steins. Prot A. Niemann hielt die Rede. Das „Terwirrte Cimbrien^ and „die
gewissenlose Hanshaltang^ von Görtz and Bassewitz waren freilich vor 1773 be-
seitigt, aber es fehlte der volle Friede. Kiel ward nach dem Austausch Universität
des ganzen Holstein nnd Schleswig.
*) Statut. I. S. 752—757.
^) Die Instruction desselben ist vom 26. October 1775, Statut IL S. I— 17,
aber er war früher ernannt worden.
*) Chronol. Sanmil. der Verordnungen 1775, S. 24 n. 9.
27
gemacht waren, kam es nicht, aber es ergingen mehrere einzelne
angemessene Verfügungen. Es ward 1 775 ein homiletisches Seminar
errichtet J) Ueber die Prüfungen der Candidaten des Predigt-
amts erschien am 6. August 1777 eine Verordnung, zur Förderung
der classischen Studien wurden in demselben Jahre vier Stipendien
gestiftet, die Ferien eingeschränkt, ein Creditedict erlassen, ^die
Abgangszeugnisse der Studirenden vorgeschrieben. Die akade-
mische Jurisdiction ward am 7. Novbr. 1781 geregelt, das engere
Consistorium am 19. Decbr* desselben Jahres angeordnet, für den
Quästor am 7. September 1783 eine genaue Instruction erlassen»
Im Jahr 1775 wurden der Jurist Trandelenburg, der Mediciner
Christ. Jo. Berger, dessen Büste in unserer Universitätsbibliothek
zum Dank für seine Schenkung bewahrt wird, berufen, 1776 der
Naturforscher J. C. Fabricius und der Philosoph J. N. Tetens,
1777 der Theolog S. G. Geyser, 1778 der Theolog D. G. Molden-
hauer, 1780 der Historiker D. H. Hegewisch, 1782 der Theolog
J. C. R, Eckermann, 1798 der Theolog J. F. Kleuken Auch
nach dem Tode des Curators v. Reventlow wirkte J. A. Cramer,
der am 11. Februar 1784 zum Canzler der Universität ernannt
und dem die Ouratelgeschäfte aufgetragen wurden, wohlthätig für
unsere Hochschule. Die reichhaltige Bibliothek des Geh. Raths
Georg Christian von Wolff, welcher der erste des erwähnten
CuratelcoUegii war, ward auf den Rath von G. H. Weber,
W. E. Christiani und J. N. Tetens 1784 durch J. A. Cramer
und J. Fr. Ackermann, damaligen Quästor, zum Besten der
Kieler Universitätsbibliothek für 14,000 Rthlr., die zum Theil
einstweilen vorgeschossen, nachher erlassen wurden, gekauft.
Der König hatte 1778 eine von Höchstdero Grossmutter Schwester,
der weiland verwittweten Fürstin Sophie Caroline von Ostfriesland,
auf ihn gekommene Forderung von 12,500 Rthlr. an die Universität
cedirt. Von der fürstlichen Ostfriesischen Schuldencommission
zu Aurich waren 26 % der Schuldsumme angeboten, und die
Universität hatte einen Herrn von Varendorflf zur Verhandlung
beauftragt (Protokoll des Consistorii vom 29. April 1778). Die
') Chronik der Universität 1854 S. 18 und Köster, Geschichte der practischen
Theologie auf der Kieler Universität, Altona 1825. Ueber das katechetische Seminar
vergl. Chronik 1855 S. 15. ^
28
Gemahlin Christian's VI., die Grossmutter Christian's VII., Sophie
Magdalene von Brandenburg -Culmbaeh^ hatte eine Schwester,
Sophie Caroline, welche mit Greorg Albert, Pursten von Ostfries-
land. rennählt war. Weil bei der Cessionsacte der Ostfriesischen
Gelder bestimmt worden, dass diese besonders znr Vermehrung
der Universitätsbibliothek dienen sollten, glaubten der Prokanzler
Gramer und der Quftstor Professor Ackermann ^ *, den Kauf der
Bibliothek abschliessen zu können. Es war Eile nöthig^ da Wolff
dem Tode nahe war. Die deutsche Canzlei, in welche A. P. von
BemstorflF*) eben wieder eingetreten war, beantragte die Aller-
höchste Genehmigung, welche am 9. Juli 1784 erfolgte.
Am 11. Xovbr. 1785 ward eine Professoren -Wittwenkasse
errichtet. *;
Gramer starb 1788. Die Universität hatte bis zum 7. März
1800 weder Curator noch Canzler. Die deutsche Canzelei ver-
handelte direct mit dem academischen Gonsistorium. Es war die
Zeit der Humanität, der B.eformen, der Aufklärung^ der Gonser-
vation und Reaction. der Orden und Verbrüderungen. In dieser
Zeit wurde der Professor Garl Friedrich Gramer, der von 1775
bis 1780 ausserordentlicher, von da bis 1794 ordentlicher Professor
der philosophischen Fakultät war^ entlassen. Er las hauptsächlich
aber Bacher des alten Testaments und griechische Glassiker.
Bei dem etwas excentrischen, gutmüthigen, wohlwollenden, refor-
mirenden Manne hatte die fiunzösische Biovolution Hofi&iungen
erregte denen die Praxis des Lebens nicht entsprechen konnte.
Seine eigenthumlichen Ansichten zeigten sich schon in seiner
1791 erschienenen Schrift über die Kieler Universitätsbibliothek.
Handflchrilt S. H. 179. 6. Archiv für SuuUs- nnd Kirchengeschichte der
Herzogthümer B. 5. Alcona 1843 S. 559 — 562, and Ratjen, Beitrag zur Greschichte
der Kieler UoiTerdtät S. 71 — 73. Das Verhältniss der Ostfriesischen Gelder konnte
ich damals noch nicht aufklären.
*) A. P. Bemstorff ward am 13. Sepd>r. 1770 entlassen, 1773 zorackge-
mfen, 1790 wieder endassen, 1784 wieder zorückgenifen ; er starb am 21. Joni
1797. IKe Kieler UniTersitit foierte sein Andenken; Professor D. Hegewisch hielt
<fie Rede, Tergl. Jcnssen-Tosch zor BegicrongsgeschichCe Friedrich VI. nach Giessing
B. 1 S. 31. 198—199.
*) Sjstemat. Sammlang B. IV S. 455 and 461, wo die Veipflichtang com
Eintritt gedrackt ist.
29
„Ich traure,'' schrieb er, „allemal, wenn ich z. B. das Fach der
Antike, der Kupferstiche, derGallerien, Floren, Quadrupeden-,
Vögel-, Fisch- und Würnierabbildung reichlich besetzt sehe,
Musäa, bibliothecas patrum maximas, Conciliensammlungen und
dergl. darin antreffe, hingegen Werke wie Voltaireus, Kousseaus
Schriften, Pastoret über die Criminalgesetze und tausend Andere
eben so nothwendige vermissen darin muss," Cramer hatte in
dieser Schrift sein im academischen Consistorio gegebenes Votum
über die Universitätsbibliothek vor Abschluss der Verhandlungen
drucken lassen, was der Bibliothekar Christiani nicht angemessen
fand. Die Acten über Carl Friedr. Cramers Entlassung sind von
ihm selbst herausgegeben; ') ihm wurden 350 Rthlr., die Hälfte
seines Gehaltes, als Pension für so lange bewilligt, als er sich
aller Verbreitung seiner der Staatsverfassung des Landes zuwider-
laufenden Grundsätze enthalte. Vor der Entlassung war Cramer
von der deutschen Canzelei aufgefordert, seine Erklärung einzu-
senden, sie ist sehr ausführlich und der Sache wenig angemessen.
Dio Oberdicasterien beider Herzogthümer zu Glückstadt und
Schleswig hatten der Regierung ihre Bedenken eingereicht.
Nach der Entlassung richtete das akademische Consistorium eine
Vorstellung an den König, die ohne Erfolg war. Nach Eggers
Denkwürdigkeiten aus dem Leben A. P. Bemstorfs, Kopenhagen
1800 S. 178, schmerzte diesen der Fall um so mehr, weil er den
Sohn seines Freundes traf.
Von grossem Einfluss war in der Zwischenzeit der Professor
der Medicin Ptilip Gabriel Hensler, der 1789 nach Eliel berufen
wurde. Der Professor der Philologie Heimich schrieb 1806 eine
Memoria Hensleri, welcher die philologische Bildung auch für
Mediciner wichtig hielt.*) Henslers Einfluss und den Zustand
der Kieler Universität von 1796 bis 1798 lernt man etwas kennen
aus dem Auszuge von Steffens Leben, den ich mit Anmerkungen
in den Jahrbüchern für Landeskunde B. 5 S. 124 u. f. Kiel 1862
mittheilte. Damit die Universitätsbibliothek aus Henslers reich-
, C- ^r- Cramer, über mein Schicksal, Kiel 1794. Vergl. Jenssen-Tusch
zur Regierungsgeschichte Friedrich VI. nach Giessing Th. 1 S. 207—^209.
') Nachricht über Hensler habe ich in der Beilage 252 und 258 des Altonaer
Merkur 1863 auf Veranlassung der Hensler'schcn Stiftung Kiel 1863 gegeben.
30
haltiger Sammlung die nöthigen Ankäufe machen könne, ward
Allerhöchst eine erhebliche Greldsumme bewilligt.
Im Jahre 1799 ward Joh. Otto Thiess, der 1793 als
Adjunct der theologischen Facultät in Kiel eintrat, und 1795
ausserordentlicher Professor der Philosophie wurde, entlassen mit
einem jährlichen Wartegeld von 200 Rthlr. und der Verpflichtung,
sich ausser Kiel aufzuhalten; im Jahr 1800 erfolgte seine Ent-
lassung in Grnaden. Seine theologischen Ansichten waren wohl
der Hauptgrund der Entlassung, man lernt dieselben kennen aus
seinen Nachrichten von den Lehrern der Theologie zu Kiel, Th. 1. 2.
Kiel und Altena 1800—1803. ')
Zu den Unzufriedenen gehörte auch der gebome Tonderaner
Joh. Christ. Fabricius, er kam 1775 von Kopenhagen nach Kiel
als Professor der Oekonomie, Naturgeschichte und Cameralwissen-
schaften, er hat seine äussern Lebensumstände in Lahde Portraeter
H. 4 Kiabenh. 1805 erzählt, in deutscher Sprache erschien die
Schrift in den Kieler Blättern 1819 ß. 1 S. 88 u. f., näher lernt
man ihn aus seinen Schriften, z. B. der Vorrede zu seiner Schrift
„Ueber Academten" Kopenhagen 1769 und zu seinen Policey-
Schriften, die Th. 1, 2. 1786 — 1790 erschienen, so wie aus seinen
Resultaten naturhistorischer Forschungen, Kiel 1804, kennen.
Seine Verdienste um die Entomologie sind allgemein bekannt.
Er war während seiner Kieler Professur mehr auf Reisen als in Kiel,
er selbst sagt: „ich lebte in Kiel beinahe, wie auf der Reise,
ohne mich eigentlich einzurichten;'' er tadelt die Anstellung von
„Fremden", wie die Oeders, die Begünstigung des Dichters
Klopstock, Bernstorf passirt nur so eben. Fabricius wollte die
medicinische Facultät von Kiel nach Kopenhagen verlegt wissen, -)
behauptete dann wieder, die ^ Universität in der Residenzstadt
habe zu viele Störungen, indem die Professoren leicht Regierungs-
geschäfte übernähmen.
Fabricius war unzufrieden, dass für das Fach der Natur-
geschichte in Kiel gar zu wenig geschehe, dass die Düstembrooker
Baumschule, nach Hirschfelds Tode, nicht in einen ökonomischen
Vergl. Katjcn, Kleuker. Briefe seiner Freunde, Göttingen 1842 S. 21.
«) Policey-Schriften Th. l S. 89 Th. 2 S. .56 „üeber Acadomicn" Kopen-
hagen 1796 S. 17, 43, 65, 83, 197—201.
31
Garten *) verwandelt und nicht ihm übergeben sei, sondern dem
1793 berufenen J, J. P. Moldenhauer. Durch die Baumschule
sollte die Obstbaumzucht im Lande gefördert werden. Fabricius
wünschte die Aufhebung des Creditedicts für Studirende, dass
die medicinischen Prüfungen nicht von den Lehrern der Universität
abgehalten würden. Die in Kiel Promovirten sind „vielleicht
eben so gut, vielleicht noch etwas besser, als die, welche die
mehrsten teutschen Academien geliefert haben, indessen ich muss
doch gestehen, mich schaudert krank zu werden und ihrer Hülfe
zu bedürfen''. Durch Ansetzung zu vieler Lehrer würden die
Zuhörer zu sehr vertheilt, die Lehrer ohne Namen und ohne
Verdienst schreien, sagt er, wie die jungen Raben nach Futter,
und bedürfen es. Er wünscht für Kiel die Beschränkung der
Gerichtsbarkeit der Universität auf Disciplinarsachen* Die Ver-
theilung der Universität in Facultäten habe gar keinen eigent-
lichen Nutzen, ^) verursache nur Spaltung, woUe man sie behalten,
so müsse man eine fünfte, die ökonomische, hinzufügen. Das
Lernen der alten Sprachen sieht Fabricius für Studirende nicht
als nothwendig an. Selbst das Latein werde seine Wichtigkeit
verlieren, ^wenn wir nicht noch die verschiedenen Reden und
Disputationen beibehalten hätten. Ehe wir zu einer Disputation
hingehen, wissen wir schon lange zum Voraus, wie sie ausfallen
werde, auch wohl gar wer die Disputation eigentlich geschrieben
habe."') Gegen Fabricius Lob auf die Indigenatsverordnung und
den Tadel der Fremden bemerkt der Verfasser von Cahier aus
meinem Portefeuille Lit. G. Hamburg 1782 S. 137: ^Sollte aber
wohl nicht überhaupt der H. F. ein wenig von der modernen
patriotischen Krankheit attaquirt sein, die, obgleich Gott sagt,
liebe deinen Nächsten (und nicht deinen Landsmann) als dich
selbst, doch in dem sonst christlichen Dänemark seit einigen
Jahren epidemisch um sich greift?''
*) Der Plan, einen ökonomischen Garten einzurichten, um Studirenden und
Schullehrerseminaristen zur Beförderung des Acker- und Gartenbaues Anweisung
zu geben, ward 1820 ganz aufgegeben. Die Baumschule, welcher Professor Mol-
denhauer vorstand, ward nach seinem 1827 erfolgten Tode verkauft. Vergl. Kieler
Beiträge B. 1 Schleswig 1820 S. 346.
»3 Ueber Academien S. 91, 92, 116, 116, 142.
3J 1. c. S. 62.
32
Mit dieser patriotisclieu Krankheit verband sich schon
damals und mehr noch später die Frage über den Gebrauch der
Dänischen Sprache, über das Verhältniss des Herzogthums
Schleswig zu Holstein imd zu Dänemark.
Im Jahr 1793 war für die Studirenden in Kiel ein Ehren-
gericht errichtet, es bestand bis 1806. '> Der König ernannte
am T.März 1800 den Grafen Friedrich Reventlow aufEmkendorf
zum Curator. Die theologische Facultät bestand damals aus den
ordentlichen Professoren Geyser, Eckermann, C. G. Hensler und
Kleuker, die juristische aus Trendelenburg, Mellmann, F. C. Jensen,
L. A. W. Schrader und A. W. Gramer, die medicinischo aus
Ackermann, Kerstens, G. H. Weber, Ph. G. Hensler und J. L.
Fischer, die philosophische aus Joh. Christ. Fabricius, D. H.
Hegewisch, Heinze, Reinhold, Niemann und Valentiner. Ausser-
ordentliche Professoren waren H. Müller für Theologie, Olivarius
und Thibaut für Jurisprudenz, fUr die Medicin Pfaff und Reyher,
in der philosophischen Facultät Nasser, Kordes, J. J. P. Molden-
hauer und T. Baden. Adjuncten waren Hargens und Steffens,
der letztere m&chte aber eine Reise, Privatdocenten J. W.
Christiani, Bielfeld und C. F. Callisen.
Am 31. Juli 1801 ward ein ausführliches Reglement über
die 'Verhandlungen des academischen Consistorii erlassen. Mit-
glieder sind alle ordentliche Professoren, sie haben ihre Plätze
und stimmen nach Ordnung der Facultäten und der Zeitfolge
des Eintritts in dieselbe. Bei Feierlichkeiten ausser dem Con-
sistorio rangiren die Professoren nicht nach den Facultäten,
sondern nach ihrer Anciennität.
Im Jahr 1802 schied Thibaut von Kiel, Pfaff trat in die
medicinische Fakultät. Baden findet sich seit 1802 nicht mehr
in den indices, er ward freilich erst 1804 entlassen. Der Mathe-
matiker Reimer ward 1802 als ausserordentlicher Professor ange-
stellt, der Philolog und Historiker J. M. Schultz gleichfalls.
Anselm Fpuerbach ward 1802 von Jena berufen. In einem Briefe
aus Kiel vom 30. Juni 1802 äussert er sich sehr zufiieden mit
seiner Stellung in Kiel: „Ich komme aus Sachsen, aus dem
*) Niemann, Schlesw.-Holst. Provinzialberichte 1793 B. 2 S. 97 u. folg.
Statat. II. 199.
33
polirten feinen Sachsen, wo Honig auf der Zunge und Galle im
Herzen ist. — Und hier, wie so ganz anders — Graf von ßeventlow,
der Curator hiesiger Universität, ein ungemein liebenswürdiger
und kenntnissreicher Mann, beehrt mich mit seiner vorzüglichen
Gunst — .^ Als F. einen Ruf nach Landshut erhalten hatte,
lauteten seine Aeusserungen anders; er schrieb, Kiel 2. October
1803: „Auch sind wir alle hier mit unserer Begieiiing unzuMeden,
da sie unsere Privilegien nicht mehr respectirt." Als er den Ruf
angenommen, schrieb er in einem Briefe von Kiel 12. März 1804:
„Völlig zerrütteter Zustand der juristischen Facultät, um die kein
Mitglied sich bekümmern mag. Ungeheure Saumseligkeit. —
Zerrütteter Zustand in den akademischen Geschäften. Keiner
im Consistorium kennt die akademischen Gesetze und Statuten. ')
— An der Spitze der Universität steht als Curator der Graf von
Reventlow, der sich mit der Akademie nur als Amüsement be-
schäftigt und sich erst dann recht für sie interessirt, wenn er
despotisch etwas durchsetzen will. — Sein geheimer Rath ist das
alte Kind — . Die medicinische Facultät ist des Curators Stecken-
pferd. Für 6 oder 8 Mediciner, die hier studiren, werden botanische
Gärten, chemische Laboratorien angelegt und neue Professoren
um starke Besoldimgen berufen.''
Von Landshut aus schrieb F. 1804 über Landshut: „Die
Verhältnisse von Professoren sind Verhältnisse von Teufeln,
beinahe möchte ich sagen, im eigentlichen Verstände.'' ') Feuer-
bach wünschte 1804 sehr, dass Niemann und Hegewisch einem
Ruf nach Landshut folgen mögten, sie lehnten ab, fanden also die
Verhältnisse der Kieler Universität nicht so trostlos, wie der rasch
urtheilende unzufriedene Feuerbach. (Falck neues Magazin B. 3 S.20.)
Im Jahr 1803 ward Joachim Died. Brandis '^) ordentlicher
Professor der Medicin, 180J C. Fr. Heinrich Professor der Elo-
') Feuerbach w&i* auch Syndicus der Universität, und es mogte ihm in
dieser Beziehung die Unkunde der Kieler Verhältnisse fühlbar und unangenehm sein.
Sich in diese hinein zu versetzen, mogte ihm Lust und Zeit fehlen.
'; Anselm von Feuerbachs Leben und Wirken B. 1 S. 62. 67. 72 — 75.
86. 90—92. 95.
') Lebenserinnerungen von Clir. H. Pfaff S. 270 und Trendelenbnrg in Ab-
handlungen der Academie der Wisscnsch. Berlin 1868. S. 4.
3
34
quenz und der Philologie , 1804 verliess, wie erwähut, Feuer-
bach Kiel, auch der ausserordentliche Professor Pätz. Die Heb-
ammenanstalt ward 1805 von Altena und Flensburg nach Kiel
verlegt. Professor H. Müller, seit 1782 Lehrer des durch J. A.
Cramers Wirksamkeit 1781 in Kiel errichteten Seminars für Volks-
schullehrer, war seit 1789 auch ausserordentlicher Professor der
Theologie an der Kieler Universität. Das Schullehrer- Seminar
und die in Kiel gebildeten Seminaristen wurden im Jahr l'i97
und 1800 mehrfach getadelt, letztere würden in Kiel verbildet
und strebten frei zu werden von der Aufsicht der Prediger. ')
Professor Müller ward 1805 vom Seminar entlassen und ordent-
licher Professor der Philosophie an der Universität. Müller hatte
vor der Entlassung bei der Kegierung auf Verlangen seine Becht-
fertigung eingereicht. An seine Stelle bei dem Seminar zur
Bildung der Volksschullehrer ward, wie man annahm, auf des
Grafen F. Beventlow's Vorschlag, der fromme aber zur Leitung
eines solchen Instituts nicht geeignete F. D. Hermes berufen*
Li einem Sendschreiben an den Grafen Beventlow, s. 1. Februar
1805, welches man dem freisinnigen Prediger Funk in Altena,
wohl nicht mit Unrecht, zuschrieb, war der Curator Fr. Beventlow
heftig getadelt, er habe die medicinische Facultät zu sehr be-
günstigt, den verdienten Weber nicht ins SanitätscoUegium gesetzt,
den Hebammenanstalten in Flensburg und Altena einen Theil
ihres Vermögens entzogen,*) einen botanischen Gaxten einrichten
lassen. Im Durchschnitt sei die Zahl der in Kiel Medicin
Studirenden nicht viel grösser als Zwölf. ^Wozu doch fiir eine
so kleine Anzahl junger Aerzte so bedeutende kostspielige An-
stalten? Sollte es nicht weit angemessener sein, diese jungen
Männer — ihre Studien in Kopenhagen vollenden zu lassen, wo — V''
Der Curator vernachlässige die juristische Facultät, die nur zwei,
wenn gleich treffliche Lehrer (Schrader und Gramer) habe. ^)
*) Ehrenrettang der Kieler Seminaristen, Hamburg ISO).
') Der König schenkte 1804 12,000 Rthlr. zur Errichtung einer Lehranstalt
der GeburtshüHe in Kiel. Kieler Beiträge B. l S. 353.
') Zum Sommer 1805 trat Rcitemeier als erster juristischer Professor ein
and der ausserordentliche Professor Schweppe. Olivarius kündigte seit 1782 Vor^
lesungen über dänisches Recht an, %var aber viel auf Reisen.
35
Der mathematisclie Lehrstuhl von Tetens stehe noch immer leer,
meint der Sendschreiber, und doch lehrte seit 1802 in Kiel der
treffliche Mathematiker Reimer. Es fehle femer, Tieisst es in
dem Sendschreiben, ein praktischer Philosoph. MüUer's Ent-
lassung vom Seminar, Hermes Berufung wird scharf getadelt.
Kleukers Berufung — die vor Reventlow's Curatel erfolgte —
sei auflPällend. Müller zeigte im Correspondenten 27. Mai 1805
an, er werde das bisher über seine Versetzung mit Bedacht
beobachtete Stillschweigen nicht anders^ als durch diese Anzeige
brechen, er werde wenigstens jetzt noch nichts drucken lassen,
was auf sein aufgehobenes Verhältniss zum Seminar Bezug habe.
Die anonyme Schrift des Predigers Funk in Altena fand
vielen Beifall ; in Zeitschriften, der allgemeinen deutschen Biblio-
thek, dem deutschen Merkur, dem Freimüthigen und der Jenaer
Literatur-Zeitung, Zeitungen, dem Hamburger Correspondenten
u. s. w. und Brochuren ward Hermes, auch Kleuker, scharf getadelt,
es ward gewarnt vor dem Geist der mystischen Frömmigkeit,
der sich vor dem edlen Kronprinzen zu verbergen wisse. Es
ward auf Frauen-Herrschaft hingewiesen. Es regnete Epigramme :
Wahrlich er traf der funkelnde Blitz, der Euch blendet
Frömmler — .
An Hermes den Ketzerjäger.
Leblos starrtest du lange, du Faust, vor WöUner dem Schlau-
kopf,
Balle dich, Faust, dich belebt künftig ein schlauerer Kopf.
Die Vertheidigungen des Ourators, von denen eine dem
Wandsbecker Claudius zugeschrieben wurde, fanden wohl wenige
Freunde. Verständiger sah man später die von dem Curator
Reventlow bewirkten Anordnungen an. Vergl. Twesten Chronik
der Universität zu Kiel in den Kieler Beiträgen B. 1 S. 311-^98.
Als der Professor der Beredsamkeit C. Fr. Heinrich in
dem Programm zum Geburtstage des Königs 29. Januar 1807
ein Motto aus Ciceros Briefen IX 8 utinam quietis temporibus etc.
gewählt hatte, musste der Curator dem Verfasser einen Verweis
ertheilen. Der Kronprinzliche Hof war in KieL, der Lehrer der
Kronprinzessin, Professor Frederik Heegh-Guldberg, hielt 1806
und 1807 am Geburtstag des Kronprinzen im üniversitätsgebäude
Reden in dänischer Sprache.
3*
36
Die in deutscher Sprache 1807 in Eael erschienene Schrift :
„Ist es England gelungen, seinen Eaubzug gegen Dänemark zu
rechtfertigen?'' tadelte scharf Diejenigen, welche Englands Kriegs-
zug gegen Dänemark rechtfertigen wollten, und es entspann sich
ein heftiger Federkrieg, an dem Professor Heinrich Theil nahm.
Diese Stimmungen und Streitigkeiten mögen den Grafen
Fr. Reventlow ') Ijewogen haben, im Jahre 1 808 seine Entlassung
als Curator der Universität zu suchen. Der nach Struensee's
Sturz eingetretene Kampf gegen das Deutschthum, welcher nach-
her ruhte, trat nach Auflösung des deutschen Reichs stärker hervor.
Haegh-Guldberg hielt am Geburtstage des Königs Friedrichs VI.
29. Januar 1809 vor einer Gesellschaft in Kiel eine Rede in
dänischer Sprache: „Der Patriot". In der Vorrede zu seinem
dänischen Lesebuch fllr Schleswig-Holsteiner, Kiel 1809, fordert
H. Guldberg die Schleswig-Holsteiner auf, die dänische Sprache
zu lernen. „Die Provinz gestehe denn, was man sonst niemals
läugnet, dass veränderte Verhältnisse veränderte Pflichten er-
fordern!"
Graf Christian zu Rantzau, der bis dahin Deputirter der
Schl.-Holsteinischen Canzelei in Kopenhagen war, ward 17. April
1809 zum Curator ernannt. Die Studirenden brachten „dem
erlauchten Freund der freien Musensöhne" am 21. Decbr. 1811
ein freudiges Hoch mit einem Gedicht. Rantzau starb schon am
23. Februar 1812. Von den Studirenden erschien eine Elegie
in deutscher Sprache. Das akademische Consistorium sprach
seine Trauer in einem lateinisch gedruckten Anschlag aus.
Rantzau war zugleich Oberpräsident der Stadt KieL Die Uni-
versität war darauf mehrere Jahre ohne Curator. Für dieselbe
wurden in den nächsten Jahren mehrere Professoren berufen.
Der auch um die Geschichte der^Herzogthümer verdiente Dietrich
Hermann Hegewisch war 1812 gestorben. F. C. Dahlmann trat
18 [| als Historiker ein, er las zwei Semester, ohne Ernennung
zum Professor, 18^| als ausserordentlicher Professor, und blieb
in dieser Stellung bis zu seinem Weggang nach Göttingen im
Jahr 1829. Erich von Berger ward 1814 ordentlicher Professor
*} Vergl. Lebenserinnerungen von Chr. H. Pfaff 8. 145 — 149.
37
dar Astronomie und Philosophie, er hielt neben K. L. Reinhold
philosophische Vorlesungen. Nie. Falok trat im Wintersemester
18 Jf als ausserordentlicher Professor des Rechts ein, ward 1815
zugleich mit C. Th. Welcker ordentlicher Professor des Rechts.
L. A. G. Schrader, der seit 1790 in Kiel als ordentlicher Professor
für das vaterländische Recht thätig war, starb 1815. Aug. Twesten
ward 184J ausserordentlicher Professor der Theologie und Philo-
sophie, und 1819 ordentlicher Professor der Theologie. Nach
Heinrichs Weggang nach Bonn im Jahr 1818 leitete er auch
das philologische Seminar (Chronik der Universität Kiel 1855
S. 38) bis zu Wachsmuth's Berufung im Jahr 1820, und nach
dessen Weggang wieder 1825-1827, bis zu Nitzsch's Antritt.
Für die praktische Tlieologie ward 1815 J. Chr. Schreiter be-
rufen. Der jüngere Weber, oder Fr. Weber, seit 1811 ausser-
ordentlicher Professor der Botanik und Medicin, ward 1815
ordentlicher Professor. Seit 1805 war Fr. Weber als ausser-
ordentlicher Professor der Botanik in der philosophischen Fakultät
gewesen. Für das Schleswig-Holsteinische Recht trat M^ Tönsen
184f als ordentlicher Professor ein. Schweppe, der von 1805 bis
1814 ausserordentlicher, dann bis 1 818 ordentlicher Professor des
Rechts in Kiel war, ging in letztgenanntem Jahr nach Göttingen.
H. R. Brinkmann ward 1819 von Göttingen nach Kiel berufen
als Professor der Rechte. J. C. Hasse war von 1811 bis 1813
Privatdocent, ging dann nach Königsberg. Eine Darstellung der
Verhältnisse im Jahr 1819 mit Rückblick auf die früheren Jahre
gab Professor Twesten in den Kieler Beiträgen B. 1 Schleswig
1820 S. 310—398. Schon im Juni 1818 sprach, nach Twesten's
Relation, das akademische Consistorium in Kiel bei Gelegenheit
eines auf Allerhöchsten Befehl erstatteten Bedenkens über die
seit der Wartburgsfeier *) zur Sprache gekommenen Bestrebungen
der studirenden deutschen Jugend, namentlich der damals gerügten
Vereinigungen und Zusammenkünfte seine Ueberzeugung offen
und vertrauend aus. Es betrachtete die damaligen Ereignisse
*) Die Wartburgsfcier war am 18. und 19. des Siegesmonds (October) 1817. •
Vergl. Kurze wahrhafte Beschreii)ung des grossen Burschenfestes auf der Wartburg
bei lüsenach am 18. and 19. des Siegesmonds 1817. Gedruckt in diesem Jahr.
38
als Wirkungen einer bedeutungsvollen Zeit, eines allgemein an-
geregten Geistes, einer besonders unter Jünglingen für jeden,
den solcher Geist bewegte, nicht unerwarteten Begeisterung, von
der freilich üeberspannungen, besonders im glühenden Jugend-
alter, nie ganz zu trennen sind. —Es werde von den Studirenden
selbst das Bedür&iss besserer Ordnung unter einander imd eines
rechtlicheren anständigen Verhältnisses zu andern Ständen laut
und ofiFen anerkannt^ es werde ihrer eigenen Berathung, ihres
vereinten Bestrebens würdig befunden und die feste Uebereinkunft
der akademischen Bürger aller Universitäten, solche bessereOrdnung
gleichzeitig geltend zu machen, schien jetzt kräftig in Anspruch
genommen. Von solchem Sinne unterstützt und von der Zeit
begüng^tigt darf, bei weiser Ein- und MitVirkung deutscher Be-
gierungen, ein erspriesslicherer Erfolg mit Grund erwartet werden,
als dessen sich auch die überdachtesten Pläne zur Verbesserung
des Universitätswesens bisher zu erfreuen hatten. — Die recht-
zeitige Mitwirkung der Regierung schien dem Consistorio wichtig
und dringend, denn es übersah die bedenklichen und gefährlichen
Polgen nicht, die, wie unschädlich auch jetzt die Absicht und
Richtung jener Zusammenkünfte der Studirenden sein möge,
doch aus der Erweiterung und Ausdehnung derselben hervorgehen
könnten, wenn nicht der Wirkungskreis und Spielraum dieses
jugendlich freien einst vielleicht kühneren Strebens rechtzeitig
begränzt würde. Im Mai 1819 wandte sich das akademische
Consistorium wieder an die Kanzelei und theilte dieser ihre An-
sichten über die Lage der Kieler Universität mit. Von dem
angeblichen in politische und öffentliche Verhältnisse sich ein-
mischenden Treiben der ^tudirenden sei in Kiel keine Spur. —
Die Sinnesart, wegen welcher die Jenaische Burschenschaft bearg-
wöhnt worden, sei der hiesigen fremd, auch von derselben für
die hiesige Universität sehr wenig zu besorgen, aus mehreren
Ursachen, wohin gehöre die Lage Kiels, der Nationalcharacter,
die Entfernung von den Gegenden früherer und leider noch nicht
beendigter Unterdrückung. — Die hier Studirenden kennten überall
in ihrer Umgebung ihre Landsleute nur in einem freiem Zustande,
sie wären von ihren Lehrern imd Andern schon lange eine freiere
Sprache in Schriften über des Landes Angelegenheiten gewohnt.
Eine fernere Ursache sei die Mischung der Stände hiesigen Ortes.
39
Das Consistorium lobte die von dem Grossherzog von Weimar
der Bundesversammlung unlängst übergebene Erklärung, fand
jedoch die von Weimar vorgeschlagenen Commissionen zur Visi-
tation der Universitäten nicht angemessen.
Gegen die Darlegung, welche am 20. Septbr. 1819 in der
fiinfunddreissigsten Sitzung der deutschen Bundesversammlung
über die deutschen Universitäten gegeben war, reichte das aka-
demische Consistorium in Verbindung mit sämmtlichen Lehrern
der Kieler Universität Sr. Majestät dem Könige eine Erklärung
ein, um den Makel der Anrüchigkeit abzuweisen, es hob lobend
die in Sr. Majestät Staaten bestehende Pressfreiheit hervor. —
Am 13. Novbr. 1819 liess der König durch ein Rescript an den
Curator die Universität Seiner Allerhöchsten Zufriedenheit ver-
sichern. „Was Wir schon bisher mit Allerhöchstem Wohlwollen
bemerkt haben, dass die öffentlichen Lehrer dieser (Kieler) Uni-
versität sich mit Erfolg bestreben, wissenschaftliche Cultur unter
den dort Studirenden zu verbreiten, so wie unter ihnen Ruhe,
Gesetzmässigkeit und Ordnung zu erhalten, davon haben Wir
aus Deinem Bericht gern die Bestätigung erhalten. Wir erwarten
auch mit Zuversicht, dass die bei der Universität angestellten
Lehrer das Vertrauen, mit dem ihnen die Bildung der studirenden
Jünglinge übertragen ist, stets rechtfertigen werden.''
Im Jahr 1819 bildete sich in Kiel eine Actiengesellschaffc
zur Anlegung einer Seebadeanstalt in der Nähe Kiels. Im April
1819 wandte sich das Consistorium an die Kanzelei, dass der
Plan der neuen Anstalt auf den im Begriff einer Heilanstalt für
Kranke liegenden Umfang beschränkt, die Concessionirung von
Hazardspielen und öffentlichen Schauspielen nicht ertheilt werde.
Das Verbot der Hazardspiele von 1753 war am 5. Juni 1816
auf das ganze Herzogthum Holstein ausgedehnt, aber dabei erklärt
worden, dass es in Ansehung der Stadt Kiel bei der Verfügung
vom 7. Juni 1807, betreffend die Zulassung gewisser Hazardspiele
während des Umschlags, sein Verbleiben behalte. Das Consisto-
rium bat, diese Erlaubniss des Hazardspiels in Kiel aufzuheben.
Das von der Actiengesellschaft der Badeanstalt erbetene
Privilegium des Hazardspiels ward nicht bewilligt, dem Consis-
torium das bis dahin geübte Recht der Einwilligung in Beziehung
40
auf Schauspieler vorbehalten. *) Das Hazardspiel ward durch Patent
vom 24. Decbr. 1825 auch fiir Kiel während des Umschlags verboten.
Die Kieler Badeanstalt war 1822 am 24. Juni eröffnet
worden. Pfaff erklärte in seiner Schrift: „Das Kieler Seebad,
Eael 1822", diese Anstalt als ungefährlich für die- Universität.
Dagegen wurden Erinnerungen im Sinne der Eingabe des aka-
demischen Consistorii in Falck's Magazin B. 2 S. 531 — 536
erhoben, eine Gegenerinnerung gab Professor F. Hegewisch in
demselbem Magazin B. 2 S. 692- 693, von den 262 Studirenden
Kiels hätten nur zweiunddreissig den Saal des Badehauses besucht.
Schon gegen Ende des Jahres 1819 ward dem Freiherm
von Brockdorff, Canzler des holsteinischen höchsten Gerichts zu
Glückstadt, die Curatel der Universität übertragen. ') Am 22. März
1831 ernannte der König den bisherigen Deputirten der Schleswig-
Holstein-Lauenburgischen Kanzelei^ Joh. Fr. Jensen, zum stell-
vertretenden Curator und ausserordentlichen ßegiemngsbeamten.
Dem akademischen Consistorium ward aufgegeben, Berichte, die
nicht von dem stellvertretenden Curator gefordert wären, so wie
alle Anträge an den Curator zu senden, und dem stellvertretenden
Curator Abschriften mitzutheilen. Auch als Freiherr von Brock-
dorff als Präsident des Oberappellationsgerichts in Kiel seinen
regelmässigen Wohnsitz hatte, blieb Jensen stellvertretender
Curator bis zu Brockdorff's Tode im Jahre 1839, er trat dann
als Curator ein.
Im Jahre 1836 wurden nach vorangegangener längerer
Untersuchung mehrere Kieler Studirende wegen burschenschaft-
licher. Verbindung mit der Belegation bestraft. Wir wenden uns
zu bessern Ereignissen für unsere Universität.
Im Jahre 1823 ward Burchardi als Professor des Civilrechts
berufen. Dem Doctoranden H. Batjen ward schon für das Winter-
') Damals hatte Kiel kein stehendes Theater, es kam gewöhnlich nach ertheilter
Einwilligung des akademischen Consistorii eine SchaaspielcrgescUschafV. zum Umschlag
nach Kiel.
') Zur fünfzigjährigen Amtsjuhelfeier Sr. Excellenz des H. K. Lorenz Grafen
V. Brockdorfi; Kiel 13. Novbr. 1839. Die Instruction ist freilich vom 13. Juni 1820
(System. Samml. IV. S. 861) aber die Ernennung ist früher erfolgt. Kieler Beiträge
B. 1 Schleswig 1820 S. 889.
41
Semester 18|4 gestattet, Vorlesungen zu halten. Im Jahre 1823
trat J. Olshausen als ausserordentlicher, 1830 als ordentlicher
Professor der orientalischen Sprachen ein. In demselben Jahre
1823 ward F. B. Köster zum ordentlichen Professor der praktischen
1?heologie berufen, Schreiter, der die Stelle bekleidet hatte, war
1821 gestorben. Nach Fr. Weber's Tode im Jahre 1823 ward
1824 Doctor Lüders zum Professor der Medicin und Director
des Ejpankenhauses berufen, als ausserordentlicher Professor der
Botanik und Director des botanischen Gartens trat 1826 E. F. Nolte
ein. G. Ad. Michaelis, seit 1823 Privatdocent, ward 1841 ausser-
ordentlicher Professor, und nach Wiedemann's Tode Vorsteher
der Gebäranstalt und Hebammenanstalt. Er stand schon in
Wiedemann's letzten Jahren diesen Anstalten vor, er starb 1848.
Wiedemann war seit 1805 in Kiel, wirkte ausser seinem Fache
durch naturhistorische Vorlesungen, starb 1840. Kr. Paulsen
ward 1826 ausserordentlicher und 1842 ordentlicher Professor des
Rechts, er las über das Recht der Herzogthümer und über das
dänische Recht. Er ging 1848 nach Kopenhagen, starb 1854.
Nach Dahlmann's Weggang nach Göttingen trat A. L. J. Michelsen
1829 als ausserordentlicher, 1837 als ordentlicher Professor der
Geschichte ein, er folgte 1841 einem Ruf nach Jena.
Chr. G. Deckmann ward 1829 ausserordentlicher Professor
der Anatomie und Chirurgie, 1833 ordentlicher Professor und
Director des chirurgischen oder Friedrichhospitals, er starb 1837.
Der Professor der Chirurgie, J. L. Fischer, seit 1793 Professor
der Anatomie und Chirurgie in Kiel, war 1832 emeritirt. An
Deckmann's Stelle trat 1837 G. B. Günther bis 1841. Franz
Hegewisch, seit 1810 ausserordentlicher Professor in Kiel, war
bis zur Umgestaltung des Friedrichshospitals in eine bloss chirur-
gische Anstalt Vorsteher und Arzt der medicinischen Abtheilung.
(Ratjen, zum Andenken an Hegewisch in den Jahrbüchern B. 8
S. 271—291.) G. H. Ritter, seit 1819 Privatdocent. der Medicin,
1826 ausserordentlicher, 1829 ordentlicher Professor, starb 1855.
P. W. Forchhammer, seit 1829 Privatdocent, ward 1836
ausserordentlicher, 1843 ordentlicher Professor der Archäologie,
Vorsteher der Münz- und Kunstsammlung und Mitdirector des
philologischen Seminars. Joh. Fr. Kierulff, 1831 Privatdocent
in Eäel, 1834 ausserordentlicher, 1839 ordentlicher Professor,
42
folgte 1841 einem Rufe nach Rostock. Als A. Twesten 1835 nach
Berlin ging, ward A. L. F. Pelt ordentKcher Professor der Theologie.
Chr. N. Th. H. Thomson, seit 1833 Privatdocent in Kiel, ward
1841 ausserordentlicher, 1847 ordentlicher Professor der Theologie.
^K. P. M. Lüdemann, seit 1834 Privatdocent, ward 1839 ausser-'
ordentlicher, 1841 ordentlicher Professor der Theologie, er ist,
seit Köster 1839 Kiel verlassen, Director des theologischen Se-
minars. H. A. Mau, seit 1834 Privatdocent, ward 1836 ausser-
ordentlicher, 1839 ordentlicher Professor der Theologie nehen
Francke, Pelt und dem aus Tübingen berufenen J. A. Domer,
der 1843 nach Königsberg ging. Mau starb 1850 in der Cholerazeit.
Gr. S« Francke, seit 1810 ordentUcher Professor der Theologie,
war 1840 gestorben, J. Chr. Rud. Eckennann, von 1782 an
ordentlicher Professor der Theologie, war ihm schon 1837 voran-
gegangen. Joh. Christiansen, seit 1832 Privatdocent in Kiel,
' 1843 ausserordentlicher, 1844 ordentlicher Professor des Rechts,
starb 1854. Gr. Haussen, 1833 Privatdocent, dann in Kopen-
hagen in der Generalzollkammer, ward 1837 ordentlicher Professor
für politische Oekonomie und Statistik bis 1842. Emil Hernnaun,
1836 ausserordentlicher, 1842 bis 1847 ordentlicher Professor in
Kiel. W. Fr. G. Behn, seit 1835 Privatdocent, 1837 ausser-
ordentlicher Professor der Anatomie und Physiologie, so wie
Director des Zoologischen Museums, er nahm 1844 an der Reise
der Galathea Theil. G. Ph. E* Kirchner, 1837 Privatdocent,
erhielt 1853 eine ausserordentliche Professur der Medicin.
Theils kürzere, theils längere Zeit waren in Kiel mehrere
jüngere Männer als Privatdocenten thätig, die dann einen anderen
Weg wählten. Ich beschränke mich auf die vor dem Jahre 1840
Eingetretenen.
J. Asmussen, Theolog, 1835. M. Baumgarten, der 1835
in Kiel zumDoctor der Philosophie promovirt und 1837 in Berlin
Licentiat der Theologie wurde, 1839 — 1846 Privatdocent. J. F.
M. Bendixen, Theolog u. Philolog, von 1833 — 1835. R. Brodersen,
Philolog, 1819. Bröcker, Historiker, 1839. J. Classen, Philolog,
1831. A. W. 8. Francke, Jurist, 1830—1834. J. V. Francke,
Philolog, 1815-1819. W. Grabau, Mediciner, 1836—1839. 0.
Jahn, Philolog, 1839-1842. C. T. Johannsen, Orientalist, 1831
bis 1833. F. Kindt, Mediciner, 1835. K. R. W. Klose, Theolog,
43
1832—1842. F-A.Löwe, Theolog, 1839. G.H.KMahr, Medi-
ciner, 1832—36. D.A.F.Nissen,Philolog, 1835. H. F. A. Petersen,
Jurist, 1832. L. PreUer, Archftolog, 1833. A. Th. J. Schmid,
Jurifit, 1839-1848, 1853 ordentlicher Professor in Kiel, trat 1855
in das Ober - AppeUations - Gericht in Kiel. Th. H. Schreiter,
Philosoph und Theolog, 1834. v. d. Smissen, Philolog, 1836—37.
M. H. Steffens, Jurist, 1819-1829. C. TieUe, Naturwiss., 1836
bis 1845. W. H. Valentiner, Medioiner, 1838 -1856. L. Wien-
barg, Philosoph, 1833 — 34.
Auch der Archidiaconus Klaus Harms, der 1834 von der
philosophischen und theologischen Facultät zum Doctor ernannt
wurde, hielt 1835 als Privatdocent Vorlesungen.
Der König Friedrich VI. starb im JDecember 1839, Falck
hielt am 16. Januar 1840 die Gedächtnissrede bei der Todtenfeier
Seiner Majestät Frederik des Sechsten im grossem akademischen
Hörsaale zu Kiel. Als Kronprinz trat Prederik VI. am 14. April
1 784 in den Staatsrath, die Kieler Universität sandte nach fünfzig
Jahren zum 14. April 1834 dem verehrten Monarchen ein Glück-
wunschschreiben. Das Land, sagte Falck in seiner Bede, trauert um
einen dahin geschiedenen König und Herrn, der in langen Jahren
seine Völker mit Gerechtigkeit und Müde regierte, sich ihre Liebe
und Dankbarkeit in so reichem Maasse erworben hat, wie sie
unter denen, die auf Thronen sitzen, nur wenigen zu Theil werden.
— Falck erinnerte in seiner Bede an die Bede, die der Historiker
Hegewisch 1797 zum Andenken Andreas Peter von Bemstorff
hielt. Die zweite ehrenvolle Zurückrufung Bemstorff's war, sagt
Falck, das Werk des damals noch jugendlichen Kronprinzen. —
„Damit begann jener schöne und gluckliche Zeitraum in imserer
neueren Geschichte, der nicht bloss eine Zeit des Friedens,
sondern auch eine Zeit wahrer fortschreitender Entwickelungen
in sehr vielen höchst einflussreichen inneren Staatsverhältnissen
gewesen ist. — Die Vereinigung der getrennten Landestheile
war bewirkt, als Frederik der Sechste in erster Jugend seine
Bestrebungen dem* Vaterlande zu widmen begann. Alles, was
geschah, geschah dem vereinigten Gunzen zum Besten. — Durch
die ganze Beihe der Veranstaltungen, die bis zum letzten Lebens-
42
folgte 1841 einem Kufe nach Rostock. Als A. Twesten 1835 nach
Berlin ging, ward A. L. F. Pelt ordentKcher Professor der Theologie.
Chr. N. Th. H. Thomson, seit 1833 Privatdocent in Kiel, ward
1841 ausserordentlicher, 1847 ordentlicher Professor der Theologie.
^K. P. M. Lüdemann, seit 1834 Privatdocent, ward 1839 ausser-'
ordentlicher, 1841 ordentlicher Professor der Theologie, er ist^
seit Köster 1839 Kiel verlassen, Director des theologischen Se-
minars. H. A. Mau, seit 1834 Privatdocent, ward 1836 ausser-
ordentlicher, 1839 ordentlicher Professor der Theologie neben
Francke, Pelt und dem aus Tübingen berufenen J. A. Domer,
der 1843 nach Königsberg ging. Mau starb 1850 in der Cholerazeit.
&♦ S» Francke, seit 1810 ordentlicher Professor der Theologie,
war 1840 gestorben, J. Chr. Rud. Eckermann, von 1782 an
ordentlicher Professor der Theologie, war ihm schon 1837 voran-
gegangen. Joh. Christiansen, seit 1832 Privatdocent in Kiel,
' 1843 ausserordentlicher, 1844 ordentlicher Professor des Rechts,
starb 1854. G. Haussen, 1833 Privatdocent, dann in Kopen-
hagen in der Generalzollkammer, ward 1837 ordentlicher Professor
filr politische Oekonomie und Statistik bis 1842. Emil Hernnaun,
1836 ausserordentlicher, 1842 bis 1847 ordentlicher Professor in
Kiel. W. Fr. G. Behn, seit 1835 Privatdocent, 1837 ausser-
ordentlicher Professor der Anatomie und Physiologie, so wie
Director des Zoologischen Museums, er nahm 1844 an der Reise
der Galathea Theil. G. Ph. E* Kirchner, 1837 Privatdocent,
erhielt 1853 eine ausserordentliche Professur der Medicin.
Theils kürzere, theils längere Zeit waren in Kiel mehrere
jüngere Männer als Privatdocenten thätig, die dann einen anderen
Weg wählten. Ich beschränke mich auf die vor dem Jahre 1840
Eingetretenen.
J. Asmussen, Theolog, 1835. M. Baumgarten, der 1835
in Kiel zum Doctor der Philosophie promovirt und 1837 in Berlin
Licentiat der Theologie wurde, 1839 — 1846 Privatdocent. J. F.
M. Bendixen, Theolog u. Philolog, von 1833—1835. R. Brodersen,
Philolog, 1819. Bröeker, Historiker, 1839. J. Classen, Philolog,
1831. A. W. S. Francke, Jurist, 1830—1834. J. V. Francke,
Philolog, 1815-1819. W. Grabau, Mediciner, 1836—1839. O.
Jahn, Philolog, 1839-1842. C. T. Johannsen, Orientalist, 1831
bis 1833. F. Kindt, Mediciner, 1835. K.R. W.Klose, Theolog,
43
1832—1842. F. A. Löwe, Theolog, 1839. G. H. K. Mahr, Medi-
einer, 1832—36. D.A. F. Nissen, Philolog, 1835. H. F. A. Petersen,
Jurist, 1832. L. Preller, Archaolog, 1833. A. Th. J. Schmid,
Jurifit, 1839-1848, 1853 ordentlicher Professor in Kiel, trat 1855
in das Ober - Appellations - Gericht in Kiel. Th. H. Schreiter,
Philosoph und Theolog, 1834. v. d« Smissen. Philolog, 1836—37.
M. H. Steffens, Jurist, 1819-1829. C. Tielle, Naturwiss., 1836
bis 1845. W. H. Valentiner, Mediciner, 1838 -1856. L. Wien-
barg, Phüosoph, 1833—34.
Auch der Archidiaconus Klaus Harms, der 1834 von der
philosophischen und theologischen Facultät zum Doctor ernannt
wurde, hielt 1835 als Privatdocent Vorlesungen.
Der König Friedrich VI. starb im JDecember 1839, Falck
hielt am 16. Januar 1840 die Gedächinissrede bei der Todtenfeier
Seiner Majestät Frederik des Sechsten im grossem akademischen
Hörsaale zu Kiel. Als Kronprinz trat Frederik VI. am 14. April
1 784 in den Staatsrath, die Kieler Universität sandte nach fünfzig
Jahren zum 14. April 1834 dem verehrten Monarchen ein Glück-
wimschschreiben. Das Land, sagte Falck in seiner Bede, trauert um
einen dahin geschiedenen König und Herrn, der in langen Jahren
seine Völker mit Gerechtigkeit und Milde regierte, sich ihre Liebe
und Dankbarkeit in so reichem Maasse erworben hat, wie sie
unter denen, die auf Thronen sitzen, nur wenigen zu Theil werden.
— Falck erinnerte in seiner Bede an die Bede, die der Historiker
Hegewisch 1797 zum Andenken Andreas Peter von Bemstorff
hielt. Die zweite ehrenvolle Zurückrufung Bemstorff's war, sagt
Falck, das Werk des damals noch jugendlichen Kronprinzen. —
„Damit begann jener schöne und glückliche Zeitraum in unserer
neueren Geschichte, der nicht bloss eine Zeit des Friedens,
sondern auch eine Zeit wahrer fortschreitender Entwickelungen
in sehr vielen höchst einflussreichen inneren Staatsverhältnissen
gewesen ist. — - Die Vereinigung der getrennten Landestheile
war bewirkt, als Frederik der Sechste in erster Jugend seine
Bestrebungen dem- Vaterlande zu widmen begann. Alles, was
geschah, geschah dem vereinigten Gtmzen zum Besten. — Durch
die ganze Beihe der Veranstaltungen, die bis zum letzten Lebens-
42
folgte 1841 einem Kufe nach Rostock. Als A. Twesten 1835 nach
Berlin ging, ward A. L. F. Pelt ordentlicher Professor der Theologie.
Chr. N. Th. H. Thomson, seit 1833 Privatdocent in Kiel, ward
1841 ausserordentlicher, 1847 ordentlicher Professor der Theologie.
^K. P. M. Lüdemann, seit 1834 Privatdocent, ward 1839 ausser-
ordentlicher, 1841 ordentlicher Professor der Theologie, er ist,
seit Köster 1839 Kiel verlassen, Director des theologischen Se-
minars. H. A. Mau, seit 1834 Privatdocent, ward 1836 ausser-
ordentlicher, 1839 ordentlicher Professor der Theologie nehen
Francke, Pelt und dem aus Tübingen berufenen J. A. Domer,
der 1843 nach Königsberg ging. Mau starb 1850 in der Cholerazeit.
G. S« Francke, seit 1810 ordentlicher Professor der Theologie,
war 1840 gestorben, J. Chr. Rud. Eckermann, von 1782 an
ordentlicher Professor der Theologie, war ihm schon 1837 voran-
gegangen. Joh. Christiansen, seit 1832 Privatdocent in Kiel,
' 1843 ausserordentlicher, 1844 ordentlicher Professor des Rechts,
starb 1854. G. Haussen, 1833 Privatdocent, dann in Kopen-
hagen in der Generalzollkammer, ward 1837 ordentlicher Professor
für politische Oekonomie und Statistik bis 1842. Emil Hernnann,
1836 ausserordentlicher, 1842 bis 1847 ordentlicher Professor in
Kiel. W. Fr. G. Behn, seit 1835 Privatdocent, 1837 ausser-
ordentlicher Professor der Anatomie und Physiologie, so wie
Director des Zoologischen Museums, er nahm 1844 an der Reise
der Galathea Theil. G. Ph. E. Kirchner, 1837 Privatdocent,
erhielt 1853 eine ausserordentliche Professur der Medicin.
Theils kürzere, theils längere Zeit waren in Kiel mehrere
jüngere Männer als Privatdocenten thätig, die dann einen anderen
Weg wählten. Ich beschränke mich auf die vor dem Jahre 1840
Eingetretenen.
J. Asmussen, Theolog, 1835. M. Baumgarten, der 1835
in Kiel zumDoctor der Philosophie promovirt und 1837 in Berlin
Licentiat der Theologie wurde, 1839 — 1846 Privatdocent. J. F.
M. Bendixen, Theolog u. Philolog, von 1833 — 1835. R. Brodersen,
Philolc^, 1819. Bröcker, Historiker, 1839. J. Classen, Philolog,
1831. A. W. S. Francke, Jurist, 1830—1834. J. V. Francke,
Philolog, 1815-1819. W. Grabau, Mediciner, 1836—1839. O.
Jahn, Philolog, 1839-1842. C. T. Johannsen, Orientalist, 1831
bis 1833. F. Kindt, Mediciner, 1835. K. R.W. Klose, Theolog,
43
1832—1842. F. A. Löwe, Theolog, 1839. G. H. K. Mahr, Medi-
ciner, 1832— 36. D.A.F.Ni8sen,Philolog, 1835. H. F. A. Petersen,
Jurist, 1832. L. PreUer, Archftolog, 1833. A. Th. J. Schmid,
Jurist, 1839-1848, 1853 ordentlicher Professor in Kiel, trat 1855
in das Ober - AppeUations - Gericht in Kiel. Th. H. Schreiter,
Philosoph und Theolog, 1834. v. d* Smissen, Philolog, 1836-37.
M. H. Steffens, Jurist, 1819-1829. C. Tielle, Naturwiss., 1836
bis 1845. W. H. Valentiner, Mediciner, 1838 -1856. L. Wien-
barg, Philosoph, 1833 — 34.
Auch der Archidiaconus Klaus Harms, der 1834 von der
philosophischen und theologischen Facultät zum Doctor ernannt
wurde, hielt 1835 als Privatdocent Vorlesungen.
Der König Friedrich VI. starb im JDecember 1839, Falck
hielt am 16. Januar 1840 die Gedächtnissrede bei der Todtenfeier
Seiner Majestät Frederik des Sechsten im grossem akademischen
Hörsaale zu Kiel. Als Kronprinz trat Frederik VI. am 14. April
1 784 in den Staatsrath, die Kieler Universität sandte nach fünfzig
Jahren zum 14. Aprü 1834 dem verehrten Monarchen ein Glück-
wunschschreiben. Das Land, sagte Falck in seiner Bede, trauert um
einen dahin geschiedenen König und Herrn, der in langen Jahren
seine Völker mit Gerechtigkeit und Milde regierte, sich ihre Liebe
und Dankbarkeit in so reichem Maasse erworben hat, wie sie
unter denen, die auf Thronen sitzen, nur wenigen zu Theil werden.
*— Falck erinnerte in seiner Bede an die Bede, die der Historiker
Hegewisch 1797 zum Andenken Andreas Peter von Bemstorff
hielt. Die zweite ehrenvolle Zurückrufung Bemstorff s war, sagt
Falck, das Werk des damals noch jugendlichen Kronprinzen. —
„Damit begann jener schöne und glückliche Zeitraum in unserer
neueren Geschichte, der nicht bloss eine Zeit des Friedens,
sondern auch eine Zeit wahrer fortschreitender Entwickelungen
in sehr vielen höchst einflussreichen inneren Staatsverhältnissen
gewesen ist. — Die Vereinigung der getrennten Landestheile
war bewirkt, als Frederik der Sechste in erster Jugend seine
Bestrebungen dem- Vaterlande zu widmen begann. Alles, was
geschah, geschah dem vereinigten Ganzen zum Besten. — Durch
die ganze Beihe der Veranstaltungen, die bis zum letzten Lebens-
42
folgte 1841 einem Rufe nach Rostock. Als A. Twesten 1835 nach
Berlin ging, ward A. L. F. Pelt ordentlicher Professor der Theologie.
Chr. N. Th. H. Thomsen, seit 1833 Privatdocent in Kiel, ward
1841 ausserordentlicher, 1847 ordentlicher Professor der Theologie.
^K. P. M. Lüdemann, seit 1834 Privatdocent, ward 1839 ausser-
ordentlicher, 1841 ordentlicher Professor der Theologie, er ist,
seit Köster 1839 Eael verlassen, Director des theologischen Se-
minars. H. A. Mau, seit 1834 Privatdocent, ward 1836 ausser-
ordentlicher, 1839 ordentlicher Professor der Theologie neben
Prancke, Pelt und dem aus Tübingen berufenen J. A. Domer,
der 1843 nach Königsberg ging. Mau starb 1850 in der Cholerazeit.
G. S. Francke, seit 1810 ordentlicher Professor der Theologie,
war 1840 gestorben, J. Chr. Rud. Eckermann, von 1782 an
ordentlicher Professor der Theologie, war ihm schon 1837 voran-
gegangen. Job. Christiansen, seit 1832 Privatdocent in Kiel,
' 1843 ausserordentlicher, 1844 ordentlicher Professor des Rechts,
starb 1854. G. Haussen, 1833 Privatdocent, dann in Kopen-
hagen in der Generalzollkammer, ward 1837 ordentlicher Professor
für politische Oekonomie und Statistik bis 1842. Emil Herrmann,
1836 ausserordentlicher, 1842 bis 1847 ordentlicher Professor in
Kiel. W. Fr. G. Behn, seit 1835 Privatdocent, 1837 ausser-
ordentlicher Professor der Anatomie und Physiologie, so wie
Director des Zoologischen Museums, er nahm 1844 an der Reise
der Galathea Theil. G. Ph. E, Kirchner, 1837 Privatdocent,
erhielt 1853 eine ausserordentliche Professur der Medicin.
Theils kürzere, theils längere Zeit waren in Kiel mehrere
jüngere Männer als Privatdocenten thätig, die dann einen anderen
Weg wählten. Ich beschränke mich auf die vor dem Jahre 1840
Eingetretenen.
J. Asmussen, Theolog, 1835. M. Baumgarten, der 1835
in Kiel zumDoctor der Philosophie promovirt und 1837 in Berlin
Licentiat der Theologie wurde, 1839 — 1846 Privatdocent. J. F.
M. Bendixen, Theolog u. Philolog, von 1833—1835. R. Brodersen,
Philolog, 1819. Bröcker, Historiker, 1839. J. Classen, Philolog,
1831. A. W. S. Francke, Jurist, 1830—1834. J. V. Francke,
Philolog, 1815-1819. W. Grabau, Mediciner, 1836—1839. O.
Jahn, Philolog, 1839—1842. C. T. Johannsen, Orientalist, 1831
bis 1833. F. Kindt, Mediciner, 1835. K. R.W. Klose, Theolog,
43
1832—1842. F. A. Löwe, Theolog, 1839. G. H. K. Mahr, Medi-
ciner, 1832—36. D. A. F. Nissen, Philolog, 1835. H. F. A. Petersen,
Jurist, 1832. L. PreUer, Archaolog, 1833. A. Th. J. Schmid,
Jurist, 1839-1848, 1853 ordentlicher Professor in Kiel, trat 1855
in das Ober - AppeUations - Gericht in Kiel. Th. H. Schreiter,
Philosoph und Theolog, 1834. v. d« Smissen, Philolog, 1836—37.
M. H. Steffens, Jurist, 1819-1829. C. Tielle, Naturwiss., 1836
bis 1845. W. H. Valentiner, Mediciner, 1838 -1856. L. Wien-
barg, Philosoph, 1833 — 34.
Auch der Archidiaconus Klaus Harms, der 1834 von der
philosophischen und theologischen Facultät zum Doctor ernannt
wurde, hielt 1835 als Privatdocent Vorlesungen.
Der König Friedrich VI. starb im JDecember 1839, Falck
hielt am 16. Januar 1840 die Gedächtnissrede bei der Todtenfeier
Seiner Majestät Frederik des Sechsten im grossem akademischen
Hörsaale zu Kiel. Als Kronprinz trat Frederik VI. am 14. April
1 784 in den Staatsrath, die Kieler Universität sandte nach fünfzig
Jahren zum 14. April 1834 dem verehrten Monarchen ein Glück-
wunschschreiben. Das Land, sagte Falck in seiner Hede, trauert um
einen dahin geschiedenen König und Herrn, der in langen Jahren
seine Völker mit Gerechtigkeit und Milde regierte, sich ihre Liebe
und Dankbarkeit in so reichem Maasse erworben hat, wie sie
unter denen, die auf Thronen sitzen, nur wenigen zu Theil werden.
— Falck erinnerte in seiner Bede an die Rede, die der Historiker
Hegewisch 1797 zum Andenken Andreas Peter von Bemstorff
hielt. Die zweite ehrenvolle Zurilckrufung Bemstorff s war, sagt
Falck, das Werk des damals noch jugendlichen Kronprinzen. —
„Damit begann jener schöne und glückliche Zeitraum in unserer
neueren Geschichte, der nicht bloss eine Zeit des Friedens,
sondern auch eine Zeit wahrer fortschreitender Entwickelungen
in sehr vielen höchst einflussreichen inneren Staatsverhältnissen
gewesen ist. — Die Vereinigung der getrennten Landestheile
war bewirkt, als Frederik der Sechste in erster Jugend seine
Bestrebungen dem* Vaterlande zu widmen begann. Alles, was
geschah, geschah dem vereinigten Ganzen zum Besten. — Durch
die ganze Keihe der Veranstaltungen, die bis zum letzten Lebens-
44
Augenblick des verewigten Königs getroffen wurden, geht ein
Geist wahrer Menschenliebe, ein 6eist ächter Humanität. Wir
können ihn auch den Geist der Freiheit nennen — er ist in seiner
Hauptrichtung dahin gegangen, das Volk dieser Lande zum Genuas
der Freiheit zu führen in allen seinen Lebensverhältnissen. Es
ist darin ein stufenmässiger Gang wahrzunehmen : Die Befreiung
des Bodens, die Befreiung des geistigen'Verkehrs, die Befreiung
der Person, Erschaffung eines nationalen JEeeres durch* die Ab-
schaffung der Werbung, die Begründung allgemeiner politischer
Freiheit für alle Stände, und neben diesem Allen geht eine
ununterbrochene Fürsorge für Dasjenige, was die alleinige ächte
Grundlage aller wahren Freiheit sein muss, die Fürsorge für die
geistige Bildung aller Classen im Volke. — Wir erinnern an die
frühere Gebundenheit des Bodens, — an die Gräuel des Menschen-
handels in den transatlantischen Besitzungen, — an die Lasten
der Leibeigenschaft, — an den früheren Zustand der Volksschulen.
— Die Gelehrtenschtden des Landes und die Universität haben
eine reichlichere Ausstattung gewonnen." - Falck hebt den höchsten
gemeinschaftlichen Gerichtshof beider Herzogthümer, die gemein-
same Provinzialregierung hervor. „Den hohem Werth erhalten
die Wohlthaten erst durch die Gesinnung und das Gemüth des
Gebers und Helfers. Menschenfreundlichkeit ist der Charakterzug,
welchen Alle in den grossen Veranstaltungen Seiner Regierung
wie in den Aeusserungen und Handlungen Seines ganzen Lebens
erkannten.'' —
Zur Krönungsfeier des Königs Christian VIII. hielt Professor
Burchardi am 28. Juni 1840 die Festrede. „Kein Kundiger", sagt
Burchardi, „kann verkennen, dass, was Seine Königliche Majestät
für Norwegen gethan, dort die erspriesslichsten Folgen gehabt
und sehr wesentlich die Entwickelungen der inneren Kräfte der
Nation gefordert habe. Man darf sich darum freilich nicht dem
verblendeten Wahne hingeben, dass, was dort heilsam gewesen,
sich ohne Weiteres auch anders wohin verpflanzen lasse. — In
wenigen Monaten ist Vieles eingeleitet, Vieles ausgeführt. —
Die Geschichte lehrt auf jeder Seite, lehrt namentlich das Beispiel
Joseph's IL, dass es keinen Bestand hat und fast nur zu be-
klagenswerthen Besultaten führt, wenn ein Regent übereilt zu
tief greifenden B,eformen schreitet, ehe und bevor
45
Es liegt eine grosse Gewähr des Gedeihens der Herzogthümer
wie der ganzen Monarchie darin, wenn Dännemark einen König
hat, der auch unser König ist, wenn Dännemark und dieHerzog-
thümer in zwar ungemischter, aber auch uugetreniiter Verbindung
zusammenbleiben, ihre beiderseitigen Eigenthümlichkeiten ehrend
und ihre verschiedene Staats- und Bechtsyer£assung, überhaupt
ihre politische Gestaltung organisch fortbildend, wie es seit 1460
geschehen ist. — Der Name der Schleswig-Holsteiner hat lange
einen guten Klang gehabt. Allein man trifft jetzt manche zum
Theil kurzsichtige Enthusiasten, welche den Namen zergliedern
und die Schleswig-Holsteiner durch Erinnerungen an entschwun-
dene Verhältnisse^ die niemals wiederkehren können, nach Süden
und Norden auseinander zerren möchten, damit am Ende das
Land selbst auseinander falle. Darum wird es Bürgerpflicht,
um so fester zusammenzuhalten und sich die Calamität der Zer-
reissung des durch Natur, Landesart, Verfassung und Recht eng
Verbundenen zum klaren Bewusstsein zu bringen. — Vermeiden
Sie (Studirende) darum auch im akademischen Leben jede noch
so unerhebliche Spaltung, welche jenen verwerflichen Bestrebungen
förderlich werden und den Keim bleibender Zwietracht legen könnte.
Schon die Stellung unserer Universität enthält die Aufforderung
dazu, da sie eine Schleswig-Holsteinische Universität ist, beruhend
auf der Idee, dass die Herzogthümer ein Ganzes bilden, und
berufen, den Geist zu nähren, der dies Ganze durchdringen soll.''
Ich habe die beiden Freunde, den geschiedenen und den
lebenden sprechen lassen, weil sie die Stimmungen der Universität
aussprechen. Burchardi deutet offenbar auf die Neuholsteinische
Parthei, welche glaubte, Holstein müsse sich nicht eng und enger
mit einem nicht zum deutschen Bund gehörigen Lande verbinden,
mit ihm eine Einheit erstreben, der nördliche Theil Schleswigs
schwanke zwischen deutschem und dänischem Wesen. Ich darf
hier auf die politischen Verhältnisse, die freilich auch die Uni-
versität berührten, nicht weiter eingehen. Ein ruhig urtheilender
Mann hat kürzlich, freilich in anderm Zusammenhang, gesagt,
„die politischen Verhältnisse nahmeji die geistigen Kräfte der
Bevölkerung in solchem Grade in Anspruch, dass darüber manche
andere Interessen nicht in genügender Weise zur Geltung ge-
langen konnten.''
4ö
Se. Majestät Christian ym. hatte bei seiner Anwesenheit
in Kiel im Jahre 1845 die Professoren vor seperatistischen Ten-
denzen gewarnt, wogegen sie sieh später in einer aUeronter-
thänigsten Vorstellung rechtfertigten.
Am 1. Aogost 1848 ward die Curatel der Universität
Professor Olshansen übertragen. Jensen starb im September
1848. DieB^gierongen wechselten in den nächsten Jahren mehr-
&ch; der proyisorischen folgte am 22. October 1848 die gemein-
same bis zum 26. März 1849, zu dem Eintreten der Statthalter-
schaft, nach welcher die oberste Civilbehörde am 2. Februar 1851
eintrat bis zum 18. Februar 1852. Für das Herzogthum Schleswig
ward am 25. August 1849 nach der WafFenstillstandsconvention
Yom 10. Juli 1849 eine Landesyerwaltung ernannt.
Die provisorische Regierung vertilgte am 17. Juli 1848,
dass es zur Ertheilung akademischer Würden einer specteUen
landesherrlichen Genehmigung nicht bedürfe. Von dem Departe-
ment der geistlichen und Unterrichts- Anstalten wurde am 16. Novbr.
1849 eine Bestimmung über die Ferienzeit bei der Universität
erlassen. Beide Anordnungen blieben nicht in Straft Die 1834
fär theologische und juristische Candidaten beider Herzogthümer
angeordneten gemeinschaftlichen Amtsexamina hörten 1850 und
1852 auf. Am 21 . Novbr. 1850 ward fiir Schleswig ein juristisches
Amtsexamen angeordnet, welches 1851 bis 1856 einige Aender-
ungen erfuhr. Ein theologisches Candidatenexamen ward für
Schleswig am 3. December 1852 bestimmt. In demselben Jahr
ward für Schleswig eine besondere Obermedicinalbehörde ernannt.
Der ordentliche Professor der nordischen Sprachen und
Literatur, Hauch, 1846 berufen, verliess Kiel im März 1848.
Doctor Fr. Harms ward 1848 ausserordentlicher, 1859 ordentlicher
Professor der Philosophie neben Chalybäus und Thaulow, folgte
1868 einem Ruf nach Berlin. Professor 6riesinger war nur im
Jahre 1^49 Professor der Medicin in Kiel, auch Frerichs, 1850
berufen, ging 1851 nach Breslau. . Der Professor der Chirurgie,
Stromeyer, 1849 von Freiburg herberufen, ging 1854 nach Hannover.
K. W. Nitzsdi ward 1848 zum ausserordentlichen, 1858 zum
ordentlichen Professor der Geschichte ernannt, folgte 1862 einem
Rufe nach Königsberg. Planck ward 1850 zum Professor des
Civil- und Criminalprocesses ernannt, er folgte 1867 einem Rufe
47
nach München. Samwer und Baron R. v. Liliencron wurden
1850 zu ausserordentlichen Professoren ernannt.
Durch ein Rescript vom 12. Juni 1852 ward dem aka-
demischen Consistorio mitgetheilt, dass theils wegen des Ver-
haltens in den verflossenen Jahren, theils wegen der Einsendung
der ihnen Allerhöchst verliehenen Orden an eine insurrectionelle
Regierung die Gesuche der Professoren Olshausen, Pelt, Ravit,
Stein, Meyn, G. G. Nitzsch, Scherk und Chalybäus um Bestäti-
gung ihrer Bestallung zur Allerhöchsten Gewährung nicht geeignet
befunden worden. Professor Chalybäus ward 1854 wieder in Kiel
als Professor angestellt. Den von der obersten Civilbehörde
berufenen resp. bestallten Professoren: Stromeyer, Wieseler,
Frick%, Karsten und Weber ward unter denselben Bedingungen,
unter welchen sie berufen resp. bestallt worden, nach Ablei8.tung
des Homagialeides die Allerhöchste Bestallung zugesagt. Den
übrigen seit März 1848 berufenen resp. bestallten Professoren:
Planck, Litzmann, Behn; Harms, K. W. Nitzsch und J. Christiansen
ward eröffnet, dass sie nach Ableistung des Homagialeides zu den
Professuren Allerhöchst ernannt werden sollten, „welche sie bisher
factisch bekleidet'' hatten. Den übrigen Professoren wurde nach
Ableistung des Homagialeides die Allerhöchste Confirmation der
Bestallungen zugesichert. Samwer und Liliencron, die 1850
ernannt waren, traten wohl selbst zurück.
Nach Professor Olshausen's Entlassung war die Universität
längere Zeit ohne Curator. Für die orientalischen Sprachen ward
Dillmann aus Tübingen 1854 zum ausserordentlichen Professor
ernannt, er ward 1859 ordentlicher Professor, folgte 1864 einem
Rufe nach Tübingen. An Professor Pelt's Stelle ward Wieseler
berufen, für Nationalökonomie, Finanzwissenschaften und Statistik
trat 1854 Professor Seelig ein. Zimmermann ward 1853 für
Staatsrecht aus Hannover berufen. An G. G. Nitzsch's Stelle trat
1854 G. Curtius, der 1862 einem Rufe nach Leipzig folgte. G^tz
ward Professor der Medicin und Vorsteher des Krankenhauses
an Meyn's Stelle, er starb 1858. Weyer ward 1855 ausser-
ordentlicher Professor der Mathematik, 1862 zum ordentlichen
Professor ernannt.
Professor Joh. Christiansen starb, wie schon erwähnt wurde,
im März 1854, Neuner ward in demselben Jahr Professor des
48
Civilrechts. A. 0. J. Schmidts Eintritt ist schon oben bemerkt.
Wilda ward 1854 von Breslau zum ordentlichen Professor £ur
das deutsche Privatrecht, das Kirchenrecht und Holsteinisches
Recht ernannt, er starb 1856. Die Professoren MüUenhoff und
Thaulow wurden 1854 ordentliche Professoren, ersterer mehr-
jähriger Gehülfe der Universitätsbibliothek, ward 1846 ausser-
ordentlicher Professor. Als er 1858 nach Berlin ging, trat Wein-
hold, aus Gratz berufen, in seine Stelle als Professor der
deutschen Sprache und Literatur. Thaulow war seit 1846 ausser-
ordentlicher Professor gewesen, ward 1854 auch Director des von
ihm errichteten pädagogischen Seminars. Im Jahr 1855 ward
Kammerherr Obristlieutenant Kauffmann zum Amtmann der
Aemter Kiel, Cronshagen und Bordesholm, zum Curatgr und
ausserordentlichen Bevollmächtigten der Kieler Universität, sowie
zum Oberdirector der Stadt Kiel und zum Commissar für den
benachbarten Güterdistrict ernannt. Die Instruction vom 9. Mai
1855 ') wiederholt grossentheils frühere Bestimmungen, z. B. der
Curator hat es zu begünstigen, dass Privatdocenten von allen
Facultäten auf eine den Statuten gemässe Weise Vorlesungen
halten, und Repetitoria, Examinatoria und Disputirübungen mit
den Studirenden anstellen. Am Schluss jedes halben Jahres hat
der Curator ein nach den Angaben der einzelnen akademischen
Lehrer zu entwerfendes Verzeichniss übfer diejenigen von den
angekündigten Vorlesungen, welche gehalten worden, unter An-
führung der Gründe, weshalb eine Vorlesung unterblieben ist,
— so wie der Anzahl der Zuhörer in jedem Collegio — einzu-
senden. Der Curator hat jedes Jahr den Zustand sämmtlicher
akademischen Kassen zu untersuchen u. s. w. Am 15. December
1855 ward ein Statut für das pädagogische Seminar auf der
Universität zu Kiel erlassen.*^) Im Jahre 1861 trat, nach dem
Rücktritt des Kammerherm Kauffmann, der Kammerherr A. O.
D. L, E. Graf von Reventlow in die Aemter desselben ein.
In den Jahren 1862 und 1863 wurden Berathungen gehalten zur
Herstellung eines neuen Universitätsgebäudes, welches zu dem
Zweihundertjährigen Jubiläum (am 5. October 1865) der Universität
<) Gedruckt im Gesetz- und Ministerialblatt 1865 S. 117 u. f.
^) Gesetz- und Ministerialblatt 1856 S.. 877.
49
geschenkt werden sollte. Professor Thaulow war sehr thätig,
um in den Herzogthümem Sammlungen für diesen Bau zu be-
wirken. *) Es wurden im Lande Local-Comit-S, dann ein Central-
Ausschuss, ein geschäftsflihrender Ausschuss gebildet. Es ward
vielfach über den Bauplatz verhandelt", ob der Dreieckplatz bei
der Fleethöm, ein Theil des Schlossgartens, der sogen, hortus
medicus in der Nähe der Klosterkirche am kleinen Kiel, oder
der von der Stadt gratis angebotene Waisenhof zu wählen und
zu erbitten sei. Für den letztem Bauplatz, der ohne Kosten zu
erlangen war, stimmten Wenige. Der König bewilligte einen
Theil des Schlossgartens. Gegen den sogen, hortus medicus am
kleinen Kiel ward erinnert, dass die Herstellung desselben zum
sichern Bauplatz manche Kosten erfordern werde, dass das zur
Unterstützung dürftiger Studirender von dem Stifter der Univer-
sität errichtete Convikt, bei Errichtung eines monumentalen
Universitätsgebäudes bei der Klosterkirche, entschädigt werden
müsse. Das ehemalige Conviktgebäude, Haus und Stall, so wie
der Conviktgarten, sind zum Besten der milden Stiftung vermiethet.
Würde der Platz in der Nähe der Klosterkirche gewählt, so
müssten diese Besitzimgen des Convikts, so wie die Pedellen-
wohnung, die Buchbinderwohnung, mit verwandt werden, die
Universität selbst würde die Miethe des 1855 wieder erlangten
ehemaligen botanischen Gartens verlieren. Um diesen Platz am
kleinen Kiel und das Gebäude daselbst zugänglich zu machen,
würden mehrere dort befindliche Privathäuser und Gärten ange-
kauft werden müssen. Die Verhandlungen kamen nicht zum
Schluss, der Vorschlag des Ausschusses der Studirenden, das
gesammelte zum Bau nicht ausreichende Geld der Regierung zu
geben und ihr die ganze Bauangelegenheit zu überlassen, ward
nicht angenommen. Es wurden Baurisse gemacht, die Zahl der
Auditorien bestimmt. Das Gebäude sollte ausser den Hörsälen
und den Wohnungen für die Pedellen und den Auditorienwärter,
wo möglich, die Sammlung der Alterthümer aufnehmen. Man
wollte, wie mir scheint, zu Grosses für die kleine Universität.
^) Thaulow, das bevorstehende Zweihnndertjährige Jubiläum der Kieler
UniTersität, Kiel 1861, und die Feierlichkeiten bei der Einweihung der Kieler
Uuiversität, Kiel 1862.
50
Die Bundescommissare übertrugen 1864 die Curatel dem
Professor Planck, er ward im Juni 1866 dieses Amtes enthoben.
Durch Allerhöchste Ordre vom S.Juli 1868 ward das Curatorium
dem Oberpräsidenten Freiherm von Scheel-Plessen als Nebenamt
übertragen. ') Vor dieser Ernennung war nach Allerhöchstem
Auftrag durch Mittheilungen des Oberpräsidii vom 28. Juni und
5. Juli 1866 bestimmt worden, welche Angelegenheiten das Ober-
präsidium zu entscheiden und welche dem Rector überlassen seien,
wie die Conferirung des Convikts. Am 22. Mai 1867 *) ward eine
Verfügung wegen des Urlaubs der Professoren erlassen. Der
Rector der Universität, die Vorsteher von Instituten, die Mit-
glieder des engeren Consistorii bedürfen auch während der Ferien
zu Reisen Urlaub, den der Curator auf vier Wochen bewilligen
kann. Wegen eines mehr als ein und ein halbjährigen Urlaubs
erfolgt, wenn nicht Krankheit der Grund ist, ein Abzug vom Gehalt.
Eine Anordnung vom 19. October 1867 erleichterte den
Uebergang in die neuen Verhältnisse fiir die Medicin Studirenden
Dass auf der Kieler Universität nicht so Viele die Rechte
studiren, wie früher, liegt wesentlich in den veränderten Aus-
sichten der Juristen : der Weg ist, im Verhältniss zu früher, lang
und das Ziel für die meisten geringer. Um über eine Universität
zu urtheilen, muss man die gegebenen historischen Verhältnisse
kennen. „Unsere alma mater'', sagt Dillmann von Giessen,^)
„hat schon schwerere Stürme überstanden, sie wird auch über
die jetzigen Missstände hinwegkommen.'' Das gilt auch von Kiel.
Aller Uebergang ist schwer; femer hat die jetzige Zeit manche
besondem Schwierigkeiten. Die classische Bildung wird von
Manchen als das Lebenslicht angesehen, von Andern filr mehrere
Fächer als so ziemlich überflüssig betrachtet. Die technischen
Berufsarten haben eine grosse Anziehungskraft. „Wer wirklich",
sagt derselbe Dillmann, „nach Sachkenntniss von der Hochschule
spricht, wird den kleinem Hochschulen ihre besondere Bedeutung
für den Unterricht und damit auch ihre Berechtigung nicht ab-
sprechen." Auf grossen Universitäten sind die praktischenUebungen
>) Stiehl, Centralblatt 1868, S. 468. 609. *
») Statut. II. 363.
^} Dillmann, von der Hochschule und den Hochschulen, Giessen 1869.
51
für Mediciner, Chemiker u. s. w. so überfüllt, dass der Einzelne
sich verliert und weniger Gelegenheit hat zu lernen, als auf einer
kleinen Universität, wo der Zudrang geringer ist.
Ich will kein Loblied der Kieler Universität anstimmen,
aber ich glaube, man darf nicht zu rasch aburtheilen, nicht alles
Alte verurtheilen. Die Universität hat viele innere und äussere
bella bestanden, die Uneinigkeiten der Landesherren, die Streitig-
keiten über Deutsch und Dänisch, über den alten und neuen
Grlauben, über die Adler'sche Agende von 1797 u. s. w. haben
kein Heil gebracht, aber sie waren durch die Verhältnisse gegeben.
Dass den Herzogthümem Schleswig und Holstein, die Kieler
Universität nicht gleichgültig ist, bedarf wohl keines Beweises.
Wenn der Aufenthalt in Kiel auch nicht wohlfeil ist, so giebt
es doch für die Eingebomen der Herzogthümer manche Gründe,
Kiel andern Universitäten vorzuziehen. Bekanntschaft und Ver-
bindung mit Kieler Professoren und Einwohnern Kiels werden
die Väter der Studirenden bewegen, ihre Söhne nach Kiel zu
senden. Auch dürfte doch die Universität für die Provinz andere
Vortheile bringen, als dass einige Landeskinder in Kiel gebildet
werden; die nahe Universität fördert den geistigen Verkehr. Eine
Berechnung, die Kieler Universität kostet . . . Rthlr., also dividirt
durch die Studentenzahl, kostet jeder Studirende . . . Rthlr., giebt
allerdings eine erschreckende statistische Zahl, aber es giebt doch
Grössen, welche nicht so statistisch berechnet werden können.
Auch dürfte in Betracht zu ziehen sein, dass die Krankenhäuser
und andere Anstalten, wie die Universitätsbibliothek nicht bloss
der Universität zum Besten dienen. Niemann erinnerte in seiner
Rede bei der Feier der fünfzig] ährigen Wiedervereinigung Holsteins,
Kiel 1823, S. 19, an die Stiftung der Universität Leyden:
„Ohne Zweiffel^, sagte er, „bestimmte nicht des Gewerbes und
Umsatzes Gewinn, sondern Höheres und Aedleres bei solchen
Bürgern die Wahl." ^Möge die Hochschule", sagt Niemann
„mehr noch als durch die Zahl und den Anwachs ihrer jungen
Bürger durch die treue Pflichtübung ihrer Lehrer, durch ernstes
wissenschaftliches Streben und ächte Bildung ihrer Söhne — die
grossen Hoffnungen erfüllen, die das Vaterland ihr anvertraute!
— Sie bedarf der glänzenden Ausstattungen und ihres Geräusches
nicht, um der Lieblingsort des Landes, sie entbehrt ihrer gern,
52
um die stille, firiedlidie Zuflucht der Weisen zu seÜL^ So sprach
der biedere Niemann.
Nicht bloss für Kiel dürfte ein Wort Dahlmann^s, wieder
gedruckt in Falck''s neuem Magazin B. 2 S. 919, wichtig sein,
er wünscht in den LehrYorträgen^^Yerminderung der Stoffhaltigkeit,
wie die Büchermasse des Zeitalters solche längst gestattet, und
Benutzung jedes Anlasses zur selbstthätigen Beschäftigung des
Studirenden ; denn es ist der Natur der Dinge zuwider, dass das
zur Thatkraft am meisten ausgerüstete Alter lediglich auf ein jahre-
langes Emp£angen angewiesen seL^ Es dürfte dies wohl zunächst
auf historische und juristische Fächer anzuwenden sein.
In den Ländern, die eigene Gesetzbücher haben, wird ein
tieferes Studium des B.ömischen B.echts schwer zu erreichen sein.
Die Mediciner und die Naturwissenschaften Studirenden kommen
meistens eher zur eigenen Thätigkeit, als die Juristen und Theologen.
Seminare können auf kleinem Universitäten leichter wirksam sein,
als auf grossem.
Die Veränderungen in dem Lehrerpersonal sind in den
Chroniken und indices der Universität angegeben. Ich gebe darnach
die eingetretenen Aenderungen und bemerke nur, dass es bis gegen
Ende des Jahres 1869 an der Kieler Hochschule keine Habilitation
gab. Den Wechsel der Lehrer zeigen auch die angehängten
Tabellen. J. F. A. Esmarch, seit 1850 Privatdocent und seit
Stromeyer s Weggang im Jahre 1854 Vorsteher des chirurgischen
Hospitals, ward 1857 ordentlicher Professor. Professor G. Dietzel,
1862 an Girtanner's Stelle zum Professor des IU)niischen Rechts
berufen, starb im April 1864, an seine Stelle trat Professor
Bechmami. Doctor Friedlieb, seit 1848 Privatdocent, im August
1864 ausserordentlicher Professor für Schleswigsches Becht, starb
1866. Professor Junghans, 1862 an K. W. Nitzsch's Stelle, der
nach Königsberg ging, zum ordentlichen Professor der Geschichte
berufen, starb im Januur 1865. An seine Stelle ward 1868
Professor Usinger von Greifswalde berufen. Professor Colberg,
I 1864 an G. Müller's Stelle zum ausserordentlichen und 1865
zum ordentlichen Professor der pathologischen Anatomie ernannt,
starb 1868. An seine Stelle trat Professor Cohnheim. An G.
Curtius Stelle, der 1862 einem Rufe nach Leipzig folgte, trat
O. Ribbeck als Professor der Eloquenz, der classischen Literatur
53
und Mitdirector des philologischen Seminars. Der Professor der
exegetischen Theologie, Wieseler, ging 1863 nach Greifswalde,
statt seiner wurde Professor Weiss von Königsherg herufen.
Als im Jahre 1865 Professor Fricke einem Rufe nach Leipzig
gefolgt war, trat an seine Stelle der von Wien berufene Professor
Lipsius. An Professor Roth's Stelle, der hier seit 1858. ordent-
licher Professor für deutsches Privatrecht, deutsche Staats- und
Rechtsgeschichte und holsteinisches Recht war, aber 1863 nach
München ging, trat Professor Hänel. Im Jahre 1864 ging der
Professor der Physiologie, Panum, nach Kopenhagen, an seine
Stelle trat der bisherige Privatdocent Hensen als ausserordent-
licher, 1868 als ordentlicher Professor. Doctor Nöldeke ward
1864 von Göttingen zum ausserordentlichen Professor der orien-
talischen Sprachen berufen, 1868 ordentlicher Professor. Nach
Professor Molbech's Weggang im Jahre 1864 ward Th. Möbius
1865 von Leipzig zum Professor für die Nordischen Sprachen
und Literatur und zum Lector der dänischen Sprache berufen.
Molbech war von 1853 bis 1858 ausserordentlicher Professor der
dänischen und nordischen Literatur, von 1858 an ordentlicher
Professor. Die eingetretenen Verhältnisse machten seine Lage hier
schwierig, er schrieb vor seinem Weggang eine kleine Schrift zur
Verwahrung: Einige Worte» 30. April 1864. Professor Frhr. v. Gut-
schmid, 1866 zum ordentlichen Professor der Geschichte ernannt, war
seit 1863 ausserordentlicher Professor. Als Harms 1867 nach Berlin
ging, trat an seine Stelle 1868 Dilthey, der von Basel berufen
wurde. Professor Behn ward auf seinen Wunsch 1867 pensionirt,
die Zoologie übernahm Professor K. Möbius, der aus Hamburg
berufen wurde, die Anatomie Professor Kupflfer, der hier 1866
Privatdocent, früher in Dorpat Professor war. Professor Planck folgte
1867 einem Rufe nach München. Professor Dove, 1865 von Tübingen
berufen, ging 1867 nach Göttingen. An seine Stelle trat P. Hinschius.
Professor von Treitschke, 1866 berufen, verliess Kiel 1867 wieder.
In letzterm Jahre ward Professor Wieding von Greifswalde be-
rufen. Professor John, 1868 zum Professor des Criminalrechts,
des Criminalprocesses und des Preussischen Rechts ernannt, ging
1869 nach Göttingen. Im Jahre 1868 ward Professor Kloster-
mann in die hiesige theologische Facultät als ordentlicher Pro-
fessor berufen, Professor Zirkel zum ordentlichen Professor der
54
Mineralogie und Geologie ernannt. Diese Fächer waren bis dahin
mit der Physik vereinigt.
DerPrivatdocent C. Völckers ward 1866 zum ausserordent-
lichen Professor und zum Director der Klinik für Augen- und
Ohrenkrankheiten ernannt, der Privatdocent und Medicinalinspector
Bockenjiahl zum ausserordentlichen Professor fiir gerichtliche
Medicin und Geschichte der Medicin, Doctor Handelmann zum
Professor und Conservator der vaterländischen Alterthümer,
Doctor Groth zum Professor, so wie im November 1869 der
Privatdocent Jürgensen zum ausserordentlichen Professor.
Die Universität hat jetzt (November 1869) zwei Privat-
docenten der Jurisprudenz, die Doctoren Vöge und Schütze,
letzterer war bis 1866 Professor in Kopenhagen, sechs medicinische
Privatdocenten : P. Jessen, P. W. Jessen, A. Ritter, K. Seeger,
G. Edlefsen, für den zur Nordpolreise beurlaubten Doctor Pansch,
Prosector, J. C. Dähnhardt, Assistent beim physiologischen La-
boratorio, vier in der philosophischen Facultät: Alberti, Jacobson,
Assistent im chemischen Laboratorio, Voss, Assistent bei dem
zoologischen Museum, und Behrens. Handelmann und Groth
haben den Titel Professor. P. W. Jessen war bis 1845. Arzt
der Irrenanstalt in Schleswig mit dem Titel Professor, er errichtete
bei Kiel die Irrenanstalt und übernahm es, Vorlesungen in Kiel
über Psychiatrie zu halten. Fischer- Benzon hat Kiel verlassen.
Lector der französischen Sprache ist der gebome Schweizer
Sterroz, der englischen Sprache Pastor Heise. Lehrer der Beit-
kunst ist P. W. von Balle, der Zeichnenkunst Fr. Loos, der
Fechtkunst G. Brandt.
2. Kanzler und Frokanzler.
Dass der Kanzler, nach ursprünglicher Einrichtung, von
Seiten der Earohe die gelehrten Anstalten beaufsichtigte, nament-
lich die licentia docendi von seiner Zustimmung abhing, darf
wohl als unzweifelhaft angesehen werden. (V. A. Huber, die
englischen Universitäten B. 1 S. 16 u. folg.) Die Bede, welche
der Kieler Professor H. Muhlius am 5. April 1714 de dignitate
et officio procancellarii in academia Kiliensi hielt, giebt keine
genügende Aufklärung, die sich aber in Christiani's Programm
55
findet, welches 1788 nach dem Tode des Kanzlers Joh. Andreas
Gramer erschien unter dem Titel* „Nachricht von der Würde
eines akademischen Kanzlers und Prokanzlers, vorzüglich in
Rücksicht auf die Königliche Universität zu Kiel." Der Stifter
dieser Hochschule hatte sich die Kanzlerwürde vorbehalten, er,
wie seine Nachfolger, in der Regierung ernannten einen der
Professoren zum Prokanzler, welcher bei Doctorpromotionen die
landesherrliche Genehmigung zu erklären, für Aufrechthaltung
der landesherrlichen Verfügungen, für das Wohl und die Ordnung
der Universität zu sorgen hatte. ') Das Amt ward nach der
ursprünglichen Einrichtung auf zwei Jahre ertheilt. Der Theolog
P, Musäus ward 1666 Prokanzler, und 1668 wieder auf zwei Jahre.
Im Jahre 1675 ward der Professor der Rechte B. Schultz Pro-
kanzler und blieb es bis zu seinem Tode, 1688 ward Christian
Kortholt bis auf fernere Verordnung Prokanzler. Nach einer
Verfügung von 1725*) sollte das Prokanzellariat alle zwei Jahre
abwechseln zwischen den primariis der beiden ersten Fakultäten.
Diese Verfügung veranlasste manche Streitigkeiten. Professor
Muhlius sagt in der genannten Rede : cum cancellarii vices in hac
universitate publice ac perpetuo ego sustineam. Der Jurist Harp-
recht von Harprechtstein erstritt sich, unter Berufung auf die
Verfügung von 1725, das Prokanzellariat, welches von 1728 an,
als Harprecht Kiel verlassen hatte, wieder Muhlius bis zu seinem
Tode im Jahre 1733 verwaltete. Ein Salar soll nach der Be-
stimmung von 1725 mit dem Amt nicht verbunden sein, jedoch
bezog Professor Dom einige Jahre jährlich als Prokanzler 200
Rthlr., die er 1758 zurückzahlen musste. Eine alle zwei Jahre
wechselnde Behörde konnte nicht von grossem Einfluss sein.
Im Jahre 1774 ward der Theolog Joh. Andr. Gramer beständiger
Prokanzler, nach dem Tode des Curators, des Grafen D. Reventlow,
ward Gramer zum Kanzler ernannt, auch wurden ihm bis weiter
die Guratelgeschäfte übertragen.
Seit 1788 hat die hiesige Universität weder Kanzler noch
Prokanzler gehabt. Sie wandte sich, wenn sie einen Gurator
V In dem Rescript vom 1 7. Februar 1701 und dem Reglement vom 27. Januar
1707 wird dem Prokan zier aufgegeben, auf Befolgung dieser Anordnungen zuhalten«
') Handschrift S. H. S. 545.
56
hatte, an diesen, wenn nicht, an die höchste Behörde des Landes,
welche his zum 20. September 1806 deutsche Kanzeley, sodann
Schleswig-Holsteinische Kanzeley und seit dem 3. August 1816
Schleswig- Holstein -Lauenburgische Kanzelei hiess. Durdi die
Ereignisse des Jahres 1848 gingen die Geschäfte über an den
Minister der geistlichen und Unterrichts -Angelegenheiten und
später an die Minister für Holstein und fOr Schleswig, da beiden
die Universitäts-Angelegenheiten zugewiesen waren.
3. Rector und Prorector.
Bis zum 3. Septbr. 1808 waren die Landesherren Rectoren.
Auf den Diplomen der Doctoren ward der Landesherr Christianae
Albertinae rector et cancellarius magnificentissimus genannt, seit
1808 heisst es: sub auspiciis augustissimis — . ') Das Prorectorat
"soll nach den Statuten vom 2. April 1666 einer der Professoren
fuhren, es sei denn, dass der Landesherr einer fürstlichen Person^
die sich studiorum gratia auf der Universität aufhalten möchte,
solche Ehre gönnen und ad tempus geben wolle. Sonst soll das
Prorectorat alle halbe Jahr und zwar am fünften April und
fünften October wechseln, und zuerst der erste Theolog, dann
der erste Jurist, darauf der erste Mediciner, dann der erste in
der philosophischen Fakultät das Prorectorat bekleiden, dann der
zweite Theolog u. s. w. Die Professoren sollen nach dieser
Ordnung den Prorector wählen, wenn sie nicht sehr erhebliche
Ursachen zur Abweichung haben. Gewählt kann nur werden,
wer auf der Kieler oder auf einer andern Universität wenigstens
zwei Jahre in publice munere professorio gewesen. Nicht wählbar
ist, wer das Amt bereits zum Schaden und Nachtheü der Uni-
versität gefuhrt hat. Nach der Wahl ist die landesherrliche
Confirmation des Gewählten zu erbitten. Wer nicht zu rechter
Zeit d^ Amt seinem Nachfolger übergiebt, soll durch die vier
Dekane erinnert werden, und wenn dies nicht hinreicht, für jede
achttägige Zögernng dreissig Thaler Strafe geben, von der die
eine Hälfte der Universitäts- Bibliothek, die andere dem Nach-
folger zufellt. Die Uebertragung des Protectorats soll öfFentlich
') Systenuit. Samml. IV. S. 399 and S. 444.
57
sein. Bevor der Prorector über die Einnahmen und Ausgaben
seines Amtes an Inscriptionsgeldem und Mulcten Rechnung ab-
gelegt hat, darf er die Stadt nicht verlassen. Nach einer Con-
stitution des Herzogs vom 23. April 1666 soll, wenn der fünfte
April oder der fünfte October auf einen Festtag oder Sonnabend
Mit, an dem vorhergehenden Tage die Uebertragung des Pro-
rectorats stattfinden. ') Vorher soll durch ein Programm zu der
Feierlichkeit eingeladen werden. Die Professoren sollen sich
um 8 Uhr in dem akademischen Gebäude versammeln, um 9 Uhr
zur Kirche gehen, wo der abgehende Rector eine Rede zu halten,
den neuen zu beeidigen und ihm die Insignien der Universität
zu übergeben hat. Der Universitätssecretär soll die akademischen
Gesetze verlesen. Damach hält der neue Rector eine Rede. '^j
Aus der Rede, die Muhlius 1714 beim Abgang des Prorectorats
hielt, sehen wir, dass die Verlesung der akademischen Gesetze
damals nicht mehr stattfand. Muhlius übergab dem Professor
Schöpffer, Nachfolger in der Würde, den Purpurmantel, die In-
signien, zwei Scepter und zwei Schlüssel, die Sammlung der
Universitätsgesetze, das akademische Album und Siegel. Alle
Musik untersagte beim Prorectoratswechsel ein Rescript vom
3. October 1*778. Durch ein Königliches Rescript vom 5. Januar
1798 ward die Zeit des Rectorats wechseis auf den 5. März und
5. September gesetzt, weil die früher bestimmten Tage in die
Ferien fielen. Am 8. März 1805 ward der jährliche Wechsel
am 5. März vorgeschrieben und ein Gehalt von 100 Rthlr. Cour,
aus der akademischen Gasse angeordnet. Der Rector behielt die
Theilnahme an den Inscriptionsgeldem und die früher angeordnete
Lieferung von zwei Faden Holz. *)
') Handschrift der Kieler Universitätsbibliothek S. H. 175 A III S. 99—101
und S. H. 179 A Bl. 37. 38.
') Die Bede, welche der Theolog Muhlius am 5. October 1713 de libertatc
academica beim Antritt des Prorectorats , so wie die oratio de dignitate et officio
procancellarii in academia Kiliensi, welche derselbe am 5. April 1714 beim Abgang
hielt, ist in dessen Dissertationes Kiliae 1715 p. 209 und 313 gedruckt.
') Das Gehalt des Rcctors ward später zu 400 Rbthlr. oder 250 Rthlr. Cour,
erhöht, seit 1868 beträgt es 500 Thlr. Von den Zinsen des Qualen*schen 1722
gestifteten Stipendü bezieht der Prorector den sechsten Theil. Das Capital beträgt
1000 Bthlr. Cour.
\
58
Im Jahre 1806 ward dem Prorector die Wirksamkeit des Pftilz-
grafen entzogen, bis 1808 fllhrte, wie erwähnt, der Landesherr den
Titel rector,' von da an der bisherige Prorector. um 24. April 1818
erging die Vorschrift, dass nur Rector sein kann, wer zwei Jahre
lang Mitglied des akademischen Consistorii gewesen. Im Jahre
1839 am 16. Juli trat eine neue Anordnung ein, statt der frühem
nur nominellen Wahl ward eine wirkliche vorgeschrieben von und
aus sämmtUchen ordentlichen Professoren, jedoch ist nur derjenige
wahlfähig, welcher bereits vier Jahre Sitz im Consistorio gehabt
und ein Dekanat verwaltet hat. Bei der Wahl wird durch Zettel
mit dem Namen des Gewählten gestimmt, wer die absolute
Majorität der Stimmen der Anwesenden erhält, ist gewählt. Die
Wahl ist so zeitig vorzunehmen, dass die hohem Orts nachzu-
suchende Bestätigung im Anfang des September erfolgt sein kann.
Nach der erfolgten Bestätigung tritt der Gewählte in's engere
Consistorium. Der Uebergang des Rectorats ist in den letztem
Jahren nicht mehr durch Beden des alten und neuen Beamten
gefeiert, sondern in dem engem Consistorium vorgenommen.
Nach Antritt seines Amtes leitet er als Präses die Verhandlungen
des akademischen Consistorii, die Studirenden werden bei ihm
inscribirt und erhalten, nach gegebener Beeidigung, später Ver-
pflichtung durch Handschlag, den Gesetzen fiir Studirende ge-
horsam zu sein, die Matrikel, welche für sechs Jahre gilt. Durch
Schreiben des CuratelcoUegii vom 10. December 1772 ') ward die
für die Matrikel von den Novizen zu zahlende Summe herab-
gesetzt und bestimmt, dass ein Bürgerlicher, nicht, wie früher,
sieben Rthlr., sondern fünf, ein einfacher Adliger zehn, ein Baron
fünfzehn, ein Graf zwanzig Rthlr. Cour, zu zahlen habe. Diese
Ungleichheit ward 1851 aufgehoben, Jeder zahlt fünf Rthlr. Cour.,
von denen die philosophische Fakultät als Depositionsgebühr zwei
Brthlr., der kleine Fiskus, den der Rector verwaltet, zweiunddreissig
Schill., die Pedellen einen Rthlr., die Universitätsbibliothek einen
Drittel Rthlr. Cour, erhält. Bei der Immatriculirung der sogen.
Veteranen, die schon auf einer andern Universität inscribirt waren,
wird nichts für die philosophische Fakultät gezahlt, es sind also
*) Statut. I. 735—737.
59
zwei Rthlr. weniger zu erlegen. Eine Ungleichheit in der
Zahlung der Honorare ward am 5. November 1822 ') aufgehoben
und bestimmt, dass es den künftig in Kiel anzustellenden Lehrern
nicht gestattet sein solle, von den in Kiel studirenden Grafen
ein höheres Honorar zu fordern, als von andern daselbst Studirenden.
Mit der Inscription oder der Ertheilung der Matrikel hing die
Deposition zusammen, die früher allgemein üblich war. Nach
den Statuten vom 28. April 1666 war der Pedell zugleich De-
positor. ^) In den Statuten der philosophischen Fakultät, welche
die Deposition durch den Depositor besorgen liess, heisst es:^)
more in aliis academiis usitato depositionem Institute .deppsitor
— nimis obscoena omittito depositor, neque injuriis verbalibus
aut realibus onerato deponendos — nulla depositio legitima esto
nee tertimonio confirmetur nisi in praesentia aut praescitu pro-
fessoris vel decani peracta. — Ante depositionem vel ea finita
depositor cum deponendis vel depositis academiae prorectorem
magnificum accedito, utque et ibi pro inscriptione et in decani
absolutorisve aedibus solvenda solvant, carato.
Bekannntlich bestand die Deposition*) darin, dass der
Depositor in lächerlicher Kleidung die Bachanten oder Beanen
(die sogen. Novizen oder die Studien Beginnenden) mit lächer-
lichen Anzügen ausrüstete, ihnen Hüte mit Hörnern u. s. w.
aufsetzte. Der Depositor schlug die deponendi mit Klei oder Sand,
behobelte anscheinend die Schultern und die Nägel, reinigte die
Ohren, riss die Bachantenzähne aus u. s. w. Luther und Andere
suchten diese für uns auffallende, unpassende Sitte zu deuten:
die Seele müsse so gereinigt werden, wie der Körper der Depo-
nirten von allen Unsauberkeiten befreit werde. Gleich nach der
Einweihung der Universität wurden am 6. October 1665 im Bei-
sein des Herzogs einige Bachanten deponirt. *)
*) Statut. II. S. 249—250.
3) Handschrift S. II. 176. S. 47. 4S.
») Handschrift S. H. 179 A. Bl. 36. S. H. 177. S. 1. 2.
*) Meiner^s Göttingische akademische Annalen B. 1 S. 127. Fr. Zamcke,
die deatschen Universitäten im Mittelalter, Beitrag 1 S. 1 — 10 u. S. 227. Chronik
der Kieler UnlTersität 1866 S. 13.
*) Bericht von den Proccssionen, Schleswig 1666 S. 19.
60
Der Dekan der philosophischen Fakultät hatte ein beson-
deres Album oder Protokoll der Deponirten zu führen. Am
sechsten October 1665 wurden hiemach 88 Studirende deponirt.
Auf unserer Universität wurde bis zum Jahre 1797 dieses Protokoll
geführt, vom 12. April bis 10. Mai 1797 wurden in dasselbe 32
eingetragen, ') die wirkliche Deposition wird wohl früher erloschen
sein. Die Gebühren für die philosophische Fakultät erhob der
Bector bei der Immatriculation. Neue Depositionsscheine Hess
die Fakultät noch 1773 jedoch ohne den Namen des Königs
drucken, weil derselbe sich noch nicht als rector magnificentissimus
erklärt hatte.
Nach der Verordnung vom 7. November 1781 (Systemat.
Samml. IV 433) sollen neu angekommene Studirende binnen
acht Tagen nach ihrer Ankunft in Kiel sich zur Immatriculation
melden. Unter Umständen kann der Zögernde zur Zahlung
doppelter Inscriptionsgebühr verpflichtet werden.
Die Ertheilung einer Matrikel war, nach einem Rescript
vom 5. Juni 1789, dadurch beschränkt, dass kein Seminarist des
Kieler Schullehrerseminars ohne Zustimmung der Direction
desselben bei der Kieler Universität immatriculirt werden sollte.
Dieses Schullehrerseminar ist längst eingegangen, im Jahr 1839
ward ein Schullehrer-Seminar in Segeberg errichtet. Nach der
Landmilitärordnung vom 1. August 1800 § 19 und einer Ver-
fügung vom 22. Januar 1828 (Systemat. Samml. IV S. 532)
sollen die Landmilitärpflichtigen nur dann bei der militärischen
Aushebimg vorläufig übergangen werden, wenn sie sich der
Prüfung bei der philosophischen Fakultät, welche für die Con-
viktoristen vorgeschrieben, unterwerfen und den Charakter würdig
erhalten haben* Die Militärbehörde wird gewöhnlich mit einem
Zeugniss des Rectors, dass der Betreffende studire, zufrieden
gewesen sein» Für diese und alle Prüfungen, die nicht zum
Zweck der Erlangung eines akademischen Stipendii abgehalten
werden, können nach Rescript vom 12. Decbr. 1806 (Systemat.
Samml. IV 471) 10 Rthlr. Cour, verlangt werden. Bei der Vor-
schrift für Landmilitärpflichtige ward vorausgesetzt, dass eine
Vorbildung zur Universität nöthig sei, um bei der Ziehung
>) Handschrift S. H. 177.
61
übergangen zu werden. Im Jahre 1854 ward die Verpflichtung
zum Militärdienst mit der Befiigniss, einen Stellvertreter zu stellen,
allgemein angeordnet.
Für den Rector lag keine Befugniss vor, Diejenigen, welche
sich zur Immatriculation meldeten und keine Schulbildung hatten,
abzuweisen. Allerdings war durch^das Normativ vom 9. Decbr.
1857 eine Maturitätsprüfung der Abiturienten auf den hohem
Lehranstalten des Herzogthums Holstein angeordnet, aber die
Schüler konnten auch ohne eine solche Prüfung abgehen, und
rücksichtlich der Immatriculation ward hierdurch nichts vorge-
schrieben. Bei Unmündigen konnte der Rector, wenn er Bedenken
hatte, ob Eltern und Vormünder die Inscription wollten, sich an
diese wenden oder an sie schreiben lassen.
Die mit andern Universitäten mit Heidelberg 1804, Berlin
1811, Bonn 1819*) abgeschlossenen Conventionen, dass von diesen
Universitäten ilelegirte in Kiel nicht aufzunehmen, waren aller-
dings bei der Immatriculation zu beachten. In der Convention
mit Heidelberg heisst es nur, dass die Aufoahme nach Befinden
Lu versagen sei.
Der Bimdesbeschluss vom 20. Septbr. 1819, betreflend die
nicht autorisirten Verbindungen unter den Studirenden, kam auch
in Kiel zur Anwendung. ^) Studirende , welche durch einen von
dem ausserordentlichen RegierungsbevoUmächtigten bestätigten
Beschluss von einer deutschen Universität verwiesen worden oder
sich, um sich einem solchen Beschluss zu entziehen, von einer
Universität entfernt haben, sollen auf der Universität Kiel nicht
zugelassen werden. Wer kein befriedigendes Zeugniss seines
Wohlverhaltens von der Universität, welche er verlassen hat,
beibringt, ist in Kiel nicht aufzunehmen.
Der Bundesbeschluss vom 13. Novbr* 1834 (Zöpfl, Corpus
Juris Confoederationis Grermanicae, Th. 2, 3. Auflage, Frankfurt
1859, S. 320)*) ward freilich zur Kenntniss des akademischen
Consistorü mitgetheilt, *) aber in Holstein nicht publicirt. Eine
Systemat. Samml. IV S. 442—446.
^) Statut. II. 248. 244. Zöpfl, Coi-pus Juris Confoederationis, 3. Auflage,
Th. 2 S. 96 und Systemat. Samml. IV 362.
*) Stotut. II. 298.
62
Immatriculations - Commission, wie sie dieser Bundesbeschluss
vorschreibt, ist in Kiel nicht gewesen. Der Curator der Kieler
Universität war zugleich Regierungsbevollmächtigter. Dass die
von einer Universität Relegirten in Kiel nicht aufzunehmen,
ward durch ein Allerhöchstes Bescript vom 13. August 1835
vorgeschrieben. Von jeder Wegweisung soll den andern deutschen
Universitäten und den Eltern des Weggewiesenen Nachricht ge-
geben werden. ')
In dem Ministerialschreiben vom 19. October 1867 an den
Oberpräsidenten (Verordnungsbl. für Schleswig-Holstein St. 145
S. 1368) heisst es: ,,In Folge der Verordnung vom 23. v. Mts.,
betr. die allgemeine Regelung der Staatsdienerverhältnisse in den
neu erworbenen Landestheilen, treten auch die Bestimmungen
der beigefilgten § 33 — 36 des Reglements für die Prüfung der
zu der Universität übergehenden Schüler vom 4. Juni 1834 für
die Provinz Schleswig - Holstein in Kraft, der § 36 jedoch mit
den Modificationen^ welche derselbe durch die ebenfalls beigefilgten
Verfugungen vom 25. April 1855, 2. Juli 1855 imd 13. Januar
1863 erlitten hat. Etwanige Dispensationsgesuche , die durch
den U ebergang in neue Verhältnisse veranlasst werden könnten,
sind durch die Curatorial-Behörden an mich einzureichen.''
Nach § 33 des Reglements vom 4. Juni 1834 sollen
^1) nur die mit den Zeugnissen der Reife Versehenen auf in-
ländischen Universitäten als Studirende der Theologie, Jurispru-
denz und Cameral -Wissenschaften, der Medicin und Chirurgie
und Philologie angenommen und als solche bei den betreffenden
Fakultäten inscribirt; 2) zu den Prüfungen behufs der Erlangung
einer akademischen Würde bei einer inländischen Fakultät;
3) so wie späterhin zu den angeordneten Prüfungen behufs der
Anstellung in solchen Staats- und Kirchen-Aemtem, zu welchen
ein drei- oder vierjähriges Universitätsstudium nach den bestehen-
den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, zugelassen werden."
Diejenigen, welche in der Maturitätsprüftmg nicht das Zeugniss
der Reife erhalten haben, werden nach § 35, bis sie sich dieses
Zeugniss erworben haben, nur bei der philosophischen Fakultät
in einem besondem Album inscribirt. In der Matrikel derselben
'; Statat n. 298. 299.
63
ist zu bemerken, dass sie, wegen mangelnden Zeugnisses der ßeife,
nicht zu einem bestimmten Fakultäts- Studium zugelassen werden.
Diejenigen, welche gar keine Maturit&tsprüfiing bestanden,
und nur die Absicht haben, sich auf der Universität eine allge-
meine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere
für ein gewisses Berufsfach zu geben, können nach § 36 des er-
wähnten Reglements, auf Grund eines von ihnen beizubringenden
Zeugnisses über ihre bisherige sittliche Führung, von dem Königl.
Ministerium die Erlaubniss zur Immatriculation, so wie zur In-
scription bei der philosophischen Fakultät erhalten. In der
Matrikel ist der bestimmte Zweck ausdrücklich anzugeben.
Nach den Ministerialschreiben vom 25. April 1855, 2. Juli
1855 und 13. Januar 1863 können die Universitäts - Curatorien
die nach § 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 erforderliche
Erlaubniss ertheilen, diese gilt aber nur für drei Semester, kann
aber verlängert werden.
In dem Rescript des Königlichen Ministers an den König-
lichen Oberpräsidenten vom 9. April 1868 (Stiehl, Centralblatt
1868 S. 329) heisst es : „Bis zu dem Zeitpunkte, wo das Prüfongs-
wesen bei den Gymnasien in Schleswig-Holstein durch das dem-
nächst in Function tretende Provinzial-SchulcoUegium neu ange-
ordnet sein wird, kann die durch das Normativ vom 9. December
1857 § 12 ') angeordnete Abstufung der Prädicate in den Maturi-
tätszeugnissen beibehalten oder auch mit der von dem Director
des Realgymnasiums in N. vorgeschlagenen vertauscht werden.
Es genügt aber schon, wenn in dem Zeugnisse einfach die Reife
ausgesprochen wird, welche auch denen zuzuerkennen ist, die
nach dem Normativ das Prädicat „nicht unreif erhalten würden.''
„Für den Fall, dass vor Neuordnung des Prüfungswesens
einzelne Studirende, welche auf Grund des g 35 des Reglements
vom 4. Juni 1834^) immatriculirt sind, die Maturitätsprüfung zu
') Das Normativ ist gedruckt in : Gesetz- und Ministerialblatt für die Herzog-
thümer Holstein und Lauenbnrg 1857 St. 40 S. 389 — 393. Es hat die Prädicate:
«^völlig reif", «,reiP und //nicht unreif».
*) Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1867 S. 1869 Der § 86 betrim
Diejenigen, welche in der Maturitätsprüfung nicht bestanden sind und deshalb nicht
für ein bestimmtes Fach inscribirt wurden.
64
wiederholen wünschen, sind die Gymnasien nicht allein ermächtigt,
die Prüfungen mit den sich meldenden Studirenden vorzunehmen,
sondern es ist ihnen dieses auch zur Pflicht zu machen. Es kommt
dabei nicht darauf an, dass die Prüfimg bei ebendemselben Gym-
nasium wiederholt werde, bei dem die frühere Prüfung Statt ge-
funden hatte/'
\1.
Die Fakultäten und die Dekane.
Die Universität Kiel hat, wie die meisten deutschen Hoch-
schulen , vier Fakultäten. ') In den Statuten der theologischen
Fakultät von 1665 sind vier Theile dieser Wissenschaft aufgeführt,
die positive, polemische, exegetische imd historische Theologie,
welche durch drei ordentliche Professoren vertreten werden sollen.
*) Die Statuten der vier ITakuItäten stehen in den Handschriften S. H. 175,
176 A und 179 A, sie sind nicht gedruckt, manche Vorschriften sind ausdrücklich
geändert, andere ausser Gebrauch gekommen. Bei Einsendung der Statuten der
philosophischen Fakulät an die Kanzlei im Jahre 1774 zur Bestätigung, machte
die philosophische Fakultät aufmerksam auf einige ausser Uebung gekommene
Anordnungen, z. B. dass nach Tit. I. 20 zweimal im Jahre eine öffentliche Ein-
ladung ergehe zur Bewerbung um den Grad des Magisters, die Tit. IL 11 — 14.
22.23. enthaltenen Bestimmungen über die Prorectoratsschmäuse, die Tit. III. 1—;;^.
vorkommenden Anordnungen über die Depositionen. Dass die Oberbehörde eine
Reform der Statuten der einzelnen Fakultäten beabsichtigte, geht auch ans einem
Schreiben der Kanzlei vom 23. Novbr. 1776 an die philosophische Fakultät hervor.
Im Jahre 1778 sandte diese Fakultät einen Entwurf ihrer Statuten an den Pro-
kanzler Gramer zur Erwirkung der Bestätigung, die im August 1791 noch nicht
erfolgt war und auch später nicht erfolgt ist. Vergl. auch in der Chronol. Samml.
der Verordnungen 1779 das Schreiben an den Curator vom 2. Januar. Die Vor-
schriften für die Kopenhagener Universität waren für die Kieler ohne Einfiuss.
In der neuen Fundation für die Kopenhagener Universität vom 31. März 1782
und vom 7. Mai 1788 ist ein Examen artium ftir die Zulassung zur Universität
vorgeschrieben. Nach der Anordnung von 1732 hat ein Doctor der Medicin die
Freiheit zu practiciren, in den Statuten von 1788 ist ein besonderes medicinisches
Staatsexamen vorgeschrieben. Für die Kieler Universität wurden, abgesehen von
der neuesten Zeit, weder diese noch ähnliche Anordnungen getroffen.
65
Die Professoren sollen, ne taedium ex repetitione capiant, abr
wechselnd eins dieser Fächer vortragen nach Uebereinkunft.
Dem dritten Professor liegt die Exegese ob, aber die andern
beiden können gleichfalls exegetische Vorlesungen halten. Die
Professoren werden verpflichtet, nach der invariata Augustana
confessio, deren Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln und
den beiden Lutherischen Katechismen zu lehren.
Bis 1671 stehen in den Indices der hiesigen Universität
nur drei Professoren der Theologie, die Doctoren Peter Musäus,
Christian Kortholt und Paul Sperling, der im Januar 1666 in
Kiel Doctor der Theologie geworden, im Winter 16 JJ finden
sich in dem Verzeichniss der theologischen Vorlesungen zuerst
noch zwei ausserordentliche Professoren, Mathias Wasmuth,
im Januar 1666 zum Doctor der Theologie ernannt, und Doctor
Christopher Franck, welche beide auch in der philosophischen
Fakultät Vorlesungen ankündigten, Wasmuth war freilich schon
1661 ausserordentlicher Professor der Theologie, stand aber im
index zwischen den Professoren der Philosophie.
Nach dem Plan des Stifters der Universität sollte die
juristische Fakultät aus fünf Professoren bestehen, es wurden in
dem ersten Index oder Verzeichniss der Vorlesungen nur die von
Doctor Erich Mauritius, Sam. Rachel, der im Januar 1666 die
Würde des Doctors erhielt und dem Licentiaten Simon Heinrich
Sannemann angekündigt, und dabei erklärt, es würden noch zwei
juristische Professoren erwartet. Im Verzeichniss der Vorlesimgen
für das Sommersemester 1666 findet sich als vierter Professor
der Jurisprudenz Joh. Schwenck. Es wird dabei erklärt, dass
noch ein Professor erwartet werde, der den zweiten Platz einnehmen
solle. Heinrich Michaelis trat für das Wintersemester 16 Jf ein.
Die medicinische Fakultät hatte mit den Herzoglichen
Archiatoren die Aufsicht auf die Apotheken. In den Statuten
werden vier Professoren der Medicin vorausgesetzt, die Botanik
wird zu den institutionalia dieser Wissenschaft gerechnet. Lange
Zeit hatte Kiel nur zwei medicinische Professoren, Casp. March
und Joh. Dan. Major. Als der erstere 1673 als Archiator nach
Berlin berufen wurde, trat Joh. Nicol. Pechlin als Professor der
Medicin ein, da er aber Herzoglicher Archiator war, lebte er seit
1680 regelmässig in Grottorf und seit 1683 bis 1691 finden wir
5
66
nur die medicinischen Vorlesungen des streitsüchtigen Major an-
gezeigt, da PecUin durch seine andern amtlichen Geschäfte am
Lesen verhindert wurde. Im Jahr 1691 trat Wilh. Huld. Wald-
schmiedtals Professor der Medicin ein, er war, als Major 1693 nach
Schweden herufen, bis 1695 der einzige medicinische Professor.
Ein medicinisches Krankenhaus erhielt die Kieler Universität
erst 1802, Professor Georg Hinrich Weber hatte dasselbe durch
Beiträge errichtet, es ward 1802 der Universität übergeben, ein
chirurgisches Hospital ward 1811 errichtet in der Flämischen
Strasse und dazu das Haus des nach Kopenhagen berufenen
Professor Joachim Dietr. Brandis angekauft *) Beide Kranken-
häuser, wie die 1811 der Universität übergebene Hebammenanstalt,
sind 1862 verlassen; es wurden neue Gebäude in der Nähe des
Schlossgartens errichtet und auch Wohnungen für die Vorsteher
dieser Anstalten gebaut.
Durch Errichtung des SanitätscoUegii am 25. Mai und die
Instruction vom 8. Juni 1804 ward das Verhältniss der medici-
nischen Fakultät zu den Apothekern und den Physicis geregelt.
Für das Herzogthum Schleswig wurde am 19. December 1852
eine eigene Ober-Medicinalbehörde errichtet und das Patent vom.
25. Mai 1804 filr dieses Herzogthum aufgehoben. Am 21. Mai
1853 erhielt das früher beiden Herzogthümem gemeinschaftliche
SanitätscoUegium, aus Professoren der Kieler medicinischen
Fakultät und einigen auswärtigen Mitgliedern bestehend, den
Namen „Holsteinisches SanitätscoUegium^, es ward auf dieses
Herzogthum beschränkt. Die genannten Verfügungen von 1804
sollten in Kraft bleiben, jedoch die obere Leitung der beiden
Krankenhäuser, der Hebammen- und Geburtsanstalt in Kiel, an
die üniversitätsbehörden übergehen» Durch Verordnung der da-
maligen obersten Civilbehörde und der Bundescommissaire vom
13« Juli und 2. September 1864 ward das SanitätscoUegium in
Kiel wieder Schleswig-Holsteinisches SanitätscoUegium, die Ver-
ordnung vom 19. December 1852 ward aufgehoben. Nähere Be-
stimmungen enthalten die Verordnung der obersten Civilbehörde
vom 3. August 1865 und die Bekanntmachung der Holsteinischen
Landesregierung vom 2. October 1865.
Chronolog. Samml. der Verordnnngen, 1811. 20. August n. 13. Decbi«.
67
In dem ersten Catalog der Vorlesungen für das Winter-
semester 16§| finden wir acht Professoren der philosophischen
Fakultät: Mich. Watson, Doctor der Philosophie und Theologie,
fllr die heilige und profane Geschichte, Matthias Wasmuth heisst
Hebr. et OrientaL linguarum professor , Dan. Gr. Morhof , Magister
der Philosophie und Doctor der Rechte, Professor der Eloquenz
und Poesie, Sam. Reyher, Doctor der Philosophie und Jurisprudenz,
Professor der Mathematik, Caeso Gramm, Professor der Physiologie
und der griechischen Sprache, Christopher Franck, Professor der
Methaphysik und Logik, Nicolaus Martini, Licentiat und seit
Januar 1666 Doctor der Rechte, Professor der Politik. Adam
Tribbechovius, Magister der Philosophie, Professor der Moral.
Watson starb im ersten Semester und im zweiten trat als achter
Professor der philosophischen Fakultät Nicolaus Mauritius bis
1668 ein.
In den Verzeichnissen der Vorlesungen, welche früher,
wie jetzt, halbjährlich erschienen, sind die Professoren nach der
Ordnung der vier Fakultäten aufgeführt, die Ordnung in diesen
ist nicht immer nach der Zeit der Ernennung, sondern es konnte
ein später Ernannter ausnahmsweise den Platz vor einem früher
Bestallten haben. Die Anordnimg vom 10. August 1701, dass
in jeder Fakultät die ausserordentlichen Professoren derselben
gleich nach den ordentlichen aufgeführt würden, war so wenig
bleibend, als der Beschluss vom 29. Januar 1706, dass der Dekan
in den Oatalogen den ersten Platz einnehme. Die Vorlesungen
der Privatdocenten finden sich erst seit 1779 in den gedruckten
Verzeichnissen angegeben.
Diejenigen ordentlichen Professoren, welche nicht den Grad
der Fakultät, welcher sie angehören, haben, sind nach den Statuten
und der Praxis von den Fakultätsgeschäften ausgeschlossen.
In dem tit. 5 der Statuten der theologischen Fakultät,
welcher de surrogando novo professore in locum antecessoris handelt
und der Fakultät die Empfehlung zu der vacanten Stelle einräumt,
heisst es : si autem accidat forte, ut, qui ita legitime ad ordinariam
theologiae professionem vocatus, honorem doctoreum nondum con-
secutus fiierit, prius in facultatem non recipitor, quam euudem
impetraverit, quo nimirum et examinationibus candidatorum inter-
esse et decani pomotorisque munera possit obire. Ist der neue
5*
68
Professor auf einer andern Universität Doctor der Theologie
geworden, so soll er, antequam in facultatem admittatur, das vor-
geschriebene Bekenntniss seiner Bechtgläubigkeit geben.
In den Statuten der philosophischen Fakultät lautet 3 14
Tit. 1: Decani officium non affectato neque rigorosis in facultate
examinibus candidtTtorum interesto neque de reditibus examinum,
promotionum aut adjuncturae etc. causa datis participato, nisi qui
Ordinarius professor et philosophiae promotus magister fiierit.
Als Joh. Burch» Majus, seit 1693 Professor der Beredsam-
keit und Geschichte, der Nachfolger Morhof's, 1699 das Dekanat
in der philosophischen Fakultät nicht übernehmen konnte, weil
er nicht Magister war, gestattete ein Herzogliches Rescript ex
speciaU gratia der Fakultät, ihm intra privates parietes den gradum
magisterii zu verleihen.
Das Herzogliche Rescript vom 17» Februar 1701 sagt:
„Haben Wir aus Gnaden zu denen rühmlichen studiis Derer,
so bey Unserer Kiehlischen Fakultät die gradus annehmen, ent-
schlossen, dass ein jeder doctor theologiae alsobald in Unsere
theologische Fakultät recipiret werde und collega facultatis auch
abwesend sey, dessen Rath m geistlichen Fällen, wenn es noth,
Wir als auch die Fakidtät gebrauchen werden. Und so wollen
Wir es auch mit denen doctoribus in facultate juridica et medica
allerdings gehalten haben. Ein Magister aber, wenn er durch
rühmlich abgelegte specimina ein Jahr nach Verfliessung der
Promotion sich berühmt gemacht, soll eben dieses beneficium
der philosophischen Fakidtät unweigerlich gemessen.^
Es scheiut dieses Reglement veranlasst zu sein durch die
häufige Abwesenheit der beiden Kieler theologischen Professoren
Joh. Fr. Mayer, der zugleich Prediger in Hamburg, Professor
des dortigen Gymnasii, Schwedischer Ober-Kirchenrath, Prokanzler
in Greifswald war, und des Herzoglichen Generalsuperintendenten
Henricus Muhlius. *)
*) J. O. Thiess, Gel. Geschichte der Universität zu Kiel, Th. 1 S. 85 and
S. 123. Uelier Mayer vergl. Kosegarten, Geschichte der Universität Greife wald,
Th. 1 S. 273 u. 277, meinen Beitrag zur Geschichte der Kieler Universität, S. 46.
(Mayer ward nicht IG 79, sondern 1689 ordentlicher Professor der Theologie), und
Klose Lexicon der Hambarg. Schriftsteller, B. 5 S. 89 — 164.
69
Die ordenÜichen Professoren J. C. Pabricius, der bekannte
Entomolog, und Mart. Ehlers, der Philosoph, wurden, nachdem
sie 1776, der erstere von der Kopenhagener, der zweite von der
Göttinger Fakultät denDoctor- oder Magistergrad erhalten hatten,
in die Kieler philosophische Fakultät aufgenommen.
Die Vereinbarung der philosophischen Fakultät, dass nur
die fünf ältesten Mitglieder derselben an den Fakultätseinnahmen
und dem Dekanat Theil nehmen sollten, erkannte das Königliche
Rescript vom 25. Januar 1793 an. Diese Anordnung ward 1848
aufgehoben und bestimmt, dass von 1849 an alle ordentlichen
Professoren an den Einkünften der Fakultät und dem Dekanat
Theil nehmen sollten, dass jedoch nur Derjenige das Dekanat
verwalten könne, der zwei Jahr die Geschäfte der Fakultät mit
verwaltet habe. Am 28. November 1856 ward diese Bestimmung
Allerhöchst bestätigt.
lieber den Wechsel der Dekane in der theologischen und
medicinischen Fakultät finde ich in den Statuten keine Anord-
nungen, doch sieht man aus dem Reglement vom 17, Februar
1701, dass das theologische Dekanat halbjährlich wechselte.
In der juristischen Fakultät war von Anfang dieses Amt ein
annuum. Es heisst in den Statuten der juristischen Fakultät
Capit. II. : Decani facultatis juridicae munus annuum esto, ita ut
a 5. Octobris, qui academiae natalis est, in 5 mensis ejusdem
continuetur. Quo die doctores isti tantum, qui ordinarie leges
et jura tum profitentur, ad eligendum ex eodem doctorum numero
decanum conveniunto, quo loco ille huic muneri praeficiendus
erit, quem ordo poposcerit, ita ut a primo ad coUegii nostri postre-
mum professorem, et ab hoc rursus ad illum, secundum ordinem,
quem quisque in hoc coUegio tenet, procedatur. Si tamen novus
Professor aliquis in hoc coUegium assumtus fiierit, prius officium
decani ei non coinmittetur, quam omnes alios ex ordine decanos
praecedere viderit.
In der philosophischen Fakultät fend nach der ersten An-
ordnung (Tit. I 4) ein halbjährlicher Wechsel statt: Michaelis
und Ostern. Auch in der philosophischen Fakultät galt die Regel,
die sich freilich in den Statuten nicht findet, dass nur Derjenige
Dekan werden könne, der die übrigen Mitglieder als decanos
gesehen habe. Ein Herzogliches Rescript vom 5. Novbr. 1763
70
(Statut I 519) bestimmt, ^dass dieses requisitum nicht notÜwendig
von der ganzen Dekanatzeit der vorhergehenden decanorum ver-
standen werden mü6se, sondern auch dasjenige Dekanat mitzu-
rechnen sei, worin ein Professor und membrum facultatis zu solchem
officio durch die ihm beigelegte Bestallung vociret und verordnet
worden. — Dass wie der Professor Christiani seit der erlangten
Allerhöchsten Bestallung beide des Dekanats fö^hige Professores
und membra fecultatis philosophicae als decanos gesehen, dem-
selben nichts im Wege stehe, um zu dem jetztmaligen Dekanat
admittirt zu werden.^
Im Wintersemester 17f£ waren, ausser dem Professor
Christiani, der Professor der Eloquenz Schwanitz, der im vorigen
Semester Dekan war, der Mathematiker Koes und der Professor
der Philosophie Toennies in dieser Fakultät. Bis auf Koes nennen
sich die andern drei Professoren in den Anzeigen der Vorlesungen
doctores der Philosophie. Der Bibliothekar und Professor der
Physik Hennings war vorher wegen Streitigkeilen mit Pension
entlassen worden. *)
Promotionen-
Die Würde des Licentiaten und des Doctors der Theologie
setzt nach den Statuten systatische Schreiben an die Fakultät
voraus. Der Dekan hat den Candidaten zu tentiren, darauf folgt
das Examen und die Disputation«
Um Licentiat oder Doctor der Rechte zu werden, muss
der Candidat ein Quinquennium auf einer Universität studirt haben,
doch sind bei guten Zeugnissen vier Jahre ausreichend. Nach
einer Disputation folgt das Examen, der Candidat hat die ihm
aufgegebenen Texte aus den Institutionen und Pandekten vor der
Fakultät zu erklären. Darauf folgt, wenn der Candidat im ersten
Examen nicht unwürdig befunden ist, ein öffentliches Examen,
wozu eine Stelle aus dem Codex und eine aus den Decretalen
') Ratjen, zur Gescliichte der Kieler Universitätsbibliothek, Kiel 1863, S. 125.
71
gegeben werden, und schliesslich eine Disputation, sowie nach
erfolgter Beeidigung die feierliche Verleihung der Würde. Die
Verpflichtung geht darauf: das Beste der Kieler Universität,
besonders der hiesigen juristischen Fakultät zu fördern, auf keiner
andern Universität licentiae aut doctoralia insignia velle iterare
aut repetere.
Für die Promotion der Mediciner ist in den Statuten vor-
geschrieben, dass der Candidat die Wissenschaft der Medicin vier
Jahre auf Universitäten studirt haben müsse, dem Examen geht
ein tentamen des Dekans vorher. Nach der theoretischen und
praktischen Prüfung folgt die Disputation. Der Eid, welcher bei
dem medicinischen Doctorexamen, welches bis zur neuesten Zeit
zugleich Staatsexamen war, geleistet wird, ist gedruckt in Falck's
Staatsbürgerl. Magazin, zu B» 10, Schleswig 1831, S. 639 — 640.
Durch die Bekanntmachung vom 14. August 1867 (Verordnungs-
blatt 1867 S. 949) ist der Eid, welcher jetzt von den zur ärzt-
lichen Praxis Zugelassenen zu leisten ist, normirt.
Zur Promotion in der philosophischen Fakultät ist zuerst
ein Tentamen bei dem Dekan erforderlich. Fällt dies günstig aus,
so hat der Candidat eine quaestio aus der theoretischen, eine
aus der praktischen Philosophie zu behandeln. Die Beantwortungen
reicht der Candidat bei dem anzustellenden Examen ein. Nach-
dem dieses bestanden, folgt die Inauguraldisputation oder statt
derselben ein öfiFentüches Examen, wozu die Professoren aller
Fakultäten, Adjuncten und Magistri einzuladen sind. In dem
Eide der Philosophen befindet sich auch der bei der juristischen
Promotion erwähnte Punkt: neque in alia. academia iterare pro-
motionis actum. In den Statuten der philosophischen Fakultät
kommt noch tit. II 2 vor: non facile admittitor ad examen,
nisi vel hie vel alibi philosophicam aut philologicam disputationem
habuerit publicam. Die Vorschrift der Statuten der philosophischen
Fakultät (11 4), dass jeder, der sich zum Magistergrad melde,
zuvor inEael immatriculirt sein müsse, ist längst ausser Gebrauch,
Schon oben ist erwähnt worden, dass zu jeder Promotion
die Zustimmimg des Prokanzlers erforderlich sei. In früherer Zeit
wurde gewöhnlich die Promotion Mehrerer zu derselben Zeit vor-
genommen, noch im Jahr 1803 promqvirte der Dekan J. Fr. Acker-
mann zu gleicher Zeit acht Mediciner.
72
Die Solennität der Promotion ist schon oben erwähnt worden,
sie stimmt im Ganzen mit der Feierlichkeit überein, die nach
Huschke's Darstellung in Breslau üblich ist. *) Durch das schon
erwähnte Rescript an die Kieler Universität vom 17. Febr. 1701
wurden die Kosten der Promotion herabgesetzt, *) das weitläufige
prandium ward abgeschafiffc, aber es heisst: „doch werden dabei
(der Promotion) alle die öffentlichen Solennitäten in der Kirche
und auch sonst fürgenommen und sollen sich alle Universitäts-
verwandte dabei bei Vermeidung . Unserer Ungnade allerdings
einfinden.'' In dem Herzoglichen Beglement vom 27. Februar
1707 § 16 wurden die Promotionskosten der philosophischen
Fakultät zu 80 Rthlr., der halben Kostensumme bei den andern
drei Fakultäten, bestimmt, imd festgesetzt: „inskünftig keine
privata promotio magistrorum mehr verstattet.'' »)
Dass die Zustimmung des Prokanzlers zur Promotion in
allen Promotionsfellen genüge, und nicht die des Landesherm
erforderlich sei, ward auch nach dem Austausch des grossfürst-
lichen Antheüs durch das Königliche Rescript vom 17. Januar
1775*) anerkannt. Durch das Königliche Rescript vom 9* August
1809*) ward bestimmt, dass ein akademischer Grad auch ein
Ehrendiplom erst ertheilt werden könne, wenn für jeden einzelnen
Fall die Allerhöchste Grenehmigung durch die Schleswig-Holstein.
Kanzelei ertheilt sei. Jeder, der bei der Kieler Universität den
Doctorgrad in der Theologie, Jurisprudenz und Medicin erlangen
wolle, müsse nach bestandenem Examen bei der Fakultät, eine
lateinische Vorlesung öffentlich halten, und eine von dem Candi-
') Zeitschrift lür Rechtsgeschichte B. 8 H. 2 S. 309 — 315.
^) Für die Licentiatur und Doctorat zusammen löORthlr., fiir das Magiste-
rium 50 Rthlr.
•) Das Reglement von 1707 ist gedruckt in: nova literaria maris Baltici,
1707 p. 149 und in Muhlii dissert. p. 257 — 272. Mehrere Punkte dieses Regle-
ments stehen in Thiess Gel. Geschichte der Unirersität Kiel Th. l S. 157—172.
Chronolog. Samml. der Verordnungen 1775 S. 30.
*) Sjstemat. Samml. der Verordnungen B. 4 S. 474. Ob dem Gerücht,
dass diese Verfügung veranlasst sei durch die Promotion des ausländischen Ton-
künstlers Andr. Romberg, Wahrheit zum Grunde liege, weiss ich nicht. Die
philosophische Fakultät promovirte ihn am 15. Mai 1809 und vertheidigte sich
allerdings, wie es scheint, gegen Zeitungsangriffe, aber Romberg war ein Ausländer.
73
daten verfasste Inauguraldissertation öffentlich vertheidigen. Für
den Grad eines Magisters oder Doctors der Philosophie war also
der Druck der Dissertation nicht erforderlich. Es ward durch
das Rescript vom 9. August 1809 der Kieler Universität verstattet,
Ausländem, ohne specielle Allerhöchste Erlauhniss, akademische
Würden zu ertheüen, womit jedoch kein Rang verbunden sein
solle. In dem Kanzleischreiben vom 5. Decbr. 1809 wird der
Begriff der Einheimischen rücksichtlich der Promotion in eigen-
thümlicher Weise bestimmt; es heisst: „Als einheimisch sind
alle Diejenigen zu betrachten, welche sich in Sr. Majestät Landen
aufhalten oder darin ansässig sind, sie mögen innerhalb oder ausser-
halb Landes geboren sein.''
Häufig kam es auch nach diesen Anordnimgen vor, dass
der Doctorand, statt eine Dissertation drucken zu lassen, über
Thesen disputirte. Das gewöhnliche Verfahren bestand nach
dieser Vorschrift von 1809 darin, dass nach abgehaltener Dis-
putation die Fakultät die Allerhöchste Genehmigung zur Pro-
motion einholte und ohne Solennität das Diplom dem Doctor
mittheilte. In einzelnen Fällen hat jedoch die Fakultät nach
wohl bestandenem Examen vor der Disputation die Erlaubniss
zur Promotion erbeten, und alsdann fand nach wohl vollendeter
Disputation eine feierliche Promotion in der akademischen Aula
statt. Die Feierlichkeit in der Kirche zu halten, mag wohl
nach dem neu errichteten Universitätsgebäude im Jahre 1768
ausser Gebrauch gekommen sein. Für die Promotion in der
medicinischen Fakultät wurden durch Rescript vom 27. März
1801 *) eine anatomische Demonstration, schriftliche Beantwortung
medicinischer Fragen in des Dekans Hause und grössere lateinische
Ausarbeitungen vorgeschrieben. Zum Disputiren in lateinischer
Sprache ist nur verpflichtet, wer durch den Doctorgrad in der
Medicin die Befdgniss erlangen will, auf den Landesakademien
öff^tliche Vorlesimgen zu halten und sich zu einem Lehrstuhl
auf demselben zu habilitiren gedenkt. Wer von der Disputation
befreit zu sein wünscht, soll den Umständen nach 15 bis 20 Rthlr.
an das anatomische Theater erlegen. In dem Rescript vom
*) Chronolog. Samml. 1601 n. 13 und Systemat. Samml. B. 4 S. 472.
74
9. August 1809 ist auch fdr die Licentiaten der Medioin vorge-
schrieben, eine Dissertation in lateinischer Sprache zu verfassen
und öfiFentlich eine lateinische Vorlesung zu halten.
Für die eingeborenen Studiosi medicinae ward unterm
11. Mai 1798 vorgeschrieben, dass sie, „wenn sie in Unsem
Herzogthümem Schleswig und Holstein und deutschen Landen
praxin medicam zu treiben oder zu Physikaten befördert zu werden
wünschen, den Doctor- oder Licentiatengrad entweder auf der
Universität Kiel oder Kopenhagen erhalten haben müssen.'' *)
Für Ausländer ward durch Circular vom 12. Septbr. 1839
festgesetzt, dass sie nur dann die Befugniss, sich in den Herzog-
thümem Schleswig und Holstein zur medicinischen Praxis nieder-
zulassen, erlangen, wenn sie in dem medicinischen Doctorexamen
den ersten Charakter erhalten haben. Die Vorschrift der juristischen
und medicinischen Statuten über vierjähriges Studium vor der
Promotion ist hinf&llig geworden durch die Verordnung vom
19. März 1777, welche den studirenden Landeskindem allgemein
das akademische triennium vorschreibt. Auch ist in dieser Ver-
ordnung keine Ausnahme für die aus d^r Altonaer Selecta ent-
lassenen Schüler gemacht worden, dass sie nur zwei Jahre auf
Universitäten zu studiren brauchen. Von dieser Ausnahme,
deren Gültigkeit Director Struve in seinem Sendschreiben an
Professor Müller, Altena 1813 S. 33, noch als gültig ansieht,
ward sehr selten Grebrauch gemacht, in zwanzig Jahren von zwei
Selectanern.
Neue Anordnungen in Bezug auf die Promotion.
Sämmtliche Fakultäten der Kieler Universität sind durch
Ministerialschreiben vom 12. April und 11. Juli 1867 definitiv
zur Ertheilung akademischer Grade ohne specieUe höhere Ge-
nehmigung ermächtigt» (Stiehl, Centralblatt 1867, S. 401. Ver-
ordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1867, S. 457 und S. 775.)
Nach Rescript des Königl. Ministers der geistlichen etc.
Angelegenheiten vom 19. Decbr. 1867, welche, wie oben erwähnt
wurde, gg 33 — 36 des Reglements für die Prüfung der zur Uni-
*) Systemat. Samml. B. IV. 470. Chronolog. Samml. 1798 n. 34.
75
versität übergehenden Schüler vom 4. Jtmi 1834 und die später
eingetretenen Modificationen einfllhrt, sollen zu den Prüfungen,
Behufs der Erlangung einer akademischen Würde, nur die mit
den Zeugnissen obr Beife Versehenen zugelassen werden. (Ver-
ordnungsbl. für Schleswig-Holstein 1867 S. 1369.)
Zufolge Rescripts vom 30. August 1867 hat das Königliche
Ministerium der geistlichen etc. Angelegenheiten der medicinischen
Fakultät die Zulassung deutscher Inauguraldissertationen und den
Grebrauch der deutschen Sprache bei den Disputationen gestattet,
sobald die Oandidaten ein Gymnasialzeugniss der Reife beibringen,
im entgegengesetzten Fall aber es der Fakultät bis weiter
überlassen, ob sie sich den Nachweis einer ausreichenden classischen
Vorbildung auf andere Weise verschaffen oder den Gebrauch der
lateinischen Sprache bei der Dissertation und Disputation ver-
langen will. ( Stiehl, Centralblatt für die Unterrichts- Verwaltung
1867 8. 580. 532. Verordnungsblatt 1867 S. 1195.) Rücksichtlich
der Promotionen der philosophischen Fakultät ist in dieser Ver-
ordnung nichts bestimmt.
In der Bekanntmachimg des Oberpräsidii , betreffend die
Staatsprüfungen der Mediciner und Pharmaceuten, Kiel 20. April
1867, heisstes: „dass fortan Alle, welche das hiesige medicinische
Examen bestanden haben, nach bestandener Prüfung eine förm-
liche Approbation des Ministers erhalten sollen, durch welche ihre
Befehigung zur Ausübung ärztlicher Praxis im ganzen Staats-
gebiet festgestellt wird.'' Der von den approbirten Aerzten zu
leistende Unterthänigkeits- und Berufseid ist schon oben S. 71
erwähnt worden.
Das Doctorexamen bei der medicinischen Fakultät gilt in
Zukunft nicht mehr als Staatsprüfung. Um als praktischer Arzt
zugelassen zu werden, ist zuerst ein im Jahre 1861 für Preussen
angeordnetes tentamen physicum bei einer dazu ernannten Com-
mission zu bestehen. In Kiel war 1862 über ein medicinisches
Vorexamen verhandelt, aber die Vorbereitung nicht zum Schluss
gekommen. Dem tentamen physicum sollen sich die Aspiranten
regelmässig jfrühestens nach dem Schlüsse des vierten und spätestens
vor Beginn des siebenten Studiensemesters unterwerfen. Später
folgt das Doctorexamen, zu welchem der Doctorand seine vita,
das Zeugniss der Reife, den Nachweis, dass er vier Jahre und
76
von denen ein und ein halbes Jahr auf einer Preussischen Uni-
versität Medicin studirt und mindestens zwei Semester an der
medicinischen und an der chirurgischen Klinik als Practicant
Theil genommen habe. Schon durch die Cabinetsordre yom
30. Juni 1841 war bestimmt worden, dass Alle, die sich nach,
vollendetem Studium um ein öffentliches Amt oder um die Zu-
lassung zur medicinischen Praxis bewerben wollen, ein und ein
halbes Jahr auf einer Preussischen Landesuniversität studirt
haben müssen. (Gesetzsammlung 1841 S. 139 und L. v. Bönne^
das Unterrichtswesen, B. 2 S. 539.) Der Doctorand hat femer
den Nachweis über das bei einer Preussischen Universität be-
standene tentamen physicum und eine in lateinischer oder deutscher
Sprache abgefasste Inauguraldissertiition mit der schriftlichen Ver-
sicherung an Eides Statt, dass der Candidat sie ohne fremde
BeihüKe selbst verfasst habe, vorzulegen.
Wenn der Candidat auf Grund dieser Vorlagen zugelassen
wird, folgt die Vorprüfung, in welcher der Candidat imter Clausur
eine Aufgabe aus der theoretischen oder praktischen Medicin ex
tempore ohne alle Hülfsmittel in lateinischer oder deutscher Sprache
schriftlich zu bearbeiten hat. Mündlich wird derselbe von dem
Dekan, unter Zuziehung mindestens eines Mitgliedes der Fakultät
geprüft. Nach glücklichem Ausfall der Vorprüfung folgt das
examen rigorosum, an welchem sämmtliche Mitglieder der Fakultät
Theil nehmen. Das darüber aufgenommene Protokoll ist von
sämmtlichen Examinatoren zu unterschreiben. Nach bestandenem
Examen folgt die öffentliche Disputation über die eingereichte
und zum Druck beförderte Dissertation und die ihr angehängten
Thesen, in derselben Sprache, in welcher die Dissertation abge-
fasst ist» Die Gebühren betragen 120 Thlr. Pr., von denen zehn
Thaler der Universitätsbibliothek*) zufallen.
Nach dem Beglement für die Staats - Prüfung der Aerzte
vom 18. Septbr 1867 ist die Befiigniss zur Ausübung ärztlicher
Praxis innerhalb der Preussischen Monarchie bedingt durch den
Besitz einer vom Minister der Medicinal- Angelegenheiten ausge-
^) Nach AnUge C. der Verordnang vom 9. Januar 1 725 soll, wer in doctorCTA
oder licenüatem promovirt wird, achtRthlr. Conr., dn Magister nnd Notar vier Rthlr.
Cour, für die BibUothek zaUen. Statut. L 483. S. IL 175 A. S. 573.
77
stellten Approbation^ welche nur den auf einer Landes-Universität
promovirten Dootoren der Medicin auf Grund der bestandenen
Staats-Prüfung für Aerzte ertheilt wird. Zu dieser Prüfung ist
1) das Gymnasial-Zeugniss der Heife, 2) das Abgangs-Zeugniss
von der Universität, 3) das Zeugniss über Ablegung des tentamen
physicum, 4) ein Abdruck des Doctor - Diploms, *) 5) fünfzehn
Exemplare der Doctor-Dissertation, 6) der Nachweis, dass der
Candidat mindestens zwei Semester hindurch als Praktikant an
der chirurgischen imd medicinischen Kl i nik Theil genommen und in
einer geburtshülfliohen Klinik mindestens 4 Geburten selbstständig
gehoben hat, 7) der Nachweis, dass der Candidat in einem öffent-
lichen Impf-Institut oder in einer medicinischen Klinik die Schutz-
blattem selbst geimpft und deren Verlauf beobachtet hat. Die
Staatsprüfung beginnt alljährlich im November und soll nicht über
die Mitte des folgenden Jahres ausgedehnt werden. Die Prüfung
zerfellt in fünf Abschnitte. Die Kosten betragen 60 Thlr.
DerUebergang in die neuen Anordnungen ist nach Bescript
des Königl. Ministerii der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-
Angelegenheiten vom 31. Decbr. 1867 wesentlich durch folgende
Bestimmungen erleichtert: ^Bei Inländern, welche zur Zeit der
Veröffentlichung des Rescripts vom 19. October 1867, betreffend
die Wirkungen der Gymnasial-Zeugnisse der Reife*), ihr medi- .
cinisches Studium bereits begonnen hatten, kann das im Convikt-
examen erlangte Zeugniss der Würdigkeit die Stelle des Maturi-
tätszeugnisses vertreten.'' — Femer: „1) die bis zum Beginn
des Sommersemesters 1868 von der Kieler medicinischen Fakultät,
in Uebereinstimmung mit den bisherigen Vorschriften, promovirten,
in Schleswig-Holstein gebürtigen Doctoren können die Approbation
als praktische Aerzte erhalten, ohne sich vorher der Staatsprüfung
zu imterziehen. Mit dem gedachten Zeitpunkt tritt die neue
*) Nach der Gewerbeordnung für den Norddeutsche« flulid VOM 31» Juni 1869
Titel n } 29 »bedürfdin diejenigen P.ersonen einer Approbation, welche sich als Aerzte
(Wandärzte, Augenärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte und Thierärzte) oder mit gleich-
bedeutenden Titeln beseichnen, oder Seitens des Staates oder einer Gemeinde als solche
anerkannt oder mit amtlichen Functionen betraut werden sollen. Es darf die Approbation
jedoch von der vorherigen Doctorpromotion nicht abhängig gemacht werden." Der
Titel II dieses Gesetzes tritt drei Monate nach dessen Verkündigung in Kraft.
') Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 1867 S. 1368.
78
Prüfungsordnung in Kraft, und ist von da an die Ertheilung der
Approbation von dem Bestehen der Staatsprüfung abhängig.
Die Beibringung des Zeugnisses über das bestandene tentamen
physicum kann jedoch denjenigen Candidaten erlassen werden,
welche bis zum 1. October 1869 promovirt werden. 2) Auch
diejenigen Candidaten, welche mit der Absicht, den Licentiaten-
grad zu erwerben, vor der Veröffentlichung des gedachten Rescripts
vom 19. October 1867 das medicinische Studium bereits begonnen
liatten, können, wenn sie vor Beginn des Sommersemesters 1868
zu Licentiaten promovirt sind, die Approbation als praktische Aerzte
erhalten, ohne sich vorher der Staatsprüfung zu unterwerfen;
werden sie später zu Licentiaten promovirt, ist die Ertheilung
der Approbation von dem Bestehen der Staatsprüfung abhängig.
Die Beibringung des Zeugnisses über das bestandene tentamen
physicum kann ihnen erlassen werden, wenn sie vor dem ersten
October 1869 den Licentiatengrad erwerben. Abgesehen von
diesen jetzt bereits studirenden Medicinem werden Licentiaten
künftig zur Staatsprüfung nicht zugelassen. — Etwanige Dispen-
sationsgesuche, die sich auf Nachholung des verspäteten tentamen
physicum beziehen, werden von dem Königlichen Oberpräsidio
fiir Schleswig-Holstein erledigt werden; die Entscheidimg über
anderweitige Dispensationsgesuche, welche durch den XJebergang
in die neue Ordnung veranlasst werden könnten, hat das Königl.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Angelegen-
heiten sich vorbehalten."
Durch Ministerialschreiben vom 22. Juni 1868 hat der
Minister der geistlichen, Unterrichts- u. Medicinal- Angelegenheiten
sich etwanige Dispensationen von der Beibringung des vorschrifts-
mässigen Maturitäts-Zeugnisses Seitens der Candidaten aus dem
vormaligen Königreich Hannover und aus Schleswig - Holstein
vorbehalten.
79
NostrificatioD«
In den Statuten der Kieler theologischen Fakultät tit. 4
heisst es : wer nicht in Kiel, sondern auf einer andern Universität
Doctor oder Licentiat geworden, muss, hevor er lesen \mi hei
Disputationen präsidiren darf, den Consens der Fakultät hahen
und das JBekenntniss der Rechtgläuhigkeit ablegen, welches für
die in Kiel Promovirten vorgeschrieben ist.*) In den Statuten der
andern Fakultäten finde ich über die Nostrifieation keine Be-
Stimmung. Aus mehreren Fällen ergiebt sich, dass ein ausser
Kiel Promovirter erst in Kiel von der Fakultät nostrificirt werden
muss. Wüh. Ernst Christiani, welcher in Rostock promovirt war,
disputirte in Kiel im Juni 1757, um hier Vorlesungen halten zu
können, er ward 1761 ausserordentlicher ProiEessor in der philo-
sophischen Fakultät. Im Jahre 1800 bat Doctor Albreoht Heinrich
Matth. Kochen, der in Jena promovirt war, die philosophische
Fakultät in Kiel um die licentiam legendi, welche ihm unter der
Bedingung gegeben wurde, dass er im Laufe des Sommersemesters
pro licentia legendi disputire. Kochen versäumte die Disputation,
kam in Streit mit der Fakultät, welche sich auf den Entwurf der
Statuten von 1778 §13 cap. IV berief: Promotus in alia academia
publice disputationem a se ipso conscriptam defendito pro facultate
hie docendi obtinenda, nisi jam ante alibi id fecerit et aliter de
eruditione sua satis constet. Die Regierung billigte das Verfahren
der philosophischen Fakultät gegen Doctor Kochen, dessen Reden
über die Bestimmung des Gelehrten Anstoss gegeben hatten.*)
Auf Antrag der philosophischen Fakultät ward am 27. Februar
•) Die Ablegung dieses Bekenntnisses wie die S. 65 erwähnte Verpflichtung
werden durch non usus abgeschafft sein.
*) In den neuen Schlesw.-Holstein. Provinzialberichten Jahrg. 1815 S. 114
w^ird die philosophische Fakultät einer geheimen Denunciation gegen Doctor Kochen
beschuldigt, als ob seine Grundsätze der Religion und dem Staat nachtheilig eeien.
Die Anmerkung, in der dieses vorkommt, sagt gegen den Schluss: „Er arbeitet izt
an einer Geschichte der Homiletik und sitzt dabei — in Wüster." Doctor Kochen
war, als dieser Artikel erschien, Hauptprediger in Wilster.
80
1801 (Systemat. SammL derTeToidmiiigeii B. 4 8.471) bestnnint«
da88, wer weder in Kiel nodi in Kopenhagen, sondern aof einer
andern Universität den Doctorgrad erlangt hat, er mag Landes-
kind oder Ausländer sein^ nm an der Kieler ümyersität eSaxäithe
Vorlesungen in den theologischen, juristischen oder philo6<^liisciien
Wissenschaften zu halten, sich der Fakultät, wozu seine Wissen-
schaft gehört, zum Colloquio zu stellen habe, wofbr jeder Fakultät
die Hälft» dessen, was ihr fär ein Examen statutenmässig gebohrt,
zu vergüten ist. Bei diesem Colloquio und bei der Zulassimg
der Tentirten zu Lehrvorträgen soll auch auf die Lauterkeit der
Ghrundsätze und Lehrmeinungen Bücksidit genommen werden.
Für die medicimsche Fakultät waren schon firüher ähnliehe Yor-
schrifl^n ergangen. «)
Für diejenigen Professoren, welche von einer andern Uni-
versität nach Kiel berufen wurden und den Doctorgrad auswärts
erhalten hatten, war, so viel ich sehe, eine Nostrification nidit
erforderlich, lieblich war es lange Zeit, dass ein in Kiel neu
eintretender Professor eine öffentliche Bede hielt. Dies geht aus
den Catalogen der Vorlesungen hervor. Ln Jahre 1778 wurden
diese Antrittsreden nicht mehr gehalten.
Adjoncten der Fakultäten und Privatducentcn.
In den Statuten der philosophischen Fakultät heisst es
tit. I 8 : Quicunque ambiunt titulum adjunctorum facultatis, si in
hac acadcmia magisterii dignitatem obtinuerunt, octo imperiales
danto, et antequam admittantur ad nominis bujus usum, quatuor
disputationibus, quonim ultima pro loco inter adjunetos inscribatur,
publicum praesidis munus sustinento. 9) sin alibi ad magisterii
dignitatem evecti atque in alüs academiis bene vixerint ac aliquoties
disputarint praesidendb, facultati pro receptione inter adjunetos
danto XII imperiales et tunc, habita disputatione pro adjunctura
publica ac privata coUegia habendi petestatem, simulque locum
ante omnes privates phUosophiae magistros habento.
>) Systemat. Samml. B. 4 S. 468—470,
81
Ein Magister oder Adjuuct kann nach I 11. 12 ohne Zu-
stimmung der Fakultät nicht disputiren, noch Privatcollegia halten.
Auch in dem Rescript vom 17. Februar 1701 wird von den
doctoribus, licentiatis und magistris verlangt, dass sie ihre Dispu-
tationen der Censur der Fakultät unterwerfen. In dem Reglement
vom 27. Januar 1707 VI wird bestimmt, dass, auclyver sich habilitirt
habe, ohne Consens des decani keine privata coUegia anfange,
und XVI, dass kein magister legens befugt sei, in der Stunde
zu lesen^ worin ein professor philosophiae, zumalen in derselben,
science lieset. Den ordinariis professoribus soll durch die Privat-
docenten nicht unbilliger Weise zu nahe geschehen.
In den gedruckten halbjährlichen Verzeichnissen der Vor-
lesungen finden sich erst seit 1779 Vorlesungen der Privatdocenten
angeführt, obgleich nachweislich früher Privatdocenten in Kiel
Vorlesungen ankündigten. In dem index von 1784 finde ich zuerst
einen Adjuncten, den Mathematiker Frid. Valentiner, vor den
andern Privatdocenten aufgeführt; der Jurist Thibaut kommt
17§f unter den doctoribus privatis, 1797 als adjunctus ordinis
juridici vor. H. Steffens findet sich 17 gj unter den privatis,
1799 als Adjunct. F. Christoph Dahlmann kündigte in dem
index 18|J, nach dem medicinischen Adjuncten Hargens, vor den
doctores privati seine Vorlesungen an. Das Verhältniss der
Adjuncten zu den andern Privatdocenten dürfte wohl bloss darin
bestanden haben, dass die ersteren vor den zweiten genannt wurden.
Dahlmann erklärte freilich bei seiner Anzeige, dass er ein munus
extraordinarium jussu regis übernommen habe.
Habilitatioii.
In den Vorschriften für die Kieler Universität finde ich
keine über die Habilitation, die wenigstens in neuerer Zeit auf
andern Preussischen Universitäten gelten und nach denen der
Promovirte nicht wegen der Ertheilung des Grades Vorlesungen
halten kann, sondern die licentia legendi erst durch einen beson-
dem Act erwerben muss. Nach den Statuten der Bonner evan-
gelisch theologischen Fakultät darf Keiner in den ersten zwei
Jahren nach vollendetem akademischen triennio als Privatdocent
zugelassen werden. Für Mediciner müssen nach dem akademischen
6
82
quadrieimio zwei Jahre verlaufen sein. Aussei*dem ist eine Probe-
Yoriesimg vor der Fakultät zu halten und ein Colloquium zu be-
stehen,) detneine öffentliche Antrittsvorlesung folgt. Die Habilitation
ist gratis^ wenn ein in Bonn Promovirter sich habilitirt. Koch,
die Preussischen Universitäten B. 1 S. 251. 259. Im Jahre 1841
trug die philos^hische Fakultät in Kiel bei der Oberbehörde
darauf an, zu bestimmen, dass die licentia legendi nicht in der
Ertheilung des Doctorgrades liege, sondern das Recht, Vorlesungen
zu halten, besonders erworben werden müsse. Die Bitte ward
1851, 1854 und später wiederholt. Am 14. October 1869 ist von
dem Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal- Ange-
legenheiten ein Reglement fllr die Habilitation von Privatdocenten
der philosophischen Fakultät der Universität zu Eael erlassen :
„1) Die Befugniss, als Privatdocent Vorlesungen innerhalb der
philosophischen Fakultät der Universität Kiel zu halten, wird
fortan durch die Promotion zum Doctor allein nicht erworben,
vielmehr ist dazu eine besondere Habilitation Seitens der Fakultät
erforderlich. 2) Das Gesuch um Zulassung zur Habilitation ist
bei dem Dekan, unter Einreichung des von einer philosophischen
Fakultät einer deutschen Universität nach rite erfolgter Promotion
ausgefertigten Doctordiploms und der Doctor-Dissertation, anzu-
bringen. In demselben sind die Disciplinen zu bezeichnen, fiir
welche die venia docendi erbeten wird. 3) Die Zulassung zur
Habilitation darf nur erfolgen, wenn seit der Promotion mindestens
zwei Jahre verflossen sind. In besondem Ausnahmefilllen katm
auf Antrag der Fakultät der vorgesetzte Minister hiervon dispen-
siren. 4) Der Bewerber um die venia docendi hat, ausser der
Doctor-Dissertation (2), eine entweder bereits gedruckte oder,
nach erfolgter Approbation Seitens der Fakultät, zu druckende
wissenschaftliche Arbeit, welche Beherrschung des geg^iwärtigen
Standes seiner Wissenschaft in einer selbstständigen Forschung
ausweist, der Fakultät vorzulegen. Die Wahl der Sprache ist
dem Verfasser fireigestellt. 5) Ist die eingereichte Arbeit von
der Fakultät als den obigen Ansprüchen genügend erachtet worden,
so hat der .Bewerber vor der Fakultät eine deutsche Vorlesung
über ein wissenschaftliches Thema zu halten^ welches dieselbe
aus drei vom Candidaten vorgeschlagenen ausgewählt hat. 6) Dieser
Vorlesung folgt ein Colloquium vor der Fakultät oder vor den von
83
ihr dazu erwählten Mitgliedern unter dem Vorsitz des Dekans in
denjenigen DiscipUnen, für welche die Habilitation nachgesucht
worden. Bei den auf einer nichtpreussischen Universität Promo-
virten tritt eine Erweiterung des CoUoquium ein behufs Erforschung
der allgemeinen wissenschaftlichen Ausbildung des Bewerbers.
7) Von den nicht Seitens der philosophiscjien Fakultät in Kiel
Promovirten ist für die Habilitation die bei der dortigen Promotion
üljliche Abgabe an die Universitätsbibliothek zu entrichten. Von
den auf einer nichtpreussischen Universität Promovirten wird die
Hälfte der dortigen Prömotionsgebühren erhoben» 8) Ergänzungen
und Abänderungen so wie die Aufhebung dieses Reglements bleiben
vorbehalten.''
Lehrer neuerer Sprachent
Die Kieler Universität hat von ihrem Beginn an Lehrer
der neueren Sprachen, besonders der französischen gehabt. Diese
Lehrer waren zum Theil Lectoren, theils Professoren. Da in
dem Herzogthum Schleswig in mehreren Districten die Kirchen-
und Schulsprache die dänische ist, musste es angemessen erscheinen,
auf der Kieler Universität für den Unterricht in dieser Sprache
Vorsorge zu treffen. Dass den Einwohnern des nördlichen Schleswig
die dänische -Schriftsprache verständlich und das Verhältniss der
Schleswigschen Dialekte zur dänischen Schriftsprache kein anderes
ist, als das der jütischen und seeländischen Volkssprachen, hat
Falck gewiss mit Recht behauptet. Wir müssen hier den Sprach-
streit *) übergehen. Im Jahre 1781 ward Holger de Eine Olivarius
als ausserordentlicher Professor des dänischen Rechts und der
dänischen Sprache in Eüel angestellt, er war oft von hier abwesend
und ward 1825 mit Pension entlassen« Am 5. Januar 1811 ward
der Dichter Baggesen zum ausserordentlichenProfessor der dänischen
') Ratjeo, Zar Kenntniss der politischen Literatur in Beziehung auf die
Herzogthtimer in Aegidi's Zeitschrift liir deutsches Staatsrecht H. 4 S. 485 n. folg.
6*
84
Sprache nnd Literatur ernannt, er wünschte die Anstellung eines
Lectors der dänischen Sprache^ erhielt 1814 auf seinen Wunsch
seine Entlassung. Im Jahre 1814 ward der Candidat H. C. Götzselie
zum Lector ernannt. Mit kurzen Unterbrechungen ist auf der
Kieler Universität stets ein Lehrer der dänischen Sprache gewesen.
Vorlesungen«
Nach den allgemeinen Statuten der Kieler Universität vom
2. April 1G66 de docentibus soll ^jeder Professor vier Stunden
in der Woche lesen, es wäre denn, dass Festtage, promotiones
oder andere erhebliche Nothwendigkeiten einfielen''. Zu Ende
jedes Monats soll ^jeder Professor ein Yerzeichniss bei seinem
decano einschicken, und was er jedesmal prästirt, darin specificiren
auch, da er einige Stunden versäumt, die Ursache dessen hinzu-
thun, welche Monatszettel alle Quartal publice in pleno senatu
verlesen und nachgehends dem directori magnificentissimo nebst
den gehaltenen disputationibus überschickt werden sollen, da sich
dann bei vorfallender Visitation, dass von einem oder andern
etwas versäumet befinden möchte, und die causae und praetextus
von denen dazu verordneten fürstlichen Deputirten nicht ange-
nommen würden, seynd sie ein gewisses Geld" für jede solche
Stunde am salario abzuziehen befugt. '^
Im Jahr 1668 erfolgte die erste Visitation der Universität
durch Johann Adolf Kielmann von Kielmannseck, Friedrich
Christian Kielmann von Kielmannseck und Andreas Gramer.
In der darauf erfolgten hochfllrstlichen Resolution*) heisst es:
8) „dass für jede verabsäumte Lection von dem salario, ohne
*) Handschrift S. H. 179 A S. 43. Vielleicht hängt mit dieser Vorschrift
die Einrichtung zasammen, dass die indices von 1668 an aasser den lectiones im
nächsten Semester habendae oder operae impendendae auch die absolutae enthalten.
Dies geht fort bis 1772. Die Anzeigen sind in älterer Zeit oft ungenau. Ans einem
Ucsci'ipt vom 9. Decbr. 1673 sieht man, dass jedem Professor die Stunde, in der
er lesen solle, in seiner Bestallung assignirt war.
85
jenige dispensation ein halber Rthlr. abgezogen werde, immassen
dasselbe auch auf etlichen andern Academien Herkommens und
gebräuchlich ist.'' 10) „soll ein jedweder professor nebst der ihm
incumbirenden lectione publica auch allemal ein privatum, sive
lectorium sive disputatorium coUegium halten und nachdem Dr.
S. H. Sannemann, M. Nicol. Mauritius und Dr. Curtius ^) es daran
und sonst an Vielem ermangeln lassen, so wollen I. F. Durchl.
hiemit dieselbe abgestellet und hingegen — ".
Nach einem Rescript vom 10. August 1671 n. 12 (Hand-
schrift S. H. 175 A. S. 1 19) soll das wegen versäumter Vorlesungen
abgezogene Geld aufgehoben und bei der Rectoratswahl zur Hälite
allen professoribus und zur andern Hälfte den professoribus ejusdem
facultatis accresciren, zu welcher der Säumige gehört.
In dem Reglement vom 27. Januar 1707, welches der
Administrator Christian August, Vormund des unmündigen Her-
zogs Carl Friedrich, auf Vorschlag der perpetui visitatores M.
von Wedderkop und H. Muhlius publiciren liess, ist § in die
Vorschrift von 1668 im Allgemeinen wiederholt und bestimmt:
„Auf dass man eines jeden professoris Fleiss desto besser ver-
sichert werde, soll jeder professor hinkiinftig nicht in seinem
Hause, sondern so wohl des Winters als des Sommers, es sei
denn, dass die Kälte zu gross und die docentes so wenig als dis-
centes sich davor bergen können, seine lectiones publicas in dem
auditorio publico auch publice verrichten.'' Nach dem Beglement
der Visitations-Commission vom 9. Januar 1725 Anl. B. n. 8 und
n. 10 soll der Pedell *) die Lectionen täglich in ein Buch schreiben
und filr jede versäumte Lection dem Professor der zweihimdertdte
Theü des Salairä abgezogen werden. Die juristischen Professoren
sollen nicht advociren, practiciren, Gericht halten u. s. w., die
medicinischen nicht ausser der Stadt practiciren.
') Curtius kommt in der indices nicht vor, nach Torquati inaugtiratio p. 80
und MoUer, Cimbria literata II p. 159 war AL Carl Curtius juris et med. doctor
Gallicae et Italicae linguarum prof. extraordinanus.
^) Handschrift S. H. 175 A. 553. Die Vorschrift, dass der Pedell die Aufsicht
führe, vom 10. August 1671 ward am 31. August 1671 aufgehoben, die eidliche
Angabe des Professors solle genügen; 1724 und 1725 ward wieder der Pedell mit
der Notirung beauftragt. Nach einem Reglement von 1725 sollen alle Beglectengelder
der Bibliothek zufallen. S. H. 175 A S. 573.
86
Die Professoren werden in mehreren Verfugungen erinnert,
die Vorlesungen zeitig zu absolviren. Wedderkopfif, wie er in den
indices heisst, oder Wedderkopp, der Professor codicis, las fiinf
Semester an Buch 1 — 42 der Pandekten. Nach dem Rescript
vom 17. Februar 1701 sollen die Institutionen alle halbe Jahre
beendigt, die Pandekten alle Jahre publice so wohl im Lesen
als Disputiren zu Ende gebracht werden. Der codicis professor
soll alle Jahr ad ductum oder methodum Cujacii oder eines andern
berühmten Scribenten die ersten neun Bücher absolviren. Nach
dem Reglement vom 27. Februar 1707 sollen § IV, wegen Selten-
heit der Studiosorum medicinae, deren professpres, so viel möglich,
daran sein, ihtb lectiones ordinarias solcher Grestalt einzurichten,
dass auch der andern Fakultäten Studiosi Nutzen davon haben
können.
Nach der Instruction der Curatoren der Universit&t von
1775 für Graf Detlev Reventlow '), 1800 für GrafFr.Reventlow,
1820 für Graf Brockdorff *), 1855 für den Kammerherrn Kauff-
mann *) haben diese darauf zu achten, dass kein Theil der Wissen-
schaften unvorgetragen bleibe, dass die nöthigen Vorlesungen in
gehöriger Folge gehalten und möglichst in einem halben Jahre
absolvirt werden. In den öffentlichen Vorlesungen sollen nicht
Abschnitte der zu einer Privatvorlesung bestimmten Wissenschaft,
sondern einzelne Theile für sich behandelt werden. Die Ver-
zeichnisse der zu haltenden Vorlesungen sollen von den Fakultäten
berathen und zeitig zur Genehmigung eingesandt werden. Am
Schluss jedes Semesters ist ein Verzeichniss der gehaltenen Vor-
lesungen einzuschicken mit Angabe der Zahl der Zuhörer, wobei
über die angekündigten nicht gehaltenen Lectionen die Gründe
anzugeben sind^ weshalb sie nicht gehalten worden.
Nach der Instruction des Curators vom 13. Januar 1820
§ 8 hat der Ourator es möglichst zu begünstigen, „dass junge
Gelehrte von allen Fakultäten, sie mögen bereits promovirt sein
oder nicht, auf eine den Statuten gemässe Weise Vorlesungen
halten und Repetitoria, Examinatoria und Disputirübungen mit
den Studirenden anstellen. Diejenigen, welche sich hierin aus-
') Chronol. 8amml. 1820 n. 30. Systemat Samml. IV. 36^9. Qesetz- und
Ministerialblatt für Holstein und Laueubiirg 1855 S. 117.
87
zeichnen, können erwarten, Uns von dem Curator besonders
empfohlen zu werden." In einzelnen Fällen, z. B. für das
Semester 18^ J, hat der Ourator einem Doctoranden vor Absolvirung
des Doctorexamens Vorlesungen gestattet, wie in früherer Zeit
Einzelnen Vorlesungen zu halten, mit der später zu erfüllenden
Aufgabe der Disputation erlaubt wurde. Schon in der Curatel-
instruetion vom 26. October 1775 findet sich § 7 (Statut. II. d. 8)
und in der Instruction vom 4. April 1800 § 6 eine ähnliche Be-
stimmung.
Die Studirenden sollen nach wiederholten Vorschriften
weder zu akademischen noch Amtsprüfungen zugelassen werden,
ohne ein Abgangszeugniss von der Universität zu produciren. *)
Auch ward am 13. April 1787 verordnet, dass die studirenden
Juristen Vorlesungen über die Philosophie, Mathematik, die
Ileichshistorie und das jus publicum hören sollten. Jedoch ward
Keiner, wenn auch in seinem Abgangszeugnisse von der Universität
wesentliche Vermisse hervorgehoben wurden, von der Prüfung
ausgeschlossen. Es kam bei dieser nur darauf an, ob der Candidat
die erforderlichen Kenntnisse besitze, ohne darauf zu sehen, ob er
sich diese durch Vorlesungen oder sonst angeeignet habe. Das
akademische Consistorium erliess am 2. April 1796 eine Bekannt*
machung, betreffend den Studienplan für die Studirenden aus
allen Fakultäten, am 12. October 1857 ward ein etwas veränderter
Studienplan von dem akademischen Consistorio bekannt gemacht.
Beide Bekanntmachungen sind Bathschläge der akademiachen
Lehrer an die Studirenden.
'} Verordnung vom 26. Ootober 1775, 2. September 1783, 29. April 1796,
12. Angast 1834. Ueber die für die Prcussischen Universitäten im Jahre 1825
vorgeschriebeneo Abgangs- und Sittcnzengniise giebt Bonne , das Unterrichtswesen
B. 2 S. 602—606 Auskunft.
88
Disputationen.
Dass in früherer Zeit grosser Werth auf das Halten von
Disputationen gelegt wurde, ist bekannt. ') Was früher zu viel
geschah, geschieht in jetziger Zeit wohl zu wenig. Ausser der
Theilnahme an Seminaren haben die Studirenden zu wenig Ge-
legenheit, aus ihrer Receptivität hervorzutreten. Herzog Friedrich
recommandirte in seinem Rescript vom 17. Februar 1701 den
professoribus in denen PrivatcoUegiis die collegia examinatoria
aller Fakultäten ernstlich. Damit der Fleiss durch öflfentliche
specimina kund werde, befiehlt der Herzog, dass man den Sonn-
abend den exercitiis publicis widme, an welchem aus allen Fakul-
täten öffentliche actus sollen filrgenommen werden; Vormittags
soll facultas theologica durch einen geschickten Studiosum in der
Klosterkirche predigen lassen, nachdem zuvor die Predigt von
einem professor theologiae übersehen und censirt worden. Die
facultas juridica soll einen Gerichts-terminum ansetzen, imd die
jungen Leute gründlich anweisen, wie im Gericht zu verfahren,
die facultas medica soll einen chemischen Process zeigen, eine
section oder demonstratio plantarum etc. darlegen, facultas philo-
sophica soll Nachmittags ein experimentum physicum oder demon-
stratio mathematica oder eine schöne ovation oder ein gut Carmen
recitiren lassen.
Der Herzog will die Zahl der publicarum disputationum
vermehrt wissen, alle Woche soll auf herzogliche Kosten eine
disputatio publica von zwei Bogen gedruckt, von denen studiosis
Mittwochens von 9-11 nach Ordnung der Fakultäten (so dass
jede Fakultät in einem Monat einmal disputire) gehalten werden,
Mittwochen Nachmittag soll eine Bücher - Conference angestellt
werden. Nach dem Reglement vom 24. Januar 1707 sollen die
disputationes Fridericianae alle vierzehn Tage gehalten und wohl
elaborirte disputationes von 4 bis 5 Bogen auf öffentliche Kosten
') W. Wl. Tomek, Geschichte der Prager Universität, Prag 1849, S. 31.
Zamcke, ^\^ St^tutephüpher der Umyersitftt Leipzig, Leipzig 1861, S. 308. 453.
89
gedruckt werden. Die Fridericianischen Disputationen konnten
von 1732 bis 1742 aus Mangel an Geld nicht gehalten werden.*)
Nach dem genannten Rescript von 1701 sollen bei Antritt
eines neuen decani alle studiosi theologiae durch ein programma
zusammen gerufen und öffentlich examinirt, einVerzeichniss der Aus-
gebliebenen, der Unwissenden und der recht Fleissigen soll an den
Herzog eingesandt werden. Nach dem Reglement vom 27. Jan. 1707
XI. soll das 1701 verordnete Examen alle halbe Jahr bei Ver-
änderung des Prorektorats bewerkstelligt werden, doch so, dass
wenigstens alle und jede einheimische studiosi theologiae, die
Beförderung in hiesigen Landen hoffen, insonderheit die Con-
victoristen von der ganzen theologischen Fakultät und deren
membris mit Zuziehung der philosophischen, und falls einige
juris oder medicinae studiosi vorhanden, auch der decanorum
übriger Fakultäten durch ein programma ad consistorium vorge-
laden und ratione laborum et morum mit Fleiss daselbst exami-
niret, auch ihnen sampt und sonders eine gewisse Anweisung
gethan werden, wie sie in dem halben Jahre u. s. f. ihre labores
und methodum studiorum ordentlich einzurichten — .
Die Fridericianischen Disputationen sind längst eingegangen ;
ausser den bei Promotionen von dem Doctoranden zu haltenden
Disputationen sind in Kiel keine andern üblich. Auch die genannten
Prüfungen sind weggefallen.
Seminare.
Nach dem Austausch des vormals grossfürstlichen Antheils
von Holstein, durch welchen die Kieler Universität für beide
ganze Herzogthümer Landesuniversität wurde, geschah von der
Königlichen Regierung Manches zur Förderung der Studien auf
dieser Universität. Wir zählen dahin das 1775 errichtete homi-
letische Seminar, über welches Professor Köster in seiner
Greschichte des Studiums der praktischen Theologie auf der Uni-
') Batjen, Dreyer and Westphalen S. 40.
90
versität Kiel 1825 Naohriisht gegeben bat, die Kirchenrath Lude-v
mann in der Chronik der Universität für 1854 vervollständigte.
Ueber das 18H5 errichtete katechetische Seminar hat
Lüdemann in der üniversitätschronik für 1855 Nachricht gegeben.
Zu dem philologischen Seminar ward 1777 der Grund
gelegt, indem der König ein Stipendium von 200Rthlr. für ein-
geborne studiosos, die auf der Universität Kiel sich den Schul-
wissenschaften widmen, aussetzte. Der damalige Erbprinz Friedrich
erhöhte dieses Stipendium. Professor Ourtius hat in der Chronik
der Universität für 1855 S. 37 — 41 Nachricht über dieses Seminar
gegeben. Durch manche Streitigkeiten des Professors der Philo-
logie Heinrich ward das 1810 gestiftete philologische Institut eine
Zeitlang am Portschreiten gehemmt, aber, wie Curtius hervorhebt,
nach Heinrichs Weggang im Jahre 1818 ward das philologische
Seminar, wie es 1820 hiess, durch A. Twesten wesentlich gefordert.
Das Statut für das pädagogische Seminar ist gedruckt
in dem Gesetz- und Ministerialblatt für 1855 Stück 42 S. 377. Der
Director hat alle Jahre über den Stand und die Erfolge des
Seminars einen Bericht an das akademische Consistorium zu er-
statten.
Das Spruchcollegium.
Die hiesige juristische Fakultät war von Beginn der Uni-
versität an als Spruchcollegium thätig. Die Universitätsbibliothek
hat mehrere von Dreyer und Falck für das Kieler Spruchcollegium
geschriebene responsa. (Verzeichniss der Handschriften, welche
die Herzogthtimer betreffen, B. 2 S. 151 — 152.) Ein Eeglement
für das Spruchcollegium vom 19. November 1783 ist gedruckt in
der Systemat. Samml. IV S. 395 — 409. Nach der Instruction
des Curators vom 13. Juni 1820 soll diesejs Collegium alle halbe
Jahr ein Verzeichniss der eingekommenen, expedirten und rück-
ständigen Acten an den Curator senden. Nach der Instruction
des Curators vom 9. Mai 1855 (Gesetz- und Ministerialblatt 1855
S. 119) soll diese Einsendung vierteljährlich erfolgen. Durch den
V-
jr X
91
Beschluss der Bundesversammlung vom 13. Novbr. 1834, welchen
die Kanzlei dem SpruchcoUegium mittheilen liess (Chronolog.
Samml. 1834 S. 580), wurde die Versendung der Acten auf Civil-
streitigkeiten beschränkt. Für die Herzogthümer war dies schon
früher geschehen (ßatjen, Dreyer und Westphalen S. 104 — 105),
und in der Gerichtsordnung für das Oberappellationsgericht vom
15. Mai 1834 heisst es g 11: Die Verschickung der Acten an ein
SpruchcoUegium .zum Einholen des Urtheils findet weder von
Amts wegen, noch auf den Antrag der Partheien statt. In den
meisten deutschen Ländern ist die Actenversendung zur Fällung
eines Urtheils abgestellt werden, und beschränkt sich die Thätigkeit
der SpruchcoUegien auf Gutachten.
XV.
Die Universitätsbibliothek.
Wegen der Kieler Universitätsbibliothek darf ich verweisen
auf mein Fragment zur Geschichte dieser Bibliothek in (A. Nie-
mann's) Chronik der Universität Kiel vom Jahre 1831 S. 41,
auf mein Verzeichniss der Handschriften der Kieler Universitäts-
bibliothek, welche Schleswig und Holstein betreffen, B. 1. 2. 3.
Kiel 1847 — 1866, so wie auf zwei 1862 und 1863 von mir er-
schienene Programme zur Geschichte der Kieler Universitäts-
bibliothek, die auch in den Universitätschroniken dieser Jahre
stehen» Ich habe in diesen Programmen die Druck- und Hand-
schriften der ehemaligen Bordesholmer Klosterbibliothek ver-
zeichnet und weitere Nachrichten über die Universitätsbibliothek
und die auf dieselbe sich beziehende Literatur gegeben. Berichte
über einzelne Jahre finden sich in der seit 1854 herausgegebenen
Chronik der Universität. Zu der bibliotheca Bordesholmensis,
der bibliotheca der Nicolai - Kirche in Eäel und der Utinensis,
welche bei der Stiftimg der Universität derselben gegeben wurden,
kamen bald die Doubletten der reichen bibliotheca Gottorpiensis,
die von Friedrich Andreas Cramer, Johann v. Clausenheim und
Joh. Cruse geschenkten Sammlungen. Diese sieben Bibliotheken
wurden lange separat gehalten.
92
1.
DieEinnahmen der Bibliothek waren lange Zeit etwas ungewiss.
1) Die Neglectengelder, welche die Professoren wegen versäumter
Vorlesungen zu zahlen haben, fallen nach dem Reglement vom 9. Jan.
1725'der Bibliothek zu, welche 2) einen Thdil der Inscriptionsgelder,
nach derGleichstellung derAdeligen und Bürgerlichen 1 ^ oder 12Spr.^
von jedem Inscribirten erhält, so wie 3) die Hälfte der akademischen
Strafgelder. 4) Jeder neu ankommende Professor hat 12 Rthlr.
oder 14| Thlr, Pr. an die Bibliothek zu zahlen *), so wie 5) jeder
Doctor oder Licentiat der drei ersten Fakultäten bei der Promotion
8 Rthlr. oder 9 Thlr. 18 Sgr., jeder Magister 4 Rthlr. oder 4 Thlr.
24 Sgr. Die erst angeführte Einnahme ist später weggefallen, sowie
die Bestimmung vom 9. Januar 1725, dass jeder Studirende für
sein Abgangszeugniss ein Rthlr. Cour, an die Bibliothek zahle,
falls er bei Mitteln sei. Einige Vortheile erhielt die Bibliothek
durch die Verpflichtung der Buchdrucker, ein Druckexemplar zu
liefern. Die Universität hatte von Anfang einen privilegirten
Buchdrucker, dem auch etliche Jahre der Buchhandel concedirt
war. Ihm ward 1698 halbe Hausfreiheit bewilligt und bis 1725
jährlich 100 _^. Von seinen Druckschriften musste der Buch-
drucker ein Exemplar an die Universitätsbibliothek geben und
nach ursprünglicher Anordnung die Programme und Lections-
kataloge ohne Entgeld drucken, was später beschränkt wurde,
dann ganz wegfiel. Durch eine vereinbarte Taxe wurden die
Druckkosten bestimmt und angeordnet, dass das Papier nach
dem Einkaufspreise zu berechnen sei. Der Drucker erhielt ein
Privilegium auf den Druck aller Disputationen und Programme,
die von akademischen Jurisdictionsverwandten geschrieben worden,
so wie auf den Druck der Verzeichnisse von Bücherauctionen.
Die Verpflichtimg der Drucker, ein Exemplar an die Kieler
Universitätsbibliothek zu liefern, ward 1725 auf alle Buchdrucker
in dem grossfürstlichen Theil der Herzogthümer ausgedehnt.
Durch die Verordnimg vom 3. Juni 1800 ward bestimmt, dass
zum Betrieb der Buchdruckerei landesherrliche Bewilligung er-
torderlich sei. Das Patent vom 18. Mai 1822 bestimmte, ^dass
') Vergl. conclasum consistorii 18. Septbr. 1799.
93
'alle Diejenigen, welchen in Zukunft allerhöchste Privilegien auf
Buchdruckereien und' Buchhandlungen in den Herzogthilmem
Schleswig und Holstein hewilligt werden möchten, verpflichtet
sein sollen, ein Exemplar von allen bei ihnen gedruckten oder
von ihnen verlegten Schriften an die Universitätsbibliothek zu Kiel
am Ablauf jedes Jahres kostenfrei einzusenden." ') Dass die
Buckdruckereien in den Herzogthümem zwei Exemplare ihrer
Drucksachen an die grosse Königliche Bibliothek in Kopenhagen
liefern sollten, war 1781 am 19. Januar und 1785 am 15. Januar
vorgeschrieben worden. Durch die Verordnung vom 27. Decbr.
1842 (Chronolog. Sammlung S. 677) ward der Buchhandel in den
Herzogthümem fdr ein freies bürgerliches Gewerbe erklärt, er-
forderlich sei jedoch eine vorherige Anzeige an die Polizeibehörde.
In der Bekanntmachung des Königlichen Oberpräsidii vom 25.
October 1867, welche den Druckern der Herzogthümer die Ver-
pflichtung auferlegte, ein Exemplar ihrer Druckschriften an die
Königl. Bibliothek in Berlin einzusenden^ wird bemerkt, „dass
es in Betreff der Verpflichtung der Buchdrucker und Buchhändler
der hiesigen Provinz, ein Exemplar von allen bei ihnen gedruckten
und verlegten Schriften an die hiesige Universitätsbibliothek vor
Ablauf eines jeden Jahres kostenfrei einzusenden, bei dem Patent
vom 18. Mai 1822 bewendet, welches durch die Einführung des
Pressgesetzes vom 12. Mai 1851 in der hiesigen Provinz nicht
für beseitigt zu erachten ist."*-*)
Die Universität Kiel hatte wenigstens seit 1770 einen
privilegirten Universitätsbuchhändler. Dieser erhielt ein jähr-
liches Honorar von 40 Rthlr., später 100 ßthlr. Cour. jälurUch
und halbe Hausfreiheit, er ward verpflichtet, jährlich ein Buch
von 3 ßthlr. Werth und ein Exemplar seines Verlags an die
Universitätsbibliothek zu liefern, ein gutes Assortiment von
Büchern zu halten. Er hatte bis 1832 das B/Ocht, dass die
Systemat Samml. IV S. 478.
') Verordnungsblatt iiir Schleswig-Uolstein 1867 S. 119 t u. 1332. Gesetz-
Sammlang 186? S. 922. In dem Gesetz vom 12. Mai 1851 S. 273 heisst es $ 6:
An der bisherigen Verpflichtang des Verlegers, zwei Exemplare seiner Verlagsartikel,
eins andie Königliche Bibliothek in Berlin, das andere an die Bibliothek der Universität
der Provinz, in der er wohnt, onentgeldlich einzusenden, wird nichts geändert.
94
Universitätsbibliothek neue Büdier nur von ihm kaufe, er habe
dieselben auTs Wohlfeilste zu verschaffen. Später ward dem
Universitätsbuchhändler aufgelegt, die Besorgung der zum Aus-
tausch mit andern Universitäten bestimmten akademischen Sctirifteii
zu übernehmen, ohne für seine Mühewaltung etwas in Rechnung'
zu stellen. Das Honorar von 100 Rthlr. Cour, oder 160 Thlr.
ist nach 1837 weggefallen.
Nach dem Reglement vom 9. Januar 1725 sollten fremde
(nicht Kieler) Buchhändler, die in den Märkten in Kiel Bücher
verkaufen wollten, vorher ein Buch von wenigstens 3 Rthlr. Cour.
Werth an die Universitätsbibliothek geben. Diese Bestimmung
ist ausser Gebrauch gekommen. „Alle professores, theologi und
Gelehrte, die ein scriptum in unsem Hertzogthümem ediren,
sollen ein sauberes Exemplar an die Bibliothek einliefern'' nach
dem mehr erwähnten Reglement von 1725. Am 16. Octbr. I'i99
empfahl das akademische Consistorium den Lehrern der hiesigen
Universität dringend, von dem, was sie haben drucken lassen
und ferner in Druck geben werden, ein Exemplar, in so fem es
in Ansehung des schon längst Gedruckten noch möglich ist, der
hiesigen Universitätsbibliothek zu schenken.
So lange das Geldwesen der Universität nicht geordnet war,
der Bibliothekar die Bibliothekkasse führte, gingen die 12 Rthlr.
Accessionsgeld, welche jeder neue Professor an seinen Collegen,
den Bibliothekar, zu zahlen hatte, unregelmässig ein. Auch als
1783 der Quästor *) die Bibliothekskasse führte, gingen die Zahl-
imgen nicht immer regelmässig ein. Das Consistorium beschloss
deshalb am 18. Septbr. 1799, dass die 12 Rthlr. Acoessionsgeld
nach Anweisung von dem Gehalt des Schuldners abzuziehen seien»
Dass jeder Licentiat der Medicin die am 9. Januar 1725 vorge-
schriebenen 8 Rthlr. zu zahlen habe, ward 1836 von der Kanzelei
anerkannt.
Im Jahre 1770 erhielt die Bibliothek eine feste jährliche
Einnahme von lOORthln*), ausserdem seit 1740 durch den Ver-
kauf von Doubletten ein kleines Capital. Nach dem Austausch
des grossfürstlichen Holsteins erhielt die Kieler Bibliothek 1773
^) Systemat. Samml. IV S. 412. Statut. Vol. I S. 795. 826.
'; Systemat. Samml. IV S. 413.
95
die Doubletten der Königlichen Hand-Bibliothek zum Geschenk
und wiederholt ausserordentliche Geldgeschenke. Den Ankauf
der bedeutenden WolflTschen Bibliothek im Jahre 1784 habe ich
fichon oben (S. 27)erwfthnt. Zum Ankauf auf der Auction der Bücher
des verstorbenen Kanzlers Gramer, des Archiator Hensler, des
Professor Wiedemann und des Juristen Gramer wurden 1790,
1806. 1834 und 1841 nicht unbedeutende Summen bewilligt.
Das annuum der Bibliothek ward 1801 erhöht zu 1000 Rthlr.
Cour. (1200 Thlr: Pr.>. Am 23. April 1811 ') wurden lOOBthlr.
zur Anschaffung dänischer Bücher bewilligt, Professor Baggesen
sollte die Auswahl machen. Die Bücherrechnung sollte mit Attest
versehen an die Schlesw.-Holstein. Kanzelei eingesandt werden.
Einige Jahre ward dieses Geld nicht verwandt und am 22. Decbr.
1820 gestattet, für den vierten Theil dieser Summe schwedische
und norwegische Bücher zu kaufen. Die Summe ward später
nicht gezahlt, jedoch für 1853 zur Anschaffung dänischer Bücher
300 Rbthlr. (225 Thlr. Pr.), 18^8 zum Ankauf naturhistorischer
Werke 800 Rbthlr. (600 Thlr. Pr.) bewilUgt. Von den Besitzern
adeliger Güter erhielt die Bibliothek aus den Zinsen des Zoll-
fonds 1840 100 Rthlr. Cour, und 1844 200 Rthlr. Nach dem
Kanzeleipatent vom 18. Septbr. 1821 (Systemat. Samml. IV S. 514)
haben, wie schon oben S. 21 erwähnt worden. Diejenigen, welche
durch Allerhöchste Bewilligung von dem vorschriftsmässigen zwei-
jährigen Aufenthalt auf der Universität zu Kiel befreit werden,
eine nach Maassgabe ihrer Vermögensumstände und der an dem
zwe\jährigen Aufenthalt fehlenden Zeit eine in jedem einzelnen
'*Fall Allerhöchst zu bestimmende Recognition an die Kieler Uni-
versitätsbibliothek zu erlegen. Die zu zahlende Summe ward
später von dem Gurator bestimmt. In den Jahren 1839 bis 1850
wurden von einzelnen Studirenden 56 Rthlr., 20 Rthlr., 31 Rthlr.,
30 Rthlr., 50 Rthlr. Gour. an die Bibliothekskasse bezahlt. Von
1864' bis 1867 wurde, abweichend von dem genannten Patent,
die zu zahlende Summe regelmässig zu 10 Rthlr. Gour. bestimmt.
Die Bibliothekskasse erhob in dem Rechnungsjahr vom L April
1865 bis 31. März 1866 von zehn Dispensirten 100 Rthlr. Gour.
^) Chronolog. Samml. der Verordnungen 1811 S. 71.
96
Durch die Aufhebung dieser Recognitiou wegen des Dispenses
a biennio hat die Universitätsbibliothek also eine nicht ganz un-
bedeutende Einbusse erlitten.
In dem Budget und dem Normalreglement flir 1841, durch
welche zuerst öfifentlich in's Einzelne gehende finanzielle Nach-
weisung gegeben wurde, ist S. 187 ausgesprochen, dass die bisher
für die Kieler Universitätsbibliothek aus der Staatskasse gezahlten
1600 Rbthlr. (1200 Thlr Pr.) nicht genügten, die Summe ward,
wie S. 188 zeigt, zu 2640 Rbthlr. erhöht, von denen auch die
Besoldimgen eines Gehülfen, eines Schreibers und eines Boten,
zusammen 400 Rbthlr., abzuhalten. Aus der 1843 publicirten
Rechnungsübersicht für das Jahr 1841 S. 183 und 184 ergiebt
sich, dass für das letztere Jahr noch 200 Rbthlr. für einen
ausserordentlichen Gehülfen und ausser den 2640 Rbthlr. noch
2020 Rbthlr. bewilligt wurden.
Das Budget für 1846 giebt S. 82 als das Ordinarium der
Bibliothek, statt der früheren 2640 Rbthlr^ 3200 Rbthlr. (2400
Thlr. Pr.) an. Von dem Fideicommiss der Professorin Pabricius
geb. Ambrosius erhält die Bibliothek seit 1855 bis weiter 200 Rthlr.
Cour. (240 Thlr. Pr.) jährlich. Im Jahre I8g4 erhielt die Bibliothek
durch ein Vermächtniss von Ernst Hegewisch 200 Rthlr. Cour,
zur Anschaffung englischer Werke. Das Capital der Bibliothek
stieg durch den Verkauf von Doubletten zu 7500 ^ oder 3000 Thlr.
Pr. Zu 4 pCt. Zinsen belegt, giebt jährlich 120 Thlr. Pr. In
dem Budget des Herzogthums Holstein 18 JJ S. 149 und 154
hat die Universitätsbibliothek an Zinsen eines eigenen Capitals
j'ährlich 120 Thlr. Pr. Zur Haltung eines Gehülfen erhielt der
Bibliothekar vom Staat 500 ^, zur Haltung eines Boten 200 _^,
für einen Copiisten waren ausgesetzt 300 ^, also die drei Pöste
zusammen 400 Thlr. Pr. Durch die 1856 bestimmte Theurungs-
zulage und zur Abrundung waren die ausgesetzten 400 Rbthlr.
oder 300 Thlr. Pr. zu 400 Thlr. erhöht. Ein bestimmter Qopiist
wurde nicht gehalten. Zur Anschaffung von Büchern, Vollendung
der Catalogarbeiten, zum Binden, Heizen u. s. w. sind in dem
genannten Budget als Ordinarium die früher bestimmten.6000 .^
oder 2400 Thlr., und als Extraordinarium 1000 ^ oder 400 Thlr.
ausgesetzt. Die Recognitionen bei Anstellungen von Professoren,
bei Dispensationen vom Biennio, der Theilnahme an InscriptionQ-
97
und Strafgeldern u. s. w. sind zu 225 Thlr. berechnet*), die
jährlichen Zinsen des Fabricius'schen Pideicommisses zu 240 Thlr.
Von einer russischen Eisenbahnactie, welche der Literat Schilling
in Riga 1865 schenkte, erhält die Bibliothek an Zinsen 4 Thlr.
Nach der Stiftungsacte des Kamla'schen Stipendü vom 19. Februar
1862 fällt eine Rate desselben, wenn der Betheiligte nicht das
zweite Semester in Kiel studirt oder derselbe sich eine Rüge
zuzieht, an die Bibliothekskasse. Das Stipendien- Capital beträgt
6400 Rbthlr. oder 4800 Thlr., die Zinsen zu 4 pCt., also 192 Thlr.
Die Gesammt-Einnahme der Bibliothek ist hiernach also:
1) 120 Thlr. Zinsen,
2) 400 „ für Gehülfen, Copiisten und Boten,
3) 2400 ^ Ordinarium aus der Staatskasse,
4) 400 ^ Extraordinarium,
5) 225 „ Recognitionen etc.,
6) 240 „ Fabricius Fideicommiss,
7) 5 „ Schillings-Actie und Kamla's Stipendium.
3790 Thb. Pr.
Zieht man die 400 Thlr. ab, welche fllr die Gehülfen, Copiisten
und Boten ausgesetzt sind, so bleiben 3390 Thlr., oder, wenn
Nr. 5 zu hoch berechnet sein sollte, 3300 Thlr.
Nach dem Budget pro 18f g (Anlagen zum Staatshaushalts-
Etat für 1868 B. 3 Nr. 6 S. 76) hat die Kieler Universitätsbibliothek
an Zuschüssen aus Staatsfonds jährlich 4306 Thlr. 12 Sgr. In
dieser Summe werden wohl die Einnahmen von dem Capital der
Bibliothek und von einigen Berechtigungen mit veranschlagt sein.
Für den ersten Custos sind 500 Thlr., für den zweiten 400 Thlr.,
für den Boten 120 Thlr. ausgesetzt. Nach Abzug dieser 1020 Thlr.
bleiben zur Anschaffung von Büchern, zum Binden, Heizen, zu
Repositorien, zu Schreibmaterialien, zur Feuerversicherung u. s. w.
3286 Thlr. 12 Sgr.
Die etwanigen Mehreinnahmen an Zinsen, Recognitions-
gebühren von neu angestellten Professoren, Inscriptipnsgebühren
\md Brüchen, welche in den 4306 Thlr. 12 Sgr. veranschlagt sind,
*) Eben so in dem Budget des Herzogthums Holstein 18**/«6 S 102
412 ^ 8 /3 und 160 ^.
7
98
werden der Bibliothek zukommen. Dass die Einnahme fbr Dis-
pensationen vom Biennio wegfalle, ist schon erwähnt worden,
und dürften deshalb die veranschWgten 225 Thlr. für Becognitionen
u. s. w. verringert werden.
Seine Majestät der König geruhten am 27. December 1867,
der hiesigen Königlichen Bibliothek ausserordentlich 500 Thlr.
zu bewilligen.
2.
Nach dem Tode des sehr thätigen Bibliothekars Christiani
im Jahre 1793 trat zuerst eine Bibliothekscommission ein. Bis
dahin hatte einer der Professoren die Geschäfte verwaltet.
Die Namen derselben stehen in N. H. Schwärze's Nachrichten
von Kiel S. 257, nur ist daselbst wie in meinem Beitrag zur
Geschichte der Kieler Universität irrig Ph. Fr. Haue Bibliothekar
genannt. Vergl. Ratjen, Dreyer und Westphalen S. 38 und meinen
Beitrag zur Geschichte der Kieler Universitätsbibliothek, Kiel 1863
S. 123 — 125. Das Verhältniss der Oommission zu dem Bibliothekar
ward erst durch einKönigl. Rescript vom 31. Mai 1817 (Systemat.
Samml. IV S. 476-478) bestimmt. Mit Hülfe von Studirenden,
denen dafür die Convikteinnahme bewilligt wurde, arbeitete der
kenntnissreiche Bibliothekar B. Kordes mit unermüdlichem Pleiss,
um die Bibliothek zu ordnen und zu catalogisiren. Eine Zeitlang
leistete ihm Nie. Conrad Pr. Wittrock Hülfe und schrieb einen
Theil des von Kordes gefertigten Zettelcatalogs in's Beine.
Nach Kordes Tode, im Jahre 1823, fand ein Interimisticum statt,
bis der Jurist Andr. Wilh. Gramer, der Verehrer des Cujacius
imd der juristischen Exegese im Gegensatz zur Systematik, 1826
zum Oberbibliothekar ernannt wurde. *) Ueber die Geschäfte der
Bibliothekscpmmission, des Ober- imd Unterbibliothekars erschienen
in demselben Jahre ausführliche Vorschriften. (Systemat. Samml.
IV S. 479 — 499.) Gramer arbeitete für die Bibliothek unermüdlich.
Ueber die früher der Universitätsbibliothek zugewandte Schön-
bom'sche Sammlung schrieb er mit seiner schönen Sächsischen
Hand einen eigenen alphabetischen Gatalog, eben so catalogisirte
') Nitzsch's memoria Crameri ist in den von mir heratugegebenen kleinen
Schriften Cramer's, Leipzig 1837, wieder gedruckt.
99
er die philologisch - antiquarischen und die nicht unbedeutende
Sammlung juristischer Dissertationen , von denen die ehemalige
Wunderlich'sche systematisch gebunden war, femer die medici-
nischen Dissertationen, welche von Professor Lüders geordnet
waren. Gramer schrieb femer ein alphabetisches Verzeichniss
über die medicinischen, naturhistorischen und naturwissenschaft-
lichen Bücher und erleichterte dadurch die Benutzung derselben.
Nicht blos in den Bibliotheksstunden arbeitete er filr die
Bibliothek, sondern ausserdem noch in seiner Wohnung. Zur
Benutzung der Titelzettel, welche Kordes, freilich nicht immer
äusserlich sauber, theils geschrieben hatte, theils hatte schreiben
lassen, kam Gramer nicht, er starb am 23. Januar 1833. Zum
Ankauf für die Universitätsbibliothek auf der Auction der Bücher
des Verstorbenen wurden vom Könige 1000 Rbthlr. vorgeschossen
imd 250 Rbthlr. geschenkt. Der Vorschuss, welcher aus dem
Verkauf der Doubletten^ ersetzt werden sollte, ward 1846 auch
geschenkt.
Nach Gramer's Tode fiel die persönliche Hülfe, die ihm
durch Anstellung seines Sohnes gegeben war, weg. Es wurde
aber wiederholt von der Regierung auf einige Jahre Geld bewilligt
zur Haltung eines ausserordentlichen Gehülfen, der neben dem
Bibliothekar und dem ordentlichen Gehülfen die Bibliotheksarbeiten
besorgte. Die Zeit des ordentlichen Gehülfen wird am Mittwochen
und Sonnabend meist durch das Verleihen und Annehmen von
Büchern, so wie das Protokollführen der Ausleiheregister in An-
spruch genommen und kann oft an diesen Tagen nicht immer
beschafft werden. Mehrere leisteten ohne Vergütung Hülfe,
Professor J. Olshausen ordnete und schrieb mit seiner säubern
Hand einen Gatalog der orientalischen Sprachen. Von Doctor
Klose wurde der allgemeine alphabetische Gatalog durch Hülfe
der von Kordes gefertigten Titelzettel vervollständigt \md später
von Verschiedenen, nach beschaffter Nachsicht der Bücher selbst,
in's Beine geschrieben. Doctor K. G. Andresen verzeichnete die
kleinen Schriften von inländischen Gelehrten, Doctor F. A. Wilda
catalogisirte die technischen und landwirthschaftlichen Werke.
Wegen der mir geleisteten HüKe darf ich auf die Vorrede zu
S. I. II B. 3 Abth. 2 meines Verzeichnisses der Handschriften
der Kieler Universitätsbibliothek, die sich auf die Herzogthümer
100
beziehen, verweisen, und zur Vervollständigung nur bemerken,
dass P. H. Jessen, K. MüUenhoff, Ed. Volbehr und H. Volbehr
theils kurze, theils längere Zeit als Gehülfen der Bibliothek
arbeiteten.
3.
Ich darf kurz die Wohnungen unserer stillen Lehrer erwähnen.
Bis zum Jahre 1759 war die Bibliothek in dem alten Universitäts-
gebäude bei der Klosterkirche; der Regen drang in den letztem
Jahren ein, es hatte gebaut werden sollen, aber es fehlte an Geld.
Es wurden 1759 in einem Hause beim Eingang zur Klosterkirche
zwei Stuben für die Aufnahme der Bibliothek gemiethet, die nach
Vollendung des neuen üniversitätsgebäudes vor dem Schlosse im
Jahre 1 768 in dasselbe gebracht wurde. Einige Jahre später wurden
ihr mehrere Säle oben im Schlosse eine Treppe hoch nach der
Wasserseite eingeräumt. Von dem Druck der Bücher litten die
untern Räume des Schlosses und zur Sicherung wurden die dort
befindlichen Säulen verstärkt. Im Jahre 1834 wurden der Bibliothek
die untern grösseren Bäume des Schlosses, welche sie noch
jetzt hat, angewiesen. Leider sind diese nicht alle gewölbt. Im
Frühjahr 1838 ward das Kieler Schloss, dessen freie Räume Ihrer
Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelmine von Glücksburg
und deren hohem Gemahl zur Wohnung dienen sollten, restaurirt.
In der Nacht vom 15. auf den 16. März 1838 brach oben in dem
Flügel, dessen untere Räume noch jetzt die Bibliothek einnimmt,
Feuer aus. Die Decke der nicht gewölbten untern Zimmer stürzte
rasch ein, nachdem eiligst die in denselben befindlichen Bücher
ausgeräumt worden. Um die Verbreitung des Feuers zu ver-
hindern, wurde schnell die Verbindungsthür zwischen dem Zimmer,
in welchem die Decke eingestürzt war, und den Bibliothekssälen
vermauert. Weil das Feuer lange nicht beherrscht und mehrfach
die Besorgniss laut wurde, dass auch das Gewölbe einstürzen
werde, ward der grösste Theil der Bücher in das Universitäts-
gebäude gebracht. Bei diesem eiligen Flüchten leisteten Studirende,
Bürger und Militär bereitwilligst Hülfe. Das Gewölbe hielt sich,
es ward möglichst schnell interimistisch wieder überdacht, und
die Bibliothek kehrte zurück in die seit 1834 innegehabten
Räume. So wie die Regierung bereitwilligst 1834 die Kosten
101
des Umzugs von oben nach unten bewilligt hatte, gewährte sie
auch die Kosten des neuen Umzugs. Folgende Inschrift in dem
SchlossflügeL nach^dem Hafen, eine Treppe hoch, erinnert an
dieses Unglück des {J. März 1838 und den Wiederaufbau:
Hanc arcis partem
media nocte dierum XV et 3VI
m. Martii a. MDCCCXXXVIII
igne funesto consumtam
restituit Fridericus sextus
Dan. Vand. Goth. rex
dux Slesv. Holsat. Storm.
Dithm. Lauenb. Olbdenb. rel.
Opus absolutum die XXX Sept.
e. a«
Dass der jetzige Bibliotheksraum zur gehörigen Aufstellung der
Bücher nicht ausreicht, wird Jeder, der die Säle ansieht, ein-
räumen. *) Die Repositorien gehen bis zum Gewölbe, an mehreren
Stellen stehen doppelte Reihen. Dass das jetzige Universitäts-
gebäude, wenn ein neues an die Stelle tritt, mit für die Bibliothek
benutzt werde, halte ich, wie ich schon in dem Bericht über das
Jahr 1867 ausgesprochen habe, nicht für angemessen. Eine
Theilung der Bibliothek in zwei nicht so ganz nahe Gebäude,
im Schlosse imd dem jetzigen Universitätsgebäude, würde die
Benutzung sehr erschweren, die Anstellung eines grossen Personals
nöthig machen. Bekanntlich ist vor mehreren Jahren der Plan
gefasst, es solle zu dem Jahr 1865 ein neues Universitätsgebäude
gebaut werden. Der Bauplatz, welchen die Stadt auf dem Raum,
des ehemaligen Schullehrer-Seminars hinter dem früheren Gebär-
hause anbot, ward von der Majorität der Betheiligten nicht an-
genommen, obgleich der sogen. Hortus medicus, an den als Bauplatz
gedacht wurde, nicht ohne Entschädigung des Convikts zum Uni-
versitätsbau genommen werden kann. Hoffentlich wird der Plan
Sr. Majestät des hochseligen Königs Friedrich VI., ein eignes
Bibliotheksgebäude zu bauen, wieder aufgenommen. Die Bibliothek
hatte nach einer Zählung, die Doctor Vöge im Jahr 1861 vor-
*) In der Chronik der Universität IS'**/«» S. 17 ist die Nothwendigkeit eines
neuen Baues oder der Erweiterung^ des damaligen Lokals der Bibliothek dargelegt.
Vergl. die Chronik der Jahre 1866 S. 13, 1867 S. 12, 1868 S. 17.
102
nahm, unge&hr 134,070 Bände, es sind jährlich wenigstens* 2000
Bände hinzugekommen, also jetzt seit 1862 14,000 Bände. Durch
das Vermächtniss meines Freundes Doctor Blohm, der mir in
seinem Testament gestattete-, aus seiner Sammlung das für die
Universitätsbibliothek Passende auszuwählen, erhielt diese reichlich
2000 Bände. Blo^ war von der Philologie zur Medicin über-
gegangen und hatte lebhaftes Interesse an der deutschen schönen
Literatur und deren Geschichte, worin seine Sammlung viele nicht
unwichtige Werke darbot.
Die Bibliothekscommission, deren Mitglied seit 1826 der
Bibliothekar ist, besteht ausserdem aus einem Professor jeder der vier
Fakultäten. Die Allerhöchste Ernennung erfolgt auf Vorschlag des
Curators. Die Commission, welche zunächst unter der Curatel
steht, hat fllr zweckmässige Vermehrung der Bibliothek zu sorgen
und dazu namentlich Auctionen zu benutzen. Die Commission
hat von den vier Fakultäten Vorschläge über die Bücher, welche
anzuschaffen sein möchten, einzuziehen, sowie die Wünsche aller
Professoren und Docenten über die Anschaffung zu berücksichtigen.
Die Besorgung des Ankaufs geschieht allein durch den Bibliothekar.
„Während der Zeit der Vorlesungen soll die Bibliothek an allen
Werktagen zwei Stunden geöffiiet werden und zwar am Mittwochen
imd Sonnabend in zwei NachmittagsstundeD, damit in denselben
Bücher geliehen und zurückgeliefert werden, welches letztere auch
in den Ferien Statt hat. An den übrigen Tagen ist die Bibliothek
während zweier Vormittagsstunden für Diejenigen offen, welche
auf der Bibliothek excerpiren und arbeiten wollen.'' An akademische
Docenten können auch an diesen Tagen Bücher verliehen werden.
„Diese Vormittagsstunden fallen während der Ferien weg.'' *)
') Die Bibliothek ist, wenn dies auch nicht Torgeschrieben ist,' aach in den
Ferien regelmässig täglich geöffnet Statt der vorgeschriebenen zwei Nachmittags-
stunden ist die Bibliothek Mittwochen and Sonnabend von XI — II, also drei Stunden,
und an den andern Tagen von XI — ^I offen. Im Winter konnte ^an in zwei
Nachmittagsstunden auf der Bibliothek nicht immer gehörig sehen, und sind deshalb
auf Professor Both's Vorschlag die Standen verlegt worden. Um Bibliotheksarbeiten
zu besorgen, werden selbstverständlich auch andere Stunden benatzt.
103
„Für jedes verliehene Werk hat der Empfänger einen Empfangs-
schein auszustellen.*' „Angesehene Bürger und Gelehrte der Stadt
Kiel bedürfen keiner Bürgschaft."
„Es ist Keinem erlaubt^ Bücher, die er verlangt, selbst
aufzusuchen und aus den Fächern zu nehmen." „Länger als
sechs Wochen darf kein Buch verliehen werden. Zu einem
Gebrauch der Bücher auf längere Zeit ist, nach dessen Vorzeigung,*
die Erneuerung des Empfangsscheins erforderlich. Niemand darf
ein von der Bibliothek geliehenes Buch weiter verleihen. Jeder
Inhaber von Bibliotheksbüchern soll, wenn er verreisst oder die
Stadt verlässt, vorher die Zurücklieferung. derselben besorgen."
„Halbjährlich werden sechs Wochen vor Ablauf des Semesters
sämmtliche Inhaber von akademischen Bibliotheksbüchern am
schwarzen Brette und im Kieler Wochenblatt aufgefordert, die
geliehenen Bücher zurückzuliefem." Der Bibliothekar kann an
Auswärtige (nicht in Kiel Wohnende) Bücher verleihen, wenn
der Leiher einen qualificirten Bürgen in der Stadt Kiel stellt. ')
Die Vermehrung der Bibliothek erfolgt theils^ durch Ankauf
aus Buchläden, von antiquarischen Handlungen und Auctionen,
theils werden Zeitschriften von hiesigen theologischen, juristischen,
medicinischen und allgemeinen Lesezirkeln zu geringerm Preise
erstanden. Durch den 1819 begonnenen Austausch von Schriften
der Universitäten und anderer gelehrten Institute erhielt die
Bibliothek sehr werthvoUe Schriften, besonders von der Smith-
soman institution in Washington. Ich darf wegen der einzelnen
Institute, denen die Bibliothek werthvoUe Gaben verdankt, auf
meine Berichte über die Universitätsbibliothek in der Chronik
der Universität der Jahre 1866 — 1868 verweisen. Die Kieler
Universitätsschriften — Programme , Verzeichnisse der Vor-
lesungen, der Behörden und Studenten, sowie der Dissertationen
— werden seit 1854, nach dem erweiterten Muster von Tübingen,
in gleichem Formate gedruckt, und jeder Jahrgang bildet ein
Gtinzes. Unsere Gegengabe ist gering im Vergleich zu dem.
') Die neuesten Bestimmungen über die Bibliothek, aus welcher ich obige
Auszüge gemacht habe, sind gedruckt in der Systemat. Samml. der Verordnungen
B. IV S. 479 — 499. Der Bibliothekar ist, nach dem Tode des Oberbibliothekars
Gramer, auf diese Anordnungen vom Jahre 1826 verwiesen worden.
104
was uns mehrere gelehrte Gresellschaften gutigst zuwenden. Die
Dmckschriflten-Commission, zu welcher der Bibliothekar gehört,
hat sich bestrebt, die Verbindungen zu erhalten und neue anzu-
knüpfen. Yon Sr. Majestät und den Königlichen Ministerien sind
der Bibliothek in den letztem Jahren werthyolle Geschenke ge-
sandt worden. Yon Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Prinzen Napoleon
•erhielten wir d^e Correspondenz Napoleon I., von dem Grossherzog
von Oldenburg die Landtagsverhandlungen und die Druckschriften
des Oldenburgischen statistischen Bureaus.
Die hiesige Forstlehranstalt hatte durch Beiträge der Eleven
eine forstwirthschaftliche Bibliothek gesammelt, we^ ^^e in. der
jetzigen Baumschule in dem Lokal, welches auch zum Unterricht
der Eleven benutzt wurde, aufgestellt war. Die Büchersammlung
war nach Professor ^iemann^s Plan — er und Beimer waren die
Hauptlehrer der Anstalt — angelegt und fortgeführt. Als im Jahr
1835 diese Bibliothek nach Kopenhagen gebracht werden sollte,
bemühte '^'oh das Königl. Forst- s Jagdamt in Plön vergebens
die Sammlung mit der Kieler Universitätsbibliothek zu vereinigen.
A mehreren Privaten hat die Bibliothek früher und in den
letzteren Jahren werthvolle Gaben erhalten. Mein Freund, der
Kammerherr Carl von Wamstedt, vermachte der Bibliothek
mehrere auf Schleswig, Holstein und Lauenburg sich beziehende
H!and- und Druckschrifiken, Begierungsrath von Bösen schenkte
vor seinem Weggang nach Schleswig mehrere statistische Hand-
schriften aus dem Nachlass seines Vaters. Die beiden Doctoren
Heseler in Lütjenburg schenkten in diesem Jahr eine Beihe von
Büchern. Die Doctorin Steindorff^ geb. Callisen, gab der Bibliothek,
dem Beispiele ihres Vaters folgend, mit Zustimmung ihrer Söhne,
eine Beihe medicinischer Werke, Fräulein Fanny Hansen schenkte
mehrere Druckschrifiken aus dem Nachlass ihres Vaters, so wie
Frau von Cronstem zwei botanische Werke aus dem Nachlass
ihres verstorbenen Bruders. Gedenken darf ich noch der Geschenke
aus dem literarischen Nachlass meines Freimdes Doctor J. W. Graye,
Verfeussers des Carteggio inedito d'artisti, so wie, dass der Präsident
der geographischen Gesellschaft*) in Florenz, Christof. Negri,
und Doctor C. F. A. Ohlsen in Florenz mehrere Schriften schenkten.
■} Vergl. Ausland 1869. Nr. 14. S. 336
105
5.
Die Universitätsbibliothek wird rücksichtlich der Studirenden
am meisten von Philologen imd Theologen benutzt. Im Januar
1867 wurden 296, im Januar 1868 424, im Mai 1867 513, im
Mai 1868 625 Leihzettel ausgestellt. Das Lesezimmer wird wenig
besucht, da nach hiesiger Sitte die Meisten die Bücher lieber zu
Hause brauchen wollen.
XV.
Institute der Universität.
Die drei hier bestehenden Seminare sind schon XIII
erwähnt worden.
1) Das von dem Professor G. H. Weber *) im Jahre 1788
„durch rühmlichen Gemeingeist und seltenen Eifer zu Stande
gebrachte Krankenhaus'' *) ward nach Königlichem Rescript vom
12. Mai 1802 (Systemat. Samml. IV S. 508—510) der Universität
übergeben, so wie 1811, als Professor Brandis nach Kopenhagen
gegangen war, das in dem angekauften Brandis'schen Hause in
der Flämischen Strasse errichtete^ Friedrichs - Hospital (L c. p.
508 - 510). Seit 1833 war dasselbe nur für Chirurgisch-Kranke
*) Professor Georg Heinrich Weber hat über die von ihm gestiftete Kranken-
anstalt Nachricht gegeben in seinen dreizehn Berichten vom Jahr 1785 bis 1804.
Anfangs bezweckte Weber ein klinisches Institat zam Besten der Armen, er ver-
einigte sich mit der Gesellschaft freiwilliger Armenfreande and mit dem Apotheker
Christiani, welcher die Arzneien billig lieferte. Ilurch freiwillige Beiträge ward es
möglich, ein Haas zu kaufen und zur Krankenanstalt einzurichten. Se. DurchlancHt
der Herzog von Holstein-Oldenburg schenkte 1787 Tausend Rthlr., der Verwalter
Neddermejer sicherte 1787 der Anstalt drei Tausend Rthlr., die 1790 nach seinem
Tode gezahlt wurden. Die Gräfin zn Rantzau-OppendorfT vermachte 1792 fünfzehn
Hundert Rthlr. Der Kronprinz schenkte jährlich ein Hundert Rthlr., der König
1798 fünf Hundert Rthlr., der Curator der Universität gab einen jährlichen Beitrag
von ein Hundert Rthlr., Kammerherr von Gössel schenkte 1799 zwei Tausend Rthlr.,
die Ritterschaft gab 1801 fünf Hundert Rthlr., die nicht zum Corps gehörenden
Besitzer adliger Güter drei Hundert und fünfzig. Der Kaufpreis des Krankenhauses
ward bezahlt nnd ein Kapital zurückgelegt Es war die Zeit der Humanität.
106
bestimmt. ')' Für die Hebammenanstalt, welche 1805 in dem
Conviktgebäude auf dem Klosterkirchhof war, ward 1811 in der
Pleethörn ein Haus mit Garten eingerichtet. Im Jahre 1854
wurde von dem Ministerium der Bau neuer akademischer Heil-
anstalten beabsichtigt. Der Plan ward später nach manchen Ver-
handlungen ausgeführt. Im Jahre 1862 wurden die Anstalten:
das medicinisch- chirurgische Krankenhaus, die Heb-
ammenlehr- und Gebäranstalt, so wie die Wohnung flir
den Direktor der letzteren bezogen. Später wurden auch filr die
Vorsteher der medicinischen und chirurgischen Klinik eigene
Wohnhäuser gebaut. In der Nähe dieser Anstalten, auf der
Feldmark der jetzt mit der Stadt vereinigten Brunswyk, ward
1862 auch ein Pocken- und ein Leichenhaus erbaut. Das Gebäude
der alten Hebammenanstalt in der Pleethörn ward verkauft. Vergl.
Chronik der Universität 1862 S. 12—26. Für Augenklinik
ward im Jahre 1868 ein Haus in der Nähe der Heilsanstalten
gemiethet. Chronik der Universität 1868 S. 34. 39.
Der Apotheker Schübeier in Kellinghusen vermachte nach
dem Amtsblatt für die Herzogthümer 1850 Stück 19 Nr. 68 der
Kieler Universität ein Kapital von 20,000 ^ Cour, flir inländische
Pharmaceuten zur Unterstützung in ihren Studien. Die Statt-
halterschaft bestätigte das 1. c. abgedruckte Regulativ, nach
welchem zwei in den Herzogthümem gebomen, wie auch solchen
in Dänemark gebomen Pharmaceuten, die in den Herzogthümem
conditionirt haben oder conditioniren, nach bestandener Prüfung
bei dem SanitätscoUegio , ein Stipendium verliehen werde für
weitere Ausbildung auf der Universität Kiel, nach Umständen
auch zu einer wissenschaftlichen Keise. Nach eingeholter höherer
Genehmigimg können Abänderungen des Regulativs getroffen
werden.
In dem Budget des Herzogthums Holstein vom 1. April
1865 — 66 S. 105 heisst es: Die medicinische Abtheilung besitzt
ausserdem von dem im Jahr 1858 verstorbenen Justizrath Sohübeler
eine Schenkung von 20,000 ^, deren Zinsen zu Lehr- und Heil-
zwecken zu verwenden sind. Auf S. 98 heisst es : Ausserdem
besitzt die Universität das Schübeler'sche Legat von reichlich
»J Chronolog. Saniml. 1888 1. Ocrober Nr. 92, 1840 21. Dccember Nr. 189.
107
20,000 ^, dessen Zinsen (800 ^) von dem Direktor des akade-
mischen Krankenhauses auf Vorschlag event. mit Genehmigung
des SanitätscoUegiums zu verwenden sind. Ebenso lautet das
Budget des Herzogthums Holstein für das Finanzjahr vom
1. April 1866— 67 S. 144 und S. 153. Schübeier hat nach der
Chronik der Universität 1855 S. 54 und Paulsen Stipendien S.
155. 156 zwei Anordnungen gemacht: 1) 20,000 ^ zum Besten
des akademischen Krankenhauses bestimmt, imd 2) 20,000^ zu
Stipendien für Pharmaceuten. Diese zweite Anordnung wird
später dahin geändert sein, dass diese 20,000 ^ zum künftigen
Bau eines chemischen Laboratorii belegt sind.
Das physiologische Laboratorium, welches 1853 auf
den Antrag des Professor Panum angeordnet wurde, war mehrere
Jahre in einem gemietheten Lokal, ward 1863 in das alte ver-
lassene Krankenhaus in der Prüne am botanischen Grarten verlegt. ')
Bis Professor Panum 1853 für die Physiologie berufen wurde,
hatte Professor Behn neben der Anatomie und Zoologie auch
dieses Fach.
Die Anatomie war bis zum Jahre 1839 in dem 1768
gebauten Universitätsgebäude, welches so Vieles enthalten hatte.
Es ward in dem genannten Jahr ein Gebäude mit Garten, der
sogen. Warleberger Hof, in der Dänischen Strasse für das natur-
historische Museum und die Anatomie zu dem Preise von 14,000
Bthlr. Cour, gekauft xmd in demselben auch dem Vorsteher beider
Institute gegen Entschädigung eine Wohnung eingeräumt.
Ln Jahre 1855 wurden aus dem Extraordinario der Uni-
versität 150 Bbthlr« zu einer pharmacognostischen Sammlung
bewiUigt. Chronik der Universität 1855 S. 36. 37, 1857 S. 33.
Die Kieler Universität hatte durch Professor Fabricius
Bemühung mehrere Mineralien aus Norwegen erhalten. Doctor
Zipser hatte dem Könige mit seinem 1817 erschienenen minera-
logischen Handbuch von Ungarn einige Kisten ungarischer Mine-
ralien geschenkt, welche Se. Majestät der hiesigen Universität
zuwandte. • Dazu kamen später mehrere Geschenke von Privaten.
*) Chronik der Universitafc 1854 S. 80. 31, 1866 S. 80. 81, 1862 S. 10—12,
1868 S. 19. Der Food ist nach Bericht des Professor Hensen von 480 auf 1100
Thlr. erhöht.
108
Die hinterlassene Mineralien - Sammlung des Kieler Professors
Wiedemann ') liess König Christian VIII., der für die I^- ^tttr-
wissenschaften grosses Interesse bethätigte, 1841 für die Kieler
Universität ankaufen» Die Sammlung ward in das 1839 filr die
Anatomie und das naturhistorische Museum gekaufte Gebäude
aufgenommen. Wiedemann hatte neben seiner Professur der
Geburtshülfe über Mineralogie und Geologie Vorlesungen ge-
halten. 2) Der König schenkte öpäter eine Anzahl Nordisclier
Mineralien, liess 1847 die Sammlung des Kieler Professors Chr.
Heinrich Pfaff für 500 Rthlr. (600 Thlr. Pr.) kaufen. Für die
elfte Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe, die ina.
September 1847 in Kiel gehalten wurde, hatte Doctor L. Meyn
auf Kosten der Besitzer adeliger Güter eine vaterländische Samm-
lung von Mineralien beschafft und im üniversitätsgebäude aus-
gestellt, sie ward nachher der Universität geschenkt. Alle der
Universität gehörenden Mineralien waren 1846 in einigen Zimmern
des dem Universitätsgebäude nahen Schiff 'sehen Hause, 1848
wurden dieselben in die obere Etage des Nebengebäudes zum
Schloss gebracht.
Im Jahre 1854 ward für das mineralogische Museum
und das physikalische Institut ein geräumiges Gebäude in der
Küterstrasse gekauft und zur Aufuahme beider Institute, die bis
1 868, bis zur Ernennung des Professors Zirkel für die Mineralogie,
einen Vorsteher, Professor Karsten, dem eine Wohnung in diesenoi
Gebäude eingeräumt wurde, hatten, eingerichtet. ®) Letzterer war
1848 als Professor der Physik und Mineralogie berufen worden.
Nach Professor Behn's Abgang wurden im Jahre 1868 die beiden
') Wiedemann starb am 31. Decbr. 1840, Nitzsch's memoria Wiedemanni
erschien 1841.
') Lebenserinnerungen Chr. H. PfaflTs mit Nitzch's memoria Pfaffii von mir
1854 herausgegeben 276 und 278. Pfafflas über Physik, Chemie und Physiologe
1845 ward er ron dem Halten von Vorlesungen entbunden. Die Chemie übernahm
1846 Professor Himly.
») Chronik der Universität 1864 S. 86—38, 1866 S. 43, 1866 S. 36 und
37, und Professor Earsten's Anlage 1 zur Chronik 1866 über das physikalische
Institut und die mineralogische Samml., Chronik 1868 S. 89. Nach der Chronik
von 1864 S. 38 wurde 1811 PfaflTs Sammlung physikalischer Instrumente für
2000 Rthlr. Cour, angekauft.
109
Fächer der Anatomie und Zoologie, welclie er, nachdem die
Physiologie an Professor Panum übertragen war, behalten hatte,
getrennt, erstere ward Professor Kupffei;, die zweite Professor
K. Möbius übertragen. Die Universität hat nun in dem 1839
gekauften Gebäude die Anatomie imd ein zoologisch-zootomisches
Museum. Das letztere ist auch dem Publikum zugänglich gemacht
worden.
Das chemische Laboratorium, welches Professor Pfaff's
Thätigkeit seine Entstehung verdankt, ist in dem Nebengebäude
des Schlosses (Küchen- und Waschgebäude) ^ welches Pfaff zur
Wohnung und zu physikalisch -chemischen Arbeiten überlassen
war. Dieser lobt in den Kieler Beiträgen B. 1 Schleswig 1820
S. 342 das Kieler Laboratorium sehr, er setzt es den am besten
ausgerüsteten an die Seite. Ein Theil des zu dem Gebäude
gehörenden Gartens ward 1856 dem 1843 entstandenen Kunst-
verein zum Bau der Kunsthalle überlassen» Berichte dieses
Vereins sind Anhänge zur Chronik der Universität 1855 und 1856.
Der botanische Garten ^ Mfinz- und Kunstsammlung.
Nach der ersten Visitation der Universität im Jahre 1668
ward von der Regierung an einen botanischen Garten fiir die
errichtete Universität gedacht. Ein ausführliches Herzogliches
Rescript vom 21. October 1669 bestimmt, dass der vierte Theil
des Herzoglichen Gartens beim Schlosse dem Professor der Botanik
J. D. Major eingeräumt werde. Ob dieses Rescript wirklich zur
Ausführung gekommen ist, lässt sich wohl nicht ermitteln. Später
hatte die Universität einen hortus medicus in der Nähe der Uni-
versitätsgebäude bei der Klosterkirche. Dieser Garten war jedoch
eine Zeitlang vermiethet, ward aber 1727 an den Rathsapotheker
Christiani überlassen, welcher gegen jährliche Zahlung an ihn von
10 Rthlr. die Verpflichtung übernahm, den Platz zuin medicinischen
Garten einzurichten. Diese Verpflichtung sollte übergehen auf die
spätem Besitzer der Rathsapotheke. Im Fall die Regierung das Ver-
hältniss aufhöbe, sollten dem Apotheker 200 Rthlr. gezahlt werden.
Als 1802 ein botanischer Garten bei dem Weber'schen Krankenhause
eingerichtet wurde , hörte die Zahlimg von 10 Rthlr. jährlich an
den Rathsapotheker auf, aber diese Apotheke blieb im Genuss des
110
Gartens. Das historische Verhältniss war wohl vergessen, aber
nach Aufklärung der Sache ward 1855 der Garten gegen die
Erlegung von 200B,thlm und einer billigen Entschädigung wegen
der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten der Universität
übergeben, welche ihn verpachtet hat. ' ) Nach dem Budget Hol-
steins pro 18jf S. 145 bezieht die Universität an Miethe des
horti medici 300 # oder 120 Thlr.
Im Jahre 1868 ward von der Regierung an die Universität
das Herbarium des Doctor Lucä geschenkt, dieser hatte seine
reichhaltige Sammlung von 40,000 Species einer vaterländischen
Universität bestimmt.*)
Der Münz- nnd Kunstsammlung ist die ehemalige
Schlosskirche, welche nach dem 1838 erfolgten Brande des nach
dem Hafen liegenden Schlossflügels nicht wieder zur Kirche ein-
gerichtet wurde, eingeräumt worden. Die Münzsammlung befindet
sich in einem der ungewölbten Bibliothekszimmer. Der Vorsteher
beider Sammlungen ist Professor Forchhammer. •)
Museum yaterlSndüieher Alterthttmer.
Die Schleswig - Holstein - Lauenburgische Gesellschaft
für die Sammlimg und Erhaltung vaterländischer Alterthümer.
Diese Gesellschaft ward 1834 auf Aufforderung des Ober-
landweg-Inspectors Kammerherm P» von Wamstedt gestiftet
Der König bestätigte am 27. Mai 1834 ihre Statuten. Die Samm-
lung soll darnach als Pertinenz der Kieler Universitätsbibliothek
angesehen werden, ihr ward am 15. November 1834 im Neben-
gebäude des Appellationsgerichts von dem Könige ein Lokal
eingeräumt. Nach den Statuten soll einer der in Kiel wohnenden
Vorstandsmitglieder das Vorzeigen der Sammlung besorgen.
Mehrere Jahre haben Professor Flor, Müllenhoffi, Groth und
Handelmann diese Mühe übernommen. Letzterer, der seit
mehreren Jahren die jährlichen Berichte über dieses Museum
verfasste, ward am 10. Novbr. 1866 zum Oonservator der vater-
1) Chronik der Universität 1854 S. 35 und 1856 S. 24—27.
>) Chrotiik 1868 S. 12.
*) Chronik der Universität 1854 S. 82,
111
ländischeu Alterthümer mit der Yerpflichtung ernannt, an der
Universität Vorlesungen über vaterländische Geschichte zu halten.
Verordnungsblatt für Schleswig - Holstein 1860 Octbr. bis Decbr.
S. 8 und Chronik der Universität 1866 S. 42. Die Flensburger
Sammlung von Alterthümem, welche 1864 geflüchtet wurde, ist
im Jahre 1868 durch die Bemühung des Königlichen Ministerii
und des Königlichen Oberpräsidii in 24 Kisten nach Kiel gebracht
worden. Chronik 1868 S. 42.
Anhang.
Die peenniftren YerhSltnisse der Institate.
Nach den Anlagen des Staatshaushalts-Etat für 1868 B. 3
Nr. 6 Etat S. 76 erhalten Zuschuss aus Staatsfonds:
1
2
3
4
Bibliothek 4306 Thlr. 12 Sgr.
Botanischer Garten 1418 ^ — „
Homiletisches Seminar 166 ^ 20 ^
Anatomie 1350 ^ — ^
5) Zoologisch-zootomische Sammlung 1200 „ — ^
6; Physikalisch-mineralog. Sammlimg 1400 ^ — „
7) Chemischer Apparat 1 100 „ — ^
8) Physiologisches Institut 1100 „ — ^
9) Münz- und Kunstsammlung 225 „ — ^
10) Pharmakognostische Sammlung ... 30 ^ — ^ .
11) Pathologisches Institut . . . # 160 „ — ^
12) Museum vaterländischer Alterthümer 600 ^ — „
13) Philologisches Seminar 40 ^ — ^
14) Akademische Heilanstalten und Heb-
ammen-Lehrinstitute 12910 „ — „
Diese Summen- Angaben an Zuschüssen aus Staatsfonds stimmen
nicht alle mit dem Budget des Herzogthums Holstein für das Finanz-
jahr vom 1. April 1866—67, welches mit dem Verordnungsblatt ge-
drucktwurde, überein.*) Wegen der Bibliothek darf ich auf S.97 oben
verweisen. 3) Das homiletische Seminar erhält darnach (S. 149)
einen Zuschuss von 150 Thlr., es hat an Zinsen zweier Capitalien
') Aach die aaf S. 80 der Anlagen angegebenen Einnalimen von Berech-
tigungen, Zinsen n. 8. w. geben keine Uebereinstimmang mit Obigem.
112
4^ ^ 4 /? oder 16 Thlr. 27 Sgr. 4) Die Anatomie erhält 2604 ^
4V« /?, 5) das zoologische Museum 2000 # 2 ß^ 6) die physikalisch-
mineralogische Sammlung 2789 ^ 1 1 V2 ß^ 7) der chemische Apparat
2395 ^ 3V« /J, 8) das physiologische Institut 1200 #, 12) das
Museum vaterländischer Alterthümer fehlt in dem Budget^ die
in den Anlagen genannten 600 Thlr. sind wohl die fiir den Con-
servator ausgesetzte Summe. 13) Das philologische Seminar fehlt
in dem Budget, die in den Anlagen genannten 40 Thlr. werden
die zur Bibliothek dieses Seminars bewilligten Summen sein.
14) Für die akademischen Heilanstalten imd Hebammenanstalt
sind in dem Budget 19,000 Thlr. angegeben und ausserdem als
eigenes Yermögen der medicinischen Abtheilung ein Capital von
26,775 ^, der Hebammen- und Gebäranstalt ein Capital von
21,562 ^ 8 fi. Die medicinische Abtheüung hat femer nach dem
genannten Budget die Zinsen des Schübeler^schen Legats von
20,000 ^. Die Zinsen dieses Capitals sollen zu Lehr- und Heil-
zwecken verwandt werden. Nr. 2, 9, 10 und 11 sind in beiden
Angaben gleich. Die Einnahm^s des physiologischen Listituts ist,
wie schon oben S. 107 in der Anmerkung bemerkt wurde, 1868,
also nach dem erwähnten Budget, zu 1100 Thb. erhöht.
XVI.
Stipendien filr Studirende.
1) Im Allgemeinen.
üeber die im Herzogthum Schleswig und die im Herzogthum
Holstein vorhandenen Stipendien für Studirende enthalten die
neuen Provinzialberichte Jahrg. 1 1811 S. 181—190 440-447
Verzeichnisse, in denen der Betrag jedes Stipendü, die CoUatoren
oder Administratoren angegeben sind. Die Verfligungen vom
8. August 1775 und 25. August 1810 (Systemat. Samml. B. 4
567. 568. 583) bestimmten, dass dem akademischen Consistorio
Nachricht gegeben werden solle über die Verleihung der Stipendien.
Die Pundationsacten sollten nach der Vorschrift von 1810 einge-
zogen werden. Die in den Provinzialberichten von 1811 enthaltenen
113
Nachrichten beruhen auf amtlichen Mittheilungen und sind, dem
Wesen nach, die dem akademischen Consistorio zugesandten
Berichte über die 1810 verliehenen Stipendien. Auch in spätem
Jahren sind dem akademischen Consistorio über die Verleihung
von Stipendien Mittheilungen gemacht worden, was für die Ver-
leihung des Convikts nach der Verordnung vom 23. Juli 1790
und 13. December 1796 imd für das Creditiren der Honorare an
Unbemittelte einflussreich ist. Im Jahre 1823 gab S. P. (Seestem
Pauly), damals Obergerichtsrath in Glückstadt, einen akten-
mässigen Bericht über die in Holstein vorhandenen Stipendien
für Studirende, Schleswig 1823. In der Chronik der Universität
Kiel 1855 habe ich S. 45—57 eine Uebersicht der Stipendien in
beiden Herzogthümem gegeben, und namentlich Seestem Pauly 's
Bericht zu ergänzen gesucht. Doctor Paulsen's Schrift: die
Stipendien in den Herzogthümem Schleswig, Holstein und
Lauenburg erschien Schleswig 1863. Die am 19. October 1867
eingeführte Vorschrift (Verordnungsblatt für Schleswig - Holstein
S. 1369), „dass öffentliche Stipendien für Studirende, worin immer
sie bestehen mögen, ob sie Königlich oder von Commünen oder
anderen Corporationen abhängen, nur an solche Studirende conferirt
werden, welche das Zeugniss der Reife besitzen", kann auf mehrere
Stipendien der Herzogthümer nicht wdhl angewandt werden, weil
sie nicht öffentliche Beneflcien sind. Auch heisst es 1. c. S. 1369
nach den oben angeführten Worten: „Privat- oder Familien-
Stiftungen können hierdurch nicht beschränkt werden.'^ Im Jahr
1778 am 2. Januar *) ward verfügt, dass bei der Wahl der Stipen-
diaten auf ihre in den Schulen oder im Privatunterricht erlangte
Geschicklichkeit Rücksicht genommen und das Beneficium Nie-
manden ertheilt werden solle, der nicht vorher geprüft und zur
Akademie gehörig vorbereitet befunden worden, und dass den
Stipendiaten anzudeuten sei, dass sie, bei entdecktem Unfleiss
auf der Universität, als wesfalls die Administratoren der Stipendien,
sich nach Beschafienheit der Umstände selbst bei den akademischen
Lehrern zu erkundigen verbunden sind, ihr Stipendium gewiss
wieder verlieren sollen. Diese Verfügung ist wohl nicht immer zur
Anwendung gebracht worden. Nach einem in den leges studiosis
>) Sjstemat. Samml. IV S. 595,
8
114
eta Kiliae 1869 S* 7 abgedrucktem Rescript vom 17. August 1867
haben sich in jedem Semester alle Studirende, welche ein aka-
demisches Beneficium gemessen, vor der 1861 vom Consistorio
gewählten Stipendien- Commission an einem von dieser bestimmten
Tage zu stellen und ein Verzeichniss der im laufenden Semester
bezogenen akademischen und nicht akademischen Stipendien mit
Angabe der Höhe und Dauer der Geldbezüge zu übergeben.
Wer ohne dringende Gründe, deren Beurtheilung der Stipendien-
Cemmission obliegt, fehlt und die Meldung nicht binnen den
nächsten drei Tagen nachholt, verliert die akademischen Beneficien.
2) Wer sich um ein von dem Consistorium oder einer
Fakultät zu verleihendes Beneficium bewirbt, hat in seinem Ge-
suche eine genaue Angabe über aUe Stipendien, die er seither
genoss oder noch geniesst, zu machen.
Bewerbungen ohne diese Angaben bleiben unberücksichtigt.
Ausgenommen bleiben hiervon die Bewerbungen um die ordentliche
Mitgliedschaft des philologischen Seminars und um das Schassianum.
3) Ergiebt sich, dass bei der Meldung oder bei einer Be-
werbung falsche Angaben gemacht wurden, so tritt die Strafe der
Relegation ein.
Auf alle einzelnen Stipendien hier einzugehen, würde nicht
angemessen sein, ich darf deshalb auf Paulsen's Schrift verweisen,
dieselbe würde viel verdienstlicher sein, wenn der Verfasser an-
gegeben hätte, wo die von ihm theils abgedruckten, theils benutzten
Urkunden über die Stipendien zu finden seien. Auf seine in der
Vorrede S. VIII geäusserte Ansicht über den Einfluss des Con-
viktexamens auf die Verleihung von andern Stipendien als das
Convikt, werde ich später eingehen. Ich will nur die vom aka-
demischen Consistorio und einer der Fakultäten zu verleihenden
Stipendien, zu denen auch das Knickbein'sche von Paulsen noch
nicht besprochene gehört, darlegen. Für die akademischen
Stipendien sind zum Theil neuere Anordnungen erlassen worden.
Wenn in der Chronik der Universität 1868 S. 8 angenommen
sein sollte, dass nur das Conviktstipendium durch das Studium
auf der Kieler Universität bedingt ist, so dürfte dies ein Irrthum
sein Für das philologische, das Schassianum, das Bichardrsche,
Oldenburgische, Kamla'sche, Knickbein'sche und von Qualen'sche
Stipendium gilt dasselbe.
115
2) Stipendien für Stndirendei so weit sie vom akademiscben
Consistorio oder einer der Fakultäten Terliehen werden.
a) Convikt*
Zur Geschichte des Convikts geben Materialien die mehr-
fach veränderten leges mensae gratnitae, mehrere Handschriften
der Kieler Universitäts-Bibliothek (Verzeichniss B* 1 S» 279 bis
284, B. 2 S. 253 - 256, B. 3 S. 536 ), das Statutenbuch der Kieler
Universität imd von 1775 an die halbjährlichen Berichte der
philosophischen Fakultät über das Conviktexamen. Eine allge-
meine historische Darstellung gab Niemann in seinen Neben-
stunden, Altena 1823, S» 211—240, so wie ich in der Chronik
der Kieler Universität für 1854 S. 41— 44. Einzelnes findet sich
femer in dem Archiv der Schleswig - Holstein - Lauenburgischen
Gesellschaft B» 1 S. 339-340 und 369 über die Stiftung, in den
neuen Schleswig - Holsteinischen Provinzialberichten 1813 S. 65
bis 75 : „Uebersicht der von der philosophischen Fakultät in Kiel
vom Jahre 1801 bis Michaelis 1812 examinirten Studirenden, die
sich um akademische Beneficien beworben haben, nebst verschie-
denen daraus hervorgehenden Bemerkimgen»'' Darauf bezieht sich
Struve's, Direktor des Altonaischen G-ymnasii, Sendschreiben an
Professor Müller in Kiel, Altona 1813, so wie des Conrektors
Schumacher in Schleswig: Worte, veranlasst durch die von
Professor Müller mitgetheilte Uebersicht in den Provinzialberichten
18 J 3 S* 312-322, und MüUer's Erklärung gegen Struve daselbst
S*. 717-739. Auf der 1566 gegründeten Bordesholmer Schule
hatten 36 Schüler auf Herzogliche Kosten einen freien Tisch, und
die abgegangenen Alumnen wurden, wie schon S. 4 erwähnt, auf
der Universität, namentlich in Bestock, mit Stipendien unterstützt»
Der Universität Kiel wurden bei ihrer Errichtung die Einkünfte
aus Bordesholm zugewiesen» Der Herzog errichtete in Kiel ein
ducale convictorium für 48 Studirende, zu deren Unterhaltung,
wie es in dem Y eranlassungsentwurf *), warumb Christian Albredit
') Chronik der Universität von 1854 S. 11 — 19. Nordstrand ist wohl aus
Irthum genannt. In der Quästurinstruction von 1783 | 2 stehen Pellworm und
Hasam als contribuirend.
116
aus der Bordesholmer Schule eine Akademie gestiftet 3. April 16G7,
heisst, Eiderstedt 600 Rthlr., Norder-Dithmarsclien 500 Rthlr.,
Tondem öOORthln, Nordstrand 60 Rthlr. auf Michaelis freiwillig
hergehen» Schon 1664 verhandelte der Herzog Christian Alhrecht
mit Norderdithmarschen wegen eines Beitrages zur Communität
und erklärte am 1. Decemher 1665, dass „wegen der von dieser
Landschaft versprochenen 500 Rthlr. zwölf Norderdithmarscher
für allen andern, gegen Erlegung der verordneten Zuhusse, die
Speisung gemessen, imd im Fall dieser Tisch ahgestellt werden
mögte, die Landschaft von der Zahlung der eingewilligten 500
Rthlr* gänzlich hefreit sein sollte.'' (Niemann, 1. c. S. 228 — 231
und Statut 1 395. 448.) Bedingung fllr den Genuss des Convikts,
für welches ein Oekonom ^) und Inspektoren hestellt wurden, war
ein Aufiiahmeexamen. Der Examinirte ward in ein hesonderes
Alhum eingetragen, und erhielt das Recht, drei Jahre an einem
der vier Tische des Convikts zu Mittag, um elf, und zu Abend,
um sechs Uhr, zu essen. Wöchentlich erhielt der Oekonom aus
der Conviktkasse für jeden Alumnus 1 ^ 12 ^, der Studireude
musste wöchentlich 12 fi zulegen, wenn ihm nicht ausnahmsweise
ein ganz freier Tisch bewilligt war. Diejenigen, welche das
Bordesholmische Stipendium genossen, waren von der Zulage
befreit, so wie, nach Rescript vom 3. Februar 1748, auch die
Norderdithmarscher inter gratuitos aufzunehmen.*) Nach einem
Rescript vom 6. Juni 1697 (S. H. 175 A 513; soll ein Studirender,
der in der Musik erfahren, einen locus gratuitus im Oonvikt haben,
Unter mehreren Concurrenten des Convikts sollen indigenae den
exteris vorgehen, und unter den ersteren die aus den zur Convikt-
kasse contribuirenden Landschaften Stammenden den Vorzug vor
den übrigen haben. Das Aufiiahmeexamen ward nach dem Regle-
ment vom 27. Januar 1707 g§ XI und XII von dem General-
superintendenten in Schleswig abgehalten. Nur Unbemittelten
sollte nach § XIII das Convikt bewilligt werden. Alle halbe
Jahr sollen femer die Conviktoristen von der ganzen theologischen
Fakultät, mit Zuziehimg der philosophischen und, wenn einige
juris oder medicinae studiosi vorhanden, auch der decanorum
>) Handschritt S. H. 179 A BI. 38 b. 39. 42. 46. Statut. I 173. 201.
^) Niemann I. c. S. 239—240.
117
übriger Fakultäten, examinirt werden. Wer in der Prüfung nicht
gehörig besteht, kann nach Befinden bestraft oder gar ex beneficio
excludirt werden» Die Alumnen waren auch befreit von den
kleinen Zahlungen von 4 oder 6 /? an die Pedellen, welche die
übrigen studiosi entrichten mussten. (Statut. I 86» 112.) Im
Jahre 1709 ward die Essenszeit zu 12 Uhr gesetzt. (Statute 1 5760
Der Herzogliche Präsident Kielmann hatte in seinem
Testament ein Legat zum Besten des Convikts angeordnet»
Haue erzählt in seiner zehnjährigen (Glückseligkeit der Oimbrischen
Musen, Kiel 1772 S. 27 und 88, das Testament sei aufgefunden,
aber der Prozess gegen die Erben sei nicht beendigt. Das Legat
betrug 10,000 Rthlr» Der Streit kam nach Wetzlar und ward
am 26* Oktober 1773 durch einen Vergleich geschlichtet Die
Universität gab ihre Ansprüche gegen Zahlung von 5500 ßthlr«
auf, von dieser Summe wurden 1400 Rthlr. an die Erben des
Consulenten der Universität, Saldem, bezahlt, 3000 Rthln sollten
zinsbar belegt werden zu zwei neuen Conviktstellen, llOORthlr.
sollten belegt und die Zinsen Kieler Studirenden als Stipendium
gegeben werden, wie das Schassische Stipendium. *; Li der Li-
struction für den Quästor der Universität vom 17. Septbr. 1783
(Systemat. Samml. B* 4 S*412; werden Kielmannseggische dem
Convikt gehörende Oapitalien ohne Summenangabe genannt*
Als die Uneinigkeit der beiden regierenden Landesherren
zur Occupation des Herzoglich Schleswigschen Antheils führte,
cessirten die Zahlungen aus den Schleswigschen Distrikten»
(Statut. I 362 und 450.) Im Jahre 1726 ward die Zahl der
Conviktstellen auf 26 reducirt, die Zulage von 16 ß auf 24 ß
erhöht (S. H. 173 A S. 491. 492.) 1735 war die Zahl der
Alumnen 18, imd der Grenuss auf zwei Jahre beschränkt. (Statut,
I 443.)
Nach erfolgter Einigung der beiden regierenden Häuser
erklärte ein grossfürstliches ßescript vom 26. Januar 1768 (Statut.
I 547) : ^Wir lassen Euch hierdurch unverhalten sein, was massen
zur Aufiiahme unserer hiesigen Universität in Zukunft eine grössere
Anzahl Freitische im Convictorio für die hieselbst Studirenden
*) Ratjen, Beitrag zur Geschichte der Kieler Uniyersität, Kiel 1859, S. 35 — 39.
118
erriclitet, und zu solchem Behuf von Anfang dieses Jahres eine
Summe von 1100 ßthlr^, welche ehe dessen vor denen Troubles
aus dem Amte Tondem und denen Landschaften Eiderstedt und
Nordstrand (Pelwom) dazu bestimmt gewesen, an die jedesmaligen
deputatos fisci unserer Universität haar ausgezahlet, und damit
nächsthin alle Jahr im Umschlag ununterbrochen fortgefahren
werden solle/' Von der Beitragssumme der Schleswigschen
Landschaften sollten zwei neue Tische, jeder zu zwölf Personen,
vorzüglich für Studiosen aus diesen Landschaften, errichtet werden.
Vier Alumnen sollten ganz freien Tisch haben, die übrigen wöchent-
lich zwölf Schillinge zahlen. (Eescript vom 1. März 1768 Statut.
I 554.) An die Stelle der deputati fisci trat später der Quästor
der Universität» (Statut. 1. 658,) Die alten Tische wurden auf
zehn Personen reducirt, von denen acht wöchentlich zwölf Schillinge
zulegen sollten. Die Zahl der Conviktoristen war also vier und
dreissig, zehn an dem alten Tisch und zweimal zwölf an den neuen«
Nach dem loges mensae gratuitae von 1768 sollen die Dürftigen,
wenn sie es wünschen, frei sein von dem Einschreibegeld in das
album alumnorum» Nach den leges von 1790 betrug das Ein-
schreibegeld einen ßthln Durch Verfügung vom 19. Juli 1775
(Statute II 95) ward der Abendtisch, so wie der von den Studi-
renden zu zahlende Zuschuss aufgehoben, der Oekonom soll jährlich
für jeden Alumnen 43 ßthln haben, zwei von dem Oonsistorio
zu wählende Studirende erhielten die Aussicht auf eine Belohnung
von zehn ßthb. jährlich* Die Studirenden, welche nicht aus einer
contribuirenden Landschaft stammen, sollen regelmässig, wenn sie
nicht vorzügliche specimina beibringen, erst, nachdem sie ein
Vierteljahr die Universität besucht und ein Dürftigkeitszeugniss
vorgelegt, zum Genuss des Convikts gelangen. Der philosophischen
Fakultät ward aufgegeben, unentgeltlich halbjährlich das Convikt-
examen abzuhalten und über den Ausfall der Prüfung an das
akademische Consistorium, unter Anlegung der lateinischen
specimina, zu berichten. Nach dem Reglement vom 27. Januar
1707 § XII war zur Bewilligung des Convikts ein Herzogliches
Respript erforderlich; 1775 erhielt das Consistorium die Verleihung.
Die Beneficiaten wurden verpflichtet, halbjährliche Zeugnisse über
ihren Fleiss beizubringen und bei Gelegenheit der hohen Feste
öffentlich latßinische^Reden zu halten. Nach einer Verfügung
119
vom 25. Juli 1775 (Niemann 1. o. S. 222) ward bestimmt, dass
Eingebome der cpntribuirenden Commünen, ohne besondere Be-
scheinigung ihres Unvermögens, zum Convikt zuzulassen sein.
Die Alumnen hatten häufig Streit über das Mittagsessen mit dem
Oekonomen. Dies veranlasste wohl hauptsächlich die Veränderung
des gemeinsamen Tisches in Tiscbgeld. Die Königl. Verfügung
vom 23. Juli 1790 (Systemai Sammlung IV 533-539) und die
leges mensae gratuitae vom IL December 1790 (daselbst S. 539
bis 541 und in der Chronol. Sammlung 1790 S. 101) bestimmen,
dass die Inspektoren den Alumnen, welche selbst den Speisewirth
wählen, einen Speisezettel auf zehn Mark monatlich geben, die
zehn Mark werden von der Inspection an die Wirthe bezahlt,
oder, wenn der Studirende sich ganz oder theilweise einen unent-
geltlichen Tisch verschafft oder verdient, an diesen (§ 13 vom
23. Juli 1790) ganz oder theilweise gegeben. Inspektor des
Freitisches ist der jedesmalige Dekan der philosophischen Fakultät
in Verbindung mit den beiden ihm zunächst folgenden Collegen»
Die Inspection hat das album alumnorum zu führen und erhält
von jedem Conviktoristen bei der Einschreibung einen Rthlr., den
jetzt die Quästur bezieht.
Bedingung der Aufiiahme ist ein testimonium idoneitatis
von den Lehrern der Schule, und dass der Bewerber in dem
Examen der philosophischen Fakultät, welches in der dritten
Woche nach Ostern und Michaelis abzuhalten ist, den Charakter
dignus erhalten hat. Wenn ein Student aus einer contribuirenden
Landschaft freilich in Kiel ist, aber nach Bescheinigung des
Arztes sich nicht zu dem Examen hat stellen können, kann die
Fakultät ihn privatim hinterher examiniren. Die Verleihung des
Tischgeldes hat das Consistorium, es ist zunächst i § 3) zu sehen
auf die Abkunft aus einer contribuirenden Landschaft, sodann auf
die grössere Dürftigkeit, und drittens auf den vorzüglicheren
Examens-Charakter, wobei jedoch zu bemerken, dass die Studi-
renden aus concurrirenden Commünen, soweit Stellen vacant sind,
zugelassen werden müssen, wenn sie nur fähig und nicht über
200 Rthlr. einzunehmen haben, und dass bei der Concurrenz
unter den übrigen Competenten von gleichem Charakter die
grössere Dürftigkeit schlechterdings den Vorzug gebe; über diese
soll man sich mit Sorgfalt Gewissheit verschaiBfen. Wer bei
120
seinen Aeltem oder nahen Anverwandten den freien Tisch hat
(g 3 1790 23. Juli), soll nicht zum Genuss des beneficii gelangen.
Wer während des Genusses durch Erbschaft oder sonst ein
„Einkommen''^) von mehr als 200 Rthlr. jährlich acquirirt, soll
nicht weiter an dem Freitisch Theil nehmen. In einem einzelnen
Fall ward 179ß durch den König zwei gebomen Norderdith-
marschem, die keine Dürftigkeits-Zeugnisse beigebracht hatten,
das Conviktgeld bewilligt (Niemann, 1. c. S. 224—226). Per
Genuss dauert nach den leges von 1790 nur zwei Jahre, wenn
der Beneficiat nicht aus einer contribuirendcn Landschaft ist.
Bei der Rechnungsablegung über Einnahme und Ausgabe des
Convikts im Consistorio ist über den Fleiss der Alumnen zu
referiren, ünfleissige sind zu vermahnen und bei fortdauernder
Unordnung vom beneficio auszuschliessen; dies soll auch statt-
finden, wenn der Beneficiat sich mit dem Speisewirth zu einem
betrügerischen Gebrauch des Speisezettels vereinigt. Statt der
früher am Tage vor jedem der drei hohen kirchlichen Feste ge-
haltenen Reden der Alumnen, soll mitten im Semester einer
der Beneficiaten eine Rede halten. Wenn der Dekan der Fakultät,
zu der das- Thema gehört, die Ausarbeitung der Rede einer Be-
lohnung würdig erklärt, werden sechs Rthlr. an den Concipienten
bezahlt. Die Veränderung des Convikts in Tischgeld gestattete,
das Conviktgebäude, welches aus der allgemeinen üniversitätskasse
unterhalten wurde, und den dazu gehörenden Garten, zum Besten
des Beneficiums zu vermiethen. Die Form der Dürftigkeits-
Zeugnisse ward am 13. December 1796, am 26. Mai 1818 und
am 19. März 1859 (Systemat. Samml. B. 4 S. 542. 543 u. 547,
Gesetz- u. Ministerialblatt 1859 St. 5 Nr. 10) genau vorgeschrieben,
es ist eine specificirte Berechnung sämmtlicher Einnahmen des
Studirenden erforderlich. Der Beamte hat diese Zeugnisse unent-
*) Das Capital soll also nicht etwa nach den Studienjahren berechnet werden,
sondern nur die Zinsen in Betracht kommen. In dem Patent vom 10. August 1817
(Systemat. Samml. IV S. 427) heisst es rücksichtlich des Creditirens der Honorare,
dass nicht bloss alle jährlichen Einkünfte, sondern auch der Bestand des ganzen
Vermögens in Betracht gezogen werden soll. Wer nicht über 150 Rthlr. Cour,
jährliche Einnahme hat, dem können auf seinen Wunsch die Honorare ganz creditirt
werden, wer 150—200 Rthlr. Conr, hat, kann halben Credit erhalten.
fl»tf'
121
geltlich und auf ungestempeltem Papier auszustellen. Bei Be-
werbern aus einer contribuirenden Landschaft ist nur zu beschei-
nigen, dass sie jährlich nicht über 200 Rthlr. Cour, gleich 240
Thb^Pr. einzunehmen haben. (Verfügungen vom 13. Decbr. 1796
und 17. Mai 1823 in Systemat. Samml. B. 4 S. 543 u. Statut. II 351.)
Die Prüfung ward unterm 3. Febr^ 1798 näher regulirt. Schrift-
lich soll ein kleiner Aufsatz aus dem Deutschen in's Lateinische
übersetzt, eine kleine deutsche Ausarbeitimg gemacht und einige
historische, geographische und rhetorische Fragen beantwortet
werden. Diese schriftlichen Arbeiten, die unter Aufsicht zu
machen sind, sollen in höchstens drei Stunden vollendet werden ;
jetzt wird mehr Zeit dazu vergönnt. Mündlich sollen Stellen aus
lateinischen und griechischen Schriftstellern, und von Denen, die
sich dem Predigt- oder Schulamt widmen wollen, ein Paar Stellen
aus der Grundsprache des alten Testaments übersetzt werden.
Diejenigen, welche Gelegenheit gehabt haben, in der Mathematik
unterrichtet zu werden, sollen über die Anfangsgründe dieser
Wissenschaft befragt werden. Auch ist nach dem Zweck und
der Einrichtung der Studien zu fragen. Wer bereits ein Jahr
und darüber auf der Eäeler oder einer andern Universität studirt
hat, soll zugleich von den Lehrern derjenigen Wissenschaften,
die er bisher getrieben, mit geprüft werden. Am 18. October
1803 wurden die Freitischgelder von 40 Rthlr. Cour* auf48Ilthlr,
erhöht* Es sind vier Stufen der Resultate der Prüfung angegeben :
vorzüglich würdig, würdig, nicht unwürdig, noch nicht würdig,
die vierte oder letzte Stufe giebt kein Anrecht zum Genuss des
Tischgeldes. Auf die Bitte Norderdithmarschens um Befreiung
von der Zahlung zum Convikt event* dass die aus dieser Land-
schaft Stammenden frei sein von der Vorlegung eines.Dürftigkeits-
Zeugnisses, wenn nicht mehr als zwölf Norderdithmarscher im
Genuss befindlich, erfolgte am 17. Mai 1823 ein abschlägiger
Bescheid (Statut. II S. 249). Durch das Patent vom 6. Septbr.
1825 (Systemat. Samml. IV S. 547) ward bestimmt, dass „der
Genuss des Convikts mit Ausnahme der aus den dazu contribui-
renden Landschaften gebürtigen Studenten, nur Denjenigen zu-
erkannt werden soU, die im Conviktexamen wenigstens den
Charakter würdig erhalten haben.'' Diese Ausnahme ward am
22. Januar 1828 aufgehoben und der zweite Charakter oder das
122
Prädikat „würdig" für Alle erforderlich. Nach dem Regulativ
für das philologische Stipendium vom 10. April 1810 (Systemat*
Samml. IV S. 77 u. 78) hat Derjenige, welcher dieses Stipendii
würdig erklärt ist, ohne Freitisch-Examen, wenn er dessen bedarf,
die Wohlthat des Freitisches. Von der am 6. September 1825
wiederholten Vorschrift, dass, wer bei Aeltem oder Angehörigen
seinen Tisch hat, zum Convikt nicht zuzulassen, kann nach Patent
vom 18. Januar 1828 (Systemat. Samml. IV S. 548) der Curator
der Universität Dispensation ertheilen, wenn die Verhältnisse des
Studirenden der Axt sind, dass sie dieser Unterstützung bedürfen.
Diejenigen, welche von einer auswärtigen Universität nach Kiel
zurückkehren, haben keinen Anspruch auf das Convikt, selbst
nicht, wenn es ihnen früher verliehen war und die zwei Jahre
des Grenusses nicht abgelaufen sind ; die Copenhagener Universität
soll jedoch nicht als auswärtige angesehen werden nach Bestimmung
von 1830 (Statut. II 279). Diese Bestimmung über den Aus-
schluss vom Convikt wegen des Besuchs einer andern Universität
ward durch Schreiben des Königl. Ministerii vom 6. Novbr. 1858
(Gesetz- und Ministerialblatt 1858 Nr. 155 S. 309) aufgehoben.
Den Conviktoristen wurde, wenn sie verreisten, ein Abzug
des Tischgeldes gemacht, und zwar für einen Monat 4 Rthlr.,
für 15 Tage 2 Rthlr., für 7 Tage 45 /?, für 6 Tage 38 Va^ für
2 Tage 15 ß^ für einen Tag 6Va p. Durch diese Abzüge, zu
deren Behuf die Conviktoristen die Tage der Abwesenheit von
Kiel gewissenhaft anzugeben hatten, war die Rechnungsführung
des Quästors und die Revision der Rechnung erschwert. Auf
Antrag des akademischen Consistorio ward durch Königl. Rescript
vom 15. August 1837 (Chronolog. Samml. 1837 Nr. 116 S. 171)
das alte Convikt und das 1790 angeordnete Tischgeld wesentlich
geändert. Der Quästor zahlt quartaliter an jeden Percipienten,
dem das Beneficium bewilligt ist, 10 Rthlr. Cour, oder 12 Thlr.
Pr. ohne allen Abzug. Jeder Beneficiat hat sich innerhalb der
ersten acht Tage nach dem gesetzlichen Anfang der Vorlesungen
in jedem Semester bei dem Quästor zu melden. Wer dies ver-
säumt, hat für das Semester keinen Anspruch, wenn nicht das
zu späte Eintreffen durch Krankheit oder auf andere Weise ge-
nügend entschuldigt wird, in welchem Fall der Curator die auf
den noch übrigen Theil des Semesters von der Ankunft in Kiel
123
an fallende Summe bewilligen kann. Der Speisewirth kann auf
das Oonviktgeld derjenigen Beneficiaten, welche ihn für den
Mittagstisch nicht bezahlt haben, Arrest empetriren. Für die
Einschreibung eines neu eintretenden Beneficiaten erhält der
Quästor 1 Rthlr. Cour, aus der Freitischkasse, ohne dass der
Studirende einen Abzug erleidet ; ausserdem bezieht der Quästor
nach Königl. Resolution von 1854 (Gesetz- und Ministerialblatt
für Holstein S. 592) für die Administration des Conviktorii
16 ßbthlr. oder 10 ßthlr. Cour., also 12 Thlr. Pr. Im Jahre
1858 ward das Stipendium von 10 Rthlr. Cour, auf 12V!i Rthlr.
erhöht, und dem Curator gestattet, solchen Beneficiaten, die dessen
besonders bedürftig und würdig sind, für das laufende Rechnungs-
jahr event. das laufende Semester die Summe auf26Rbthlr. oder
46 _^ 14 ^ Cour, zu erhöhen. Als gewöhnliche Zeit der Dauer
des Stipendii wurden 1858 drei Jahre festgesetzt. Durch Aller-
höchste Resolution vom 26. April 1863 ward das Stipendium für
neu Eintretende wieder auf 10 Rthlr. Cour, gesetzt. (Gesetz-
und Ministerialblatt 1863 St. 11 Nr. 37.)
Nach der Rechnung der Conviktkasse bezieht dieselbe jetzt
(1869) jährlich:
aus Norderdithmarschen 500 Rthlr. Cour.') — ß
„ dem Amte Apenrade 38 „ „ 36 „
„ der Landschaft Eiderstedt . . 600 „ „ — „
„ der Insel Föhr 27 „ „ 36 „
„ Pelworm 60 „ „ — „
„ der Insel Sylt seit 1868... 16 „ „ 12 „
(früher 26 Rthlr.)
^ dem Amt Tondem Geest. .230 „ „ — „
w » » 95 Marsch. 163 „ „ 22 „ ^
1636 Rthlr. Cour. 10 ^
an Zinsen und Miethe 1518 „ „ — „
3154 Rthlr. Cour. 10 ß
Es gehen ab an Abgaben circa 20 „ „ — „
3134 Rthlr. 10 ß Cour.
■) 5 Rthlr. Cour, sind gleich 6 TWr. Pr,
124
In dem Budget des Herzogthums Holstein vom I.April 1866—67
sind S. 152 8756 ^ 12 V« /?, gleich 3502 Thln 21 Gr. 4'A Pf.,
in den oben S. 97 erwähnten Anlagen sind S. 80 3502 Thlr. 22 Gr.
6 Pf. angegeben. Die Zinsen sind seit Anfang 1869 erhöht, die
Miethe seit Ostern 1867. Die Verfügung des Königs vom
9. November 1739 ') bestimmt, dass von der Summe, welche die
Schleswigschen Commünen zum Convikt contribuiren, so viel an
das Altonaer Gymnasium gegeben werden solle, dass zehn Frei-
tische in Altona errichtet werden könnten. Diese Verfügung
wird nicht zur Ausführung gekommen sein. ')
In den Provinzialberichten 1813 8.65 — 75 gab der Kieler
Professor Möller eine üebersicht der von 1801 bis 1812. für den
Genuss des Convikts von der philosophischen Fakultät Exami-
nirten. In demselben Journal antwortete Möller S. 717— 739 auf
ein Schreiben des Altonaer Direktors Struve, welches gegen einige
Aeusserungen der üebersicht gerichtet war. Die Gesammtzahl
der Geprüften war 158, nämlich: 76 Theologen, 6 Philologen,
50 Juristen, 22 Mediciner und 4 Mathematiker. Von den 158
waren 28 wiederholt geprüft. Nur 51 waren auf Holsteinischen,
13 auf auswärtigen Schulen gewesen, 22 hatten nur Privatunter-
richt gehabt, also waren 72 von Schleswigschen Schulen. Zehn
der Geprüften waren ganz abgewiesen, 105 erhielten den dritten
Charakter. Seit dieser Zeit hat sich der Schulunterricht der
Schleswig-Holsteinischen Schulen sehr gebessert, solche traurige
Resultate kommen jetzt beim Conviktexamen nicht mehr vor.
Früher besuchten, namentlich im Schleswigschen, Manche erst
vom sechszehnten, die Söhne von Landpredigem etwa vom
zwölften Jahce an die gelehrte Schule. Professor Möller empfiehlt
die Einrichtung, dass alle diejenigen Sshüler, welche zur üniver-
sität abgehen wollen, sich vorher einem Examen der Reife zu
unterwerfen haben. Solche Prüftmgen, sagt er, müssen nicht bis
zur Ankunft auf der Universität verschoben, sondern an einem
') Schmid, Versuch einer historischen Beschreibung der Stadt Altona, Altona
1747, S. 244. Frandsen giebt in der Säcularfeier des Christianuras in Altona,
Altona 1839, S. 36, an, dass jährlich 1500^ an das Christianum gezahlt werden.
Nach freundlicher Mittheilung des Direktors Lucht sind nur einmal 1500 ^ yon
Schleswigschen Commünen an das Altonaer Gymnasium gezahlt worden.
125
Ort ausserhalb der Universität von einer dazu ernannten Commission
angestellt werden; Schumacher (Provinzialberichte 1813 S. 331)
stimmt ihm bei. Was Müller 1813 vorschlug, ist, freilich nicht
so, wie er wünschte, durch Rescript vom 19. Octbr. 1867, welches
das Preussische Reglement vom 4. Juni 1834 einführte, vorge-
schrieben worden. Nach diesem Rescript sollen regelmässig nur
die mit dem Zeugniss der Reife von der Schule Entlassenen als
Studirende der Theologie, Jurisprudenz undCameralwissenschaften,
der Medicin und Chirurgie, und ^Philologie auf inländischen Uni-
versitäten angenommen und inscribirt werden. Oeffentliche Bene-
ficien für Studirende sollen nur an Solche conferirt werden, welche
das Zeugniss der Reife erlangt haben. Privat- oder Familien-
Stiftungen dagegen können, nach dem 1867 eingeführten Regle-
ment vom 4. Juni 1834, hierdurch nicht beschränkt werden.
(Verordnungsblatt für Schleswig -Holstein 1867 S. 1368—1372.)
Man kann wohl nicht daran zweifeln, dass das Tischgeld
des Oonvikts ein öffentliches Beneficium ist. Die Gegenstände
und Anforderungen des Conviktexamens werden zusammentreffen
mit denen der Abgangsprüfungen auf den gelehrten Schulen.
Man kann fragen, ob die Prüfung der philosophischen Fakultät
noch nothwendig oder doch zweckmässig erscheint. Bis jetzt ist
die Aufhebung der Conviktprüfung nicht erfolgt. Zur Controle
der Schulprüfungen sollte das 1775 angeordnete Examen der
philosophischen Fakultät, welches halbjährlich abgehalten wird,
ursprünglich nicht dienen. Wäre dies der Zweck, so müssten
alle neu eintretenden Studirenden, nicht bloss die das Convikt
suchenden unbemittelten geprüft werden. Die Resultate der
Schulzeugnisse und der Conviktprüfung weichen freilich nicht
selten von einander ab. Die Schulmänner Struve und Schumacher
haben wohl nicht mit Unrecht hervorgehoben, dass zum Examen
Glück gehöre, dass nicht ungeschickte Schüler häufig in schrift-
lichen und mündlichen Prüfungen handgreiflich grobe Fehler
begehen. Die Lehrer glauben ihre regelmässig mehrjährigen
Schüler besser zu kennen, als die Fakultät sie durch eine
Prüfung kennen lernt.
Für den Fall, dass viele Bewerber da sind, und die Oonvikt-
kasse nicht gestattet, alle mit dem Zeugniss der Reife von der
Schule Entlassenen den Genuss des Convikts zu zahlen, ist aller-
126
dings festzustellen, wer zu bevorzugen ist. Da indessen nach, dem
ßescript vom 23. Juli 1790 (Systemat. Sammlung IV 535) die
Abkunft aus einer contribuirenden Landschaft und darnach die
grössere Dürftigkeit entscheidet, und erst als drittes Moment
der vorzüglichere Charakter genannt ist, so würde das Resultat
des Conviktexamens wohl selten die Entscheidung zu geben haben.
Nach Koch, die Preussischen Universitäten B. 1. S. 548 bestand
wenigstens in Königsberg ein Freitisch, dessen Genuss nicht
bloss von der Reife zum Universitätsstudio abhing, sondern, wenn
ich die Worte recht verstehe, ausserdem nach § 4 von einer
besondem Prüfting.
Doctor Paulsen sagt in der Vorrede S. VIII zu seiner
Schrift : ^Die Stipendien in den Herzogthümem, Schleswig 1868" :
^Ueber die Vertheilung der Stipendien enthalten die einzelnen
Fundationen die näheren Bestimmungen. Im Allgemeinen wird
der Grundsatz festgehalten, dass der Stipendiat im Conviktexamen
den Charakter würdig erlangen muss." Wäre der letztere Satz
begründet, so läge darin wegen der vielen Stipendien, die hier-
nach von der Conviktprüftmg abhängig sein müssten, ein Grund
zur Beibehaltung dieses Examens. Der Charakter würdig ist
aber erst am 3. Februar 1798 bestimmt worden (Paulsen 1. c.
S. 129), die meisten oder doch viele Stipendien dagegen sind
aus früherer Zeit. So viel ich weiss, ist nur bei dem Stipen-
dium meines Freundes Kamla (Paulsen 1. c. S. 158) und bei dem
Eaiickbein'schen Legat der zweite Conviktcbarakter als Erforder-
niss von den Testatoren vorgeschrieben. Das bedeutendste
Stipendium wenigstens der neueren Zeit ist wohl das Leiders-
dort'sche vom 1. Juni 1852, jährlich 500 Rthlr. Cour, oder 600
Thlr. Pr. auf zwei Jahre, der Genuss ist davon abhängig gemacht,
dass ein Altonaer Gymnasiast sein Abgangs- oder Maturitäts-
examen wohl bestanden habe. Dass der Beneficiat das Convikt-
examen bestehe, ist vom Testator nicht bestimmt worden. Für
das Krück'sche Stipendium ist in der Fundation vom 16. Decbr.
1825 eine Prüfung vorgeschrieben, welche bis 1852 von einem
Mitgliede des Obergerichts und dem Rector der Domschule in
Schleswig abgehalten wurde. Im Jahre 1852 ward die Verwaltung
des Stipendü dem Appellationsgericht in Flensburg übertragen.
Durch ein Ministerialrescript vom 25. März 1868 ist die Prüfung
127
für dieses Stipendium aufgehoben worden und bestimmt, ,,dass an
deren Stelle eine Prüfang der von den Bewerbern beizubringenden
Maturitäts-Zeugnisse, unter besonderer Berücksichtigung der ihnen
über die Kenntnisse der lateinischen und griechischen Sprache,
so wie in den philosophischen, mathematischen und historischen
Wissenschaften ertheilten Zeugnisse, den von dem Rector der
Schleswiger Domschule in Gemeinschaft mit dem zur speciellen
Verwaltung der Stiftimg kommittirten Regierungsmitglied einzu-
reichenden Vorschlägen für die Verleihung des Stipendiums zum
Grund gelegt wird." (Verordnungsblatt für Schleswig -Holstein
1868 St. 51 S. 595.)
In dem Eescript des Ministers der geistlichen, Medicinal-
und Unterrichts - Angelegenheiten an den Oberpräsidenten vom
9. April 1868 (Stiehl, Centralblatt 1868 S. 329) heisst es: ^Die
Frage endlich, wegen Zulassung von Studirenden, die kein Ma-
turitäts-Zeugniss vorlegen können, zum Genüsse des Freitisches
und gewisser Stipendien, erledigt sich durch die Bestimmung in
der Verfügung vom 19. Februar 1778 (Systemat. Sammlung der
Verordnungen IV S. 595 u. folg.), wonach die Behuf des Studirens
zu verwendenden öffentlichen Wohlthaten Solchen nicht zugetheilt
werden sollen, die nicht vorher geprüft und zur Akademie gehörig
vorbereitet befunden werden. Es versteht sich von selbst, dass
die Staatsregierung befugt ist, zu bestimmen, auf welche Weise
die gehörige Vorbereitung zu documentiren ist, und dazu eignet
sich künftig nur das Maturitäts-Zeugniss von einem Gymnasium.
Hinsichtlich des Oldenburgischen Stipendiums sind überdies die
Bewerber nach dem Bescript vom 9. Januar 1816 verpflichtet,
über ihren Fleiss und erlangte Reife zu den akademischen Studien
Atteste vorzulegen. An der Einrichtung des Freitisch-Examens
wird für jetzt nichts geändert. — Sollte der üebergang in die
neue Ordnung der Dinge Veranlassung zu Dispensationsgesuchen
in Bezug auf die Verleihung akademischer Beneficien geben, so
ermächtige ich Sie hierdurch, darüber zu befinden.''
Für die Lehrer der philosophischen Fakultät ist es aller-
dings von Interesse, wenigstens einen Theil der neu eintretenden
Studirenden kennen zu lernen und sie werden auch gewiss femer
Zeit und Mühe daran wenden, um die halbjährlichen Prüfungen
abzuhalten. Für die Kopenhagener Universität genügt das Schul-
128
zeugniss nicht, die Universität bat eine Prüfung abzuhalten.
Sollte die Conviktprüfiing wegfallen, so müssten filr diejenigen
Stipendien, welche, wie das Kamla'sche und Knickbein'sche, vom
Bestehen dieser Prüfung abhängen, modificirt werden. In Palck's
Staatsbürg. Magazin, B. 9, Schleswig 1829, wird S. 381 u. folg.
in einer Abhandlung über den Andrang junger Leute zum Studiren
S. 402 die Härte hervorgehoben, welche darin liege, dass die
Söhne der Bürger, Beamten und Gutsbesitzer von der Militär-
pflicht befreit und ohne Prüfung immatriculirt werden könnten,
dagegen die Landmilitärpflichtigen sich einer Prüfung zu imter-
werfen haben, um wenigstens vorläufig übergangen zu werden.
Durch die Anordnung der allgemeinen Militärpflicht ist eine der
beiden Härten, die der Verfasser rügt, Militärpflicht und Prüfung,
weggefallen. Der Verfasser räth, die Prüfung, welche die Con-
viktoristen zu bestehen haben, auf alle Diejenigen auszudehnen,
welche kein Maturitäts - Zeugniss von der Schule mitbringen.
Die Zahl der in Kiel Studirenden war nach den Angaben auf
S. 385 im Winter 18^8/i9 222, im Winter 18*%0 330. Nach
Twesten's Angabe in den Kieler Beiträgen B. 1 Schleswig 1820
S. 324 betrug die Zahl der in Kiel Studirenden im Winter 18 * Vi i
111. Seit 1801 zeigte sich eine Abnahme der Studirenden, die
Zahl der Medianer nahm jedoch seit 1800 auffallend zu, 1802
im Sommer studirten in Kiel 9 Mediciner, 1817 39. Im Sommer
1819 betrug die Gesammtzahl 230, unter denen 68 Theologen,
103 Juristen, 52 Mediciner. Nach den Verzeichnissen der Stu-
direnden hatte Kiel im Sommer 1854 144 Studirende, unter denen
58 Juristen und 46 Mediciner; 1869 im Sommer 156 Hörer, von
denen 5 nicht immatrikulirt waren, unter den 156 waren 20 Juristen
und 60 Mediciner. Vergl. Chronik der Universität 1857 S. 24,
1859 S. 75.
b) das philologische Stipendium und die Prüfung
der Candidaten des höheren Lehramts.
Ueber dasselbe hat Professor G. Ourtius in der Chronik
1855 S. 37—41 Nachricht gegeben, indem er über das philologische
Seminar berichtete. Das Rescript vom 29. October 1777, durch
welches dieses Stipendium gestiftet wurde, ist leider weder in der
129
chronologischen noch systematischen Sammlung abgedruckt, son-
dern in dem Jahrgang der Verordnungen von 1777 auf den früher
gedruckten Jahrgang von 1789, auf die Rescripte vom 20. u. 21.März
1789 (ChronoL Samml. 1789 S. 14 — 17) verwiesen. Diese Rescripte,
an den Kieler Eorchenrath Greyser in Kiel gerichtet, sagen, dass
der König aus seiner ChatuUkasse jährlich 200 Bthlr« in zwei
Terminen werde zahlen lassen, damit dieselben „unter vier ein-
gebome studiosos, die Du nach Deiner gewissenhaften Auswahl
zu Sehullehrem tüchtig erachtest und vier oder wenigstens drei
Jahre*) dort studiren, dergestalt vertheilt werden sollen, dass
jeder derselben jährlich fünfzig ßthlr* Cour, geniesse''. Des
Erbprinzen Friedrich Königliche Hoheit vermehrte dieses Stipen-
dium „für vier eingebome studiosos, die auf dortiger Universität
sich den Schulwissenschaften widmen,'' mit hundert Rthlr. Die
Stipendiaten „sollen in den ersten zwei oder anderthalb Jahren
sich eigentlich der philologischen und historischen und in den
beiden oder anderthalb letzten Jahren der philosophischen und
theologischen Studien befleissigen.'' „Gredachte Studiosi sollen
dieses Stipendium in der letzten Hälfte ihres vier-, oder dreijäh-
rigen Aufenthalts zu Kiel nicht eher gemessen, als bis sie von
den professoribus linguarum und historiae in Deiner Gegenwart
examinirt und ihnen — einZeugniss ihres Fleisses und Fortgangs
in den Studien ertheilt worden. Nach völlig geendigtem Cursus
auf dortiger Universität sind die Stipendiaten von den professoribus
theologiae und philosophiae , deren Vorlesungen sie beigewohnt
haben, auf gleiche Weise zu examiniren — .^ Die von dem Erb-
prinzen bewilligten ein Hundert Bthlr* jährlich sollten zu Prämien
tmter diejenigen Stipendiaten vertheilt werden, welche die beste
Probe von ihrem Fortgang in den Studien ablegen — . Die Be-
willigung der 100 Bthlr. von dem Erbprinzen wird später sistirt
sein. Nach einem dritten Bescript vom 21. März 1789 waren
damals von den ausgesetzten Geldern der 200 Bthlr. und 100 Kthlr«
*} Darch ein Rescript yom 27. Januar 1778 (Systemat Samml. IV S. 568)
war bestimmt worden, dass das zar Aalinanterung der stadiosorum philologiae ge-
stil\ete Stipendium solchen Studirenden, welche die sonst erforderlichen Eigenschaften
besitzen, verliehen werden möge, wenn diese sich auch nicht langer als 3 Jahre
auf der Universität aufhalten können.
130
ein Capital von ftknf Hundert und einigen Zwanzig Bthlr. S.-H*
Cour, erübrigt* Die Zinsen yon 500 Bthlr. sollte Kircbenraä
Greyser dem einen oder andern der dortigen Philologen, die das
Stipendium gemessen, znr Yerbessenmg desselben nadi seinem
gewissenhaften Befinden heilten.
Wichtige Aenderungen erhielt das philologisdie Stipenditiin
dnrch das Begtdatiy vom 10. April 1810 (Systemat. SammL XV
S. 577— Ö82> Das Stipendium von 200 Bthlr. jährlidi fiir arme
eingebome Stadirende auf der Universität Kiel, die sich den
Sdinlwissenschaften widmen tmd zu dem Ende drei oder vier
Jahre in Kiel studiren wollen, ward unter die Direction des
akademischen Consistorii gestellt, also war ein firüher vorge-
schriebener Bericht und die Entscheidui^ derK^mzlei nidit naehr
erforderlich. Das Stipendium soll das erste Mal nur auf zwei
Jahre ertheilt werden, sind weniger als vier Stipendiaten, so
kann dies Stipendium bis auf 100 Bthlr. erhöht werden. Um
zum Genuss zugelassen zu werden, muss der Bewerber, nach
Einlieferung einer Probeschrift an das Consistorium, sidi in den
alten Sprachen und der Geschichte prüfen lassen. Wer würdig
erklärt ist, erhält auch, wenn er dessen bedarf, ohne Fieitisch-
Examen die Wohlthat des Freitisches. Nach zwei Jahren wird
der Stipendiat abermals in den alten Sprachen, der Gres<Mt^te
und Mathematik examinirt. Ergiebt sich, dass der Stipendiat
gute Fortschritte gemacht, so wird ihm das Stipendium noch auf
ein oder zwei Jahre verliehen. Die Prükfungen hält eine Oommission,
bestehend aus einem Professor Ordinarius der Phäologie tmd der
Geschichte* An dem zweiten Examen nimmt ein Professor Ordi-
narius der Mathematik TheiL Nach Beendigung der Studien auf
der Utiiversität findet eine Schlussprüfung statt üb^ die Kennt-
nisse in der Philologie, Philosophie, der philosophisdien und
bOrgerUchen Ges*(^chte und Mai&ematik, der An£angsgründe der
hebräischen Sprache, der Exegese^) und Dogmatik^)w An dieser
Schlussprüfung nehmen ausser den Mitgliedern der zweiten Prüfung
1) In dem sonst sorgfaltigen Bericht in der Chronik 1856 S. SS isl die
Exegese ausgelassen.
") Nach Bescript vom 8. Jali 1830 sott aach in der Pädagogik geprüft
werden (Systemat. Samml. IV S. 582.)
131
noch Tbeil : ein Professor der Theologie, ein oder zwei Professoren
der Philosophie, welche vom Oonsistorium dazu deputirt werden.
Zu der Schlussprüfiing können auch Studirende zugelassen werden,
welche sich dem Schulunterricht gewidmet habep, obgleich sie an
dem Genuss des Stipendiums keinen Theil genommen. Der
Professor der Philologie hat ein Protokoll über das Institut zu
halten imd dasselbe dem Consistorio beim Bectoratswechsel vor-
zuzeigen, ein ausführlicher Bericht über das Institut ist jährlich
an die Schleswig - Holsteinische Kanzelei einzusenden* Nach
ßescript vom 8. Juli 1820 soll neben der Würdigkeit auch auf
die Bedürftigkeit gesehen werden, und bei gleicher Würdigkeit
dem Bedürftigem der Vorzug eingeräumt werden. Es können
auch ausserordentliche Mitglieder des philologischen Seminars
aufgenommen werden, welche durch bewiesenen Fleiss und Eifer
das Recht erwerben, unter übrigens gleichen Umständen und
Ansprüchen, im Fall der Yacanz eines Stipendü, in der Ertheilung
desselben Anderen vorgezogen zu werden. Die Bestimmung des
BegulativB vom 10. April 1810, dass die Zinsen des erübrigten
Capitals von SOOBtiilr. dem Stipendiaten bezahlt werden sollten,
der sich im zweiten Examen vorzüglich auszeichnet, ward durch
Ministerialschreiben vom 16. Septbr. 18ö7 (Gesetz- u. Ministerial-
blatt für Holstein und Lauenburg 1857 S. 270) aufgehoben und
verfügt, dass aus den Zinseneinnahmen zwei ordentliche Stipendien-
Portionen von jährlich 80 Rbthlr. (60 Thlr» Pr.) vergeben werden,
wie die vier schon bestehenden Stipendien.
Hiemach bestehen also sechs Stipendien für eingebome
Studiosi, die sich auf der Kieler Universität den Schulwissen-
sehaften widmen. Nach Ouratelschreiben vom 4. Februar 1869
ist „die Proceptions&higkeit der Bewerber um das philologische
Stipendium bei der hiesigen Universität an den Besitz des
Preussischen Indigenats gebunden.^ Es ist also nicht mehr auf
Eingebome der Herzogthümer Schleswig - Holsteins beschränkt.
Die Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf brachte
durch eine Bekanntmachung vom L Febmar 1844 die 3§ H und
12 des Regulativs vom 12. April 1810, die Schlussprüfung be-
treffend, in Erinnerung. „Wer sich in der Schlussprüfung aus-
zeichnet, kommt bei Besetzung der Schullehrerstellen vorzüglich
in Betradit,^ heisst es in § 12. Das Normativ des Königlichen
9*
132
Ministerii für die Herzogthümer Holstein und Lauenborg yom
10. August 1857 (Gesetz, und Ministerialblatt 1857 Stück 27
S. 245—251) schrieb ein Examen für die Schulamts-Candidaten
vor, durch welches §§ 11. 12 des Regulativs von 1810 geändert
wurden. Die Prüfung soll einmal im Jahr von einer Commission
von Universitätslehrern abgehalten werden, und zwar von vier bis
ftlnf ordentlichen Mitgliedern aus der philosophischen und einem
ordentlichen Mitgliede aus der theologischen Fakultät. Nach Be-
dürfidss können für bestimmte einzelne Prüfungsfächer auch ausser-
ordentliche Mitglieder zugeordnet werden. Auf Bericht des Curators
werden dieCommissionsmitglieder durch die vorgesetzten Ministerien
fbr einen Turnus von je 3 Jahren bestellt, indem einem ordentlichen
Mitglied als Dirigenten die Leitung zugewiesen wird. Zum Examen
werden, wenn nicht eine Dispensation erwirkt ist, nur Diejenigen
zugelassen, welche von einer Grelehrtenschule des Inlandes als
reif zur Universität entlassen oder das Conviktexamen bestanden
und während eines akademischen triennü sich dem Studium der
fiir das höhere Schul&ch vorbildenden Wissenschaften gewidmet,
so wie wenigstens zwei Jahre als immatriculirte Studenten an der
Universität Kiel zugebracht haben. Die Fächer, in denen zu
prüfen ist, sind genau angegeben. Der Candidat hat in der
Gelehrtenschule der Stadt Kiel einige Probelectionen zu geben.
Für das Examenszeugniss sind 20 Bbthlr* zu entrichten. Dieses
Normativ von 1857 ist aufgehoben worden durch die Verordnung,
betreffend die Prüfung der Candidaten des hohem Schulamts in
den neu erworbenen Landestheilen vom 13. März 1867 (G-esetz-
Sammlung für die Preussischen Staaten 1867 S. 395, Stiehl,
Centralblatt 1867 S. 218, und Verordnungsblatt für Schleswig-
Holstein 1867 S. 578 Nr. 208). Die Prüfung ist nach den in den
älteren Provinzen deshalb bestehenden Grundsätzen zu regeln und
fernerhin in Uebereinstimmung damit zu erhalten*
c) Das Schassianum Stipendium oder praemium*
Nähere Nachricht über das von dem Holländer Samuel
Schass, dem Zögling des gebomen Kendsburgers Marquard Gude,
1675 gestiftete Stipendium habe ich in dem Archiv für Staats-
133
und Kirchengeschichte der Herzogthümer B. 5 S. 564 — 580*)
gegeben und auch die von^^meinem CoUegen Nitzsch mir gegebenen
Nachrichten über die den Bewerbern um dieses Stipendium in
einer Eeihe von Jahren gestellten Aufgaben mitgetheilt. Eine
kürzere Nachricht gab ich in meinem Beitrag zur Geschichte
der Kieler Universität Kiel 1859 S. 34—35. Die von S. Schass
zu einem Stipendium optimarum literarum für studiosi humaniorum
literarum in Kiel legirten 100,000 fl. wurden durch einen Prozess
gegen die Brüder des Stifters etwas verringert. Durch das
Kielmannseggische Legat wurde der Fond des Schassischen
etwas vergrössert. Durch das Rescript vom 13. November 1804,
welches als Anhang zu der chronologischen Sammlung der Ver-
ordnungen des Jahres 1840 Seite 379 — 382 gedruckt wurde,
ward bestimmt, dass jährlich 300 Rthlr. Courant zu drei
Stipendien von 120, 100 und 80 Rthlr, vergeben werden. Noth-
wendige Bedingung ist, dass die Percipienten sich während des
Genusses auf der Universität Kiel aufhalten. Die Bewerber haben
eine Abhandlung über eins der von der Examinationscommission
bekannt zu machenden Themata einzureichen und eine mündliche
Prüfung zu bestehen. Ausser dem ordentlichen Lehrer der Be-
redsamkeit soll die Prüfungsbehörde aus einem Mitglied jeder
der vier Fakultäten bestehen, welches von dem Könige auf Vor-
schlag des Curators ernannt wird. Die Commission entscheidet
allein über die Würdigkeit, das akademische Consistorium hat
nach Vergleichung der persönlichen Bücksichten und Bedürfnisse
die Verleihung. Der Genuss kann ein, zwei, höchstens drei Jahre
dauern. ^Die Bewilligung eines Stipendii für das erste Jahr soll
zwar den Anspruch und ein Vorrecht zur Fortdauer desselben
für das nächste Jahr geben, aber sie setzt nothwendig eine zweck-
') Bei dieser Nachricht habe ich die handschriftlichen Data des Professors
Kleuker über dieses Stipendium, welche er 1802 für den Cnrator Reventlow ge-
schrieben, und Twesten's Nachricht über dieses Stipendium in den Kieler Beiträgen
B. 1 S. 331 u. folg. benutzt Die Handschrift des Professors Kerstans, Historia
et rationes stipendii schassiani, welches Kleuker benutzte, ist nicht wieder aufge-
funden. Ueber Klenker's Data und Nitzsch's Nachrichten vergL Verzeichniss der
Handschriften B. 1 S. 283. Nachrichten über das Stipendium giebt das handschriftliche
Ststatenbach I 486, 95, II 229« 307. und Professor Heinrich in der Zeitung für
Literatur und Kunst in den dänischen Staaten B. l Intellig. Nr. 3.
134
massige Anwendung der genossenen Wohlthat und gemadite
Fortschritte in den Wissenschaften, deren Studium dadurch be-
fördert werden sollen, voraus. Es müssen also Diejenigen, welche
sich dazu Ho&ung machen wollen, sich den alljährlich zu wieder«
holenden imd fortschreitenden Prüfungen unterwerfen und darin
jedesmal würdig befunden werden. Insonderheit ist die Fortsetzung
des Stipendii für das dritte Jahr nur dem vorzüglichsten Verdienste
und der gegründeten Hoffiiimg künftiger Auszeichnung zuzustehen.^
Das Eescript von 1804 will die frühere Främienaustheüung
in Stipendienverleihung ändern, hat aber doch theils den Charakter
der Främien behalten. In der Bekanntmachung des akademischen
Consistorii vom 1. Deobr. 1804 in den akadem. Gresetzen ist hervor-
gehoben, dass das Schassische Stipendium nicht bloss den Huma-
nisten von Frofession, sondern auch den Studirenden der Theologie,
Jurisprudenz und Medicin verliehen werden kann und darnach die
Aufgaben der Abhandlimgen und die Früfimgen, welche dem Zweck
der Stiftung nach humanistisch sein sollen, einzurichten sind. Jeder
der Examinatoren erhält aus der Kasse des Stipendiums 4Itthlr.
Cour, jährlich für seine Bemühung. Die Namen Derer, welchen
das Stipendium bewilligt ist, sollen in den Schleswig-HolsteinijSchen
Anzeigen oder sonst in einem öffentlichen Blatt bekannt gemacht
werden. ') In dem Amtsblatt filr die Herzogthümer 1850 St. 70
S. 523—525 erschien von der Statthalterschaft ein Eegulativ,
betreffend die Verleihung der akademischen Beneficien der Schassi-
sehen Stiftung, deren Einkünfte damals jährlich 1200 ^ Cour.,
also 480 Thlr. Fr. betrugen. Die Freissummen sollen nicht
unter 240 ^ imd nicht über 360 ^ Cour, betragen.
Nach dem Budget für Holstein vom 1. April 1865—66 S. 104
hat das Schassianum an Zinsen vom eigenen Vermögen
2020 ^ 13 yff,
an Landhäuer nebst Miethe filr einen Kirchenstuhl 545 ^ 7 ^
Jährliche Einnahme 2566 ^ 4 /?.
^ Twesten theate in den Kieler Beitragen B. 1 S. 884 die im Jahr 1819
gestellten Aufgaben und die gewonnenen Preise mit, Niemann berichtete in der Ton
ihm 1826 — 1881 herausgegebenen Chronik über das Schassianum, in der seit 1854
erscheinenden Chronik der Universität ist regelmässig Nachricht über dieses Stipenditun
gegeben worden, in der Chronik von 1868 S. 44.
135
Nach dem Budget des Herzogthums Holstein vom 1 . April 1866 - 67
S. 152 hat das Schassianum jährliche Einnahme 2707 ^ S fi,^
Nach den Anlagen zum Staatshaushalts-Btat für 1868 Nr. 6 S. 80
hat das Stipendium Schassianum vom Grundeigenthum 211 Thlr.
2 Sgr. & Pf., Zinsen 917 Thlr. 13 Sgr. und sonstige Einnahmen
7 Thlr. 6 Sgr., nach Abaug der Verwaltwigskosten und Abgaben
1087 Thlr. 8 Sgr. 11 Pf.
d) Das Bichardische Stipendium.^)
Etatsrath Carl Friedrich Richardi gab 1785 2000 Rthlr.
Cour, an die Amtskasse zu Reinbeck gegen die Königliche Ver-
sicherung, dass ihm auf seine Lebenszeit aus den redesten Ein-
flüssen dieses Amts jährlich fünf Prozent von diesem Capital,
also 100 Rthlr. Holst, gr. Oour., ausgezahlt, nach seinem Ableben
bis zu ewigen Tagen mit gleichmässiger Auszahlung dieser 100
Rthlr. zum Behuf eines Stipendii für die Kielische Universität
fortgefahren werde. Diese Zinsen von 100 Rthlr. sollen an zwei
unbemittelte auf der Universität zu Kiel studirende Personen,
jede mit 50 Rthlr., als ein Stipendium gereicht werden. Jeder
Stipendiat soll dieses Beneficium nur zwei Jahre, wenn er in
Kiel zwei Jahre studirt, gemessen. Ob ein hülfsbcdürftiger
Studiosus Theologie, Jura, Medicin oder bloss philosophische
Wissenschaften studirt, ist fllr die Verleihung des Stipendii gleich.
Der Stifter des Stipendii sagt § 4 : „Dass unter solchen Stipen-
diaten die eingebomen Hamburger, wenn sie in Kiel zwei Jahre
studiren und über ihren auf Schulen bewiesenen Fleiss, Application
und geführten guten Lebenswandel das Zeugniss ihrer Lehrer
sowohl als auch wegen ihrer bedürftigen Umstände sonstige be-
glaubigte Atteste beigebracht haben werden, den Vorzug vor
andern Competenten haben, nach den Hamburgern die eingebomen
Baeler, und wenn keiner dieser beiden Stadtkinder auf der Unv
yersität sich befinden möchten, die anderen Landeskinder, ihren
Verdiensten nach, folgen soUen,*' Jeder Stipendiat soll vor seinem
^) Sjatemat SammL der Verordnangen IV S^» 570—572, ChronoL Samml.
1831 S. 21, Interpretation vom 23. März 1831, Statut Vol. IS. 820. 837.118. 284.
136
Abgang von der Universität eine öffentliche Oration oder Dispu-
tation ohne grosse Kosten und Aufwand halten. Die Couienrufig
des stipendii hat das consistorium academicum. Expectanzen auf
ein Jahr voraus sollen nicht ertheilt, zu ewigen Tagen soll keine
willktthrliche Abänderung in dieser Fundation statt haben noch
gemacht werden, sondern es dabei sein unabänderliches Verbleiben
behalten.
Der König bestätigte am 6. Januar 1786 Eichardi's Fun-
dation. Durch Kanzleischreiben vom 22. März 1831 ward erklärt,
dass die in § 4 der Fundation enthaltenen Ausdrücke ^eingebome
Hamburger und Kieler" nach dem nicht zweifelhaften Wortsinn
zu verstehen, mithin bei Verleihung des Richardischen Stipendiums
auf die blosse Greburt zu sehen.
e) Das Herzoglich Oldenburgische Stipendium.')
Der Herzog von Oldenburg schenkte 1789 der Kieler
Universität ein Capital von 2500 Rthlr. Schlesw.-Holst* Cour.,
dessen Zinsen die Landräthin von Grusmann bis zu ihrem Tode
(gegen Ende des Jahres 1814) gemessen sollte. Nach dem Rescript
vom 12. Novbr. 1814 (Chronol. Samml. 1814 S. 177) sollen die
Zinsen des genannten Capitals, der Absicht des Stifters gemäss,
an zwei in Eael Studirende auf drei nach einander folgende Jahre
verliehen werden, mit vorzüglicher Berücksichtigung der Eutiner
und Oldenburger Landeskinder, wenn solche auf der Akademie
zu Kiel vorhanden sind.
Durch das Bescript vom 9. Januar 1816 (Chronol. Samml.
der Verordnungen 1816 Nr. 3 S. 2 — 4) sind die von dem aka-
demischen Consistorio bei Verleihung des Herzoglich Olden-
burgischen Stipendii zu beobachtenden Grundsätze näher ange-
geben. Die Bewerber, Theologen, Juristen, Mediciner, Philosophen,
müssen bereits auf der Kieler Universität immatriculirt sein und
Vorlesungen besuchen. Dem lateinischen Memorial zur Bewerbung
hat der sich Bewerbende glaubhafte Zeugnisse seiner Schul- und
akademischen Lehrer über seine bisher bewiesene gute AufiPilhrung,
1) Statat. Vol. II S. 213—216. 283—284.
137
über seinen Fleiss und erlangte Beife zu akademischen Studien,
ausserdem aber beglaubte Atteste, dass er Unterstützung bedürfe,
beizulegen. Vorkommenden Umständen nach kann der akademische
Senat noch eine besondere Prüfung durch die philosophische Fa-
kultät verordnen. Bei gleicher Würdigkeit entscheidet die gi;össere
Bedürftigkeit. ^^Bie Oldenburger und Eutiner Landeskinder^,
heisst es in § 3, «»gehen bei Ertheilung dieser Stipendien allen
andern vor, wenn sie zur Zeit der Vertheilimg derselben auf der
Kieler Universität wirklich studiren und mit befiriedigenden Zeug-
nissen ihrer Bedürftigkeit und ihres Pleisses versehen sind.
Uebrigens dürfen eigentliche Anwartschaften weder an Abwesende
noch an Gregenwärtige im Voraus ertheilt werden.
Die beiden Stipendien, jedes jährlich 50 Rthlr. 8.-H. Cour.,
können auf 3 Jahre vergeben werden, vorausgesetzt, dass die
Percipienten die drei Jahre auf der Kieler Universität wirklich
studiren. Indess sind die, welche selbige auf kürzere Zeit zu
erhalten wünschen, von der Theilnahme davon, während der Zeit,
wo sie in Kiel studiren, nicht auszuschliessen. Die Aus-
zahlung des Stipendii geschieht in zwei halbjährigen Terminen,
Umschlag und Johannis, jedesmal mit 25 Rthlr. Cour. Die zweite
halbjahrige Auszahlung erfolgt nur dann, wenn das Wohlverhalten
und der fortgesetzte zweckmässige Fleiss des Percipienten von
den Lehrern desselben dem akademischen Senat und dem Ad-
ministrator (dem Quästor) bezeugt worden sind.
Jeder Percipient ist verpflichtet, im letzten Jahre seiner
dreijährigen Genusszeit, zum Beweise, dass er die genossene
Wohlthat gewissenhaft angewandt habe, über ein selbstgewähltes
Thema eine lateinische Abhandlung auszuarbeiten und solche dem
akademischen Senat zur Beurtheilung zu übergeben. Erst nach-
dem er diese Abhandlung eingeliefert und dieselbe hinlänglich
befunden worden, erfolgt die Auszahlung der letzten Jahreshälfte
des Stipendiums."
Das Kanzleischreiben vom 22. März 1831 erklärt die
Ausdrücke in § 3 des Normativs : „Oldenburger und Eutiner
Landeskinder" dahin, dass auf das Unterthanenverhältniss und
zugleich auf die Geburt des Competenten zu sehen ist.
138
f) Das Kamla^sche Stipendium.')
Der Literat Hans Christian Friedrich Kamla, ein gebomer
Kieler, und seine Ehefrau Margarethe Christiane Elisabeth geb.
Haltennann, haben ihrem 1855 am 29. März errichteten Testament
eine Stiftungsurkunde über ein der Kieler Universität vermachtes
Kapital von sechs Tausend vier Hundert Rbthlr. angelegt. Die
Zinsen desselben sollen an die würdigsten und der Unterstützung
bedürfenden in Kiel Studirenden vertheilt werden. Das Elapital
soll vom Vollzieher des Testaments nach dem Tode des letzt-
lebenden der beiden Eheleute dem consistorio academico über-
liefert und auf folgende Weise verwandt werden. (Kamla starb
1857, seine Ehefrau am 2. Mai 1860.)
„Durch den § 3, 1. uijseres am 29. März 1855 errichteten
und vom hiesigen hochlöblichen Magistrat solennisirten Testamentes
haben wir, unterzeichnete Eheleute resp. cum cur,, als ich F. Kamla
(Hans Christian Friedrich Kamla), gebürtig in Kiel, und ich
M. Kamla (Margaretha Christina Elisabeth Kamla) gebome
Haltermann, ein Legat für die Kieler Universität errichtet, um
ein Stipendium für auf obengenannter Universität Studirende
zu stiften.
Das dazu bestimmte Capital von Sechs Tausend Vier
Hundert Thalern Reichsmünze soll vom Vollzieher unseres
Testamentes, nach dem Tode des Letztlebenden von uns Beiden,
dem Consistorio academico überliefert werden und soll auf folgende
Weise verwandt werden:
§ a.
Aus der obigen Summe werde ein Stipendium gebildet
zur Unterstützung würdiger und hülfsbedürftiger, hier in Kiel
Studirender, ohne Unterschied, für welche Fakultät sie sich be-
stimmt haben.
Das Capital selber darf nicht angegriffen, sondern die
jährlichen Zinsen desselben dürfen nur verbraucht werden.
I » I I I I r
') Die Fandation ist einzeln and in den 1868 and 1869 gedrackten leges
gedrackt, auch in Paalsen Stipendien S. 158.
139
§ c.
Wer Stipendiat werden wül, mnss sich zum Oonvikt-Examen
stellen dürfen und stellen, und in demselben wenigstens den
zweiten Charakter erhalten. Ob derselbe im Herzogthum Lauen-
burg, Holstein oder Schleswig geboren sei, ist ganz gleich, eben-
falls, wenn er ausserhalb der Herzogthümer geboren ist, aber
seine Eltern in demselben wohnen, hat er gleiches Becht, sich
um das Stipendium zu bewerben, wenn er in Kiel studirt.
Wer Stipendiat werden will, muss sich mit einem selbst
ver£Etssten Gesuche in lateinischer Sprache an den jedesmaligen
Kektor der Christiana Albertina wenden.
§d.
Das Stipendium gilt nur für ein Jahr. Wenn aber vor dem
Ablaufe dieses Jahres ein neues Gesuch, begleitet von einer
kleinen, nicht über drei Bogen starken, wissenschaftlichen in
lateinischer Sprache geschriebenen Abhandlung, an den Rektor
eingesandt wird und der frühere Stipendiat sich wiederum zum
Beweise, dass er keine Bückschritte gemacht habe, dem Convikt-
Examen unterzieht, so bleibt dem Stipendiaten ebenfalls die
Einnahme des zweiten Jahres,
§e.
Die Summe des erlangten Stipendiums wird halbjährlich
an den Betreffenden ausgezahlt, damit er nicht, den Betrag für
das zweite Semester in Besitz habend, ausserhalb Kiels die Ein-
nahme verwende oder verschwende.
Sollte der Betheiligte im zweiten Semester hier nicht
studiren, so fällt seine Portion an die Kasse der Kieler Univer-
sitätsbibliothek. Ebenfalls wenn die moralische Aufführung des
Stipendiaten ihm eine akademische Büge zuziehen sollte, so fkllt
das, worauf er sonst Anspruch aus diesem Legat haben könnte,
an die SibUothekskasse.
Das Stipendium wird an vier Studirende vertheilt; —
wenn aber mehr als vier gleichberechtigte Ansuchende vorhanden
sind, so haben die künftigen Farticipienten sich darin so zu theilen :
dass die den ersten Charakter im Convikt erhaltenden, sondern
140
auch vorzugsweise die in meiner Vaterstadt Kiel gebomen, immer
pro persona jeder V4 der fälligen Zinsen erhalten, der Rest der
jährlichen Zinsen aber unter die übrigen Mitbewerber, die im
Conviktexamen würdig befunden sind (siehe § c), gleichmässig
vertheüt wird.
§g.
Das Consistorium academicum erhält die Oberaufsicht und
Verwaltung des zu diesem Zwecke ausgesetzten und zu einem
Stipendium bestimmten Legates, welches den Namen „Kamla^'s
Stipendium'' erhalten möge und als solches abgesondert verwaltet
werden soll»"
Indem das Consistorium diese Stiftung zur allgemeinen
Kunde bringt, verordnet es zugleich zur Ausführung der wohl-
thätigen Absicht der Stifter, was folgt:
§1.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt zur Hälfte um
Johannis, zur Hälfte um W^eihnachten.
§2.
Die Bewerber um eine Portion des Stipendiums haben sich
im Beginn des Sommersemesters mit einem Ansuchen in lateinischer
Sprache an den Rektor innerhalb einer von diesem am schwarzen
Brett zu veröffentlichenden Frist zu wenden. Dem Gesuch ist
das Zeugniss über das bestandene Conviktexamen beizufügen.
. § 3.
Wer sich um den Portgenuss des Stipendiums im zweiten
Jahr bewerben will, hat vor Ablauf des Wintersemesters ein neues
Gesuch, begleitet von einer kleinen, nicht über 3 Bogen starken
wissenschaftlichen in lateinischer Sprache geschriebenen Abhand-
lung an den Rektor einzusenden und sich dem im Anfang des
Sommersemesters stattfindenden Conviktexamen wiederum zu
unterziehen.
Beschlossen im akademischen Consistorium
den 19. Februar 1862.
J. W, Pianok, d. Z. Rektor.
C. Meyersahm.
141
g) Das Knickbein^sche Legat.
Das Eegulativ für dieses Legat ist in den akademischen
Gesetzen 1869 S. 27—28 abgedruckt. Es lautet:
2 1.
Der Pastor emeritus Johann Hinrich Knickbein zu Steinbiirg
hat durch Testament, datirt Steinburg den 29. Januar 1860, im
2 2 bestimmt, wie folgt:
^Der Universität zu Kiel vermache ich die Summe von
8000 Thlr. R.-M. [= 6000 Thlr. Pr. Cour.], wozu ich folgende
Capitalien bestimme:
a) ein Capital protokoUirt auf dem Gehöft Brammer bei
Neumünster .2400 Thlr. [= 1800 Thlr. P. C],
b) ein dito bei der StadtKiel 2000 „ [= 1500 „ „ „ ],
c) ein dito bei Frahm in
Schleswig 2000 „ [=1500 „ „ „],
d) ein dito bei der Univer-
sität Kiel 1600 „ [=1200 „ „ ^],
8000 Thlr. [.-= 6000 Thlr. P. C]
•
Die jährlichen Zinsen dieser Summe fallen zur Hälfte an
3 Studirende der Theologie auf der Universität Kiel, welche der
Unterstützung bedürftig und würdig sind und im Conviktexamen
den zweiten Charakter bekommen haben, als Stipendium, jedoch
gehen die Hülfsbedürftigen aus den Familien meiner Lehrer und
einiger anderen Leute, namentlich der Professoren der Theologie
Geyser, Hensler und Müller, sowie des Kaufinanns Lorentzen^
Holstenstrasse in Kiel, welchen Personen ich während meiner
Studienjahre von 1794 — 1799 vieles verdanke, vor.
Die Hälfte der Zinsen f^Ut an hülfsbedürftige Mitglieder
meiner Familie, sie mögen näher oder entfernter verwandt sein.*^
8 2.
Die Verwaltung des Legats ist bei der akademischen
Quästur, welche für möglichst sichere und vortheilhafte Belegung
desselben Serge trägt.
142
i 3.
Etwaige in Folge Mangels qualificirter Bewerber sich
ergebende Ueberschüsse des Zinsenertrags werden nach dem
Ermessen des akademischen Consistoriums entweder zum Capital
geschlagen oder nach Maasgabe der Stiftung unter die Bewerber
der späteren Jahre vertheilt.
J4.
Die Quotenyertheilung unter den 3 Studirenden, welche
das Legat gemessen sollen, steht bei dem Ermessen des aka-
demischen Consistoriums. Ebenso bezüglich der hülfsbedilrftigen
Familie des Testators.
ib.
Die etwaigen Ueberschüsse (2 3) kommen nur derjenigen
Hälfte des Capitals zu Gute, bei welcher sie erspart worden sind.
2 6.
Die Verleihung des Legats fiir Studirende der Theologie
erfolgt jährlich zu An&ng des Sommersemesters auf Vorschlag
der theologischen Fakultät, nachdem im Umschlage vorher die
Aufforderung zur Bewerbung bis zum officiellen Schlusstage des
Wintersemesters am schwarzen Brett erlassen worden ist. Die
Auszahlung findet zur Hälfte um Johannis und zur anderen Hälfte
um Weihnachten statt, jedoch fällt die letztere Zahlung bei den-
jenigen Stipendiaten weg, welche im Wintersemester nicht auf
der hiesigen Universität studiren.
Das Legat für hülfsbedürftige Verwandte des Testators
wird gleichfalls zu Anfang des Sommersemesters, iiachdem vorher
mittelst Bekanntmachung in geeigneten öffentlichen Blättern zur
Bewerbung aufgefordert worden, veiiiehen und ton Johannis an
Beikommende ausbezahlt.
8 7.
Die Studirenden der Theologie auf der Universität Kiel,
welche sich um das Legat bewerben wollen, haben ihren an das
akademische Consistorium zu richtenden Bewerbungen ein Dürftig-
keitszeugniss , die FleisszQugnisse , den Beleg des im Convikt-
143
examen mindestens erlangten zweiten Charakters^ sowie betreffen-
den Falls den Nachweis ihrer Abkunft aus den in § 1 aufgeführten
bevorzugten Familien beizulegen.
2 8.
Die Mitglieder der Familie des Testators, welche sich um
das Legat bewerben wollen, haben ihrem Gesuche bei dem aka-
demischen Consistorium ausser einem Dürftigkeitszeugnisse die
Beglaubigung ihrer Verwandtschaft mit dem Testator anzufügen.
Kiel, im akademischen Consistorium, den 6. Juni 1865.
Dr. Behn, d. Z» B.ektor.
C. Meyersahm.
h) Die Callisensche Prämie.
Der Generalsuperiniendeni C. Callisen stiftete am 1& Januar.
1853 und 28. April 1859 eine Prämie theüs fllr eine theologisch-
praktisch -wissenschaftliche Arbeit, theils fllr dbe Predigt Der
Fond der Stiftung beträgt 750 ^ oder 300 Thlr. Pr., die theo-
logische Fakultät in Kiel hat die Verleihung der Prämie von
30 ^ oder 12 Thlr. Pr., welche jährlich am 20. Februar, dem
Geburtstage des Stifters, ei4olgen soll. Dieser hat sich und seinen
Nachkomme in direkter Linie die Rückforderung des Fonds für
den Fall vorbehalten, wenn das Capital anderweitig als zu dem
angegebenen Zweck verwandt oder sonst den gemachten Bedin-
gungen nicht nachgekommen werden sollte. (Vergl. Paulsen,
Stipendien S. 157. 158.)
i) Das Tilemann Müllersehe Stipendiunu.
Es ist gestiftet von der Wittwe Tilemann Müllers, der ge-
bomen Christiane von Qualen, am 22. October 1829. Der Fond
beträgt 1000 »thlr. Cour, oder 1200 Thlr. Pr. Die Zinsen der
ersten beiden Jahre sollen nidit verliehen, sondern zur Bildung
eines Extrafonds verwandt werden, um nöthigen&lls die Druck-
kosten der Predigt eines Stipendiaten davon abzuhalten. Die
S(Vhne des Klosterpredigers Friderici in Preetz und des Doctor
Hensler in Cappeln haben ohne Rücksicht auf das Studienfach
144
ein Anrecht auf das Stipendium von 40 fiflilr. Cour, oder 48 Thlr. Pr.
Sollte ein junger Theolog aus Franken, dem Grebnrtslande T. Möllers,
in Kiel stadiren, so ist derselbe bei Yerleihong des Stipendii
Yorzoglidiznberacksiditigen. Sonst sollen die Zinsen des Fonds
zur Unterstützung unbemittelter Stndirender ans den Herzog-
thümem Sdileswig und Holstein verwandt werden, die nach bei-
gebrachten Beweisen dürftig, rücksichflich ihres sittlichen Lebens
würdig sind und durch ein Abhandlung über theologische und
philosophische Gegenstände ihre guten Anlagen und Fortschritte
in den Wissensdiaften bekundet haben. Die Entscheidung über
die Würdigkeit und Bedürftigkeit hat die Kieler theologische
Fakult&t. Das Stipendium kann nur Einem auf zwei Jahre ver-
liehen werden, in dem zweiten und dritten akademischen Stadien-
jahr des Bewerbers, mag er sich in dieser Zeit in Kiel oder ein
Jahr auf einer auswärtigen Universität aufhalten. Die Verleihung
eifolgt am 22. Oetober, dem Greburtstage des Stifters, die Aus-
zahlung in halbjährigen Baten, jedesmal mit 20 Bthlr« Cour.
(Panlsen, Stipendien S. 150-152.)
k) Die Ansgarius Prämie.
Diese Prämie wird freilich weder vom akademischen Con-
sistorio noch von einer Fakultät, sondern von dem Direkb»' des
homiletischen Seminars verliehen, ich will sie jedoch hier kujz
erwähnen. Sie ward 1826 bei der Jubelfeier der Einführung des
Christenthums in Veranlassung des Professors Fr. C. Köster,
damaligen Direktors des homiletischen Seminars, gestifi;et. Die
Begierung bewilligte für 1826 zwei Preise von 40 und 30 Species
oder 50 und 37^ Bthlr. Cour. (Köster, Grescfaichte des Studiums
der praktischen Theologie auf der Universität zu Kiel, . Altena
1825 S: 58, und Niemann's Chronik 1826 S. 17, 18|| S.9, 1830
S. 6, 1831 S. 6). Auf Köster^s Anregung ward eüie jährliche
Prämie von Schleswiger Predigervereinen gestiftet» Die Beiträge
fielen später weg, aber aus den gewonnenen üeberschOssen der
Einnahmen des Seminars ward die homiletische Prämie von 16
Bbihlr. oder 10 Btiilr. Cour, nach Ministerialschreiben vom 21. Juli
1854 gesichert. Die Bewerbung besteht in der Einlieferung einer
Predigt (vgL Chronik der Kieler Universität 1854 S. 22, 1859 S. 79).
Tabellarische Uebersichten
der
ivliiiieiiscliafllicheii liehrer
der
Kieler Universität.
10
146
Theologie.
Peter Masäu«,
theoL prot ord.,
aacb Prokanzler
1665—1675.
Christ. Kortholt,
theol. prot ord.,
auch Prokanzler
1665—1694
Paul Sperling,
1665-1679. .
Mattb . Wasinuth,
1665 ling. hebr.
et or. prüf, ord.,
tb.extr., 1675 auch
theol. ord. (1679
1. hcbr. et or. an
Opitz übertragen)
Christoph Franck,
1665 log. et me-
taph. prof. ord.,
1675 theol. prof.
ord. — 1704.
Jorispradeoz.
Erich Maoritios,
pand. profess. ord.
1665--I671,dann
Assessor d. Reichs-
kammergerichts.
Samuel Rachel,
juris nat. et gent.
prof. ord. 1665 bis
1680, dann Staller
in Eiderstedt.
Sim. Heinrich
Sanneniann , prof.
ord. inst. 1665 bis
68 entlassen.
Heinr. Michaelis,
prof. ord. cod. 1666
bi8l668, ward Syn-
dikus in Lübeck.
Jüh. Schwenck,
prof. ord. novell.
1666 — 69 ging ab.
Medicto.
Casp. March«
prof. ord. 1665 bis
1673 in Beriin
Archiator "f 1677.
Joh. Dan. Major,
prof. ord. 1665 bis
1693 nach Schwe-
den t 1694.
Joh. Nie. Pech-
lin, prof. ord. 1673
bis 1682, Leibarzt,
von 1685-1690
wieder im index,
tl706 inSchweden.
Wilhelm Huld.
Waldschmidt, prof.
ord. 1691-1731,
seit 1697 auch
ordin. phys. ex-
perim.
Bemh. Matth.
Franck, ausserord.
Professor 1694 bis
1701.
Kiool. Muritios
(Moritz), monL
prof. extr. 1666 bis
1668
NicoL Martini,
polit. oder philos.
civilis prof. ord.
1665—1704, ihm
folgte Amthor (S.
die Juristen).
Christ. Franck,
metaphys. et log.
prof. extr. 1665,
1666 ord. -1675.
(S. die Theologen.)
Georg E. Held-
berg, moral. pro£
extr. 1672, ord.
1673, auch log.
ord. 1675—88.
Sim. Heinrich
Musäus, juris nat
et gent. prof. ord.
1689—92. (Siehe
die Juristen.)
U1
9
Mathematik
und Physik.
Saiii.Reyher,
1665—1714
inathem. prof.
(S. Juristen.)
C. Gramm,
phys. et gr.
ling. prof. ord.
1665-1673.
Johann L.
Hannemann,
phys.prof.ord.
1675-1712
emeritus et
honor.- 1 724.
Wilh. H.
Waldschmidt,
med. et phys.
experim. prof.
ord. 1697 his
1731. (S. die
Mediciner.)
Geschichte,
Beredsamkeit,
Homiletik.
Mich. Watson.
hist sacrae et prof.
ord. 1665 1 1665,
Ad. Tribbecho-
vius, moral. prof.
extr. 1665, seit
1666 auch histor.
s. et prof. extr.,
1669-1673 ord.
ging nach Gotha.
Dan. G. Morhof,
eloq. et poes. prof.
1665, seit 1673
nachTribbechovius
Weggang auch hist.
prof. bis 1691.
Joachim Justus
Breithaupt, homil.
prof. extr. 1684 bis
1685.
Hebräische u.
andere Orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
MattWas-
muth, 1. hebr.
et cet. orien-
tal. prof. ord.
1665-1679.
Joh. Ge. Was-
muth, homil. prof.
extr. 1687 — 88.
Heinr.Opitz,
bis 1689. (S.
Theologen.)
Dan.HaBen-
müUer, 1. gr.
et ling. Orient,
prof. 1683 —
1691.
Heinr. Muh-
lius, 16®V»«
hebr. et cet.
ling. or., ho-
mil. et poes.
prof« (S. die
Theologen.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Caeso
Gramm, gr«
ling. et phy-
sioU prof«
1665-1673
(S. Phys«)
Theodor
DassoY, ling.
or. prof. 1699
bis 1709. (S.
Theologen.)
Heinrich
Opitz, 1« gr.
prof. 1675
bis 1683« rs«
Theologen.)
Dan. Hasen-
müller, 1. gr.
prof. 1683,
1688 homil«
ot'ient. et gr.
U — 1691«
Heinr. Muh-
lius, 1691 bis
1699. (Siehe
Theologen.)
I^euere
Sprachen;
Nie. Carl
Curtius, Dr«
jur. et med.,
Lehrer d. oc-
cident. Spra-
chen 1665 bis
1668 ent-
lassen.
Ducroy,
Lehrer der
französischen
Sprache 1668
JeanFried-
berger, Leh-
rer der fran-
zösischen
Sprache 1675
entlassen«
Franc, le
Houx, Lehrer
der französ«
Sprache 1701
Gio« Bapt.
di Vergerio,
Lehrer der
italienischen
Sprachel702
10^
148
Theologie»
Heinrich Opitz,
1675 gr. 1. prof.
ord., 1677 auch 1.
hebr. etling.ori«nt.
1689 theol. prof.
ord. — 1712.
Heinrich Muhlius,
168J gr., hebr.,
or*l,, homil.etpoes,
prof» ord., 1695
auch theoL prof.
ord,, 1698 auch
Prediger* (Seit
1699 nicht mehr in
der phiios. Fakult.)
1700 auch Super-
intendent — 1734.
Joh» Friedr. Mayer,
1687 prof. honor.,
dann ordinär., meist
absens, da er Pre-
diger in Hamburg
bei der Jakobi-
kirche war ; auf
Befehl 1699 Dekan
und im index Scho-
lar, als theol. prof.
ord. — 1703. Pro-
fessor in Greifswald
— 1712.
Jurisprudenz.
Magn. Wedder-
kopff (auch Wed-
derkopp), prof.ord.
cod. 1669—1680
Rath des Herzogs.
Nicol. Martini,
1665 polit. prof. in
der philosoph. Fa-
kultät, seit 1671
auch institutt.,
1672 novell. prof.
— 1713. Die Pro-
fessur der polit.
1704 an Amthor.
Mich. Joh. Phil.
Rosmann, institutt.
prof.extr. 1672 bis
1680.
Medicin.
GOnth.Christoph
Schelhammer, prof.
ord. 1695—1716.
Carl Friedr.Luther,
ausserordentl.Prof.
1702-1705 nach
Stettin in Schwed.
Dienste^ 1726 ord.
Prof. der Botanik
und Medicin in Kiel
und als prof. phiios.
nat. auch in der
philosoph. Fakultät
t 1744, fehlt im
Index 17|| und im
Sommersem. 1743,
wo Lischwitz als
primär, steht.
Christoph Martin
Burchardi, ausser-
ordentl, Professor
1708-1716, dann
in Rostock 1 1742.
Philosophie.
Joh. Claussen,
methaphys.profess.
ordin. 1676, 1689
auch logic. prof.
— 1699 Herzogl.
Rath. Schenkte
seine Bibliothek
der Universität.
Georg Pasch,
moral. prof. ord.
1689, seit 1702
auch artis ration.
et phiios. primae
profess. — 1707.
(S. die Theologen.)
Christ. Heinrich
Amthor, philos.civ.
prof. ordentl., juris
extr. 1704-1712
ordentl. j uris, 1714
Präsident in Rends-
burg. (Siehe die
Juristen).
149
Mathematik und
Physik.
Frieder. Koes,
mathemat. prof.
1712vocirt,trat
1721 ein ~
1766.
Fricdr. Gentzke,
phys. et polit.
prof. 1721-25.
(Siehe die Philo-
sophen«)
Joh, Christoph
Hennings, phys.
et methaphys.
profess. ordentl.
und Bibliothekar
1738-63 ent-
lassen.
Geschichte,
Beredsamkeit,
Homiletik.
Daniel Hasen-
müller , homil.
prof. 1688. (S.
griech. u. latein.
Sprache.)
Heinr.Muhlius,
16 IJ gr. et Ori-
ent« ling,, homil.
et poes.prof.ord.
und 1695 auch
theol. prof. ord.
(S. Theologen.)
Joh. Burch. May
(Majus), eloq. et
bist. prof. 1693
bis 1725 enierit.
et honor. Die
Professur 'der
Eloquenz erhielt
S. Kortholt.
Hebräische u.
andere orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
Paul Frie-
drich Opitz,
1. gr. et orien-
tal. prof, ord.
1721-1725
auch theol.
ord.— 1747.
Just. Fried r.
Zachariä,ling.
or. prof. extr.
1735—1743
auch anti-
quitt. sacr.
ord. — 1748
auch theolog.
ord. - 1770.
Joh. Ernst
Faber, philos.
et ling.orient.
Professor ord.
1769-1772
ging nach
Jena.
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Paul Friedr.
Opitz, 1. gr. et
oriental.prof.
1721 - 1747.
(S. Theolog.)
Joh. Beruh.
KoehKT,phil.
ethistor.prof.
ext. 1766-69
n. Göttingen,
Königsberg,
las auch über
griech. u. lat.
Classiker.
Carl Friedr.
Gramer, der
griech u. mor-
genl. Liter,
prof. extrord.
1775, ord.
1780, 1794
entlassen.
Neuere
Sprachen.
Carl Heinr.
d'Arbemon,d.
französischen
Sprache prof.
ord. 1710 bis
1725.
Jean Franc.
Millet,Lehrer
der französ.
Sprache, -J*
1746.
Gargan, Leh-
rer der franz
Sprache 1747
bis 1758 ent-
lassen.
150
Theologe.
Tb.Das80Y, theo!«
prof. ord«, als ling.
Orient* prof. auch
in der pMIos. Fa-
kultät und Prediger
1699-1709 Kgl.
Superintendent —
1721.
Jurisprudenz*
Samuel Reyher,
1665 roatlu prof.
ord., 1675 auch
juris extr., 1683
juris et mathem*
ord. — 1714.
G. Pasch, 1689
philos, mor«, 1702
auch metaphys« et
log* philos. prof.
ord., 1706 auch
theol« prof. " extr.
(S. Kortholt 1706
ph. mor. prof«) "J"
1707.
Beruh« Schulz,
prof« ord« 1674 bis
1687.
Medicin«
Ernst Wilhelm
Prangen, 1713
Leibarzt des Lü-
becker Bischofs,
ausserordentUProf.
1716—17.
Georg Franck,
med« prof. extr«,
1726 — 1736 in
bischöfl. Eutinisch.
Dienste.
Philosophie«
Matth«. Liobetanz,
Privatdocent und
Assessor d«. philos.
Fakultät 1704-6
Prediger i. Haselau.
Johann Gerhardt
Menschen, Privat-
docent und facult«
philos« ass« 1704,
ging nach Osna-
brück«
151
Mathematik
und Physik.
Jons M* Liung-
berg, philos. et
mathemat« prof«
ord. 1770-80
nach Copenhag«
in das Gommerz-
colleg. t 1812.
Joh. Fr, Acker-
mann, med« prof«
extr.1760, med«
et phys. prof.
ord.1763-1804.
(S«d.Mediciner.)
Geschichte,
Beredsamkeit,
Homiletik.
M. Moeller,
antiquitt* prof.
extr. 1694, 1696
ord., auch hist.
eccles. 1724
emerit« et honor.
Seb. Kortholt,
poes. prof. extr.
1701, ord. 1702
1705 auch Bibli-
othekar, 1 706
auch moral. prof.
— 1725. Die
Bibliothek sollte
1725 an Hane
übergehen ; —
Kortholt war von
1725 an poes. et
eloq« prof., nicht
mehr moral., —
1760.
Hebräische u«
andere Orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
Carl Friedr.
Gramer, der
griechisch, u.
morgenl. Lite-
ratur ausser^
ordentl. Prof.
1775-1780
ord. Prof. —
1794 entlass.
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Dan. Gotth.
Moldenhawer
philos. prof.
extr. 1777 u.
Adjunkt der
theolog. Fak.,
1778 philos.
et theol. prof.
extr., 1779
theol. ord. —
1784 Biblio-
thekar in Ko-
penhag. Mol-
denhaverkün-
digte in Kiel
auchphilolog.
Vorles. an.
F. Skow,
Privatdocent,
n^ philol.
Vorles., dann
Prediger in
Odensee.
Neuere
Sprachen.
Hermann
Raim. Rossul,
gall. 1. prof.
extr. 1761
bis 1767.
Dan* Hees-
lingh , ling.
QixV. et ital.
profess. extr.
1767-69.
152
Theologie.
Albert zum Felde,
theol. prof» o. d« and
log. et metaphys.
prof. ord. in der
philosopfa. Fakultät
1709—1720. Seit
1712 auch Pre-
diger.
Wolfg. Chri«toph
Franck , Prediger
iindProf.ord.1712
bis 1716, Prediger
in Kiel schon 1694.
Martin Frise, vom
Könige 1719 zum
Prof. tbeol. ord.
ernannt, yom Her-
zog bestätigt 1721
bis 1750.
Paul Friedr. Opitz,
1. gr. et Orient, prof.
ord. in der philos.
Fak. 1721, 1725
auch tbeol. ord«
— 1747.
Jorispradeoz.
Sim.Heinr.Musäus,
1682 prof.extr. des
Natur- und Völker-
rechts, 1688 juris
prof. extr* et ass.,
1689 des Natur-
und Völkerrechts
prof. ord., 1692
institutt. prof. ord,
— 1711.
El. Aug. Stryk,
juris prof. extr.
1688, ord. 1693
bis 1697 nach Han-
nover "J* 1733.
Johann Joachim
Schöpffer, codicis
prof. ord. 1712 bis
1714 ging fort -j-
1719.
Chr. H. Amthor,
1704 philos. civil,
prof. ord. in der
philos. Fakultät,
jur. extr,, 1712
jur. patrii prof. ord.
~1714inKönigl.
Dienste f 1721.
Medicin.
G. 6. Richter,
Privatdocent und
Assessor der Fa-
kultät 1722—28
nach Eutin, 1735
nach Cröttingen.
Joh. Christoph
Lischwitz , med.
prof.1732-1743.
Michael Gottlieb
Kannegiesser, prof.
extr. 1736, ord.
1742-92.
Ernst G^tthardt
Struve, prof. extr.
1737, 1738 ord.
— 1742 nach Pe-
tersburg.
Philosophie.
Sebast. Kortholt,
moral. prof. Itf06
bis 1725. (Siehe
die Professoren der
Beredsamkeit.)
Andreas Ludwig
Königsmann, phil.
prof. extr, 1708
bis 1713 nach Os-
nabrack u. Kopen-
hagen.
Fr.Gentzke, philos.
prof. e^tr. 1708,
polit. et phys. prof.
ord. 1721—1725,
dann philos. prim.
et art. ration. —
1739, philos. rat.,
raor. et civil, prot
- 1757.
Alb. zum Felde,
log. metaph. et
theol. prof. 1709
bis 1721. (Siehe
die Theologen.)
153
Mathematik
und Physik*
Wilh.E.Chri-
stiani, juris nat.,
polit. et eloq.
prof. Kündigte
1768—70 auch
niatheniat, Vor-
lesungen an. (S*
die Historiker«)
Johann Ohrist«
K erstens erbot
sich zu Vorles«
über Chemie und
Naturgeschichte
(S.d.Mediciner.)
Joh« Christ.
Fabricius , der
Oeconomie, Ca-
meral wissensch.
und Naturgesch*
Professor 1775
bis 1808,
Joh« Nic.Tetens,
philos« et math«
prof« ord, 1777
bis 1789 nach
Copenhagen in
dasFinanzcoUeg.
Geschichte,
Beredsamkeit,
Homiletik*
PhiU Friedr.
Hane , histor«
eccles« et prof.
orda725,1753
auch hist. patr*
prof.; theol* extr»
1730,orda759
bis 1769, emerit«
— 1774 (S. die
Theologen«)
Ad« Heinrich
Lackmann, hist.
prof, extr« 1 733
und 1740 auch
hist« patriae ord«
— 1753.
J.M.Kacuffelin,
1733 d. deutsch.
Bered8amk«prof«
ord«, 1735 jur«
univ. et philos«
pract. eloq« et
poes. Teuton.
prof. und Biblio-
thekar — 1738
entlassen u. ver-
wiesen«
Joh. Michael
Schwaniz , als
eloq. prof« extr«,
dem Seb« Kort-
holt adjungirt
1759_64 ent-
lassen«
Hebräische u«
andere Orient«
Sprachen«
(S« Theolog«)
Griechische
u« lateinische
Sprache.
Joh. Wilh.
Fuhrmann, th.
profess« extr.
1778, ord.
1779-1780.
Künd. auch
philolog. Vor-
lesungen an.
Joh. Georg
Wiggers, phi-
los. prof. extr.
1782 - 1787,
philol« Vorl«,
nach Peters-
burg.
Christ« Gott-
hilf Hensler,
Privatdoc. u.
Adjunkt der
philos« Fak
1784-1789
1792
auss«
1
ord« Prof. der
Theo]., 1809
auf Wunsch
entl. Auch
philo!. VorL
(S« Theolog.)
Neuere
Sprachen.
Jean Bart«
Touchain, L«
d. franz« Spr«
1770-81.
Etienne Fu-
mars, 1« gall.
profess. extr«
1779—83«
G. Percin,
1« gall« lector
1781-90«
H. de Fine
Olivarius,
prof. extr. 1« d«
1783 - 1825.
(S. Juristen.)
154
Theologie.
Gast. Christoph
Hosmann, 1729
Prediger in Kiel,
1730 auch theoU
prof» extr., 1748
prof« ord« , daza
1749 Generalsu-
perintend»— 1766.
Jurispradenz«
Franz Ernst Vogt,
juris prof, ord.
1712-1724 ent-
lassen, 1730 zu-
rückgerufen —
1736.
PhiU Friedr. Hane,
histor« eccl« et civ«
prof« ord« in der
Philosoph« Fakultät
1725, 1730 auch
theol« extr«, 1759
ord. — 1769 emer«
t 1774«
Pet« Friedr. Arpe,
jur« publici etpatrii
prof« 1721—1724
entlassen«
Joach« Oporin,
theol« et homilet.
prof« extr« 1734
bis 1735 nach
Göttingen«
Ingw« Gottl« Ing-
wersen, theol« prof.
extr« 1737-^41.
Johan\i Heinrich
Heubel, juris prof.
ord« 1722-1723
entlassen, '\' circa
1746.
Steph. Christoph
Harpprecht von
Harpprechtstein,
jur. prof« ord. 1721
bis 1728 auf An-
suchen entlassen.
t 1735.
Medicin«
Peter Petersen,
Physikus, für ana-
tomische 1 Demon-
strationen ange-
stellt 1744«
Friedr« Christian
Struve, prof. extr.
1748. ord« 1751
bis 1780.
Philosophie.
J« Lor« Mosheim,
Privatdocent und
Assessor d. philos.
Fakultät 1718 bis
1723 nach Helm-
städt.
Joh«T«Poletyka,
med« prof. extr« et
fac« med. adjunctiis
1754-55.
Johann Friedrich
Ackermann, med«
prof« extr« 1760,
1763 med« prof«
ord« und prof« phys.
theor. et experim.
in der philos. Fak.
- 1804«
Joh. Christ« Hen-
nings, phys« et me-
taphys« prof. ord.
1738-1763 ent-
lassen«
Seb«Jac.Qui8torp,
philos. extr« prof«
1743-1747 nach
Rostock.
Casp« Fr« Lange.
Privatdocent 1752
— 53 nach Lübeck.
155
Mathematik,
Physik und
Naturgeschichte
Friedr» Valen-
tiner, Frivatdoc.
1 783, ausserord»
Prof* d^Mathem.
1787, ord. 1797
bis 1813,
Joh. Heinrich
Meyer, Privat-
docent 1791—
1797 mathem.
und philos. Vor-
lesungen.
J.G.F.Schrader,
Frivatdoc.1790,
Professor extr.
1792-98, Ma-
them. u. Physik.
J,J.P,Molden-
hawer, auss.Pro-
fessor 1792—
1827, las über
griech. Classik.,
Obstzucht und
Botanik.
Geschichte,
Beredsamkeit,
Cameral Wissen-
schaft.
Johann Bemh.
Koehler, philos«
et histor, prof,
extr. 1766 — 69
nach Göttingen,
(S. die Lehrer
der griechischen
und lateinischen
Sprache,)
Wilh, E, Chri-
stiani, 1761 juris
nat.etpolit,prof.
extr., 1763 ord,
u. Bibliothekar,
1766 auch eloq,
et poes., 1770
auch histor, prof.
- 1793.
Joach. Pieter,
Privatdoc.1766
— 72, las über
Geschichte.
J,Chr,Fabri-
cius, Cameralw.
(S.Naturgesch.)
Hebräische u,
andere Orient.
Sprachen.
(S, Theolog.)
Griechische
u, lateinische
Sprache,
A,W. Gramer,
juris prof., las
auch über lat.
Glassiker. (S.
Juristen.) '
B. Kordes,
Privatdocent
1789, auss.
Prof, 1792,
1793 auch
Bibliothekar
-l823.Philol.
Vorlesungen.
T. Baden,
auss.Prof. der
Eloq. U.Philo-
logie 1794-
1802,entlass.
1804,
J.J,P,Mol-
denhawer las
auch über gr.
Glassiker. (S.
Naturgesch,)
Neuere
Sprachen.
J.JacHeinr.
Schnauer, 1.
gall. lector
1788, 1790
1, angl. lector
- 1824.
Manenty,
1. gall. lector
1790-97,
Nik, Ben,
Lange, Diak«
in Kiel u. Pri-
vatdoc. 1790
—91 lehrte
die dänische
Sprache,
J,CUA.Mar-
quetfling.gall.
lector 1798-
1800.
156
Theologie.
Jufltus Friedrich
Zachariä^ ling- or.
prof* exir* 1735,
1743 auch anti-
quitt, sacr. ord. in
der philos« Fakult.
und 1748 auch
theol. ord.— 1770.
Georg Joachim
Mürk, theol* ord.
1758-1774^
Joh.N icoL Milow.
(S. d .Philosophen.)
Wilh.Chri8t.Ju8t.
Chryaander, theol.
prof. ord. 1768 bis
1788.
Andreas Weber,
philos.ord., theol.
extr. 1769—81.
Jurisprudenz.
Joh.Zachar.Hart-
matin, juris Rom.
etpatrii prof. 1725
bis 1 740 in haniiOY.
Dienste, f 1742,
Friedrich Gottl.
Struve, juris prof.
ord. 1726—52.
Am. Christ. Dorn,
juris Germ, et Rom.
prof. 1737-64.
Gottfr. Heinrich
Elend (Eilends-
heim), Privatdoc,
1734, juris prof.
extr. 1738-45 in
Staatsdienst«
Joh« Carl Heinr.
Dreyer, juris Germ,
et prax. prof. 1745
bis 1753 Syndicus
Lübecks.
Medicin.
Johann Christ.
Kersteus aus Mos-
kau berufen, prof.
ord. 1770-1801.
Christ« Johann
Berger, prof. ord.
1775-1779 aufimoral
seinen Wunsch
emerittirt f 1789.
Seine Bibliothek an
die Universität ver-
macht.
Georg . Heinrich
Weber, med. prof.
extr. und Prosector
1777, med. et bot.
prof. ord. 1781 —
1828.
Joh. Georg Reyher,
Privatdocent und
Adjnnct der med.
Fakult. 1782-98
ausscrord. Profess.
der Med. — 1807,
Philosophie.
J.B.Mielck^ Pri-
vatdocent 1758 —
1767, Diaconus in
Neustadt.
Joh. H. Tönnien
(Tönnies), log. et
. prof. 1759
— 1761 entlassen.
t 1784.
J. Nie* Milow,
philos. prof. extr.
1765-68 las über
das alte und neue
Testam. n. orientaL
Sprachen*
Andreas Weber,
philos. prof« ord. et
theol. extr. 1769
—1781. (S. die
Theologen.)
Chr. C. L. Hirsch-
feld, Secretar des
Curatel collegii,
philos* et elegant,
liter. prof. extr.
1720-1773, ord.
—1792.
157
Mathematik,
Physik und
N atuTgeschicbte
J.W* Christiani,
Privatdocent u.
Adj. der philos.
Fakult. 1793 -
1801 hielt ma-
tbem« u« Statist.
Vorlesungen.
N*Th. Reimer,
Adj* der philos.
Fakultät, 1801
auss. Professor,
1802 ord. Prof.,
1810-32.
Geschichte,
Beredsamkeit,
Cameralwissen-
schaft.
Const« Herrn*
Hegewisch, hist.
prof^ extr. 1 780,
orda782-1812.
V. A. Heinz«,
Privatdoc.1782,
prof« extr. 1 783,
ordj 787-1 801.
Aug. Ohr* H.
Nieraann, Pri-
vatdocent 1784,
auss.Prof. 1 787^
ord. 1794-1832.
Hebräische u.
andere Orient«
Sprache*
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Neuere
Sprachen.
Em* Br* de
Suint Simon^
U gall. lector
1800—25.
158
Theologie.
Joh«Andr.Cramer,
theolog. prof. ord.
1774-178a
Gotth* Traugott
Zachariä, theolog«
prof» ord. 1775 bis
1777.
Joh» Casp. Velt-
husen, theol. prof«
ord, 1775—1778
nach Helmstädt.
Joh*Herm,Meyer,
1771 Prediger in
Kiel, 1776 theoL
prof. extr» — 1 795.
Samael Gottfried
Geyser. theoL prof.
ord. 1777-1808.
Jurisprudenz.
Joh.Wilh.Gaden-
dain (Gaden), juris
prof. 1753—1756
in Untersuchung
1764 freigesprocb.
— 1771.
Carl Friedrich
Winkler, j ur. Germ,
et prax. prof. 1753
bis 1784. Nach-
folger Dreyer's.
Johann Diedrich
Meilmann, 1771
Privatdocent, 1 773
juris prof. ord. —
1801.
Johann Phil, von
Carracb, jur. prof.
prim.1768— 1769
entlassen.
Joh.Heinr.Fricke,
jur. prof. ord. 1770
bis 73 nach Halle.
Medicin.
(Siehe die vorige
Tabelle.)
Philosophie*
J. Pieter, Privat-
docent 1766—72
in Berlin Schnl-
rector.
Ad.Fr.Balemami,
philos. prof* extr.
u. Hofprediger mit
Erlaubniss zu theol.
Vorles. 1773-74
Pastor in Reinfeld.
M. Ehlers, philos.
prof. ord. 1778 —
1800.
G.Wiggers, philos.
prof. extr. 1783 —
1787 nach Peters-
burg.
159
Mathematik,
Physik und
Naturgeschichte
Geschichte,
Beredsamkeit,
Cameralwissen-
schaft.
Hebräische u.
andere Orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Neuere
Sprachen«
(Siehe die vorige Tabelle«)
160
Theologie.
Jarispnidenz*
Medicm.
PhikiM^hie.
Dan, 6. Molden- G* BrökeL, juris' PhiLGabr.Hensler, (s. M. Ehieis muf
ha wer, pbilos. prof.l prof.ord. 1772-88, ord. Prof. 1789 — jder Ton Tabelle.)
extr«, tbeoL adj.
1777 IbeoL extr.
1778, ord. 1780
— 84 nach Kopen-
hagen, M.lasaach
Aber orientalische
Sprachen«
J. W, Fuhrmann,
theoU prof, extr.
1778, ord. 1779
—1780.
Christ. Gottb.
licnsler , Privat-
docent u« Adjunct
der pbilos. Fakult.
1784, auss. Prof.
der Theol. 1789,
ord, 1992-1809
auf seinen Wunsch
entlassen.
Ad. F. Trendelen-
burg , ord. Prof.
1775— 18Ö3.
J. Chr. Majer,
ord. 1776—1777
nach Tübingen.
Job.D.H.Musäus.
jur.prof.extr. 1 77o
-77 nach Giessen.
Fr. Christoph
Jensen, Privatdoe*
1779, auss, Prof.
1781, ord. 1785-
1802 in d. Kanzlei.
H. de Fine Oli-
varius, des dänisch.
Rechts u. der däo.
Sprache ausserord.
Prof. 1781— 1825
auf seinen Wunsch
entlassen.
1805.
Hieron. Friedr.
Philipp Hensler,
Privatdocent 1791
Arzt des Herzogs
Yon Augustenbnrg
1792.
Fried. Ad.Heinze,
Privatdocent I79l
—1797, Arzt, Be-
sitzer von Niendorf,
161
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte.
(s, N^Th.Reimer
auf der vorigen
Tabelle.)
Geschichte
und
Cameralwissen-
schaft»
(s* D. Ih Hege-
wisch u. A. Nie-
mann auf d* vor.
Tabelle.)
Hebräische u.
andere Orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Classiker.
J.A.Nasser,
Privatdocent
1789, auss.
Prof. 1789-
1828, 1. auch
über deutsche
Literatur und
Kunst*
T. Baden,
s. vor. Tab.
Neuere
Sprachen u.
Literatur.
11
162
Theologie.
J«C. K« Eckermann,
ord. Prof. 1782—
1837.
J. G. Schmidt,
Privatdocent 1787
— 1789, theoU und
philol. Vorlesung.
Prediger in Hagen«
H.Müller, auss.
Profess« derTheol.
1789—1805, ord.
Profess. derPhilos.
-1814.
J. O. Thiess,
philos. et theol. Dr.
Privatdocent 1792,
ausaerord. Prof. der
Philos. 1795-1800
entlassen.
Jo. Fr. Kleuker,
prof. ord. 1799—
1827.
Jorispradenz.
Ad.Dietr. Weber,
ausserord. Prof. u.
Syndic. 1784, ord.
Prot 1786-91,
nach Rostock.
L. A. G. Schrader,
ord. Prof. 1790—
1815.
Andr. Wilhelm
Gramer, Privatdoc.
1785, ausserord.
Prof. 1786, ord.
1792-1833, 1826
Ober-Bibliothekar.
Medicin.
J. L. Fischer,
ord. Prof. 1794-
1832. Emeritirt
t 1833.
Ghr. Fr. Hargens,
Privatdoc. 1794—
1829. •
S.J.G. Behrens,
Privatdoc. 1792—
94. Amtsschreiber.
Anton Fr. J.
Thibaut , Privat-
doc. 1796, ausser-
ord. Prof. 1798,
ord. 1800-1802.
Nach Jena«
C. H- Pfaff,
ausserord. Prof. der
Medicin 1798—
1801, ord.Prof. der
phüos.Fak., 1802
der medic. — 1852.
Pf. hielt auch Vor-
les. über Physik u.
Chemie.
Joachim Dietr.
Brandis, ord.Prof.
1803-1809. Leib-
arzt. Friedrichs-
hospital.
Philosophie*
C. L. Reinfaold,
ord. Prof. 1794 —
1823.
D. Fr. Bielfeld,
Privatdoc. 1797—
1835.
W. Mackensen,
Privatdoc. 1796—
1798.
Christ. Rud. W.
Wiedemann, ord.
Prof.1805— 1840.
Vorsteher der Heb-
ammenanstalt, hielt
auch naturhistor.
Vorlesungen.
C. F. Callisen,
Privatdoc 1800—
1803. Prediger.
J. M. Schultz,
hielt auch Vorles.
über d. Geschichte
der Philosophie. —
S. Classiker.
163
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte.
G« Eimbke,
Privatdoc. 1794
—97. Physik,
Chemie*
G. Coopmans,
ausserord. Prof.
d. Chemie 1794
— 99, hielt auch
medic. Vorles.
(s. C. H. Pfaff.)
H. Steffens,
Privatdoc. 1797
— 1801 , nach
Halle. Yorles*
über Zoologie u.
Geologie.
Friedr Weber,
Privatdocent der
pbilos« Fakultät
1804, auss.Prof.
1805-11, auss.
Prof. d. Medicin
1812—15, ord.
1815-23.
Geschichte
und
Cameralwissen-
schaft.
Bis 1812 Prof.
D«H.Hegewisch«
A. Chr. H* Nie-
mann bis 1832.
Hebräische u«
andere orien^.
Sprachen*
(S. Theolog.)
Griechische
u« lateinische
Sprache.
J.J.M.Valett,
Privatdocent
1794-1799
Rector in Ot-
temdorf.
J.H.C.Eggers
Privatdocent
1802 - 1809.
Rector in Hu-
sum.
J. M- Schultz,
auss« Profess.
1802- 1846,
emeritirt.
C» Fr. Hein-
rich, ordentl.
Prof. 1804—
l818n3onn.
Director des
philoL Semin«
in KieL
J. V. Francke,
Privatdocent
1815-1819
Lehrer in
Flensburg,
Dorpat»
Neuere
Sprachen u*
Literatur*
J. Baggesen,
aus8*Prof» der
dän. Sprache
und Literatur
1811-1814
nach Kopen-
hagen.
ir
164
Tfaeologfe.
G. F. Jäger,
PriTatdoc. d.philo8.
Fak., exeget. Vorl.
fiber das A. u. N.
Test. 1807-1808.
G. T. St^er,
PriTatdoc. d.philo8.
Fak., exeget« Vorl.
über das A. tu N.
Test. 1808 Haus-
lehrer.
G. Sam. Francke,
ordeniLProf. 1810
—1840.
Joh. Christoph
Schreiter, ordentl.
Prof. 1814—18.
Director d. homilet.
Seminars.
Aug. Twesten,
ansserord. Prof. d.
Theo], und Fhilos.
1814-1819 ord.
Prof. der Theolog.
1835 nach Berlin.
Tw. leitete auch
181 8 u. 1825-27
das philoL Seminar
in Kiel.
Jarisprudenz«
Mediciii«
P.J.A.Feuerbach, A. J« J. Geyser,
ord. Prof. 1802,IPrivatdoc. 1806 -
1804 n. Landshut.
W.Pätz, ansser-
ord. Prof. 1802-
1804 nach Heidel-
berg.
J. Fr. Reitemeier,
ord. Prof. 1805—
1807, 1811 ent-
lassen.
Albr. Schweppe,
auss. Prof. 1805,
ord. 1815-1818.
Nach Göttingen.
J. C. Dümmler,
Privatdoc. 1808—
1811.
J. Chr. Hasse,
Privatdoc u. Syn-
dicus 1811 — 13,
nach Königsberg.
Nicolaus Falck,
auss. Prof. 1814,
ord. 1815—50,
1807.
J.C.Ryge, Pri-
vatdoc. Ih06, dann
Arzt in Cappeln.
18 13 Schauspieler.
Fr. H. H^ewisch,
ansserord. Profess.
1810-1865. Arzt
am Friedrichshosp.
Phüosopliie.
Joh. Erich von
Berger, ord. Prof.
der Astron. 1814,
der Philos. 1826
-1853.
165
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte*
Geschichte
und
Cameralwissen-
schaft.
Hebräische u.
andere Orient.
Sprachen,
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
(Siehe die vorige Tabelle»)
W.Wachs-
muth ^ ord*
Prof. 1819—
25 n« Leipzig.
R. Brodersen,
Privatdocent
1819-1821,
Rector in
Rendsburg»
Neuere
Sprachen u.
Literatur.
166
Theologie.
Fr. B. Köster,
ord. Prof. 1822—
1838. Directordes
homilet«u«katechet.
Seminars» Nach
Stade»
K» R. W» Klose,
Privatdoc» 1832—
1842. Histor» u.
exegetische Vorles«
Nach Hamburg*
Jurisprudenz.
C. Th» Wclcker,
ord. Prof. 18 1 5—
1816, nachHeidel-
berg.
C. H. Reinhold,
Privatdoc. u. Syn-
dicus 1815—16.
M.Tön8en, ord.
Prof. 1816 -1851
pensionirt.
H. R* Brinkmann,
auss* Prof. 18 19,
ord. 1823—1835,
in's Oberappellat*-
Gericht*
H. Ratjen, Pri-
yatdocent 1821,
ausserord. Profess»
1830, ord. Prof.
der philos. Fak.
1833.
G.Chr» Burchardi«
ord» Prof» 1823 -
1844 in's Ober-
Appellat. - Gericht»
P.D.Chr.Paulsen,
auss» Prof» 1826,
ord. Prof» 1842-
1848, ins Appellat.-
Gericht in Flens-
burg.
Medicin.
C» H» Maes, Pri-
vatdoc. 18 13 — 14»
Ar:^t i.Neumünster»
H» C» Petersen,
Privatdoc» 1823-
26» Nach Eckern-
förde»
Philosophie.
E» Reinhold, Pri-
vatdoc. 1822-24
Nach Jena.
167
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte»
D.M. H» Mohr,
Adjunct 1805,
au88»Frof« 1807
-1808, Zool.
Botanik,
Geschichte
und
Cameralwissen-
schaft.
F* Chr. Dahl-
mann,beauftragt
rjit Vorles. über
Geschieh. 1812,
auss.Prof« 1813
— 1829 nach
Göttingen, 1837
entlassen, 1842
Bonn,
J.G. Droysen,
ord. Prof. 1840
— 52 nach Jena,
Hebräische u«
andere Orient.
Sprachen.
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Neuere
Sprachen u.
Literatur.
J.Olshausen,
auss. 1823,
ord. Profess,
1830-1852
entlass. 1853
Königsberg,
1858 Berlin.
Joh.Classen,
Privatdocent
1831—1832
Berlin.
L. Preller,
Privatdocent
1833-1838
nach Dorpat.
F.C.Götzsche
Lector d. dän.
Sprachel814
—1822.
168
Theologie.
Chr,N.Th.Thoiii-
sen, Privatdocent
1833, aass« Prof.
1841, ord. 1844-
J« Asmnssen,
Privatdoc, 1834 —
1839, Director des
Schuilehrer-Semin*
in Segeberg.
H. A. Mau, Pri-
vatdoc« 1834, auss«
Prof. 1836, ord.
1839-50.
Th. Schreiter,
Privatdoc. 1834 —
37, Lehrer der Gel.
Schule in Rends-
burg.
Jorispradenz.
F. Kiemlf, Pri-
yatdoc. 1 83 1 , aoss.
Prof. 1834, ord.
1839—42, nach
Rostock.
A.W.S.Francke,
Privatdoc. 1831 —
1833, in d. Ober-
Appel lat.-Gericht •
Th.Fr.A.Peter8en,
Privatdocent 1831 .
AdTokat.
Job. Christiansen,
Privatdocent 1834,
anss. Prof. 1843^
ord. 1844--54.
Emil Herrmann,
auss. Prof. 1836,
ord. 1842-1847,
nach Göttingen.
Medicin.
G.Ad.Micbaeli8,
Privatdocent 1 824,
aus-. Prof. 1839 —
1848.
Chr.G.Deckmann,
auss. Prof. d. Chir.
u. Anatomie 1829,
ord. Prof. u. Direct.
des Friedr.-Hospit.
1833-1837.
Chr. H.K. Mahr,
Privatdocent 1832
-36, Arzt in Olden-
burg.
Philoeophie.
A. L. A. Meyn,
ord. Prof. u. Direct.
des klin. Instituts
1833—1851. Das
Director. an Prof.
Frerichs. M. ward
1852 entlassen.
Fr. Kindt, Pri-
vatdoc. 1833 — 36.
W, H. Valentiner,
Privatdocent 1835
-56.
A.H.Ritter, ord.
Prof. 1833-1837
nach Göttingen.
H. Mor. Chalybäus,
ord. Prof. 1839 —
52entlassen, 1854
wieder angestellt,
t 1862.
169
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte«
E.Ferd.Nolte,
auss.Prof, u^Dir»
d. botan«Garten8
1826 -.
C. H. Tielle,
Privatdoc. 1840
-—45, hieltVorl.
über Cbemie und
Physik.
J* F, Sürsen,
Privatdoc. 1841
-45» Mineraloge,
krystallograph..
pharmakol. Vor-
lesungen«
Geschichte
und
Cameral Wissen-
schaft,
A.L^J «Michel
sen, auss« Prof«
1829, ord.Prof«
1837-42, nach
Jena«
G. Haussen,
Privatdoc« 1833
-34 nach Kopen-
hagen in die Zoll-
kammer, ord«
Prof« 1837-42,
nach Leipzig«
F« A« Wilda,
Priratdoc. 1840
— 45. Cameral-
wissenschaft.
Kn« J.Clement,
Privatdoc« 1841
-1847.
G«Waitz, ord.
Prof. 1842-48,
nach Göttingen.
Hebräische u«
andere Orient«
Sprachen«
(S« Theolog«)
C. Tb« Jo-
hannsen, Pri-
vatdoc« 1831
— 32, nach
Kopenhagen«
Griechische
u* lateinische
Sprache«
J.F«M.Ben-
dixen, Privat-
doc« 1833 —
35, Lehrerin
Flensburg«
Nissen, Pri-
vatdoc« 1835
—36«
v.d.Smissen,
Privatdocent
1836-37.
Ed« Osen-
brüggen, 35
Doctor d. Phi-
losophie, 41
d. Jurisprud.
Privatdoc. u.
Bibliotheks-
gehülfe— 43.
Nach Dorpat«
Otto Jahn,.
Privatdocent
1840-1842
nach Greifs-
walde«
Neuere
Sprachen u«
Literatur«
Dr« J« L«
Heiberg, Lec-
tor der dÄn«
Sprache und
Liter« 1822-
26 n« Kopen-
hagen.
Chr. Flor,
Doct« u« Prof«
der dän« Spr«
- und Literatur
1826-45.
H« V« Buch-
wald, Lector
d. franz. Spr«
1829-1848
nach Kopen-
hagen.
170
Theologie.
K. P. M. Lflde-
nuum, Privatdocent
1835, aoM. Prof*a.
Director d. homilet.
Semin. 1839, 1841
ord* Prof« ^
GL Harms, Archi-
diac», 1835 theol.
Vorlea»
A* U F. Pelt,
ord.Prof. 1835—
52 entlassen* Pre-
diger in Kemnitz«
Th«Alb,Liebtin,
ord. Prof. 1844—
51* Nach Leipzig.
Jorispradenz*
A. Christ» Jbh«
Schmid, PnTatdoe.
1839—1848, ord.
Prof* 1853-55,
ins Ober-Appellat*-
Gericht.
Ed. Osenbrfkggen,
Privatdocent 1842,
nach Dorpat.
C. Christiansen,
Privatdocent 1842,
Mss. Prof* 184a
R* Ihering, ord.
Prof. 1849-52,
nach Giessen.
A.W.Wolff, Pri-
vatdocent 1843.
Advokat*
L. Stein, Privat-
docent 1843, auss.
Prof* 1846 der phi-
losophischen Fak.
1852 nach Wien*
Medicin*
W. F. G. Behn,
Privatdocent 1835,
anss* Proü 1837,
1848 ord. Pfo^ der
Anatomie n.Zo<^og.
-1867. Pensionirt.
G.Ph*E.Kirohner,
Privatdocent 1837
— 53 anss*Prof. für
PharmakoL
G. B* Gflnther,
ord. Prof* der Chir*
n.I>ir* d*Friedrichs-
Hospitals 1837—
41* Nach Leipzig*
B*R* C.Langen-
beck, ord« Prof. der
Chir. n. Direct* des
Friedr. - Hospitals
1841-49.
Ferdin* Weber,
Privatdocent u.Pro-
sector 1842, auss.
Prof. 1851—60*
Th* Valentiner,
Privatdocent 1845
— 1855* Arzt in
Pyrmont*
Philoeophie.
Fr. Harms, Pri-
vatdoc* 1842, aase.
Prof* 1848, ord.
1858—1867 nach
Berlin*
Gust. Thaulow,
Privatdocent 1845,
anss. ProL 1846,
ord. 1854—.
171
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte.
Geschichte
und
Cameralwissen-
Schaft.
J. Chr« Ravit.
ord. Prof. 1842
«-52 entlassen»
Hebr&ische n.
andere Orient«
Sprache.
(S. Theolog.)
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Ed. Vollbehr,
Privatdocent
1843-1847
Lehrer i. Plön,
Glückstadt.
Neuere
Sprachen n.
Literatur.
L. Wienbarg,
Privatdocent
1833-34.
S. Lubbren,
Lect. d. engl*
Sprachel833
-64 emeritirt.
J. C. Hauch,
ord. Prof. der
d&n. Sprache
u.Liter. 1846
— 1848 nach
Kopenhagen*
K.V*Müllen-
hoff, Privat-
doc. 1843—
46 auss. Prof*
der deutschen
Sprache und
Literat., ord*
Prof. 1854—
58, n. Berlin.
J. A. Schwob-
DoUe, Lector
der französ*
Sprache 1849
— 56 , nach
Gotha.
172
Theologie»
H. O* Fr, Fock,
Privatdoc. 1844-
1848.
Jurispradenz«
C. O. V. Madai,
ord. Prof. J845-
48, nach Freiburg.
T. C» A. Brink-
mann, Frivatdoc.
1848. Advokat.
A. Th« Sörensen,
Frivatdoc. 1847 —
53, hielt Vorles*
über theologische
Gegenstände und
orientaL Sprachen«
K*G.J, Wieseler,
ord. Prof« 1851—
63, nach Greifs-
wald«
G. A. Fricke,
ord« Prof« 1851—
65, nach Leipzig.
E. Friedlieb,
Privatdoc. 1848,
auss. Prof. 1864 —
1866.
J« W« Planck,
ord. Prof« 1850—
67, nach München«
C. F. Samwer,
auss. Prof. 1850 —
52, nach Gotha.
Medicin«
P« Jessen, Arzt
des Irrenhauses in
Schleswig, n. Kiel
1845, liest über
psychische Krank-
heiten.
Gust.Ross, Fri-
vatdoc« 1846— 47
Arzt in Altona«
Philosophie.
K. Steffensen,
Privatdocent 1852
— 54, nach Basel.
J« Thygesen,
Privatdoc. 1846 —
49, Arzt in Rends-
burg.
C« Neuner, ord«
Prof. 1854-
A« A« L, Stro-
meyer, ord. Prof.
der Chirurgie, Dir.
des Friedrichshosp.
1849—54, nach
Hannover.
K« C« Th. Litz-
mann, ord. Prof.
und Vorsteher der
Hebammen - Anst«
1849-
W« Griesinger,
ord« Prof. 1849,
nach Egypten,
Wilh. Dilthey,
ord« Prof. 1868-
173
Mathematik,
Geschichte
Hebräische u.
Physik, Chemie
und
andere Orient.
Griechische
Neuere
und Naturge-
Cameralwissen-
Sprachen.
u. lateinische
Sprachen u«
schichte.
schaft.
(S. Theolog.)
Sprache.
Literatur.
A.Fr.K.Himly,
K.W.Nitzsch,
R. de Lilien-
ord. Prof. der
Privatdoc.1844,
cron , auss.
Chemie 1846—
auss.Prof. 1848,
ord. 1858—62,
n. Königsberg.
Prof. 1850—
1852, nach
Meiningen*
L.Meyn, Pri-
H.W. Ahlmann,
Chr. Aug.
vatdoc. 1846 —
Privatdoc. 1847
Fr. Molbech,
48,hielt mineral.
—48, SecretAr
auss.Prof. der
u.geolog.Vorles.
der provis. Re-
gierung.
dän. Sprache
und Literatur
1853, ord.
Prof. 1858
1864. Nach
Kopenhugen.
A. N. Herr-
G, Zimmer-
K. Fr. Cl.
KU Groth,
mannsen, Privat-
mann, ord. Prof.
Prien, Privat-
Privatdocent
doc. u. Gehülfe
der Polizei- und
■
docent 1848
1858, Prof.
am zool.Museum
Staats wissensch.
-51, Lehrer i.
1866-
1848-54.
1853—54 nach
Hannover.
Meldorf, dann
in Lübeck.
•
G. Karsten,
Wilh. Seelig,
Christ. Fr.
K. Lorenzen,
A. F. A.
Prof. der Pbysik
ord. Prof. der
August Dill-
Privatdocent
Manier, Lecr
und Mineralogie
Nationalök. etc.
mann, auss.
1851—53.
tor d. französ.
1848-
1854-
Prof. 1854,
ord. 1859-64,
n. Giessen.
Spr,1859.62.
nachEngland,
Bromeis, Pri-
G.H.Handel-
Th.Nöldeke,
Ed.Alberti,
J. Sterroz,
vatdoc. 1851 —
mann,-Privatdoc.
auss. Profess.
Privatdocent
9
Lectord.fran-
52. Vorlesungen
1854, Professor
1864, ord.
1857-
ZÖ8. Sprache
über Chemie..
1868
1868
1864^
»
K.G. J.Wein-
Th. H. J. P.
Wilh. Jung-
Chr.P,Jes8en,
hold, ordentl.
Büttel, Privat-
hans, ord. Prof.
Privatdocent
Professor der
doc. 1854 58,
der Geschichte
1860 - 64,
deutsch. Spr.
Lehrer in Rends-
1862, t 1865.
nach Haders-
und Literatur
burg*
leben. :
1861—
174
Theologie.
Jurisprudenz.
Th. K. Schütze,
Privatdoc. 1854,
und 1867—
K, Ph. B. Weiss,
ord^ Prof* 1863—
R* Ad« Lipsius,
ord» Prof. 1865—
A.Vöge, Privat-
docent 1856 —
R. J. Burchardi,
Privatdoc. 1856—
64, Secret&r des
Ob« - Appellations-
Gerichts.
W. Seestern-Pauly,
Privatdoc. 1859—
62, Advokat.
G. Dietzel, ord.
Prof. 1862-64.
A. Hänel, ord.
Prof. 1863-
G. K. A. Bech-
mann, ord. Prof.
1864, 1870 nach
Erlangen.
Medicin.
F.Esmarch, Pri-
vatdoc. 1850, ord.
Prof. der Chirurgie,
Director der Klinik
1857—
Fr.Th.Frerichs,
ord. Prof. Director
der Klinik 1851-
52, nach Breslau.
K.H.Ch.Bartel8,
Pri vatdocent 1 85 1 ,
ord. Prof. u. Dir. d.
Klinik 1859—
J.H.H.Schwartz,
Privatdoc. 1852—
59, nach Marburg,
Em. Fr. Götz,
ord* Prof. Dir. der
Klinik 1853-58.
A.G.J.v.Thaden,
Privatdoc. 1853—
60 Arzt in Altena.
W.Jessen, Pri-
vatdocent 1853 —
P. L. Panum,
au8S.Prof.d.Physio-
logie 1853, ord.
Prof. 1857—64,
nach Kopenhagen.
F. M. Claudius,
Privatdoc. u. Pro-
sector 1855—59,
nach Marburg.
R. Dohm, Pri-
vatdoc. 1859—62,
nach Marburg.
K. H. Seeger,
Privatdoc. 1859—
W.Hensen, Pri-
vatdoc«1859, auss.
Prof. 1864, ord.
Prot 1868—
Philosophie.
175
Mathematik,
Physik, Chemie
und Naturge-
schichte.
K. Möbius,
Prof* d* Zoologie
1868—
O* JacohseiK
Privatdoc. 1868
Geschichte
und
Naturwissen-
schaft.
Alfr* Freiherr
von Gutschmid,
auss.Frof. 1863,
ord* 1867—
Hebräische u.
andere Orient.
Sprachen*
(S. Theolog.)
J. C. C. Voss,
Privatd.l868~
R. V. Fischer-
Benzon, Privat-
doc* 1865 und
nach einer Reise
1869 dann Leh-
rer in Meldorf.
T.H.Behrens,
Privatdoc. 1869
Ferd. Zirkel,
ord. Prof. der
Mineral. 1869
H.v.Treitschke,
ord. Prof. 1866,
1867 n. Heidel-
berg.
Rud.Usinger,
ordentl. Profess.
1868—
Griechische
u. lateinische
Sprache.
Ad.Th.Fr.
Michaelis,
Privatdocent
1861 — 62,
nach Greifis-
wald.
C.Volquard-
sen, Privatd.
1862 — 63,
Lehrer am
Gymnasium i.
Schleswig«
J. K. O.
Ribbeck, ord.
Prof. 1862—
Neuere
Sprachen u*
Literatur.
F. A .Heise,
Lectord.engl.
Spr. 1864-
Th. Möbius,
ord. Prof. der
nord. Spr. u.
Liter* u.Lect.
der d&n. Spr.
1865-
176
Theologie«
A* Klostermann,
ord. Prof. 1868—
Jurisprudenz.
R^W^Dove, ord.
Prof. 1866—68,
nach Göttingen.
K. Wieding, ord.
Prof. 1867—
R. John, ord.
Prof. 1868, nach
Göttingen.
H. F. C. P. Hin-
schius, ord. Prof»
1868-
Medicin«
A. Ritter, Pri-
vatdoc. 1860 —
Wilh. Müller,
auss.Prof. d. pathol.
Anatomie 1861 —
63, nach Jena.
J. Bockendahl,
Pri vatdocent 1 86 1 ,
auss. Prof. 1866 —
C.Völckers, Pri-
vatdoc.1862, auss.
Prof. 1866—
Th.H.Jürgensen,
Privatdocent 1863,
auss. Prof. 1869—
A.Colberg, auss.
Prof. der patholog.
Anatom. 1864, ord.
Prof. 1865, starb
1868.
K.Kupffer, Pri-
vatdoc. 1866, ord.
Prof. der Anatomie
1867-
J. Cohnheim,
ord. Prof. d. pathol,
Anatomie 1 868 —
L, H. Fr. Wenck,
Privatdocent 1867
-69, Arzt inAltona.
G.Edlefsen, Pri-
vatdocent 1869 —
J.C.Dähnhardt,
Privatdoc. 1869 —
L. Zerssen, Pri-
vatdocent 1869 —
Philosophie.
(Siehe die vorige
Tabelle.)
Register.
8«it«
Abgangszeugnisse 27. 87.
J. Fr. Äckennann XX. 27. 28.7L
Adjuncten 80.
Ed. Alberti 54.
Otristian Albrecht VI. 3.
Alterthümer 110. 11 K
Altena Convikt 124.
AUonaer Selectaner 74.
Anatemie 107. 112.
K. Gr. Andresen 99.
Ansgarius-Prämie 144.
Antrittsreden 80,
Apotheker 66.
Approbation zur Praxis 77.
Armenlast 19«
P. Fr.A.rpe 24.
Augenklinik 106.
Auslmder Promotion ... 72. 73.
Austausch . . - YTTT. 26.
Badeanstalt 39. 40.
T. Baden XXV. 32.
J. Jnu Baggesen 83.
P. W.y. Baue 54.
Ballmeister 16.
K.H.0hr3artels 1859 XXV. 52.
H. Fr. V. Bassewitz. . .VII. 23.
J. 0. Basse^tz 24.
M. Baumgarten 42.
Seite.
Baumschule 31.
G. K. A. Bechmann. ..... .52.
W. Fr. G. Behn 42. 107.
T. H. Behrens 54.
Chr. J. Berger XIX. 27.
Er. V. Berger XXIH. 36.
A. P. V. Bemstorf ..... 28. 43.
BibUothek XXV. XXVI.
91-105.
— Dispensationen. . .21. 95.
— bei^ Habilitationen . . .83.
— Neglectengeld 85.
— bei Promotionen .76. 92.
Bibliothekare :
S. Rachel,
D. G. Morhof,
Chr. Franck,
Seb. Kortholt,
Chr. Alb. Opitz,
J. M. Kaeunelin,
J. H. Hennings,
"W. E. Christiani,
B. Kordes,
A. W. Cramer,
H. Katjen.
Biblioläiekscommission 98. 102.
BienniumVin.XXXI. 20.21.95.
Chr. Fr. A. Blohm 102
J. Bockendahl 54
12
178
Seite.
Bordesholm 3» 22.
J. D. Brandis XX. 33. 66. 105.
Brandschatzimg 17.
G.Brandt 54.
H. E. Brinkmann 37.
G. Brökel XI.
Buchbinder 184.
Buchdrucker 16. 92.
Buchhändler 93.
Bundesversammlung 29.
Gr, Ohr. Burchardi 40. 44.
Burschenschaft 40.
C. F. CaUisen 32.
H. CaUisen 104.
Catharinall TIH. 25.
H. M. Chalybäus ......40. 47.
Christian VII XIH.
Christian VH! XXn.
44. 46. 108.
J. W. Christiani .32.
W. E. Christiani.. Vn. XIH.
29. 54. 70. 79.
Joh. Christiansen 42. 47.
J. Classen XXIV. 42.
M. Claudius 35.
Cocarde lilla- weiss 26.
J. Cohnheim 52.
A. Colberg : 52.
Colloquium der auswärts
Promovirten 80^
Communalauflagen 20.
Consistorium, engeres ..11. 27.
— plenum 32.
Conventionen mit anderen
Universitäten 61.
Convikt .4. 26. 115.
Conviktexamen 1775 26.
— 1707 der General-
superint X. 116.
— 1 775 die philosoph»
Fakultät... 26. 118. 127.
— während der Studien
IX. 89.
Conviktgebäude .49.
Andr. Gramer 21,
Seite.
A.W.Cramer. .XVin. 32. 98.
a Fr. Cramer 28»
J. A. Cramer. . XIV. 26. 27. 55.
V. Cronstem 104.
Creditedict 13. 31.
Curatellcollegium 25*
Curatoren :
H. Fr. V. Bassewitz 23.
Geh. R. E . J. V. Westphalen 25
Graf D. Reventlow. . .26, 86,
Graf Fr. Reventlow ... 36. 86.
Graf Chr. zu Rantzau. . . .36.
Graf von BrockdorjBF. .40. 86,
J, F. Jensen 40.
Professor Olshausen 46»
Kammerh. Kauffmann 48. 86.
Graf A. v. Reventlow. . . .48.
Professor Planck 50
Baron v. Scheel-Plessen. .50.
G. Curtius XXV. 47. 70.
Custoden der Bibliothek:
Doct. Vöge und Alberti . . 97.
J. C. Dähnhardt 54.
Chr. Dahlmann XXIV.
36. 41. 52. 81.
Chr. G. Deckmann 41.
Dekane ;64. 69.
— Consens f iir Docenten 81.
Deposition 59.
G. Dietzel 52
Chr. Fr. A. Dillmann . .47. 50.
W. Düthey 53.
Disciplinargewalt 12.
Dispensation vom Miaturi-#
täts-Zeugniss. 78.
Disputation ...'....... .31. 88.
Dissertationen medicin.
Deutsche 75.
A. Chr. Dom 25. 55.
J. A. Domer ^.,. . .XV. 42.
Dos academica 26.
P. W. Dove 53.
J. C. H. Dreyer. . .XU. 25. 90.
Dumoüriez ^XIV,
179
Seite.
J. Chr. R. Eckemiann XV- 42.
G-. Edlefsen 54.
M. Ehlers XX. 69.
Ehrengericht XIV. 32.
Ehrenpromotion 72.
Eid der Mediciner 71. 75.
Einkommensteuer 19. 20.
Einweihung 6.
G. H. Elend XXXIV.
Entlassungen ... 22. 28. 30. 47.
W. A. Emesti 25.
J. F. A. Esmarch 52.
J. E. Faber .,.,26.
C. Pabricius geb. Ambrosius
XXV. 96.
.1. C. Fabricius. . . .27. 30. 107.
Fakultäten 64.
N. Falck XXni. 37. 43.
Fechtmeister 16. 54.
Albert zum Felde IX. XI.
A. Peuerbach 32. 33.
J. L. Fischer XIX. 41.
Fiskus, kleiner 58.
, Flensburger Sammlung. . . .111.
Chr. Flor. 110.
P. W. Forchhammer .... XXV.
41. 110.
Porstlehr- Anstalt 104.
Christ. Franck 65. 67.
A. W. S. Francke 42.
Gr. 8. Francke XV. 42.
J. V. Francke 42.
Frequenz der Universität
xxyn.-xxxi.
J. H. Fricke, Jurist 26.
G. Fricke, Theolog 53.
E. S. H. FriedUeb 52.
Cari Friedrich VI.
Friedrich IV., Herzog . 23. 88.
Friedrich VI xfll. XXII.
43. 44. 101. 105.
Friedrich Vn. . . XXII. XXIII.
XXV.
Cari Friedrich 25.
Friedrichs-Hospital 19. 105.
Seite.
M. Prise 24.
N. Funk..... 34. 35.
Garten, botanischer. . . .49, 109.
J. W. Gave 104.
Gebühren der Promotion 72. 76.
Gehalt des Rektors 57.
Fr. Gentzke.. 24.
Gerichtsbarkeit 10.
Gewerbeordnung 77.
S. G. Geyser...XIV. 27. 129.
W. Girtanner 52.
Görtz vn.
von Gössel 105.
E. Fr. Götz 47.
H. C. Götzsche, Lector .... 84.
Caeso Gramm IX. 5. 67.
W. Griesinger .46.
Kl. Groth 54. 110.
Grundsteuer 18.
M. Gude XIII. 132.
G. W. Günther 41.
Gutsbesitzer 105. 108.
H. A. von Gutschmid 53.
Habilitation 1869 81. 83.
Albert Hänel 53.
Halbprocentsteuer 16.
G. H. Handelmann 54. 110.
Ph. Fr. HaneVII. XXXIII. 24.
F. Hansen 104.
G. Haussen 42.
Kl. Harms 43.
St. Christ. Harpprecht von
Harpprechtstein.XII. 24. 55.
J. C. Hasse 37.
J. V. Hatten 22.
J. C. Hauch 46.
Hausfreiheit 14 — 16.
Hazardspiel 39.
Hebammen- Anstalt 106.
D. Hegewisch .... XIII. XXI.
28. 36.
Fr. Hegewisch 41.
HeilanstaltenXXV. 105.106.1 11.
C. Fr. Heinrich.. XX. XXV.
33. 35.
12»
180
Seite.
V. A» Heinze XXI*
A. Heise 54.
J. Hennings Syndikus XXXII.
5. 7.
J, Chr. Hennings, Biblio-
tiidutr 70.
V* Hensen 53.
O.G.Hensler XV. 32.
Ph. Gr. Hensler XIX 29.
P. D. Hermes 34.
Em. Hemnann 42.
H. E. Heseler 104
J. Tk Heseler 104.
A* Fr. K. Himly 108.
P. Hinsohius '.53.
Chr. 0. L. Hirschfeld 25.
H0gh-Guldberg 35.
Hortus medicus 109. 110.
Hospital 41.
Holsteiner, Neu- 45.
Honorare fllr Yoiiesungen . . 59.
O. Jacobson 54.
O. Jahn 42.
F. 0. Jensen XVIII. 32.
J. F. Jensen 40.
P. Jessen 54.
P. H. Jessen 100.
P. W. Jessen 54.
Immatrikulation ... 60. 61. 71.
— ohne Zeugniss 63.
ImmatrikuL-Oommiss. nicht 62.
Immunitäten 13.
Indices XXXIH.
Indigenat 31.
Inscriptionsgeld gleich .... .58.
Institut, paSiologisches 111.
— physiologisches 107. 112.
R. E. John 52.
Jubüäum XXIV. 25.
W. Junghans 52.
H. Chr. Fr. Kamla 97. 138.
Kanzler J. A. Cramer ... 55.
G. Karsten 47. 108.
J. 0- Kerstens 32.
Seite.
Kiel, Pflugaahl. . «. 5.
J. A. Edelmann VI, 8. 21.
J. Fr. Kierulf • . • . 41.
A. Ph. E. Kirchner 42.
J. F. Kleuker..-....XV- 27.
0. P.W. Klose.. 99.
IQosterkirche . . ^ 88.
A. Klostermann 63.
J. H. Knickbein 141.
A. H. M. Kochen 79.
J. B. Koehler VH.
Fr. Koös.... 24.
F. B. Koester 41. 144.
B. Kordes, Bibliothekar 32.
Chr. Kortholt, Prokauzler 8. 65,
Seb. Kortholt..... 24.
Kosten der Promotion 72.
Ejrankenhaus 66* 105.
Kriegssteuer 53.
Kunstverein 109.
C. Kupffer .53. 109.
Laboratorium 107, 109.
Leichenhaus 106,
K. C. Th. Litzmann 47.
J. M. Liungberg 26.
Fr. Loos 54.
K. P. M. Lüdemann 42.
Ad. Fr. Lüders 41. 99.
C. Fr. Luther 24.
J. D.Major XH. 65. 109.
J. B. Malus, s. May.
C. Maroh 9. 65.
G. J. Mark XXXIV.
N. Martini 9. 67.
Matrikel 58. 60.
H. A. Mau 42.
Er. Mauritius 8. 65.
Nicol. Mauritius 67.
J. B. May, Prof. der Eloquenz 6&
J. Fr. Mayer IX. 68.
Mediciner, Studien 21. 86,
J. D. Mellmann 32.
A. L. A. Meyn 47.
L. Meyn 108.
181
Seit«.
G. A. Michaelis 4L
H* Michaelis 65*
A. L. J. Michelsen 41.
Militärpflichtige 60*
Mineratien 107.
K. Möbius 53. 109.
Th. Möbius 53.
Chr. K. Fr. Molbech 53.
D. G. Moldenhawer 27.
J. J. P. Moldenhawer . .31. 32.
J. MoUer XXXTTI.
Monatszettel 84.
D. a. Mor>of IX. Xni. 8. 9. 67.
J. L. Mosheim • . • . XI.
K. W. Müllenhoff 48. 100. 110.
G. MüUer 52.
H. MüUer 34 35.
Münzsammlung 110.
H. MuhUus. Ö:. 17. 23. 55. 57.
P. Musäus, erster Prorector
8. 9. 55.
Museum der Alterthümer. .110.
Napoleon, Prinz 104.
J. A. Nasser XXI. 32.
Neddermeyer 105.
Christ. Negri 104.
K, G. Neuner 47.
A. Niemann XXI. 26. 51.
G. W. Nitzsch XXV. 47.
K. W. Nitzsch 46. 47.
Th. Nöldeke 53.
E. F. Nolte 41.
Nostrifikation 79.
J. C. a Oelrichs VIIL
0. F. A. Ohlsen 104.
Oldenburg, Grossherzog
104. 105. 136.
H. de Frne Oliyariua.. .32. 83.
J. Olshausen 4. 47. 99.
P. Fr. Opitz 24.
Ostfriesische Gelder. . ..27. 28.
P. L. Panum 53. 107.
Ad. Pansch 54.
Seite.
K* Paulsen 41.
P. Paulsen .113.
Nie. Pechlin 65.
Pedellen 16. 85.
A. L. F. Pelt 42. 47.
C. H. Pfaff XIX. 32. 108. 109.
J. J. W. Planck 46. 47.
Pockenhaus 106,
Practica .88.
Privatdocenten 42. 54. 81. 86. 87.
Professoren sollen nicht
advociren 85.
— nicht auswärts
practiciren 85.
Professoren der Eloquenz XXV.
Programme XXXIII.
Promotion 9. 46. 56 - 58. 70—78.
— Kosten 72.
— Zeugniss der Reife
nöthig 62» 75.
— Zustimmung des
Landesherm 72.
— ohne höhere Zu-
stimmung 1867 -.74.
Prüfang 63. 70.
Quästor-Instruction 27.
Quinquennium 70.
S. Rachel. . .XXXn. 6. 8. 65.
Rang der Professoren 32.
Christian Rantzau 36.
Meta Rantzau 3.
Rantzau-Oppendorf 105.
EL Ratjen 41.
Recht, Deutsches 25.
— Römisches 25.
Rechtgläubigkeit 65. 79.
Rector, der Herzog, der
König .... 8. 26. 56.
Rector, Professor .58.
Rectorgehalt 57.
Regierung, provisorische . . .46.
Reglement 1701 und 1707
IX. X. XVI. 8. 23. 67. 68. 88.
N. Th. Reimer XXI. 32.
182
Seite.
J» ßeinboth 8.
C. L. Reinhold XX.
X Fr. Reitemeier.. XVHL 14.
Reitkunst 54.
B. Reventlow 26. 27.
Fr. Reventlow XVHI. 32.
J. G. Reyher 32.
S. Reyher 67.
O. Ribbeck XXV. 52.
C. F. Richardi 135.
A. Ritter 54.
Gr. H. Ritter 41.
Ritterschaft 105.
Rostock 4.
V. Rosen 104.
P.Roth 53. 102.
Sammlung, pharmakol 111.
Samwer 47.
S. H. Sannemann ö5.
SanitätscoUegium 66.
H..F. Scherk.... ..... ..47.
R. Ph. Schilling in Riga
XXIV 97
Schlossbrand 1838. . . . 100. lOL
A. Th. J. Sehmid 43.
G. Fr. Er. Schönbom,
BibUothek 98.
J. J. Schöpflfer 57.
C. M. G. Schrader.... XVIII.
L. A. G. Schrader XVIH. 32. 37.
J. Chr. Schreiter 37.
Schübeier 106. 107. 112.
Th. R. Schütze 54.
B. Schultz 55.
J. M. Schultz 32.
Schullehrerseminar XV. 34. 60.
J. M. Schwanitz 70.
J. Schwenck . . 65.
A. Schweppe XVIII. 37.
K. Seeger 54.
W. Seelig 47.
Seminare :
homiletisches 27. 89. 111.
katechetisches 90.
pädagogisches 90.
philologisches . . .37. 90. 112.
Seite.
Siegel 7.
P. Sperling 9. 65.
Sportelfreiheit 12.
Sprachen, alte 31.
- dänische 32.
SpruchcoUegium 90.
Staatsprüfung 75. 76.
Statthalterschaft 46.
Statuten 64.
H. Steffens 29. 32.
Steindorff 104.
Stempelpapierfreiheit ...... 1 2.
J. Sterroz 54.
Stiftung der Universität
XXXII. 1.
Stipendien ... ...... 112. 146.
Stipendium :
Callisen's 143.
Convikt llfx
Kamla's 1 38.
Knickbein's 141 .
Oldenburgisches 136.
philologisches 27.
Qualen s 57.
Richardi's 135.
Schassisches 132.
Tilemann-MüUer's 143.
A. A. L, Stromeyer 46. 47.
Studienplan 87.
Studirende auf Preussis eben
Universitäten 21.
Studirende in Kiel . . XXVI. 34.
Tanzmeister .16.
Tentamen phys. 75. 78.
J. N. Tetens XXI. 27.
G. F. Thaulow 46. 48.
A. Fr. J. Thibaut XVIII. 32. 81.
J. 0. Thiess. . .XV. XVII. 30.
N. Th. H. Thomson 42.
Tilemann-Müller 143.
J. H. Tönnies 70.
M. Tönsen XXin. 37.
Torquatus 6.
H. v.^ Treitschke 53.
Ad.Fr.Trendelenburg XVTI. 27.
183
Seite.
A. Twesten XXIV- 37. 42. 90.
Ad. Tribbechovius 67.
Universität unter dem Lau-
desherm 11.
Universitäts-Bibliothek. .27. 28.
91—105.
— Custoden 97.
— Einnahme . . . 21. 76. 83.
85. 92. 94. 95.
— eiQ Exemplar von
den Druckern und
Schriftstellern ... 93. 94.
— desgl. von den Ver-
legern 92.
— Greschenke . . . 95. 97. 98.
Universitätsgebäude 1768. . .26.
— beabsichtigt 49.
Urlaub 50.
E.'Usinger 52.
F. Valentiner 32. 81.
Varendorflf 27.
Veranlassungsentwurf 22.
Verbindungen 61.
Verleger 93.
Verzeichnisse der Vorles. ... 86.
Visitation der Universität
1668, 1672, 1707 ...21-24.
Ad. Vöffe 54. 101.
C. Völcters . 54.
Fr. E.Vogt X. Xn. 24.
Ed. Volbehr 100.
H. Volbehr 100.
Vorlesungen 84.
— Pnvat- 84.
— Publ ..84. 86.
— zeitig zu absolviren. .86.
Seite.
J. C. Ch. Voss 54.
E. W. G. Wachsmuth XXV. 37.
W. H. Waldschmidt. . . .24. 65.
0. V. Wamstedt , ... 104.
F. V. Wamstedt HO.
Wartburgfeier 37.
M. Wasmuth 9. 65. 67.
M. Watson 67.
A. Weber 26.
A. D, Weber XVH.
Fr. Weber....; XIX. 41.
G. H. Weber 32. 65. 105.
Wedderkopp 23.
K Gr. J. Weinhold 48.
K. PL B. Weiss 53.
C. Th. Welcker 37.
E. J. von Westphalen. . . .XU.
A. D. E. Weyer 47.
Ohr.R.W.Wiedemann 41. 108.
K J. Fr. W. Wieding 53.
K. G. J. Wieseler 53.
F. A. Wilda 99.
W. Ed. Wüda 48.
Friedrich Wühelm I Vin.
Wühelm 1 98.
N. C. Fr. Wittrock 98.
G. Chr. Wol^ Biblioth.. .27. 95.
Zeichnenkunst 54.
Zeugniss der Reife 62. 63. 74 75.
— ersetzt durch Con-
viktzeugniss 77.
Zimmermann 47.
Zipser 107.
F. Zirkel 53.
ZoUfreiheit 19.
— "i-s-^j^^^e-f'— .
Verbesserungen und Zusätze.
S. 9 Z. 1 V. u.: D. O. Morhof statt J. G. Morhof. — S. 24 Z. 16. r. o.:
noetras statt nortras. — S. 27 Z. 1 1 t. o : Trendelenbuig statt Trandeleobarg. —
S. 32 Z, 1 1 V. o. : L. A. G. Schradct statt L. A. W. S<;hrader. — S. 47 Z. 8 v,o.:
a W. Nitzsch statt G. G, Nitzsch. — S. 47 Z. 8 v. u. : G. W. Nitzsch statt
G. G. Nitzsch. -— S. 56 Z. 9 ▼. o.: V. statt 3. — S. 59 Z. 18 v. o. : curato
statt carato. — S. 69 : Der Dekanatswechsel findet jetzt in der medieinischen und
philosophischen Fakultät am 24. Juni statt <, in den beiden andern FakuMten am
1. Januar; die Function aller vier Dekane dauert ein Jahr. •<— S. 88 Z. 11 t« n. :
orution statt ovation. — S. 97: Die Bibliothekskasse hat leidef den Zinsgenuss des
Fabricinsschen Fideioommisses, also jährlich 240 Thlr. verloren. Hoffentlich wird
durch die Gnade Seiner Majestät Entschädigung gewährt werden. — S. 105 Z. 7 ▼. o. :
XVI. statt XV. — 8. 112 Z. 13 v. u. : XVJI. statt XVI. — S. 118—120:
halbjährliche Zeugnisse der Conviktoristen , Reden derselben an Festtagen oder im
Semester werden schon lange nicht verlangt. Das testimonium idoneitatis ward
nicht als Bedingung zur Prüfung der philosophischen Fakultät gefordert, wenn es
auch regelmässig vorgelegt wurde. — S. 1 22 Z. 1 2 v. n. : Consistorii statt Consistorio.
Der Universitätsbuchbinder hat eine kleine der Universität gehörende Wo^.irang
in der Nähe des alten Universitätsgebäudes nicht weit von der Wohming für ^nen
der beiden Pedellen. Der Bachbinder hat diese entlegene Wohnung vcrmiethet.
Das Consistorium räumte 1824 (Stat. II 252) dem Bibliopegen gegen eine billige
Taxe ein ausschliessliches Recht ein auf das Binden der akademischen Dissertationen,
so weit die Exemplare für die Universität bestimmt sind.
brück von C. F. Mohr In Kiel.
This book should be retumed to
the Library on or befbre the last dato
Btamped below.
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^rnpftouaL